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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wohne ich in BW? Und was denen bald blüht mit den Graßfressern...

Kann ich nicht sagen aber es gibt ja wohl auch in diesem, wie im nächsten Jahr Landtagswahlen in verschieden Bundesländern und die Bundestagswahl ist auch noch nicht abgesagt.

Solange aber undsre Regierenden uns als Simmvieh behandeln und nicht unsere Vertreter sind haben wir nur durch unser Kreuz die möglichkeit das was auf uns zu kommt evtl zu ändern.

Wenn unseren Volksvertretern bewusst wird wie viele wir sind kann man schon was bewirken.

Nicht durch aussitzen, mit rundem Rücken Aussitzen hat noch nie den gewünschten Erfolg gebracht, nicht im Erwachsenenleben :)

Geschrieben

Wenn ich an die Reaktionen denke die ich auslöste als ich das Urteil am Mittwoch mit in den Verein nahm denke ich nicht, das wir je " mit einer Stimme " sprechen werden. Die alten meinten, das zählt für sie nicht und ich rede wieder dumm. Einige Jäger meinten, dann müssen die Sportschützen auch abgeben wegen 10 Schuss Regel. Einer meinte, Jäger bräuchten nicht mehr als 2 Schuss, die sollen mit dem ersten treffen usw usw

Das Forum Waffenrecht, die GRA , Katja Triebel oder Roman Grafe sind für die böhmische Dörfer. Die kennen weder unsere Freunde noch unsere Feinde. An den EU Bestrebungen kann man eh nix ändern und emails nutzen rein gar nix. Ich denke das diese "Einstellung " leider von vielen , meist älteren , Schützen geteilt wird. Erschrocken habe ich mich aber über Aussagen jüngerer Schützen/Jäger.

Wie ich schon mal schrieb, wir bekommen nur das was wir verdienen. Der Kreis der sich wehrt ist leider sehr gering. Als ich mich mal gegen eine Auflage meines Amtes wehrte wurde ich auch angegangen. Das ich den SB wild machen würde damit und das geforderte einfach hätte bringen sollen. Das wäre viel einfacher gewesen und hoffentlich macht der SB jetzt in Zukunft keinen Stress deswegen. Solange wir es nicht schaffen auch diese Waffenbesitzer auf unsere Seite zu bringen wird man mit uns machen was man will. Eine Demo in Berlin ???????????? Das würde eine Blamage für uns werden ob der geringen Beteiligung. Die würden nicht mal auf einer Demo auf dem heimischen Marktplatz mitmachen, ausser es gäbe genug Freibier.

Geschrieben

Wohne ich in BW? Und was denen bald blüht mit den Graßfressern...

Also, ich bin wirklich kein Grünen-Freund.... Aber in den vergangenen 5 Jahren unter einer grün-roten Landesregierung im Ländle ist bezüglich Waffenrecht (d.h., Vollzug, denn ansonsten ist das Land, da Bundesrecht, ohnehin nicht zuständig) eigentlich nichts besonderes passiert.

Was soll jetzt unter (voraussichtlich) Grün-Schwarz - und ich hoffe, mit einem CDU-Innenminister - kommen, das "schlimmer" ist als im WaffG-Vollzug anderer Bundesländer ?

Geschrieben

@chapman: In meinen Hundesteuerbescheid steht ausdrücklich drin, dass ich aufgrund der der Allgemeinheit nutzenden Tätigkeit als NSF hundesteuerbefreit bin. Und der Fauxpas mit dem Pitbull/Bullterrier passierte, weil ich hier am Handy schreibe und nicht alle Beiträge sehen kann währenddessen. Der Sache dienen solche Sticheleien aber nicht.

Die Idee mit der Sachmängelhaftung ist eigentlich weniger die, meinen individuellen Fall zu heilen. Wenn dem nämlich so wäre, wären Hersteller und Händler richtig mit im Boot. Wobei ich ehrlich gesagt nicht weiß, inwieweit erstere im Hintergrund schon "rühren".

Geschrieben

Das Forum Waffenrecht, die GRA , Katja Triebel oder Roman Grafe sind für die böhmische Dörfer. Die kennen weder unsere Freunde noch unsere Feinde.

Das kann man nicht verallgemeinern. Ich kenne etliche Jäger, die durchaus die aktuellen waffenrechtlichen Entwicklungen (und Bedrohungen) kennen und da mittlerweile auch recht sensibel reagieren. Auch die Jagdpresse und -foren thematisieren das Waffenrecht inzwischen ständig.

Geschrieben

@Karlyman: Ich würde mich mit Grün da oben nicht so wohl fühlen.

Ich fühle mich auch nicht wirklich wohl...

Allerdings stelle ich eben fest, dass substanziell (in dem Bereich, wo die Landeszuständigkeit liegt, nämlich dem Vollzug) kein im Vergleich zu anderen Ländern merklich schärferes Vorgehen erfolgte in den letzten fünf grün-roten Jahren.

Ich hoffe, dass es jetzt (da "Sicherheit" stets als CDU-Kernthema betont wird) zumindest ein CDU-geführtes Innenministerium in Stuttgart geben wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Weil die Vorstöße des IM Gall nicht umgesetzt wurden. Genug gewettert und beantragt hat er ja. Der Einfluss über den Bundesrat darf nicht unterschätzt werden.

Einzig die Chance auf STimmenthaltung (weil die CDU eventuell anderer Meinung ist) wäre mir zu unsicher. Die CDU verkommen immer schneller immer kehr zum Umsetzer und Abnicker grüner Forderungen.

Das betrifft bei weitem nicht nur das WaffR. Klimapolitik, massive Energiepreiserhöhung, illegale Einwanderung usw.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Hallo Foristi,

ich lese aus den vielen Beiträgen sehr gute Ideen, wie man gute juristische, auch verfassungsrechtliche Angriffspunkte bei der Entscheidung ausfindig machen könnte. Ich selbst habe an das FWR, den Landesjagdverband und den DJV geschrieben, um dort meinen Argumente als Anregung für das weitere Vorgehen zur Verfügung zu stellen.

wenn ich dann allerdings von einer Organisation keine und von der anderen eine Antwort bekomme, die wie folgt beginnt:

".... Sehr geehrter Herr XXX,

Ihre Ausführungen ebenfalls in allen Ehren. Aber

.... "

dann denke ich mir meinen Teil und muss diese Organisationen für mich wohl neu bewerten!

Geschrieben

Hallo Foristi,

ich lese aus den vielen Beiträgen sehr gute Ideen, wie man gute juristische, auch verfassungsrechtliche Angriffspunkte bei der Entscheidung ausfindig machen könnte. Ich selbst habe an das FWR, den Landesjagdverband und den DJV geschrieben, um dort meinen Argumente als Anregung für das weitere Vorgehen zur Verfügung zu stellen.

wenn ich dann allerdings von einer Organisation keine und von der anderen eine Antwort bekomme, die wie folgt beginnt:

".... Sehr geehrter Herr XXX,

Ihre Ausführungen ebenfalls in allen Ehren. Aber

.... "

dann denke ich mir meinen Teil und muss diese Organisationen für mich wohl neu bewerten!

Dann würde ich das hier einstellen zwecks ÄCHTUNG.

Das wäre der mehr als "unschönen" Situation geschuldet.

"Know your Enemie"

Wir sollten filtrieren- wer ist für uns und wer ist gegen uns - mitlerweile wohl essentiell - ode?

grüße

Geschrieben

Weist Du Hunter, zerpflücken von Beiträgen ist eine Sache, Dein gutes Recht noch dazu.

Aber mach bitte auch mal Vorschläge, wie wir eine solch missliche Situation bereinigen könnten.

Die Verbände haben sich in ihrer - wie wir jetzt sehen - zweifelhaften Macht gesonnt !

Was willst du bei der GRA zerpflücken? Da gibt es nichts zu zerpflücken weil nichts da ist. Und was diese missliche Situation betrifft.. da kann man nun mal nur auf die Jagdverbände setzen und hoffen das alle Jäger dort ordentlich Druck machen, nur die Jagdverbände haben die Möglichkeit und die Kontakte bei der Politik eine §-Änderung herbei zu führen und das Problem damit zu beseitigen. Dieses Urteil könnte somit doch noch etwas Gutes haben.

Geschrieben

In BW waren schon Landtagswahlen und die CDU wird nun der kleine Partner der Grünen................

Na dann müßten halt vieleicht alle Jäger in BW Mitglied der Grünen werden und das ganze von der Basis her aufrollen.

Gelebte Demokratie, die Macht der Mehrheit die sich beteiligt und nicht zuschaut !!

Geschrieben

Kann man bitte mal zurück zum Thema kommen?

Ich denke, der § 13 WaffG kann zumidnest der Weg weisen, den Bestand der HA zu schützen:

2. die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs
geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

Bis zum aktuellen Urteil des BVerwG gab es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit die HA auf JS zu erwerben und mit 2-Schuss Magazin zu Jagd zu benutzen.

Zahlreiche Feststellungsbescheide, sowie Verkaufsanzeigen zeugen ja von dieser Auffassung. Es gab kein Verbot des Erwerbs dieser HA auf JS. Wohl möglich gibt es sogar frühere Urteile zum Erwerb dieser HA. Obiger Absatz im WaffG bestätigt das ja. Da ja nun das neue Urteil des BVerwG keine Gesetzeskraft hat und im Moment nur gegen die drei Kläger gerichtet ist, müsste meiner Auffassung zuerst das WaffG oder das BJagdG geändert werden. Das kann zwar künftig das "2-Schuss Gebot" erweitern, jedoch nicht den Altbesitz betreffen.

In der WaffVwV findet sich zusätzlich zum Erwerb das Wort "ausdrücklich". Das impliziert eine genau definierte Beschreibung, welche Waffenart das BJagdG denn verbietet. Solange das fehlt, ist der Erwerb für Jäger zulässig. Auch aus diesem Grund muss nun eine Klarstellung her. Aber bevor das nicht geschehen ist, darf auch nichts weiter passieren.

13.3 Nach dem BJagdG nicht ausdrücklich verbotene Langwaffen können allein auf Grund eines gültigen Jahresjagdscheines erworben werden.
Geschrieben (bearbeitet)

Das BVerwG hebt hervor. dass eben gerade in dieser geltenden Fassung der Erwerb und Besitz wegen des vorgeblichen Verbots im BJagdG nicht rechtmäßig war und ist. Damit läuft das ins Leere.

Das das BVerwG hier irrt, nutzt uns leider nichts.

Der Erwerb und Besitz ist für Jäger solange zulässig, wie die Verwaltung ein entsprechende Bedürfnis anerkennt.

Dies kann sie mit Verweis auf den Tenor des BVerwG beruhigt verneinen. Dagegen sind dann Widerspruch und Klage möglich. Ergebnis vorhersehbar.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die Frage wäre dann ja auch was

Das BVerwG hebt hervor. dass eben gerade in dieser geltenden Fassung der Erwerb und Besitz wegen des vorgeblichen Verbots im BJagdG nicht rechtmäßig war und ist.

Ich glaube, das Bedürfnis muss der Gesetzgeber definieren und im WaffG benennen und nicht das BVerwG. Es wurde ja gesagt, dass das Urteil des BVerwG sich gegen die Kläger richtet und keine Gesetzeskompetenz hat. Daher muss der Gesetzgeber die neue Sicht des BverwG bestätigen und entsprechend ins Gesetz einfließen lassen. Die bisherige Regelung hat ja jahrzehntelang Bestand gehabt.

Ich denke, das macht schon ein Unterschied.

Geschrieben

Die Frage wäre dann ja auch was

Ich glaube, das Bedürfnis muss der Gesetzgeber definieren und im WaffG benennen und nicht das BVerwG. Es wurde ja gesagt, dass das Urteil des BVerwG sich gegen die Kläger richtet und keine Gesetzeskompetenz hat. Daher muss der Gesetzgeber die neue Sicht des BverwG bestätigen und entsprechend ins Gesetz einfließen lassen. Die bisherige Regelung hat ja jahrzehntelang Bestand gehabt.

Ich denke, das macht schon ein Unterschied.

Nein ! ab Rechtskraft sind neue Verhältnisse eingetreten.

Abhilfeschafft nur eine Gesetzesänderung.

Grüße

Geschrieben

Was für eine

Die Frage wäre dann ja auch was

Ich glaube, das Bedürfnis muss der Gesetzgeber definieren und im WaffG benennen und nicht das BVerwG. Es wurde ja gesagt, dass das Urteil des BVerwG sich gegen die Kläger richtet und keine Gesetzeskompetenz hat. Daher muss der Gesetzgeber die neue Sicht des BverwG bestätigen und entsprechend ins Gesetz einfließen lassen. Die bisherige Regelung hat ja jahrzehntelang Bestand gehabt.

Ich denke, das macht schon ein Unterschied.

Nein. Das BVerwG hat gesagt, wie es das waffenrechtlich bewertet. Da bedarf es keinerlei Änderungen. Es kommt jetzt einzig auf das Verwaltungshandeln an. Die Verwaltung hat jetzt in der Hand die Eintragung mit Hinweis auf fehlendes Bedürfnis (Verbot nach BJagdG) zu verweigern. Ebenfalls kann sie die bereits erteilteten Erlaubnisse zurücknehmen.

Das ist das was, das Gesetz in der geltenden Fassung nach Meinung des BVerwG aussagt.

Nach Maßstab des BVerwG war die jahrzehntelange Anwendung einfach rechtswidrig.

Geschrieben (bearbeitet)

Was für eine

Nein. Das BVerwG hat gesagt, wie es das waffenrechtlich bewertet. Da bedarf es keinerlei Änderungen. Es kommt jetzt einzig auf das Verwaltungshandeln an. Die Verwaltung hat jetzt in der Hand die Eintragung mit Hinweis auf fehlendes Bedürfnis (Verbot nach BJagdG) zu verweigern. Ebenfalls kann sie die bereits erteilteten Erlaubnisse zurücknehmen.

Das ist das was, das Gesetz in der geltenden Fassung nach Meinung des BVerwG aussagt.

Nach Maßstab des BVerwG war die jahrzehntelange Anwendung einfach rechtswidrig.Wen

Wenigstens mal EINER der die Tragweite des Richterspruches gerafft hat DANKE !

Bearbeitet von südwest

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