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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es gibt aber einen Verbotsirrtum, wenn man von der Rechtmäßigkeit irrtümlicherweise ausgehen konnte. Das könnte mit dem Bescheid gegeben sein.

Geschrieben

Lieber Prassekönig, ein Urteil eines Bundesgerichts steht weit oberhalb der "Kompetenz" wie der des BKA.

Wenn die HA illegal sind, dann sind FB nicht mal das Papier wert auf dem sie gedruckt werden. Dazu wird es dann eine gesetzliche Regelung geben.

Wir müssen abwarten. Es hilft nichts anderes.

Also das Wort "illegal" passt hier doch überhaupt nicht.

Wenn alle Stricke reissen, wird eben das 2er Mag mit einem Schweißpünktchen befestigt.

Ich führe jagdlich eine SLF die vom Werk ab eine auf zwei Schuß blockierte Röhre hat.

Das ist weder eingetragen noch vermerkt.

Wie sollte jemand nachweisen können, dass alle meine HA nicht schon ab Kaufdatum solche Blockierungen haben?

Das würde zwar bitter werden, aber behalten dürfte ich sie.

Von wegen "illegal"... Abgeben tu ich nix.

Geschrieben

Na Du stündest in diesem Fall in der Pflicht dies nachzuweisen, entweder nach der technischen Spezifikationen des Herstellers, oder einer direkten Vorlage bei der Verwaltungsbehörde, die den technischen Stand dokumentiert. Wie genau ? Hm

Jedenfalls bist Du dann gezwungen selbst tätig zu werden um Deinen "Konformen Bestand" zu schützen.

Ich bin auch sicher, dass dies einer der vielen Gründe ist, warum bei unseren SBs die Leitungen rund um die Uhr belegt sind.

LG

Geschrieben

Jedenfalls bist Du dann gezwungen selbst tätig zu werden um Deinen "Konformen Bestand" zu schützen.

Warum?

Sollen die einzelnen Behörden, wenn sie einen Handlungsbedarf bezüglich der auf WBK eingetragenen Waffen sehen, doch im Einzelfall aktiv werden.

Dann kann man ggf. darauf "technisch reagieren".

Bis dahin sollte das Hauptaugenmerk darauf liegen, über die Verbände bzw. einzeln bei "der Politik" (z.B. MdBs) Druck in Richtung der dringend erforderlichen gesetzlichen Klarstellung zu machen.

Geschrieben

Also das Wort "illegal" passt hier doch überhaupt nicht.

Ich führe jagdlich eine SLF die vom Werk ab eine auf zwei Schuß blockierte Röhre hat.

Das ist weder eingetragen noch vermerkt.

Wie sollte jemand nachweisen können, dass alle meine HA nicht schon ab Kaufdatum solche Blockierungen haben?

Ist die als Kategorie C (3.3) eingetragen?

Wenn Kategorie B (2.4 oder 2.5), dann ist automatisch von einer größeren MagazinKapazität auszugehen.

Beste Grüße,

Empty8sh

Geschrieben

Ist es eigentlich wirklich so schwer, die richtigen Akronyme zu verwenden? Dieses Gericht hier kürzt sich BVerwG ab. Die Verfassungsbeschwerde geht an das BVerfG. Ein Gericht namens BVG gibt es nicht.

Man möge mir diese Nachlässigkeit verzeihen....

Ansonsten vielen Dank für die sehr ausführliche und entsprechend interessante Antwort !

Meine Frage zielte aber ein wenige auf was anderes .... Es könnte ja jetzt du dem Fall kommen, dass ein SB einer UJB etc. einem Jäger den Eintrag einer SLB verweigert. Der Instanzenweg wäre dann doch (falls die Klage bis dahin zugelassen wird) wieder beim BVerwG ! landen ? Das heisst, beim dem jetzt diese Entscheidung fällenden 6. Senat .. oder ? Ich geh mal davon aus, das wird wieder viele Jahre dauern ( der vorliegende Fall war ja auch, ich hoffe ich liege hier richtig von 2011). Viele Jahre in der auch viel Rechtsunsicherheit herrschen würde....

Den Gang zum Bundesverfassungsgericht kann hier jeder dieses Urteil versuchen anzufechten ? oder nur die jetzt betroffenen Parteien ?

Gruß

Geschrieben

Ist es eigentlich logisch, dass Waffenhersteller ( mein BüMa hat von der Firma Sauer ein entsprechendes Schreiben bekommen ) Waffenhändler jetzt schon die Empfehlung aussprechen, den Verkauf von SLB mit wechselbaren Magzin einzustellen ?

Der Urteilsspruch ist ja zwischen zwei Parteien gesprochen worden, also ist er doch noch nicht als allgemein gültiges Recht anzusehen ? oder ?

Gruß

Geschrieben

Wo wohnst du? Halte ich für Quatsch, noch gilt das Urteil ja nur zwischen Kläger und Beklagtem. Ich hab gerade eine neue SLB bestellt, mal schauen was das Amt dazu sagt beim eintragen.

Geschrieben (bearbeitet)
Es könnte ja jetzt d zu dem Fall kommen, dass ein SB einer UJB etc. einem Jäger den Eintrag einer SLB verweigert.

Wohl eher nicht, da die Untere Jagdbehörde nicht für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse und folglich auch nicht für die Erteilung der Besitzerlaubnis durch Eintragung in die WBK zuständig ist.

CM

edit: Dreckfuhler korrigiert!

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Ist es eigentlich logisch, dass Waffenhersteller ( mein BüMa hat von der Firma Sauer ein entsprechendes Schreiben bekommen ) Waffenhändler jetzt schon die Empfehlung aussprechen, den Verkauf von SLB mit wechselbaren Magzin einzustellen ?

Der Urteilsspruch ist ja zwischen zwei Parteien gesprochen worden, also ist er doch noch nicht als allgemein gültiges Recht anzusehen ? oder ?

Gruß

Das Problem ist, dass die Behörden jetzt effektiv Narrenfreiheit haben. Die können Eintragungen oder Bedürfniswiderrufe mit Verweis auf das Urteil begründen.

Mein bayerischer SB meinte: "die können sowas nicht bringen", in Bezug auf eine potentiellen, allgemeinen Bedürfniswiderruf auf Anweisung des BMI oder StMI.

Warten wir mal ab, was das BMI dazu als Info rausgibt. Falls es keine allgemeine bundesweite Anweisung gibt, werden wohl Behörden wie in NRW oder BaWü Schnellschüsse versuchen.

Sollten diese allerdings erhebliche Komplikationen mit sich bringen, was ich vermute, wird das alles an Momentum verlieren.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Hat jemand eigentlich schon Antworten auf seine Schreiben auf die Verbände und Politiker bekommen, falls ja sollten wir diese wieder einstellen und sammeln wie im EU Tread.

Geschrieben

1. Ja das Urteil gilt - wie nun öfters ausgeführt wurde - unmittelbar zwischen den Parteien. Dennoch lassen sich der Begründung abstrakte Rechtsausführungen entnehmen, die auf gleiche Fälle übertragbar sind.

Stellt euch doch das ganze mal umgekehrt vor: jemand erstreitet eine für uns Waffenbesitzer günstige Entscheidung - dann würde sich doch mit recht auch jeder hierauf berufen wollen - obwohl das Urteil nur zwischen den Parteien wirkt. Dennoch wird die Verwaltung die Entscheidung dann auf alle Waffenbesitzer anwenden, da ansonsten eine Klagewelle drohen würde, sofern das Gericht keine Einzelfallentscheidung auf Grund eines außergewöhnlichen Sachverhalts getroffen hat.

2. Waffenrechtliche Verwaltungsakte können aufgrund der speziellen Regelungen im WaffG für die Zukunft widerrufen bzw. für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Hierfür ist die Behörde zuständig. Je mach Laune des ausführenden wird er die bisherige Praxis beibehalten -dagegen wird sich der Bürger nicht wehren.

Er könnte aber auch die Begründung des BVerwG in der Sache übernehmen und würde damit - je nach "Kampfeslust" des Bürgers - massig Verfahren produzieren. Spätestens dann würden die Behörden auf übergeordneter Ebene entsprechende Anordnungen treffen.

Ebenso vorstellbar wäre, dass solche Anordnungen nun gleich getroffen werden, um ein "aufblühen" der Sache zu vermeiden.

3.wichtig wäre jetzt ein strukturelles vorgehen in der Sache und vorallem in diesem Topic.

Lamentierungen über die ganze Sache sollten ausgelagert werden oder es sollte ein extra Topic gestartet werden -ähnlich dem Eu-topic- wo der aktuelle Sachstand abrufbar ist wie evtl. Crowdfounding, Verfassungsbeschwerde erhoben, Rückmeldungen der Abgeordneten/Verbände usw.

Geschrieben

Wo wohnst du? Halte ich für Quatsch, noch gilt das Urteil ja nur zwischen Kläger und Beklagtem. Ich hab gerade eine neue SLB bestellt, mal schauen was das Amt dazu sagt beim eintragen.

Das halte ich bei der momentanen Sachlage für mutig, sofern es sich um einen SLB mit Magazin handelt.

Geschrieben

Hat jemand eigentlich schon Antworten auf seine Schreiben auf die Verbände und Politiker bekommen, falls ja sollten wir diese wieder einstellen und sammeln wie im EU Tread.

Bisher zwei Bestätigungen von CSU-Innenausschussmitgliedern. Sie arbeiten daran (was ich glaube, da sie bereits beim EU-Krempel tätig waren).

Weitere Infos, v.a. auf Bayern bezogen, folgen.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Warten wir mal ab, was das BMI dazu als Info rausgibt. Falls es keine allgemeine bundesweite Anweisung gibt, werden wohl Behörden wie in NRW oder BaWü Schnellschüsse versuchen.

Ist das sicher oder wahrscheinlich, dass das BMI sich in dieser Sache äußern wird?

Geschrieben (bearbeitet)

Ist das sicher oder wahrscheinlich, dass das BMI sich in dieser Sache äußern wird?

Das wird wohl vom Echo der Geschichte abhängen. Irgendwann werden verunsicherte SB nachfragen, ob sie Selbstlader noch eintragen dürfen. Das geht erst an's StMI und dann weiter an's BMI.

Sollten dann zusätzlich ersten Bedürfnisse widerrufen werden und die erste Klagewelle rollt, dann wohl schon.

Natürlich könnten die auch versuchen, es einfach auszusitzen.

Wir müssen uns GEMEINSAM auf alle Eventualitäten vorbereiten...

Beste Grüße,

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

Es gibt aber einen Verbotsirrtum, wenn man von der Rechtmäßigkeit irrtümlicherweise ausgehen konnte. Das könnte mit dem Bescheid gegeben sein.

Ja, der schützt Dich vielleicht bei der Frage nach der Strafbarkeit, aber nicht bei der Frage, ob Du weiterhin ein Bedürfnis für den Besitz der Waffe hast.

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