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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

1. April ist erst nächste Woche

Das ist auch meine Meinung zu dieser "Meldung". Da gebe ich zunächst gar nichts drauf.

Ansonsten: Beteiligte berichten ja hier im Forum.

Bearbeitet von Gast
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Bei Facebook wurde folgendes gepostet:

hi leute,
ich tue es nur ungern, aber muß euch allen halbautomatenfreunden, vor allem den jägern, ostern versauen!
ihr erinnert euch, das es eine klage gab wegen der eintragung mit 2schuß in die wbk wenn ein halbautomat auf jagdschein erworben wurde?
es gibt jetzt ein 9 seitiges urteil vom bundesverwaltungsgericht in leipzig.
dieses sagt aus, dass halbautomaten mit einem auswechselbaren magazin für jäger, ab jetzt, als verbotene gegenstände eingestuft sind!
mein bekannter der geklagt hat, wird allerdings vor dem verfassungsgericht weiter klagen, da in dem urteil sehr viel blödsinn drin steht.
auch die der klage exemplarisch beigefügten feststellungsbescheide diverser waffen (die jagdliche eignung bescheinigen) des bka ignorierten die richter!
die klage ist noch nicht öffentlich, wird aber in den kommenden tagen öffentlich gemacht.

Ob's stimmt :confused:

Als logische Konsequenz müssten dann ja auch HAs für Sportschützen verbotene Gegenstäne sein, da diese (theoretisch) auch mit größeren Magazinen bestückt werden können :rtfm:

Bearbeitet von zickzack
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Vielleict erst mal die Echtheit prüfen bevor man urteilt und schimpft?

Nur so als Tipp.

Wenn ich über so Formulierungen wie "verbotener Gegenstand" etc. nachdenke, erscheint kir zumindest das dort wiedergegebene wenig glaubwürdig zu sein.

Bearbeitet von Gast
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Der Fall war doch so:

coltdragoon klagte gegen einen rechtswidrigen Eintrag auf seiner WBK "Nur mit zwei-Schuß-Magazin" oder so neben seinem auf JJS gekauften HA beim Verwaltungsgericht.

Die Richterin vor dem Verwaltungsgericht hatte ihm dann absurderweise verboten, überhaupt einen frei verkäuflichen Gegenstand (ein Zehnermagazin) zu besitzen. Der Eintrag mußte dennoch erst wegen irgendeines Formfehlers gestrichen und zum Jahreswechsel dann aber wieder hinzugefügt werden.

coltdragoon ging gegen diesen hanebüchenen Stuß beim OVG seines Bundeslandes vor.

Das kassierte das Urteil der niederen Instanz auch sachgerecht.

Daraufhin ging coltdragoons Behörde vor das Bundesverwaltungsgericht.

So. Und wenn ich es noch richtig zusammenkriege, kann dieses aber nur entweder das bestehende Urteil des OVG bestätigen (d.h. keine Eintragung "Zwei-Schuß-Magazin" in der WBK) oder bei groben Mängeln in der Verfahrensführung den Fall wieder an das OVG zurückverweisen.

Ein eigenes angebliches Urteil wie das skizzierte, das also dem des OVG widerspricht, wäre allein wegen des Verfahrensmodus daher nicht drin.

Man korrigiere mich, falls ich das falsch sehe (ich bin kein Jurist).

Aber insofern ich meiner Erinnerung traue, sollte man diesen Facebook-Post erst einmal mit Vorsicht genießen.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Wenn mich nicht alles täuscht, dann müsste der User, der das bei Facebook gepostet hat, hier bei WO als Schattenspeer/Stubenwurm unterwegs sein. Also mal abwarten bis er sich hier meldet

Den hab ich hier noch nie gelesen. Meinst du den auf Fatzebook der wie eine AR 15 Hersteller heißt?

Ist coltdragons Vorname zufällig Detelf?

Wenn der vor Gericht so eine große Schnautze hatte wie hier, hätte ich ihm als Richter auch einen dabei getan, soll er mal schön weiter klagen!

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Habe gerade mal die HP von dem Gericht überprüft. Alles halb so wild bzw. S******e aber nicht allgemein gültig. So wie das Urteil da bei FB verkündet wurde kann es unmöglich ausgefallen sein. Aber lest selbst:

Rechtskraft und Verbindlichkeit

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die betreffende Streitsache in dem sich aus dem Urteilstenor ergebenden Umfang rechtskräftig entschieden. Die Entscheidung ist nur für die Beteiligten des konkreten Verfahrens bindend. Gleichwohl sind ihre Aussagen über den Einzelfall hinaus für Rechtsprechung und Verwaltung von Bedeutung. Vielfach handelt es sich bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um Musterprozesse, deren Ergebnisse auf eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle übertragbar sind. Ist auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Untergerichte formal nicht bindend, so zeigt doch die Gerichtspraxis, dass Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte ihr in aller Regel folgen. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben demnach, was die Auslegung von Bundesrecht angeht, in der Rechtswirklichkeit richtungweisende Bedeutung. Andererseits gehen aber auch von den Entscheidungen der Instanzgerichte vielfach Denkanstöße aus, die Anlass zur Fortentwicklung der revisionsgerichtlichen Rechtsprechung geben.

Da steht zwar auch dass die Urteile Richungsweisend sind aber keinesfalls bindend.

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Quatsch, der ist nur weg weil mittlerweile alle auf seiner Ignoreliste standen! Huch, dann fehlt auf meiner ja jetzt einer, muss mal schnell gucken.......

Konnte er die Richter denn nicht auch auf seine "Ignor"- Liste setzen? Das wäre doch sein Stil gewesen...............

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Als Polizist?

Gegenüber Instanzen hatte er eine sehr verteidigende Haltung.

Auch wurde meiner Erinnerung nach sein Verfahren nicht weitergeführt, da schon 2 Klagen beim BVG vorlagen.

Bis dahin hatte sich Coltdragoon trotz meines mehrfachen innigen Abratens von Sch*lzen als Anwalt vertreten lassen.

War der dabei?

Schattenspeer hat übrigens auch nicht geklagt. Er hat sich direkt einen Bedürfnisnachweis als SpoSchü geholt.

Bearbeitet von Gast
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Bis dahin hatte sich Coltdragoon trotz meines mehrfachen innigen Abratens von Scholzen als Anwalt vertreten lassen.

na ja , mit dem habe ich so meine eigenen Erfahrungen gemacht,

von dem würde ich mich nie wieder vertreten lassen!

viel Geld für wenig bis keine Leistung.

Und ja, das kann ich beweisen!!!!!!!

das habe ich alles schwarz auf weiß

Bearbeitet von baer42
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Konnte er die Richter denn nicht auch auf seine "Ignor"- Liste setzen? Das wäre doch sein Stil gewesen...............

Was bedeutet das demnächst alle Jäger in Deutschland eine Magazinbegrenzung auf zwei Schuss bei einem HAin der WBK haben und damit auch nur auf dem Schiessstand zwei Schuss Magazine verwenden dürfen.

Schöne Scheisse, aber CD hat wenigstens gekämpft, was man von euch allen wohl nicht behaupten kann. Egal ob er euch genehm war oder nicht.

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