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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Genau so !

Vorsicht mit neukauf von Wechselmagazinlangwaffen nach der Urteilsverkündung!

Die Hersteller wollen verkaufen - die sind offen - in alle Richtungen.

Wer JETZT natürlich UNBEDINGT enen Automaten braucht, kommt halt an der Kondomspenderversion nicht vorbei.

Das wird sich zwar, nehm ich mal an alles in Wohlgefallen auflösen (Jagdgesetzänderung) aber warum sich JETZT in die Nesseln setzen.

Grüße

Deinen Optimismus möchte ich haben...........

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Aber Du hast Recht, noch habe ich keine Konsequenzen daraus, ausser, dass ich momentan nicht jagen können soll. Ich besitze "nur" die eine Jagdwaffen neben meinem Nachsuchenrepetierer.

Wieso " nicht jagen können soll"? Wer verbietet es dir denn?

Wenn du jetzt den vorauseilenden Gehorsam an den Tag legst ist es deine persönliche Sache.

Gehe nicht zum Fürsten wenn du nicht gerufen wirst.

Noch ist nichts in irgendwas umgesetzt oder sonstwas.

Geschrien wird immer nach Eiern in der Hose- aber lass mal die anderen voran gehen.....

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Wieso " nicht jagen können soll"? Wer verbietet es dir denn?

Wenn du jetzt den vorauseilenden Gehorsam an den Tag legst ist es deine persönliche Sache.

Gehe nicht zum Fürsten wenn du nicht gerufen wirst.

Noch ist nichts in irgendwas umgesetzt oder sonstwas.

Geschrien wird immer nach Eiern in der Hose- aber lass mal die anderen voran gehen.....

Ich frag mal meine Nachbarin, die ist PETA Anhängerin! :D

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Wieso gehen eigentlich immer alle davon aus, dass das BVerwG falsch liegt.

Vielleicht haben die Recht, das sind ja nun nicht die inkompetentesten Richter.

Zum Thema IPSC, wenn in Deutschland die internationalen Regeln gelten würden, wäre IPSC Verteidigungsschießen.

Jetzt geht das Neuaccount-Getrolle hier auch schon los. Wenn Du es ernst meinst: grade eine zwei Seiten vorher wurde die Grundlage des Urteils, die Berner Konvention, von seinen Urhebern präzisiert und diese wissen GAR NICHTS von der Intention die Ihnen die richterliche Göttlichkeit aus Leipzig unterstellt. Also erst lesen und dann, in Deinem Falle, besser schweigen.

Bearbeitet von Gast
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Jetzt geht das Neuaccount-Getrolle hier auch schon los. Wenn Du es ernst meinst: grade eine zwei Seiten vorher wurde die Grundlage des Urteils, die Berner Konvention, von seinen Urhebern präzisiert und diese wissen GAR NICHTS von der Intention die Ihnen die richterliche Göttlichkeit aus Leipzig unterstellt. Also erst lesen und dann, in Deinem Falle, besser schweigen.

Nicht jeder Richter muss so denken wie wir, vielleicht sollte man dies nicht vergessen.

Ist OT, aber sieh dir die Loveparade Geschichte an und versetz dich mal in die Lage von Betroffenen. Auch diese Entscheidung wird kein Betroffener verstehen.

Schon in der "2 Schuss Magazin" Diskussion auf WO vor Jahren wurde nicht nur von mir laut darüber nachgedacht das der günstigste Weg eine Änderung des Jagdgesetzes sei. Seitenweises aufschreien der WO Experten, "so ein Quatsch, Nonsens, ist vollkommen eindeutig , ihr habt doch keine Ahnung, wenn einer was will dann klage ich und und und ."

Man sollte sich mal den Spass machen und die alten threads durchgehen, wäre bestimmt interessant zu sehen wer da so alles am lautesten geschrien hat und genau wusste was Recht ist.

Bearbeitet von chapmen
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Deinen Optimismus möchte ich haben...........

Man kann auch wegen so einem recht unwichtigen Kram sich aufhängen.

Das regeln andere, und wir leben mit der Entscheidung einfach weiter - oder ?

Wenn alles hart auf hart kommt, lagere ich meinen doch sehr übersichtlichen Krempel in der Schweiz ein.

Für mich gibt es nur 2,5 Szenarien:

a: Altbesitz vor dem Urteil bleibt bestehen - danach nur noch Gullydeckel.

b: Jagdgesetzänderung - alles bleibt beim alten mit dem banalen Zusatz WECHSELMAGAZINE.

c: Abgabe - da fehlt mir noch der Glaube, da wären zuviele Großkopferte betroffen

So such dir was aus und brüh Dir einen Baldriantee auf.

Grüße

Grüße

Nicht jeder Richter muss so denken wie wir, vielleicht sollte man dies nicht vergessen.

Ist OT, aber sieh dir die Loveparade Geschichte an und versetz dich mal in die Lage von Betroffenen. Auch diese Entscheidung wird kein Betroffener verstehen.

Schon in der "2 Schuss Magazin" Diskussion auf WO vor Jahren wurde nicht nur von mir laut darüber nachgedacht das der günstigste Weg eine Änderung des Jagdgesetzes sei. Seitenweises aufschreien der WO Experten, "so ein Quatsch, Nonsens, ist vollkommen eindeutig , ihr habt doch keine Ahnung, wenn einer was will dann klage ich und und und ."

Man sollte sich mal den Spass machen und die alten threads durchgehen, wäre bestimmt interessant zu sehen wer da so alles am lautesten geschrien hat und genau wusste was Recht ist.

Eindeutig war das für mich auch ! Nur halt gerade andersrum !?

Grüße

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Gerade auf der facebook-Präsenz von Oberland Arms oHG gelesen:

https://www.facebook.com/oberlandarmsohg/?fref=nf

/Zitat:

++Wichtige Info+++Bitte lesen+++

OA-15 / OA-10, die auf Jagdschein erworben werden, liefern wir immer mit einem 2-Schussmagazin aus.

Bitte beachten:
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts liefern wir bis auf weiteres unsere halbautomatischen Büchsen an Jäger erst aus, nachdem diese von der Waffenbehörde in die WBK eingetragen worden sind!

Danke für Eure Aufmerksamkeit und allen einen ruhigen Feierabend...

/Zitatende

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Wieso gehen eigentlich immer alle davon aus, dass das BVerwG falsch liegt.

Vielleicht haben die Recht, das sind ja nun nicht die inkompetentesten Richter.

Zum Thema IPSC, wenn in Deutschland die internationalen Regeln gelten würden, wäre IPSC Verteidigungsschießen.

Das würde ja bedeuten das vorher alle Instanzen und Gesetze falsch waren. Ernsthaft? Bearbeitet von Swagger
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Ernsthaft? Was hat das mit "falsch" und "richtig" zu tun?

Es ist nicht die erste Gerichtsentscheidung die in den Augen der Waffenbesitzer falsch ist und wird nicht die letzte bleiben.

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Zum Thema IPSC, wenn in Deutschland die internationalen Regeln gelten würden, wäre IPSC Verteidigungsschießen.

Nein, wäre es nicht. Ein Blick ins internationale Regelwerk verdeutlicht dies sehr anschaulich.

In Deu sind verschiedene Elemente nicht erlaubt. Mit diesen wird aus IPSC aber noch lange weder Verteidigungsschiessen oder gar kampfmäßiges Schiessen.

Der weitere Blick in Behördliche Schieß'sausbildung verdeutlicht das nochmals.

IPSC ist einzig ein praktischer Fertigkeitswettbewerb. Es gibt keine taktischen Elemente Behördlicher Ausbildung. Behörfliche Ausbilder nutzen keine IPSC Elemente, da diese untauglich sind und lebensgefährlich e Fehler in der Taktik wären.

Und nun sollten wir dieses Thema ruhen lassen.

Biathlon ist auch nicht die Skianreise zum Erschießsing'sgraben

mit etwas vorsicht, weil alles recht neu ist:

wenn ein jäger derzeit ein m4 besitzt, ist zunächst mal gar nichts damit. er darf es weiter besitzen. erst müsste die behörde die erlaubnis zum besitz der waffe widerrufen.

wenn er dann die waffe als sportschütze nutzen will, müsste er bei widerruf zunächst einmal eine bedürfnisbescheinigung in verbindung mit dem antrag auf eintragung der waffe mit bedürfniszweck "sportwaffe" stellen.

das m4 selbst dürfte kein problem sein, weil im zweifel ja nur der anschein beseitigt werden muss - also rausstehendes magazin weg, evlt. geänderter handschutz, flat receiver und kein korn usw ... - u.u. aufwand, aber durchaus machbar, die waffe sportlich "zu halten" ... - aber wofür ist die frage? alle beteiligten sollten sich imo mit ihrer energie anders einbringen als mit der frage, wie die dinger sportlich "konvertierbar" sind ...

Oder einfacher und billiger den Lauf tauschen Bearbeitet von Gast
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(...)

c: Abgabe - da fehlt mir noch der Glaube, da wären zuviele Großkopferte betroffen

(...)

Na und, für die wird es Ausnahmeregelungen geben.

Ich weiß aus erster Hand von folgendem Fall:

Reicher Unternehmer wird von seiner Waffenbehörde angegangen, weil (ja ihr lest richtig) Flinte Nr. 120 eingetragen werden soll. Auf Jagdschein. Waffenbehörde weigert sich, Jagschein wäre ja nicht zum Sammeln von Waffen da usw. Ihm wurde gedroht, er müsse massiv die Anzahl seiner Flinten reduzieren usw.

Er hat sich dann mit seinen politischen Freunden in Ministerien und wer weiß wo zusammengesetzt und denen klar gemacht, dass er in kürzester Zeit sein Unternehmen ins Ausland verlagert, wenn die Waffenbehörde das durchziehen will. Hingen mehrere hundert Arbeitsplätze dran.

Ratet mal, wer kurze Zeit später ohne Murren und Knurren Flinte Nr. 120 auf Jagdschein eingetragen hat?

Und Papi hat keinen Pfennig dazubezahlt. Der brauchte nicht mal einen Anwalt.

Vergesst doch diese "da hänge zuviele Einflußreiche dran"-Gelaber. Von denen wird uns keiner helfen. Die kochen genau wie Fa. Sauer ihre eigene Suppe. Wie naiv muss man sein, um an Solidarität gerade dieser Leute zu glauben?

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nachdem diese von der Waffenbehörde in die WBK eingetragen worden sind!

Lustig.

Die Plempen sind 40 Jahre lang eingetragen worden (nach Erwerb).

5 Juristen, von denen 4 sich wahrscheinlich überhaupt nicht mit dem Thema beschäftigt haben, hatten die Macht zu entscheiden dass das alles illegal war.

Wieso sollte ein WBK-Eintrag vor Erwerb da Gültigkeit haben?

Man muss sich das ganze wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Ein paar Hansel entscheiden dass alle vorinstanzlischen Urteile Müll sind, das BKA mit all seinen FB Müll ist, 40-jährige Verwaltungspraxis Müll ist und das deutsche Waidwerk nur aus Killern besteht die per Dauerfeuer Bambis umnieten.

Wenn über so einem Urteil nur "der blaue Himmel" ist, erwarte ich ganz klare Aussagen der Politik.

Und wenn die nicht kommt, muss jeder Jäger wissen wen er nicht mehr wählen darf.

Und wer als Jäger das nicht umsetzt soll für immer schweigen!

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Nicht zu vergessen, dass eine Exekutive so lange geklagt hat, um bis zum gewünschten Gericht zu kommen. Das entscheidet nicht der SB sondern das zuständige Innenministerium. Hier arbeiten Exekutive und Judikative Hand in Hand. Wohl auch mit gleichem Parteibuch.

Bearbeitet von Gast
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/Zitat:

Bitte beachten:

Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts liefern wir bis auf weiteres unsere halbautomatischen Büchsen an Jäger erst aus, nachdem diese von der Waffenbehörde in die WBK eingetragen worden sind!

/Zitatende

Wie muss ich mir das jetzt praktisch vorstellen?

Die Behörde trägt die Waffendaten ein und lässt das Erwerbsdatum noch offen? :wacko:

Wenn der Händler mir die Waffe nicht überlässt, habe ich nicht erworben und die Behörde hat nichts, was sie eintragen könnte. So ein Schwachsinn von Oberland Arms ...

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Die Behörde trägt die Waffendaten ein und lässt das Erwerbsdatum noch offen?

nein!

du gehst mit der oa rechnung auf der alle daten für die waffe stehen zum amt!

die überprüfen anhand der daten ob diese waffe auf jj "eintragungsfähig" ist!

sollte dies positiv beschieden werden, dann wird eingetragen, und zwar "komplett"!

dann gehst mit der wbk zu oa und holst die waffe ab! nach bezahlen der rechnung kannst die dann sogar "rechtmäßig" mit nach hause nehmen!!!

oder so ähnlich... <_<

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sollte dies positiv beschieden werden, dann wird eingetragen, und zwar "komplett"!

dann gehst mit der wbk zu oa und holst die waffe ab! nach bezahlen der rechnung kannst die dann sogar "rechtmäßig" mit nach hause nehmen!!!

Das klappt aber nur, wenn man bei Oberland Arms um die Ecke wohnt. Haben die so viele Filialen?

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das ganze kannst auch auf dem "postwege" abwickeln...

daten per email zu dir, zur behörde latschen und eintragen lassen (oder eben auch nicht!), danach kopie der "abgestempelten" wbk zu oa "faxen", bezahlen, waffe zuschicken lassen!!!

wärst nicht der erste der das so "durchzieht" und mit sicherheit nicht der letzte!

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Wie werden wohl zukünftig die Wechselsysteme gewertet?

Es lässt sich konkret erst einmal nicht bewerten, wieviel schüssig sie sind und sie werden auch nicht mehr einer konkreten Waffe zugeordnet. Es gehört immer zu derjenigen bestimmt, mit der es benutzt wird.

Grundsätzlich erfüllt ein WS aber zunächst überhaupt kein Verbotsmerkmal.

Ja, ich weiss: Ablenkende Spielerei. Ich hab aber gerade keine anderen Sorgen

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