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IGNORED

Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd


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Geschrieben

denn der verkäufer muss sich ja vergewissern ob der käufer über haupt "kaufen durfte"!!!

Zu dem Zeitpunkt des Verkaufs durfte der Verkäufer ja noch verkaufen und der Käufer durfte noch erwerben. Dann kam das Urteil, der Verkäufer hat verschickt (und austragen lassen) und der Käufer hat, innerhalb der 14-Tage Frist, versucht eintragen zu lassen. Leider wird/wurde nicht eingetragen und auch der Verkäufer (als Jäger, oder Sportschütze ohne Voreintrag) bekommt die Waffe jetzt nicht mehr eingetragen.

Geschrieben

also hat dieser kauf/verkauf stattgefunden, obwohl beide von dem gerichtsurteil wussten?!?

oder kurz davor?

Kauf war vor dem Gerichtsurteil, Zahlung (glaube ich) auch davor, dann war der Käufer 1 oder 2 Wochen nicht da und hat darum gebeten die Waffe erst danach zu versenden. In dieser Zeit das Urteil und die Info an den Verkäufer "nicht versenden". Problematisch wäre es aber geworden wenn die Waffe kurz vor dem Urteil noch versandt worden wäre und der Käufer sich die zwei Wochen Zeit lässt für die Eintragung.

Geschrieben

Zu dem Zeitpunkt des Verkaufs durfte der Verkäufer ja noch verkaufen und der Käufer durfte noch erwerben. Dann kam das Urteil, der Verkäufer hat verschickt (und austragen lassen) und der Käufer hat, innerhalb der 14-Tage Frist, versucht eintragen zu lassen. Leider wird/wurde nicht eingetragen und auch der Verkäufer (als Jäger, oder Sportschütze ohne Voreintrag) bekommt die Waffe jetzt nicht mehr eingetragen.

Falsch! Urteile sind keine Gesetze, sie legen selbige lediglich aus. Wenn man der kruden Auslegung des BVerwG folgt, wären ALLE Verkäufe von HA mit Wechselmagazin an Jäger schon immer verboten gewesen.

Geschrieben

Mein Amt hat mich explizit darauf hingewiesen, dass sie noch eintragen, sofern eine Rechnung vor dem 07.03.2016 vorliegt...auch wenn erst jetzt geliefert wird.

In welchem Bundesland wohnst Du, dann gebe ich die Info weiter?

Geschrieben (bearbeitet)

Aussage meines SB in NRW:

HA werden aktuell nicht eingetragen, gilt nur für LW, hat auch direkt einen KW Voreintrag gemacht.

Altbesitz bleibt unberührt, und darf auf Nachfrage auch wie bisher zur Jagd mit 2 Schuss Magazin genutzt werden.

Eine Änderung am Altbesitz wurde mit einem "das wäre praktisch nicht machbar für uns" in die Welt des Horrors geschoben, zumindest gehe ich davon aus das diese Behörde hier auch intern entsprechendes Feedback gibt.

Bearbeitet von Jacko5000
Geschrieben (bearbeitet)

Also, eines hat ja die Sache Gutes, deutlicher wie jetzt lässt sich nicht erkennen, wo Sachbearbeiter Pro-und Kontra Waffenbesitz sich in Waffenbehörden eingefunden haben.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben

Also, eines hat ja die Sache Gutes, deutlicher wie jetzt lässt sich nicht erkennen, wo Sachbearbeiter Pro-und Kontra Waffenbesitz sich in Waffenbehörden eingefunden haben.

Was nützt die Pro- Einstellung des Sachbearbeiters wenn er von den Vorgesetzten andere Anweisungen bekommt.

Geschrieben

Man lässt gegenwärtig keine Gelegenheit ungenutzt, um sich lächerlich zu machen:

Solange die Klärungsprozesse nicht abgeschlossen sind, sollten Jäger aufgrund der Strafbewehrung möglicher Verstöße gegen das Waffengesetz Waffen der betroffenen Bauart weder erwerben noch führen noch ohne Rücksprache mit ihrer Waffenbehörde an andere überlassen.

Solange das WaffG in der gültigen Fassung nicht geändert wird, gibt es auch keine möglichen strafbewehrten Verstöße dagegen.

CM

Geschrieben

Doch, im ungünstigen Fall schon, und die Aussage des Landes Brandenburg ist ebenso differenziert wie völlig richtig. Zwar wäre der Verstoß gegen ein sachliches Verbot des § 19 BJG als solcher "nur" eine Ordnungswidrigkeit, aaaaaber...

Geschrieben

Jo. Das Gericht hat gesagt, was das Gesetz bedeutet, und das ist nun einmal ebendie erwähnte gültige Fassung. Daß alle anderen es 40 Jahre lang falsch gemacht haben, dafür kann ja der 6. Senat nix.

Geschrieben

Auch Brandenburg scheint eine einheitliche Vorgehensweise erlassen zu haben:

http://www.ljv-brandenburg.de/zum-umgang-der-waffenbehoerdeen-mit-dem-urteil-zu-halbautomatischen-jagdwaffen/

Da diese "Ansage" nach Abstimmung mit dem Brandenburgischen Innenministerium erfolgte, kristalliesiert sich immer mehr heraus, "wo die Reise hin geht". Ich verwette meinen Allerwertsesten darauf, dass in den kommenden Tagen ähnliches aus anderen Bundesländern zu erwarten ist. Der schwarze Peter wird ganz nach oben geschoben werden. Und so geht Woche um Woche ins Land... Da wird wohl doch noch eine Waffe mehr in meinem Schrank dazukommen, obwohl ich das nicht vorhatte...

Geschrieben

Jo. Das Gericht hat gesagt, was das Gesetz bedeutet, und das ist nun einmal ebendie erwähnte gültige Fassung. Daß alle anderen es 40 Jahre lang falsch gemacht haben, dafür kann ja der 6. Senat nix.

Ach geh, wenn hier jemand im Gegensatz zu der vorherrschenden eindimensionalen Sichtweise (negatives Urteil = Willkür und Rechtsbeugung) sich mal objektiv mit dem Urteil auseinandersetzen würde und zu dem Schluss käme, dass der 6. Senat mit seiner Auslegung vielleicht sogar Recht hat ... wahrscheinlich erscheint kurz danach jemand namens Morpheus und bietet dir an, zwischen einer roten und eine blauen Pille zu wählen ... :glare:

Geschrieben

Da diese "Ansage" nach Abstimmung mit dem Brandenburgischen Innenministerium erfolgte, kristalliesiert sich immer mehr heraus, "wo die Reise hin geht". Ich verwette meinen Allerwertsesten darauf, dass in den kommenden Tagen ähnliches aus anderen Bundesländern zu erwarten ist. Der schwarze Peter wird ganz nach oben geschoben werden. Und so geht Woche um Woche ins Land... Da wird wohl doch noch eine Waffe mehr in meinem Schrank dazukommen, obwohl ich das nicht vorhatte...

...mal abwarten, sämtliche bisherigen unkontrollierten Willkürzuckungen aus den einzelnen Ländern werden am 28.04. relativiert und normiert. Sicherlich wäre ein zusätzlich entschiedener auftretender DJV, der auch tatsächlich erkennbar die Interessen der Jäger (und Sportschützen) vertritt, hilfreich. Leider war ich mir bei manchen bisherigen Stellungsnahmen des DJV nicht ganz sicher wessen Interessen vertreten werden sollen...

Geschrieben

"Mein" SB heute morgen: "Wir sollen bis auf weiteres keine Selbstladebüchsen und -Flinten auf JS eintragen." Auf das Thema Pistolen befragt: "Quatsch, die werden weiter (vor-) eingetragen." Landkreis Gießen 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb JuergenG:

"Mein" SB heute morgen: "Wir sollen bis auf weiteres keine Selbstladebüchsen und -Flinten auf JS eintragen." Auf das Thema Pistolen befragt: "Quatsch, die werden weiter (vor-) eingetragen." Landkreis Gießen 

 

Aus dem MTK kam letzte Woche die Ansage: Kein neuer Eintrag, auch nicht Pistole, Anweisung über den RP als Obere Waffenbehörde, der dies vermutlich vom Innenministerium erhielt.

Geschrieben (bearbeitet)

Kreis MK:

Voreintrag für Pistole war letzte Woche kein Problem. Halbautomatische Langwaffen soll ich mir aber nicht auf Jagdschein kaufen, die werden derzeit nicht eingetragen.

 

MT

Bearbeitet von MT80
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb JuergenG:

Da könnte das zuständige RP schon das Problem sein bzw. die Dame, deren Name einen ansonsten ehrbaren Beruf bezeichnet.

 

Irgendwann wurde im Amt kolportiert, daß Frau B...b...er dort nicht mehr in dieser Hinsicht wirke. Jedenfalls gibt es im Kreis schon lange keine Aktionen mehr, wegen der sie bekannt wurde (um es neutral zu formulieren). Diese Weisung hier wurde aber vom RP nur weitergeben, die Quelle ist höher.

Du bist auch aus MTK?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Frau Domenica Bierbrauer nennen wir hier - ebenso wie ihre früher wirkende Kollegin Penelope Schneider - durchaus mit Namen. Ist ja ein öffentliches Amt.

Bearbeitet von carcano

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