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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 19 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Bei der Halbautomatengeschichte geht es aber um jagdliche Verbote und dafür gilt in BaWü inzwischen nicht mehr der § 19 BJagdG, sondern der § 31 JWMG ! (mit der unsäglich alten 2-Schuss-Magazin-Formulierung).

 

Ergo dürfte es den Jägern in Baden-Württemberg nicht viel bringen, wenn die Änderung des BJagdG im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist...

Geregelt ist die Erwerbsberechtigung nach §13 Waffg auf Grundlage des BJagdG. Daher bringt es diesbezüglich schon etwas.

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 13
 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1.glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition).

 

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vor 50 Minuten schrieb detlef86:

Mein böses, kleines Schwarzes steht bereits beim Kniftendealer.

Und das ist gut so! Ich gehe mal davon aus das die hochwertigen HA´s nicht wie Sauerbier rumstehen und erst bestellt werden müssen.

Bis Weihnachten werden die Triloge bestimmt mit einem Ergebnis beendet sein.

Wünsche uns allen schonmal vorab ein fröhliches Weihnachtsfest und Weltfrieden.

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vor 1 Stunde schrieb schiiter:

Geregelt ist die Erwerbsberechtigung nach §13 Waffg auf Grundlage des BJagdG. Daher bringt es diesbezüglich schon etwas.

 

 

Sag' ich (und nicht nur ich) ja...

 

Auf den Erwerb und Besitz  der jagdl. HA haben die abweichenden landesrechtlichen Regelungen keinen Einfluss, da dabei auf das BJagdG Bezug genommen wird.

 

Aber für die jagdliche Verwendung  der HA schon.

So, wie das im ba.-wü. Jagdrecht jetzt drinsteht, dürfte bei Jagd in Ba.-Wü. kein Magazin "größer 2" im HA (zum Schuss auf Wild) verwendet werden.

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Habe gerade mal nachgeschaut wie lange es im Schnitt dauert zwischen Entscheidung im Bundesrat bei Gesetzen und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Und da vergeht gut und gerne ein Monat zwischen Beschluss und Verkündung.
 
Gruß
 

Ich hatte auch mal nach geguckt und da war die Regel Veröffentlichung 2-4 Tage nach Beschluß. Wochen waren da die Ausnahme.
In der aktuellen Ausgabe z.B. wurden zwei Gesetze am 27.9., zwei am 4.10. und jeweils eins am 5.10. und am 6.10. beschlossen.
Die Änderung des Jagdgesetzes war aber bereits am 23.9.
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vor 2 Minuten schrieb detlef86:


Ich hatte auch mal nach geguckt und da war die Regel Veröffentlichung 2-4 Tage nach Beschluß. Wochen waren da die Ausnahme.
In der aktuellen Ausgabe z.B. wurden zwei Gesetze am 27.9., zwei am 4.10. und jeweils eins am 5.10. und am 6.10. beschlossen.
Die Änderung des Jagdgesetzes war aber bereits am 23.9.

Du musst zwischen einem Beschluss und einem Gesetz unterscheiden. Beschlüsse werden wie du schon sagst schell veröffentlicht Gesetze benötigen ca. 4 Wochen. Achte mal auf das Präfix im BGBL. Gesetz und Beschluss.

 

Gruß

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Es ist völlig normal, dass die Verkündung eines Gesetzes einige Wochen nach der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates dauert. 
Der Gesetzesbeschluss muss ausgefertigt werden, sprich vom zuständigen Minister und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Erst dann kann ein formelles Gesetz veröffentlicht werden. Ein Monat ist dabei durchaus die Regel.

Aber wenn ich hier schon wieder von einem angeblichen Bezug der (ganz normalen) Dauer zu dem EU-Vorhaben lese, muss ich unweigerlich an Alufolie denken ;)

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Ein Kunde von uns hat heute von seiner Waffenbehörde (Bayern) die Info erhalten

dass die Sache am kommenden Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

(Natürlich meinerseits ohne Gewähr!)

 

Aber warten wir mal ab ob das stimmt, lange wäre a nicht mehr hin.

 

Viele Grüße

 

oswald

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vor 4 Stunden schrieb omegal38:

Aber wenn ich hier schon wieder von einem angeblichen Bezug der (ganz normalen) Dauer zu dem EU-Vorhaben lese, muss ich unweigerlich an Alufolie denken

Hoffentlich hast du Recht.Den Aluhut habe ich schon seit dem 7.März auf, mit der Amplitude eines Herzpatienten.Fakt ist aber auch,das seit April kaum einer

seinen HA jagdlich geführt hat,und dieser Zustand noch nicht beendet ist.Und dies aufgrund einer Fehlinterpretation.

Der Vorgang wurde hier ja ausführlich besprochen und analysiert.Daher frage ich mich,wie es in anderen Bereichen der Gesetzgebung und polit. Entscheidungen

aussieht,die ich bisher nicht so stark hinterfragt habe. Man muß heute schon Volljurist nebenberuflich sein,damit einem keine Nachteile im normalen Lebensbereich

entstehen;Egal ob das Thema Waffenrecht,Rente,Verbraucherschutz... heißt.

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vor 3 Stunden schrieb Merkava3:

Ein Kunde von uns hat heute von seiner Waffenbehörde (Bayern) die Info erhalten

dass die Sache am kommenden Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

(Natürlich meinerseits ohne Gewähr!)

 

Aber warten wir mal ab ob das stimmt, lange wäre a nicht mehr hin.

 

Viele Grüße

 

oswald

 

Donnerstag der 13te?

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Zitat

An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Am 23. September 2016 hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 8. Juli 2016 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Als Jäger interessiert es mich, ob und wenn schon geschehen, wann das Gesetz durch den Bundespräsidenten unterzeichnet wurde.

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Wenn ich ne Antwort bekomme, lasse ich es Euch wissen.

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vor 38 Minuten schrieb Grossmaulkaliber:

In München habe ich letzthin sinngemäß die Antwort erhalten: "... Bundesgesetzblatt ...??? Interessiert uns nicht, wir warten auf die Anweisungen des (bayerischen) Innenministeriums."

München ist nicht Bayern.

Auf was möchtest Du denn warten, das die Behörde am Tag nach Verkündung des Gesetzes tun sollte?

 

Jagen mit HA-Bestandswaffen in Bayern? Geht längst.

Eintrag eines neuerworbenen HA in eine WBK? Bei Erwerb auf Jagdschein genügt der Antrag auf Eintragung und der Nachweis, dass der Antrag fristgemäß erfolgt ist. Wie lange sich die Behörde mit dem Eintrag Zeit läßt juckt nicht.

Ablehnung eines Antrags auf Eintragung des o.a. HA? Nun die Münchner sind schon dämlich, aber dass sie so dämlich sind wäre neu.

 

Also heiße Luft vom SB.

 

P.S. Es wäre natürlich typisch für die Münchner, wenn sie versuchen würden den LWB einzuschüchtern und ihn dazu bringen wollen, dass er keinen Antrag stellt oder einen gestellten Antrag zurückzieht. Das hat aber jeder selbst in der Hand.

Bearbeitet von Gast
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