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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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vor 23 Stunden schrieb TintifaxAT:

Verstehe ich das richtig, dass Raubritter im Norden, dafür das sie schikanieren "kontrollieren" auch noch Maut verlangen?

 

Ist zwar OT, weil es hier eigentlich nicht um die Gebühren geht, sollte aber dennoch richtig gestellt werden:

 

Es sind nicht nur die Raubritter im Norden... Es sind auch welche im Süden.

Die Waffenbehörde der Stadt Stuttgart langt bei den Kontrollgebühren mindestens so kräftig hin wie die Bremer.

 

"Seltsamerweise" sind das exakt die beiden Städte, die vor Jahren auch Vorreiter bei der unsäglichen kommunalen Waffensteuer-Idee waren...

Die Gebühren haben zwar eine andere Rechtsnatur, sind aber sozusagen die - rechtsicherere - Variante, durch die Hintertür...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 33 Minuten schrieb karlyman:

... die - rechtsicherere - Variante, durch die Hintertür ...

Was ich vehement bestreite, da bereits die WaffVwV dazu ausführt, dass die anlasslosen Kontrollen auf der Grundlage des § 36 (3) WaffG im öffentlichen  Interesse liegen und daher für den Betroffenen kostenfrei bleiben sollen.

"Sollen" bedeutet im Rechtsdeutsch "Muss, wenn kann" und selbstverständlich kann die Kontrollbehörde auf die Erhebung einer Zwangsgebühr verzichten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kontrollen in den regelmäßigen Aufgabenbereich der Ordnungsbehörden fallen, also keinen besonderen oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen.

 

CM

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Gegen die Gebühren ließe sich - in der Tat - so manches rechtlich einwenden. Da sind wir gleicher Meinung.

(Problem ist hier eben, dass die Hoheit zur Gebührenerhebung in andere Händen als die des Bundes, mit seiner "soll"-Bestimmung, gelegt wurde..). 

 

Ich meinte allerdings:

Im Vergleich  mit dem abenteuerlichen Konstrukt einer Waffensteuer als kommunale Aufwandsteuer (siehe angedachte Modelle in Bremen, Stuttgart etc., etwa 2010) stehen die Gebühren noch auf "festeren Beinen". 

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vor einer Stunde schrieb cartridgemaster:

"Sollen" bedeutet im Rechtsdeutsch "Muss, wenn kann"

Da die Entscheidung über die Gebühren nicht beim Bund liegt, ist das "Sollen" an dieser Stelle nichts als ein frommer Wunsch.

 

Ungefähr so als würde ich Dir sagen, Du sollst für die Armen spenden.

Bearbeitet von Gast
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vor 14 Minuten schrieb Bautz:

Da die Entscheidung über die Gebühren nicht beim Bund liegt ...

Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) soll einen einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes durch alle Ordnungsbehörden sicherstellen, sie gilt also bundesweit.

Aber Verwaltungsvorschriften interessieren die Verwaltungsbehörden bekanntlich immer nur dann, wenn deren Inhalt repressiv gegen den Bürger angewandt werden kann.

Ansonsten betrachtet man sie bestenfalls als "Empfehlung" ohne Bindungscharakter.

Immer getreu dem Motto: "Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit."

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Fast. Es geht eben darum, dass man bundeseinheitlich auch nur regeln kann, wozu man befugt ist.

Ansonsten ist Soll natürlich muss wenn kann. Das Problem ist: Kann ein Bundesland tatsächlich auf Einnahmen verzichten?

Es ist also nicht einmal nur an der fehlenden Kompetenz ungeregelt.

Man darf es leider nur als Vorschlag ansehen.

Eine echte Regelung hat der GEsetzgeber nämlich nicht erlassen. Wollte er einfach nicht.

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vor 24 Minuten schrieb cartridgemaster:

Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) soll einen einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes durch alle Ordnungsbehörden sicherstellen,

Genau, sie soll. Aber selbst das kann sie nicht sicherstellen.

 

Früher gab es eine bundeseinheitliche Gebührenordnung für den Vollzug des WaffG. Nun gibt es sie nicht mehr, denn es obliegt nicht mehr dem Bund die Gebühren festzusetzen. Er hat dabei nichts zu melden. Und jene die dürfen tun was sie für richtig halten. Dabei werden sie vom BVerwG nach Kräften unterstützt, wenn es darum geht den Waffenbesitz zu verteuern.

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da steht nicht "sollen", sondern "sollten"..........ganz klein bissl was anderes....und grade drum tun das viele......würde da "sollen" stehen, wäre es wohl nicht ganz so einfach.

 

 

 

...nur mal so ganz nebenbei, weil ich in letzter Zeit schonmal das "sollen" in diesem Kontext gelesen hatte.

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Ein "soll" ist in der Verwaltungsrechtssprache ein sog. "bedingtes Muss". 

Also nach meinem Verständnis etwas Verpflichtendes, es sei denn, es sprechen gewichtige Gründe dagegen...

 

Leider liegt die Gebührenerhebungs-Kompetenz nicht beim Bund, sondern bei denen, die das Waffenrecht vollziehen, nämlich den Ländern und somit nachgeordnet Kreisen/Kommunen. 

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Ein "soll" ist in der Verwaltungsrechtssprache ein sog. "bedingtes Muss". 

Wie Alzi schon geschrieben hat, steht in der WaffVwV aber nicht "soll", sondern "sollte".

 

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen
Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

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Stimmt; "sollte" ist natürlich deutlich schwächer; eine Empfehlung.

 

Rechtlich ist das eigentlich folgerichtig. Der Bund empfiehlt den Ländern (Kreisen, Kommunen), die - im Gegensatz zu ihm - die Kompetenz für den Verwaltungsvollzug haben, eine Vorgehensweise. 

 

Wobei, der Bundesgesetzgeber hätte sich gleich denken können, was daraus wird.

Hat er vielleicht auch... somit hat er wohlfeile Worte formuliert, die in der Praxis kaum Relevanz haben

(Immerhin, bei weitem noch nicht alle Behörden verlangen die Kontrollgebühren). 

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Am 3.10.2016 um 13:09 schrieb karlyman:

(Immerhin, bei weitem noch nicht alle Behörden verlangen die Kontrollgebühren). 

In Bayern sagt die Landesregierung "keine Gebühren" (da man sich anscheinend entweder an das "sollten" hält oder aber selbst auf die Idee gekommen ist, dass die Kontrollen der Allgemeinheit dienen) und "vorher anmelden" (um unnötige Kosten durch Mehrfachanfahrten zu vermeiden). Also konsequent kostensparend, transparent und bürgerfreundlich. ;-)

 

PS: In Bayern, zumindest in meinem Landkreis, wird bei neuen Einträgen auch abgewartet bis das Gesetz in Kraft getreten ist (also bis zur Veröffentlichung).

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In meinem Bereich (d.h. großer Verein in Ba.-Wü. im Zuständigkeitsbereich mehrerer Waffenbehörden) sind vier "Gebührenszenarien" (Verwaltungsgebühr für Aufbewahrungs-Kontrollen) vorhanden:

 

- grundsätzlich keine Gebühr

- Gebühr nur, falls Beanstandungen da waren (dann für die "Nachkontrolle"); ansonsten nicht

- "noch erträgliche" Gebühren deutlich unter 100,- €

- hohe Gebühren, z.T. gestaffelt, mit deutlich über 100,- €.

 

Nr. 1 und auch 2 sind m.E. in Ordnung, der Rest nicht. 

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vor 10 Minuten schrieb schattenspeer:

Wuppertal (als Behörde für W/RS/SG) verweigert wohl noch Einträge und behauptet es dauere bestimmt noch ein halbes Jahr bis der Text im Gesetzesblatt erscheint.
So die Auskunft von einem Kumpel der in SG wohnt.'
WAT NU?

 

In NRW wird sich erst etwas in Sachen Waffenrecht zu Gunsten von Legalwaffenbesitzern ändern, nachdem eine neue Landesregierung gewählt worden ist und die neue Landesregierung den konkrete Anweisungen erteilt hat, die "alten Zöpfe" abzuschneiden. Ansonsten werden die SB's ihr altes Süppchen weiter kochen!

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vor 2 Stunden schrieb schattenspeer:

Wuppertal (als Behörde für W/RS/SG) verweigert wohl noch Einträge und behauptet es dauere bestimmt noch ein halbes Jahr bis der Text im Gesetzesblatt erscheint.
So die Auskunft von einem Kumpel der in SG wohnt.'
WAT NU?

Und? Solange es nicht veröffentlicht ist gibts an diesem vorgehen überhaupt nichts auszusetzen.

Im Gegenteil, es bleibt ihnen ( und allen anderen Behörden) nichts anderes über wie den Eintrag zu verweigern.

Bearbeitet von chapmen
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vor 1 Stunde schrieb Joe07:

 

Ansonsten werden die SB's ihr altes Süppchen weiter kochen!

Die SBs handeln so wie es das Gesetz vorgibt, nicht nur in NRW.

Welche Behörde trägt nachweisbar jetzt HAs mit jagdlichen Bedürfnis ein?

Und nicht ich hab gehört das ein Freund aus Pappendeckel dessen Oma Putzfrau in Puppendorf ist .........

 

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