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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Hier der Eilantrag der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag:

Antrag
der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer,
Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim
Hanisch, Johann Häusler, Dr. Leopold Herz, Nikolaus Kraus, Peter Meyer, Alexander
Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Gabi Schmidt, Dr. Karl Vetter, Jutta
Widmann, Benno Zierer und Fraktion (FREIE WÄHLER)

Halbautomatische Jagdwaffen - Besitz und Einsatz auch zukünftig
erlauben!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass halbautomatische Waffen mit
Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen auch weiterhin zur Jagd zugelassen sind. Hierzu ist
unter anderem die gesetzliche Grundlage auf Landes- und Bundesebene zu schaffen.

Begründung:
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016 sind Jäger sowohl in Bayern
als auch in ganz Deutschland zu Recht empört und auch verunsichert. Nach dieser Entscheidung
besteht mit § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Bundesjagdgesetzes ein generelles Jagdverbot
mit halbautomatischen Waffen, die mit Magazinen ausgestattet werden können, welche in der Lage
sind, mehr als zwei Patronen aufzunehmen.

Das ist realitätsfern. Insbesondere in der heutigen Zeit, in Anbetracht der Forderung nach
massiver Wildschweinbejagung, sind halbautomatische Waffen aufgrund ihrer Effektivität nicht
mehr aus der Jagd wegzudenken. Zudem wurden diese Waffen jahrzehntelang anstandslos
genehmigt. Den Jägern dürfen die legalen Mittel zur Schwarzwildbejagung nicht weiter
eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung wäre absolut praxisfern, kontraproduktiv und
kann so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.
Alle Jäger, die solche Waffen bereits besitzen, müssen
diese auch weiterhin besitzen und verwenden dürfen. Das erfordert schon der Grundsatz des
Vertrauensschutzes. Außerdem muss Erwerb und Einsatz halbautomatischer Waffen weiterhin wie
bisher erlaubt sein.

Daher sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen hierfür idealerweise auf
Bundesebene zu schaffen.
Zu prüfen ist weiterhin, ob die erforderliche Rechtssicherheit auch auf
landesrechtlicher Ebene geschaffen werden kann. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die
Länder in allen Punkten, die nicht das Recht der Jagdscheinvergabe betreffen, von den Regelungen
des Bundesjagdgesetzes abweichende Landesjagdgesetze erlassen. Es ist zu prüfen, ob von
dieser Abweichungsbefugnis zugunsten der Jäger in Bayern Gebrauch gemacht werden kann.

Quelle:

eilantraghalbautomatiykjhk.jpg

Beste Grüße

Empty8sh

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@Obermaat: was Du nicht verstanden hast? Dass DJV-Präsident Hartwig Fischer beinahe das Gegenteil von dem ausgesagt hat, was ihr hofft.

Er hat ausgesagt:
Wir sind weiterhin für die Aufrechterhaltung der albernen, dysfunktionalen 2-Schuss-Beschränkung, und wollen keinerlei Änderung / Liberalisierung an dieser Grundregelung in § 19 Abs 1 Nr. 2 c) BJG.

Und er hat ausgesagt:
Es ist okay für uns, wenn alle Wechselmagazin-Halbautomatenbesitzer ihre Waffen (natürlich auf eigene Kosten) mühsam umbauen lassen müssten (und natürlich auch so lange nicht nutzen können), obwohl sie sie seit 40 Jahren so benutzen konnten. Nur wenn man die Waffen als solche sofort ganz und gar enteignen und einziehen wollte (was natürlich niemand so vorgeschlagen hat, Strohmann-Argument), dann fänden wir das nicht so toll.

Ihr könnt ihm jetzt schreiben - Email ist ja bekannt -, dass ihr das so ganz toll und gut findet, und ihm die Füße küssen.

Oder ihr könnt ihm deutlich widersprechen und mitteilen, was ihr wollt und erwartet.

Eure Sache.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Er hat ausgesagt:

Wir sind weiterhin für die Aufrechterhaltung der albernen, dysfunktionalen 2-Schuss-Beschränkung, und wollen keinerlei Änderung / Liberalisierung daran in § 19 Abs 2 Nr. 1 c) BJG.

Und er hat ausgesagt:

Es ist okay für uns, wenn alle Wechselmagazin-Halbautomatenbesitzer ihre Waffen (natürlich auf eigene Kosten) mühsam umbauen lassen müssten (und natürlich auch so lange nicht nutzen können), obwohl sie sie seit 40 Jahren so benutzen konnten. Nur wenn man die Waffen als solche sofort ganz und gar enteignen und einziehen wollte (was natürlich niemand so vorgeschlagen hat, Strohmann-Argument), dann fänden wir das nicht so toll.

Er hat schlicht gesagt: Wir wollen, dass die Jäger ihre Halbautomaten weiterhin führen können, mit 2 Schuss im Magazin für die Jagd.

Nicht mehr (leider, siehe oben Absatz 1), aber auch erkennbar nicht weniger (wo ist die "Umbaulösung", wo eine enthaltene Akzeptanz von generell 2-Schuss-Fixmagazinen herauszuhören?).

Nach meinem Eindruck entsprechen die Ausführungen inhaltlich der bisherigen, seit -zig Jahren so gesehenen und geübten Rechtslage. Das ist nun wirklich nicht innovativ, aber "rechtswahrend"...

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Nach meinem Eindruck entsprechen die Ausführungen inhaltlich der bisherigen, seit -zig Jahren so gesehenen und geübten Rechtslage. Das ist nun wirklich nicht innovativ, aber "rechtswahrend"...

Habe jetzt auch 3-mal angehört, kann dir nur zustimmen. Wer eine Liberalisierung erhofft, ist hier falsch. Mehr als eine Rückkehr zum bisherigen System wird es erst mal nicht geben.

Mann muss nämlich nicht jede Silbe ins Negative umkehren, das ist ja paranoid.

Beste Grüße

Empty8sh

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@Karlyman: Die Ausführungen sind eine klare Absage an jede positive Änderung des BJG in diese Hinsicht (die vom DJV erst ins Bundesjagdgesetz hineingedrückte unheilvolle Regelung - vorher bestand sie ja nicht - habe sich lange Zeit bewährt);

und sie sind ein indirekter Wink, dass man einen Umbauzwang als Verband - natürlich mit Bedauern - akzeptieren würde, wenn man dafür die auf eigene Kosten umgebauten Waffen behalten dürfte. Und wann genau er das letztere indirekt gesagt hat? Hör' zu: 0:55 - 1:12.

Du musst verbandliche, politische und juristische Äußerungen richtig hören (bzw. lesen) und verstehen. Ich tue das. Von Berufs und Übungs wegen. Dauernd. Genauso wie die Gegenseite. Die hat nämlich Fischer durchaus verstanden.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Habe jetzt auch 3-mal angehört, kann dir nur zustimmen. Wer eine Liberalisierung erhofft, ist hier falsch. Mehr als eine Rückkehr zum bisherigen System wird es erst mal nicht geben.

Mann muss nämlich nicht jede Silbe ins Negative umkehren, das ist ja paranoid.

Beste Grüße

Empty8sh

Ich könnte mir gut Vorstellen, dass man die 2-Schuss- HA gegen SD und Nachtziel opfert.

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@Obermaat: was Du nicht verstanden hast? Dass DJV-Präsident Hartwig Fischer beinahe das Gegenteil von dem ausgesagt hat, was ihr hofft.

Er hat ausgesagt:

Wir sind weiterhin für die Aufrechterhaltung der albernen, dysfunktionalen 2-Schuss-Beschränkung, und wollen keinerlei Änderung / Liberalisierung an dieser Grundregelung in § 19 Abs 1 Nr. 2 c) BJG.

Und er hat ausgesagt:

Es ist okay für uns, wenn alle Wechselmagazin-Halbautomatenbesitzer ihre Waffen (natürlich auf eigene Kosten) mühsam umbauen lassen müssten (und natürlich auch so lange nicht nutzen können), obwohl sie sie seit 40 Jahren so benutzen konnten. Nur wenn man die Waffen als solche sofort ganz und gar enteignen und einziehen wollte (was natürlich niemand so vorgeschlagen hat, Strohmann-Argument), dann fänden wir das nicht so toll.

Ihr könnt ihm jetzt schreiben - Email ist ja bekannt -, dass ihr das so ganz toll und gut findet, und ihm die Füße küssen.

Oder ihr könnt ihm deutlich widersprechen und mitteilen, was ihr wollt und erwartet.

Eure Sache.

Carcano

Du weißt aber schon, dass Text Hermeneutik relativ zum Standpunkt des Rezipienten ist. Du siehst das, andere jenes. Aber dein Standpunkt ist durchaus bedenkenswert.

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Ich könnte mir gut Vorstellen, dass man die 2-Schuss- HA gegen SD und Nachtziel opfert.

So ein Schmarrn. Die SD in Bayern kamen ohne großes Gezeter. Wenn von den Jägern verlangt wird dass sie das Schwarzwild rottenweise abknallen dann soll man ihnen auch erlauben das entsprechende Werkzeug zu erwerben. Ist ja nicht so als ob der Kram billig wäre. Alleine so ein BiV-Vorsatz oder ähnliches kostet ein kleines Vermögen.

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Du weißt aber schon, dass Text Hermeneutik relativ zum Standpunkt des Rezipienten ist. Du siehst das, andere jenes. Aber dein Standpunkt ist durchaus bedenkenswert.

Man hört bei Fische rnicht zu 100% herraus, daß er ein Wechselmagazin mit mehr als zwei Schuß akzeptiert, oder ob diese Magazin im Ha verteufelt.

Aber in dubio pro rea, so will ich zumindest seien Aussagen verstehenund hoffe, daß ich zumindest mein HA zur nächsten Treibjagdsaison mit in den Wald nehemn darf.

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Ich gebe Carcano Recht. Die Aussagen kann man so hören und sie sind Wort für Wort genau abgewägt. Und ich gebe ihm noch einmal Recht: Sagt denen was Ihr wirklich wollt! Carcano hat die vermutlich einzige Verfahrensweise bereits erläutert. Ich unterstütze zwar ausdrücklich die Verfassungsklage, die auf vielen Schultern auch getragen werden kann und sei die Chance noch so klein, jedoch ist die gesetzliche Spezifizierung der 2-Schuß-Regelung akut der elegantere Weg.

So und jetzt wieder zurück zu den Animositäten denn die sind unterhaltsamer :)

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Und sowas macht sich gut bei der Kundenakquise Mandantenakquise ?

Es macht sich bei der Mandantenakquise sogar ausgezeichnet, wenn man gute Kollegen kennt und als solche lobend hervorhebt, bzw. sich bewusst nicht mit fremden Federn schmückt. Viele Mandanten erkennen solche Professionalität nämlich und honorieren sie.

Carcano

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