Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@German

 

Sicherlich ist dir bekannt, dass sich Unfallverhütungsvorschriften an Unternehmer richten? Bei Unfallverhütungsvorschriften handelt es sich lediglich um Satzungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung! Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Unfallversicherungen für ihre Mitgliedsbetriebe branchenspezifische Abweichungen in ein und der selben UVVen treffen können oder sogar sich deren Regelungen erst garnicht anschließen! Insofern ist vor Anwendung der UVV zunächst zu klären, ob der vermeintliche Adressat Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist und die UVV für diesen gilt!
 

Zudem hat staatliches Recht hat Vorrang vor Satzungsrecht! Eine Behörde kann, muss Satzungsrecht nicht umsetzen!

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb German:

Gibt es dafür eine belastbare, glaubwürdige Quelle?

Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, zumal die VBG bzw. DGUV Vorschrift 23 sowas klipp und klar untersagt. Der müssten eigentlich auch städtische Angestellte unterliegen.

/edit: hab's gefunden. Was ein Blödsinn.

https://kleineanfragen.de/sachsen/6/11007-bewaffnung-der-ortspolizei-dresden

 

 

Die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes der Stadt Stuttgart sind ebenfalls (neben EKA und Reizstoffsprühgerät) mit Schusswaffe ausgerüstet; m.W. mit der HK P2000.

Geschrieben

OK, den Zusatz "PAK" hatte ich übersehen.

 

Deiner Anmerkung "Kirmes-Cowboy" stimme ich voll zu. Exekutivkräfte mit so etwas auszurüsten ist ja daneben. Da ist ein Stock wie der der EKA und ein ordentliches Reizstoffspray im Einsatz sinnvoller.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
Am 2.10.2019 um 15:10 schrieb HillbillyNRW:

Als Startpistole bei Wettkämpfen (Regatta) beispielsweise.

Oder als Signalgeber in der Seenotrettung (nicht jeder möchte hierfür Platz für eine SP 4 auf seiner WBK freihalten)

Nö, denn genau für diese Fälle enthält das WaffG Freistellungen.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb German:

/edit: hab's gefunden. Was ein Blödsinn.

Ich bin mir grad nicht sicher, ob ich lachen oder weinen soll.

 

Immerhin haben Sie an eine Prüfung zum Tragenachweis gedacht.

 

Erinnert mich an die vielen Stories, als selbst in hohen Bedrohungslagen die Bundeswehrsoldaten mit Platzpatronen auf Wache geschickt wurden.

Geschrieben

Ich hatte mal eine seltsame Begegnung mit einem Geldtransportfahrer bei der Deutschen Bank im Taunus, der saß nur mit Weste bekleidet vor Öffnung im Vorraum mit seiner offenen Glock ohne Uniform oder sonstige Kennzeichen oder Abzeichen auf der Heizung. Für jeden Besucher war das ein sehr unschönes Gefühl, aus meiner Sicht muss das nicht unbedingt sein. Gesundes Maß der Dinge ist hier erforderlich. In der Regel gibt es keine Auflagen im großen Waffenschein zum Führen!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Karlfried54:

Ich hatte mal eine seltsame Begegnung mit einem Geldtransportfahrer bei der Deutschen Bank im Taunus, der saß nur mit Weste bekleidet vor Öffnung im Vorraum mit seiner offenen Glock ohne Uniform oder sonstige Kennzeichen oder Abzeichen auf der Heizung. Für jeden Besucher war das ein sehr unschönes Gefühl, aus meiner Sicht muss das nicht unbedingt sein. Gesundes Maß der Dinge ist hier erforderlich. In der Regel gibt es keine Auflagen im großen Waffenschein zum Führen!

 

Also ein bewaffneter Flitzer?!

 

 

Grüße  :confused:

 

Iggy

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Karlfried54:

In der Regel gibt es keine Auflagen im großen Waffenschein zum Führen!

Gibt es nach dem unsäglichen Firmenwaffenscheinurteil überhaupt noch große Waffenscheine ? Was ich so gehört habe ist, dass inzwischen bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. regelmäßige gleichartige Geldtransporte mit speziellen Fahrzeugen) aus fast allen Gefährdungsanalysen der Polizei kein waffenrechtliches Bedürfnis mehr gesehen wird.

 

Bevor da ein Umdenken erfolgt, müssen wohl erst mal dringend zu schützende Personen während der Einzelantragstellung versterben.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Bevor da ein Umdenken erfolgt, müssen wohl erst mal dringend zu schützende Personen während der Einzelantragstellung versterben ermordet werden.

Ich hab das mal korrigiert. 

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Gibt es nach dem unsäglichen Firmenwaffenscheinurteil überhaupt noch große Waffenscheine ?

Ja, gibt es.

 

vor 17 Stunden schrieb Karlfried54:

In der Regel gibt es keine Auflagen im großen Waffenschein zum Führen!

Die allermeisten noch existierenden Waffenscheine (die sind nach §28) dürften eine ganze Reihe von Auflagen haben.

Aber auch einige (ich will mich da nicht auf "mehr als die Hälfte" festlegen, dafür kenne ich zu wenige) Waffenscheine nach §19 haben durchaus Auflagen bezüglich des "Wie".

 

vor 59 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Was ich so gehört habe ist, dass inzwischen bis auf wenige Ausnahmefälle (z.B. regelmäßige gleichartige Geldtransporte mit speziellen Fahrzeugen) aus fast allen Gefährdungsanalysen der Polizei kein waffenrechtliches Bedürfnis mehr gesehen wird.

Das ist nicht der Fall.

Schliesslich wird das Waffengesetz regional unglaublich unterschiedlich gehandhabt.

 

Allerdings sind natürlich viele der Gefälligkeitswaffenscheininhaber "aus alten Zeiten" betroffen, oder die, die nur gut mit ihrer (ahnungslosen) Waffenbehörde konnten. Bei denen gab es aber schon vor dem Urteil eigentlich kein Bedürfnis im heutigen Sinne*.

 

* Wenn man sich mit der Realität abfindet, dass die Dinger heute restriktiver vergeben werden als noch vor 20-25 Jahren. Ob das richtig oder falsch ist, sei mal dahingestellt.

 

Leider wurde mit den "offenen" Waffenscheinen zuviel Schindluder getrieben, so dass solche Urteile zu erwarten waren und dann ja auch kamen. Die heute noch ernsthaft tätigen Firmen bekommen aber üblicherweise trotzdem noch ihre Erlaubnisse. Es dauert halt (teils deutlich, teils lebensfremd) länger und kostet mehr Nerven und Geld. Dadurch hat sich das Business natürlich mal wieder verändert.

 

vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Bevor da ein Umdenken erfolgt, müssen wohl erst mal dringend zu schützende Personen während der Einzelantragstellung versterben.

Oder der Richtige muss mal mit dem Richtigen hintendran und der richtigen fachlichen Unterstützung klagen. Denn ich sehe die Grundlage für das Urteil auf äußerst wackligen Füßen stehen. Aber das traut sich entweder keiner oder es hat keiner Bock drauf...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Gibt es nach dem unsäglichen Firmenwaffenscheinurteil überhaupt noch große Waffenscheine ? ...

 

Der Joke ist ja, ich kenne den SB, der das Urteil erstritten hat.

 

Das Ganze paßt ganz und gar nicht zu ihm. Er ist einer von der absolut benignen Sorte; zumind. habe ich ihn nur so erlebt und kenne auch niemanden, der gegenteiliger Meinung wäre.

Ich schätze mal, da muß irgendetwas Ultrabizarres gelaufen sein.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

Geschrieben
Am 9.10.2019 um 13:46 schrieb Iggy:

 

Der Joke ist ja, ich kenne den SB, der das Urteil erstritten hat.

 

Oops, das war Unserer?! Hätt ich ihm nicht zugetraut. Verständiger und sachverständiger Mensch, der definitiv nicht generell gegen Jäger und Schützen agiert.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.