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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb cartridgemaster:

Das FWR ist das Forum Waffen-Recht und da ist es schon lange an der Zeit, dass gegen die mal wegen erwiesener Inkompetenz und völliger Bewegungslosigkeit verhandelt wird. Immerhin kassieren sie für ihr Nichtstun jede Menge Fördergelder und da sollte endlich mal aufgeklärt werden, was die mit Kohle eigentlich anstellen.

 

CM :mad:

Da haben die durch Gutachten die Waffensteuer verhindert und dann wird das auch wieder vergessen.

Die Verbände haben wegen der jagdlichen HA 2 Schuss bestimmt auch einzeln mit Ausschüssen verhandelt...

Geschrieben

Am zielführensten wäre wohl wenn Sportschützen, Jäger und Sammler sich gegenseitig ihre Butter vom Brot nehmen.

Dann steht am Ende wirklich die Frage im Raum: "Gehören Schußwaffen in private Hände? Welche Hobbyisten haben die besten Gründe für GK? Und dann auch noch Halbautomaten?.... Schuß auf wehrhaftes Wild... Scheiben lochen...?

 

@cartridgemaster: Deine Anmerkung war in diesem Sinne sicher nicht sonderlich schlau hier.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Matthias308:

Das Darknet an sich ist nicht illegal.... ;-)

Habe ich auch nicht geschrieben.

Geschrieben

 

vor 18 Minuten schrieb Matthias308:

ok, "gehandelt" hattest Du auch noch geschrieben.... Es kommt hier nur darauf an, ob denn ein Handel legal ist oder halt nicht.

Ich sehe nun den Zusammenhang nicht mit willkürlicher Gesetzgebung.

 

Schriftfarbe grün !!!!!!!!????

 

Ich sehe schon lange keinen Zusammenhang zum thread mehr........

Geschrieben
Am 28.7.2016 um 09:01 schrieb Muck:

das Führen der Kurzwaffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung zurück auf die Regelungen vor 2003,

 

Kannst du das bitte noch mal etwas erläutern? 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Matthias308:

Ist es nicht illegal, wenn neue Gesetze verabschiedet werden, die die Freiheit einschränken? Und das alles ganz ohne Grundlage?

 

 

Illegal ist das nicht. Freiheitsbegrenzende Gesetze müssen sich an den Grundrechten messen lassen, insbesondere an Art. 2 I GG, sofern kein spezielleres Freiheitsgrundrecht tangiert ist.

Dass Gesetze nicht nur Rechte gewähren können, dürfte klar sein oder?

Geschrieben
Am 28.7.2016 um 09:01 schrieb Muck:

...

Gefühlt haben sich bei uns im Süden viele (sehr viele) Betroffene beschwert und über die verschiedensten Institutionen auf Änderung und Zwischenregelung gedrängt.

 

Was wohl auch gewissen Sachbearbeitern zu verdanken ist, die dürften mit ihren Anschreiben dafür gesorgt haben das viele Betroffene in die Gänge gekommen sind ;)

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb chapmen:

Ich würde da eher auf die Regelungen des Schusswaffengesetzes von 1928 zurückgehen.

 

Die Wiederherstellung der Regelung für Jäger von 2003 wäre für diese aber schon mal eine deutliche Verbesserung im jagdlichen Alltag.

Geschrieben

ich weiß garnicht was Ihr habt.

Wenn das neue Jagdgesetz kommt, steht da 3 Schuß.

Also wird mein Sachbearbeiter 3 Schuß eintragen. Mensch, da bin ich dann jetzt aber mächtig weiter.

Ich bin meinem Jagdverband dann mächtig dankbar, das ich wieder GENAU DA BIN WO ICH VOR 5 JAHREN SCHON WAR.

Euer ganzes Geld ist dann das Klo runter, denn die verfassungsbeschwerde wird dann wohl baden gehen, und ich kann sofort wieder von vorne anfangen.

Arnsberg, Münster - Leipzig

Ist doch in diesem Land immer nur fürn Arsch

aber was solls

 

Frank

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Hunter375:

 

Die Wiederherstellung der Regelung für Jäger von 2003 wäre für diese aber schon mal eine deutliche Verbesserung im jagdlichen Alltag.

Die Wiederherstellung der Regelung(en) von 1928 wäre ebenfalls eine deutliche Verbesserung im jagdlichen Alltag.

Du weisst schon was da 1928 geschrieben stand, oder ???????????????????????????????

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb MP%:

Wenn das neue Jagdgesetz kommt, steht da 3 Schuß.

Also wird mein Sachbearbeiter 3 Schuß eintragen. Mensch, da bin ich dann jetzt aber mächtig weiter.

Da steht dann aber nicht "nur mit 3-Schuss-Magazin" sondern "mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf
Wild zu schießen;“ und wenn Dein Sachbearbeiter das dann so einträgt ist das zwar unnötig (da es schon im Gesetz steht) und lästig (da es auch noch gilt, wenn das Gesetz irgendwann geändert wird), aber trotzdem darfst Du Magazine mit mehr als 3 Schuss verwenden.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Nippex:

 

Kannst du das bitte noch mal etwas erläutern? 

 

Bis 31.03.2003 hat der Jäger seine Kurzwaffe zu Hause bei besten Licht geladen und entladen. Heute macht er dies im Finsteren bevor er sich mit dem Auto auf die Heimreise macht. Alternativ an der Grenze des Reviers, wenn er zu Fuß unterwegs ist. Seit 01.04.2003 ist dies nicht mehr zulässig. Eine Langwaffe mit den doch größeren Patronen im Dunklen zu entladen ist kein Problem, das Entladen einer Kurzwaffe bedarf da schon mehr Feingefühl und ginge einfach zu Hause bei gutem Lichte besser. Obwohl aus dem Umstand das der Jäger mit geladener KW ins Revier fuhr nicht ein einziger Vorfall bekannt wurde der zu einer Änderung Anlass gegeben hätte, wurde dies einfach abgeschafft. Jagdschutz ist ja nach wie vor ein jagdliches Bedürfnis und auch aus Gründen des Jagdschutzes wäre die Rückkehr zu vor 2003 Regelung für KW angemessen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Muck:

... ginge einfach zu Hause bei gutem Lichte besser.

Ja nee, is' klar.

Ich hab jetzt neulich irgendwo gelesen, dass die da so'n neuartiges Ding erfunden haben, da kann man das Licht von zuhause mitnehmen, also einfach in die Tasche stecken und wenns dann draussen dunkel ist, dann holt man das Licht aus der Tasche und dann ist es wieder hell.

FENIX-PD32-Taschenlampe

Sieht auch viel handlicher aus als die alte Karbidlampe.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb cartridgemaster:

Ja nee, is' klar.

Ich hab jetzt neulich irgendwo gelesen, dass die da so'n neuartiges Ding erfunden haben, da kann man das Licht von zuhause mitnehmen, also einfach in die Tasche stecken und wenns dann draussen dunkel ist, dann holt man das Licht aus der Tasche und dann ist es wieder hell.

FENIX-PD32-Taschenlampe

Sieht auch viel handlicher aus als die alte Karbidlampe.

 

CM

 

Ok, und wie entlädst du dann deine fertig geladene und gesicherte Kurzwaffe mit einer Hand? Insbesondere das Entladen der Patrone im Patronenlager einhändig interessiert mich. Am besten auch so, dass die Patrone nicht ins hohe gras fällt, oder in den Matsch in dem du gerade stehst.

 

Wenn man keine AHnung hat einfach mal die .....

 

Und jetzt erzähl mir nicht ich soll dabi die Taschenlampe in den Mund nehmen oder eine Stirnlampe verwenden.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb JasperBeardley:

Und jetzt erzähl mir nicht ich soll dabi die Taschenlampe in den Mund nehmen oder eine Stirnlampe verwenden.

Also ich hänge die Lampe mit dem Clip in der Brusttasche von Jacke/Hemd ein...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb JasperBeardley:

Und jetzt erzähl mir nicht ...

Dann mach den Kofferraumdeckel von Deiner Karre auf, dann haste Licht und beide Hände frei. Wie blöd kann ein Mensch eigentlich sein?

Dieses ganze völlig an den Haaren herbei gezogene Geheule von wegen Laden und Entladen von Waffen im Dunkeln ist so dermaßen dämlich, dass es fast schon wieder amüsant ist.

Tatsächlich ist es einfach nur arm.

 

CM

Geschrieben
Gerade eben schrieb cartridgemaster:

Dann mach den Kofferraumdeckel von Deiner Karre auf, dann haste Licht und beide Hände frei. Wie blöd kann ein Mensch eigentlich sein?

Dieses ganze völlig an den Haaren herbei gezogene Geheule von wegen Laden und Entladen von Waffen im Dunkeln ist so dermaßen dämlich, dass es fast schon wieder amüsant ist.

Tatsächlich ist es einfach nur arm.

 

CM

 

Du bist tatsächlich ein cartridgemaster! In Wort und Tat!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb JasperBeardley:

Und danch bist nach mehreren Stunden Ansitz in Dämmerung und Mond blind wie ein Fisch. Ihr seid mir ja alle tolle Wohnzimmerjäger.

Uuups -hätte vielleicht erwähnen sollen das ich mit Rotlicht arbeite, stört die Dunkeladaption der Augen nicht.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb cartridgemaster:

Dann mach den Kofferraumdeckel von Deiner Karre auf, dann haste Licht und beide Hände frei. Wie blöd kann ein Mensch eigentlich sein?

Dieses ganze völlig an den Haaren herbei gezogene Geheule von wegen Laden und Entladen von Waffen im Dunkeln ist so dermaßen dämlich, dass es fast schon wieder amüsant ist.

Tatsächlich ist es einfach nur arm.

 

CM

 

Hier geht es nicht um irgend welches gejammere sondern darum das eine lange Zeit völlig Problemlos praktizierte Regelung ohne Grund und Not abgeschafft wurde.

Geschrieben

Das im nächtlichen Wald entladen stellt ein Problem dar? 

Oje.

Dann sollte man das vielleicht mal daheim mit verbundenen Augen und Pufferpatronen üben.

 

Ansonsten bin ich aber natürlich völlig d'accord: die Regelung gehört weg!

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