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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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DIe gleichen Menschen kannst du jetzt aber nicht gegenüberstelen, das sie ja nur ein Urteil gesprochen und nicht 2. Die Einschätzung ist also durchaus zutreffend.


Ich stelle mir gerade die frage, was mit den Händlern und Privaten Verkäufern ist, die einen Halbautomaten auf JS überlassen haben!

Nichts. Verbotsirrtum.Ev Rückabwicklung nach BGB

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Explizit "benannt" sind sie nicht.

Was die SLF angeht, so sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mitbetroffen (entsprechend Kontext des Urteils). Nur haben wir da die ziemlich spezielle Situation, bei den allermeisten Modellen kein Magazin zu haben, was "gewechselt" werden kann, sondern höchstens ein Waffenbauteil, das vergleichsweise aufwändiger demontiert und wieder montiert werden muss.

Was die KW angeht, da lässt sich (siehe hier) trefflich streiten. Streitgegenstand im Rechtsmittelverfahren, welches vom BVerwG entschieden wurde, waren sie jedenfalls nicht.

Wir sind ja momentan dabei, geradezu darum zu betteln, dass die Behörden doch bitteschön auch noch die KW in die Malaise einbeziehen mögen...

Wir brauchen bei generellem Verbot von halbautomatischen Schusswaffen >2 nicht viel interpretieren! Das ist einfach so.

Streitgegeständlich war dieses Thema übrigens auch nicht. Es ging nur um eine Eintragung. Das Urteil geht aber in allen Fällen deutlich weiter.

Wir können nur hoffen, dass möglichst schnell auch die Einträge bzgl. Kurzwaffen verweigert werden.

Bayern hat bereist angewiesen kein halbautomatischen Schusswaffen >2 mehr einzutragen.

Diese Weisung kennt keine Einschränkung auf Langwaffen

Zeit wach zu werden.

Bei 2 Schuus aufs Wild wähnten wir uns alle auch schlauer. Nun heisst es der realität mal ins Auge zu sehen.

Keine einzige halbautomatische Schusswaffe >2. Das ist Fakt und es ist mit dem Wort generell geurteilt worden.

P.S: Ich bin ja gespannt, ob der verursachende SB sich demnächst seine eigene Pistole widerruft.

Bearbeitet von Gast
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Vor Gericht und auf hoher See...

Aber bis jetzt gilt doch hoffentlich noch was in Gesetzen steht, sonst könnten ja Richter auch die Todesstrafe verhängen.

Sorry, aber das ist doch komplett an der Realität vorbei. Heutzutage werden die Gesetze doch alle so stümperhaft formuliert, dass die Gerichte grundsätzlich klären müssen, wie sie denn auszulegen sind. Ist etwas off-topic, aber das neue Notfallsanitätergesetz ist dafür das beste Beispiel. Das Gesetz ist so schlecht formuliert (musste ja vor der Haupt-Urlaubszeit durch alle Instanzen gepeitscht werden, damit die Ärzteverbände keine Zeit für einen Kommentar hatten), dass eben NICHTS geregelt ist. Wie denn nun alles auszulegen ist, werden nun in jedem Einzelfall die Gerichte klären müssen.

So war es eben auch in diesem Fall.

Der Vergleich mit der Todesstrafe hinkt, weil sich die Richter ja auch ans Gesetz halten müssen.

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Jetzt hat die Kammer aber genau andersrum entschieden und prompt sind die gleichen Personen rechtsbeugende Willkürmenschen, die ihren Juraabschluss auf dem Rummel geschossen haben und am besten ausgepeitscht und gevierteilt werden sollten. Weitestgehend festgestellt von Personen, die selber vermutlich keinerlei juristische Kenntnisse haben und sich offenbar noch nicht mal die Mühe machen, den Begriff "Rechtsbeugung" vorher zu googeln.

Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ... :peinlich:

Dann haben wohl die anderen Richter vom OVG alle ihren Abschluss auf der Baumschule gemacht?

Diese 5 Richter interpretieren den Gesetzestext als einzige (!) anders als es Richter, Behörden, Landratsämter und anerkannte Juristen seit einem Jahrzehnt tun!

Der Gesetzestext ist so geschrieben worden, dass ihn ein Durchschnittsbürger verstehen kann.

Un dann beschäftigen sich offensichtlich Investigativ-Richter vom BVerwG damit, und kommen zu der Erleuchtung, dass der Gesetzestext seit einem Jahrzehnt von der halben Welt falsch interpretiert worden ist.

Fällt Dir eigentlich was auf dabei?

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P.S: Ich bin ja gespannt, ob der verursachende SB sich demnächst seine eigene Pistole widerruft.

Wer ist es denn genau? Was macht er denn so außer SB zu sein? Wenn es ein er ist, dann kann es gemäß Internetseite des betreffenden Kreises ja nur einer sein.

Bearbeitet von Gast
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Dann haben wohl die anderen Richter vom OVG alle ihren Abschluss auf der Baumschule gemacht?

Diese 5 Richter interpretieren den Gesetzestext als einzige (!) anders als es Richter, Behörden, Landratsämter und anerkannte Juristen seit einem Jahrzehnt tun!

Der Gesetzestext ist so geschrieben worden, dass ihn ein Durchschnittsbürger verstehen kann.

Un dann beschäftigen sich offensichtlich Investigativ-Richter vom BVerwG damit, und kommen zu der Erleuchtung, dass der Gesetzestext seit einem Jahrzehnt von der halben Welt falsch interpretiert worden ist.

Stell Dir vor, genau das ist deren Aufgabe. Das ist vorher schon passiert und das wird es auch künftig geben. Und nur, weil mir ein Urteil im Ergebnis genehmer ist, ist es nicht automatisch auch "richtig".

Fällt Dir eigentlich was auf dabei?

Ja, in erster Linie, dass mir hier zu viele Leute ihr subjektives Bauchgefühl als juristischen Sachverstand verkaufen wollen.

Bearbeitet von Flohbändiger
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Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ... :peinlich:

Die scheuen sich ja auch nicht, ähnliches mit tausenden Menschen zu machen.

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Die nehmen bekanntermaßen die Entscheidungen einfach hin, siehe §6 AWaffG.

Nach Erfurt hat es genau wieviele Möglichkeiten gegeben ? Und Dein 'Freund' war besonderes hilfreich ! Besonderes hilfreich damals waren die Fotos (Waffen mit super extra langen (Zwei-Schuss-)Magazinen) die man unseren Interessenvertretern bei den Verhandlungen Gesprächen diesbezüglich vorgehalten hat.

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Meiner Meinung nach kommt es nun vornehmlich darauf an, denn Willen des Gesetzgebers zu deuten. Dass dieser nicht der jetzt durch das Urteil interpretierten Auslegung entsprechen kann zeigt sich schon daran, dass der Gesetzgeber 40 Jahre lang gelebte Rechtspraxis einfach so hinnahm, ohne den Gesetzestext in Richtung der Interpretation des BVerwG oder durch Dienstanweisungen entsprechend zu konkretisieren.Überdies sollte hinterfragt werden, ob der damalige Wille des Gesetzgebers noch dem Willen der heutigen Zeit entspricht. Schließlich sind 40 Jahre seitdem vergangen.

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Ich gehe auch davon aus, dass, wie hier schon von einigen geäußert, die Innenministerkonferenz im Juni sich nur mit der Rückabwicklung der HA>2 beschäftigen wird. Grün regierte Länder lassen sicher schon einen Verwaltungsentwurf stricken, der das regelt und als Vorlage eingebracht werden wird.

Im übrigen gehe ich davon aus, dass nach den Terroranschlägen in Paris und Brüssel und mindestens 500.000 unregistrierten Migranten im Land die Innenminister andere Prioritäten haben werden als den Jägern ihre HA>2 zu retten. Die werden froh sein schnell irgendetwas halbwegs vernünftig klingendes beschließen zu können und weiter zum nächsten Thema.

Zumal der DJV oft genug hat durchscheinen lassen, dass ein teutscher Waidmann einen HA zur Jagdausübung nicht wirklich braucht.

Read my lips, der Zug ist abgefahren. Und im Juni werden die Tickets kontrolliert und die Schwarzfahrer zum Aussteigen aufgefordert. 14 Tage Frist.

Bearbeitet von JasperBeardley
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Der einzige der peinlich ist, das bist Du.

Hätten die "Bundesrichter" anders entscheiden, so wären Sie nur dem gefolgt, was bereits gesetzlich verankert ist. Nämlich das was schon mehrmals gepostet wurde.

Stattdessen wurde, vermutlich aus politischen Gründen, das OVG-Urteil kassiert. Das OVG hat nämlich mit Verstand entschieden, indem es die unsinnige Formulierung der Waffenbehörde angekreidet hat. Unsinnig deshalb, weil...BJagdG lesen hilft.

Man stelle sich vor, der 6. Senat hätte das vorherige OVG-Urteil in vollem Umfang bestätigt. Vermutlich wären die fünf Richter dann in WO gefeiert worden und man hätte sie ob ihres juristischen Sachverstandes und Weitblicks heilig gesprochen.

Jetzt hat die Kammer aber genau andersrum entschieden und prompt sind die gleichen Personen rechtsbeugende Willkürmenschen, die ihren Juraabschluss auf dem Rummel geschossen haben und am besten ausgepeitscht und gevierteilt werden sollten. Weitestgehend festgestellt von Personen, die selber vermutlich keinerlei juristische Kenntnisse haben und sich offenbar noch nicht mal die Mühe machen, den Begriff "Rechtsbeugung" vorher zu googeln.

Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ... :peinlich:

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Aber fünf Bundesrichtern mal eben einen Verbrechenstatbestand vorzuwerfen, dafür reicht es ...

Mit einem Vorwurf wäre ich sicher auch vorsichtig. Aber die Frage, ob und wie Bundesrichter für das was sie an Arbeitsergebnissen liefern, auch verantwortlich sind und verantwortlich gemacht werden können, diese Frage drängt sich hier schon auf.

bye knight

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Ja, in erster Linie, dass mir hier zu viele Leute ihr subjektives Bauchgefühl als juristischen Sachverstand verkaufen wollen.

Dann geh bitte mal in das Forum von Wild und Hund und seh Dir die Beiträge vom heutigen Tag an!

Darin wird explizit nachvollzogen, wie die Begründung des BVerwG in Bezugnahme auf die Berner Übereinkunft

falsche Schlussfolgerungen zieht:

Zitat von Winterdecke:

"ich habe mir gerade die Berner Übereinkunft angesehen. Auch hier steht in Anhang IV übrigens, wie im BJG auch, "... Semi-automatic or automatic weapons with amagazine capable of holding more than two rounds of ammunition... ", also mit EINEM / bzw. DEM in der Waffe befindlichen Magazin und NICHT generell Waffen, die ein Magazin mit mehr als 2 Patronen aufnehmen KÖNNEN , wie es die Verwaltungsrichter wahrheitswidrig behaupten."

und

von Dr Reineke vom gestrigen Tag:

"Das bedeutet folgendes: Das alte Waffengesetz hat einen HA mit 2+ Schuss Magazin nicht als Sache verboten, obwohl auch dieses Gesetz zeitlich nach der Berner Übereinkunft in Kraft trat. Damit stimmt eine der Hauptthesen des BVerwG nicht: dass der Gesetzgeber solche HAs wegen der Berner Übereinkunft als Sache verbieten wollte und nicht nur deren Verwendung. Die Berner Übereinkunft galt auch im Ausland, deshalb ist in der Gesetzesbegründung des alten WaffG der Verweis auf die Auslandsjagd recht interessant. Dort stand nicht: Auslandsjagd, sofern dort nicht die Berner Übereinkunft gilt.

Das neue WaffG wollte dies nicht ändern, sondern ausweislich dessen Begründung nur die verschiedenen Bedürfnisnormen für Jäger zusammenfassen... "

Die rasche Informationsweitergabe im Internet wird offensichtlich auch von Richtern des BVerwG unterschätzt.

Gnadenlos werden hier deren Unzulänglichkeiten aufgedeckt!

Bearbeitet von Glückspieler
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Stattdessen wurde, vermutlich aus politischen Gründen, das OVG-Urteil kassiert. Das OVG hat nämlich mit Verstand entschieden, indem es die unsinnige Formulierung der Waffenbehörde angekreidet hat. Unsinnig deshalb, weil...BJagdG lesen hilft.

Das ist der Punkt.

Es geht hier nicht um billige Polemik gegenüber den Bundesrichtern... Die sollte man sich tatsächlich sparen (und bringt auch nichts).

Aber es geht um den (auch m.E. berechtigten) Vorwurf, hier sachfremd und unter Außerachtlassung wesentlicher Fakten entschieden zu haben.

Das OVG hatte sich nämlich im Detail mit der Sache auseinandergesetzt, und auf dies (sowie die hier schon genannte Expertise zum Thema aus 2015) ging das BVerwG offensichtlich überhaupt nicht ein.

Für mich ein Urteil klar im "politischen Kontext".

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..... Ein Widerruf der WBKs würde nur das weiter offenlegen, was eigentlich jeder mit einem zweistelligen IQ schon wissen sollte: die BRD bewegt sich immer mehr hin zu einem totalitären Unrechtsstaat, abweichende Meinungen werden sanktioniert, eine mediale Gleichschaltung ist bereits erfolgt. Der dumme Bundesbürger muss sogar für die staatlich verordnete Propaganda der ÖR noch selbst zahlen, siehe Schandurteil GEZ. ....

Ein Widerruf der WBKs würde nichts offen legen. Er wäre lediglich dass zu dessen Grundlage das Urteil so entschieden und begründet wurde wie es geschehen ist.

.... Jetzt hat die Kammer aber genau andersrum entschieden und prompt sind die gleichen Personen rechtsbeugende Willkürmenschen, die ihren Juraabschluss auf dem Rummel geschossen haben und am besten ausgepeitscht und gevierteilt werden sollten. Weitestgehend festgestellt von Personen, die selber vermutlich keinerlei juristische Kenntnisse haben und sich offenbar noch nicht mal die Mühe machen, den Begriff "Rechtsbeugung" vorher zu googeln. ....

Leider haben die meisten WOler immer noch nicht verstanden, worum es tatsächlich geht! Es geht darum, den legalen Waffenbesitz zu reduzieren und um nichts anderes!

.... Sorry, aber das ist doch komplett an der Realität vorbei. Heutzutage werden die Gesetze doch alle so stümperhaft formuliert, dass die Gerichte grundsätzlich klären müssen, wie sie denn auszulegen sind. ....

Wie naiv muss man eigentlich sein, zu unterstellen, dass der Gesetzgeber die Folgen seiner Gesetze nicht abschätzt und die Richter nicht wissen, welche Konsequenzen ihre Urteile für die Bürger haben.

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung weiß sehr wohl die Folgen ihres Handelns abzuschätzen. Sie spekulieren sogar auf die Leidensfähigkeit ihrer Bürger!

Nicht geschieht ohne Grund!

Ich gehe davon aus dass die hier in Rede stehende Entscheidung ganz bewusst so getroffen worden ist wie sie getroffen wurde und damit nur ein Ziel verfolgt wird!

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Leider haben die meisten WOler immer noch nicht verstanden, worum es tatsächlich geht! Es geht darum, den legalen Waffenbesitz zu reduzieren und um nichts anderes!

In der Tat (und wie gesagt) passt das Urteil nahtlos in die derzeitigen politischen Bestrebungen, vor allem auf EU-Ebene, hinein.

Wer da an Zufall, an Unbeeinflusstheit, glauben will, kann das tun.... Ich tue es nicht mehr.

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Aber es geht um den (auch m.E. berechtigten) Vorwurf, hier sachfremd und unter Außerachtlassung wesentlicher Fakten entschieden zu haben.

Den Vorwurf teile ich.

Und ich kenne den 6. Senat und habe vor ihm gerade erst in diesem Frühjahr mündlich verhandelt (Leipzig lohnt immer eine Reise),

Carcno

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Wir brauchen bei generellem Verbot von halbautomatischen Schusswaffen >2 nicht viel interpretieren! Das ist einfach so.

Das ist nicht "einfach so". Das war und ist der Wunsch niemand anderes als des DJV, der genau dieses Verbot gewünscht und gesetzgeberisch erreicht hatte. Damals.

Und so weit ich mich erinnere, war das noch *vor* dem Abschluss der Berner Konvention,

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Es ging wohl damals darum, die SL-Büchse und Flinte gegenüber der mit den ersten beiden Schuss gleich schnellen Doppelbüchse bzw. -flinte nicht zu "bevorzugen". Eigentlich schwachsinnig. Und an die Vorgabe eines "2-Schuss-Festmagazins" dachte sicherlich auch niemand dabei....

Es zeigt sich, wie kurzsichtig dieses Vorgehen war.

Unter einer Rechtsprechung, die (m.E.) klar einer Waffenbesitz-beschränkenden Agenda folgt, fiel das nun betonschwer auf die Jägersfüße.

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Sollte der Widerruf bei den Jägern klappen, ist er bei den Sportschützen nur noch Formsache!

Es bietet uns aber auch eine Chance. Das Urteil ist genauso behämmert argumentiert wie die EU-Feuerwaffenrichtlinie, voll von Unwahrheiten und Fehlern.

Falls die erwähnte Verfassungsklage tatsächlich kommt (ich war so frei und habe diskret Unterstützung sondiert, da wäre enorme Spendenbereitschaft), dann wird die ein Leitbild für die kommende EU-Diskussion.

Wenn wir in der Lage wären, das Urteil entsprechend zu kippen, dann wäre das ein deutliches Signal an andere Länder, sich nicht einfach enteignen zu lassen.

Beste Grüße

Empty8sh

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