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Was ist eine illegale Waffe?


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Geschrieben

Hallo Leute,

immer wieder lese ich im Internet, dass Erben irgendwelche Waffen finden, aber wohl keine WBK dazu haben und diese Waffe deshalb illegal ist. Stimmt das wirklich? Sind diese Waffen illegal? Bzw. was ist eine illegale Waffe? Im WaffG finde ich irgendwie nichts über dieses Thema.

Klar würde man jetzt sagen, dass jede Waffe, die nicht registriert ist, illegal ist. Wenn ich mir jetzt aber eine fabrikneue Waffe kaufe, z.B. eine Glock mit AT-Beschuss, dann taucht die Waffe das erste Mal in Deutschland in meiner WBK auf. Und trotzdem habe ich mir dann keine illegale Waffe gekauft.

Ich bitte euch um Hilfe bei der Klärung.

Geschrieben

Die Glock taucht vorher beim Hersteller und beim Importeur auf. Ist also nachvollziehbar. Die im Dachstuhl in ölige lappen eingewickelte P08 ist das eben nicht.......

Eine Fundwaffe die z.B. ERBEN finden, OHNE das diese angemeldet war...ist erstmal kein Problem.

Grundsätzlich prüft man mit der Behörde, ob angemeldet. Kann ja sein das nur die WBK fehlt.

Wenn die Waffe NICHT angemeldet ist, muss man entscheiden, behalten oder abgeben.

Beides möglich. Je nach Waffe, Auffindezustand etc. kann die Behörde dann alles mögliche machen.....Prüfen ob die Waffe in der Sachfandung steht, also irgendwo anders fehlt. ggf. wird die Waffe auch zum Vergleichsbeschuss gesendet......alles möglich.

Falls im Nachlas Waffen auftauchen die da nicht sein sollten, würde ich mir Rat holen, ggf. bei nem Händler etc. Der sollte wissen was zu tun ist.

Geschrieben

Eine bei der Renovierung des Dachstuhls gefundene 08 muß kein Problem sein.

Hat man das Haus zuvor gekauft, so kann man die Waffe ganaz normal anmelden auf Grün.

Allerdings wird man wahrscheinlich zum Blockieren verpflichtet wie die Erben auch.

Schußwaffen als Fundobjekte gehen in den Besitz des Finders nach einem halben Jahr über, wenn sich niemand als recfhtmäßiger Besitzer meldet und wenn die Waffe nicht als bei einem Verbrechen verwendet registriert ist.

Geschrieben

Allerdings wird man wahrscheinlich zum Blockieren verpflichtet wie die Erben auch.

Eine "nicht angemeldete" im Erbe ist erstmal auch kein Problem.

Lustigerweise muss man FUNDWAFFEN im gegensatz zu Erbwaffen(wenn erbe kein LWB) nicht blockieren.

Daher im Fall eines Waffenfundes, wie auch immer geartet, erstmal jemand FRAGEN....keine übereilten Handlungen.

Geschrieben

Was unterscheidet aber so eine Waffe z.B. von meiner neuen Glock? Die Waffe wurde - wie meine Glock - auch irgendwann gebaut. Also muss die Waffe dort auch das erste Mal auftauchen. Und wenn es kein Import ist, z.B. bei H&K dann habe ich keine anderen Registrierungen mehr.

Geschrieben

Es soll selbst Glocks gebe die von Fabrik aus keine Nummer haben. Kann man die legalisieren in D wenn man die zufällig findet ???

Im Prinzip ja. Nur für neue und neu in Verkehr gebrachte Waffen ist ein möglichst eindeutiges Identifizierungsmerkmal vorgeschrieben. Ich habe in einer WBK auch eine Position mit "ohne Seriennummer" stehen und meine Ischen sind auch nur soweit erfasst, wie sich die kyrillischen Buchstaben mit lateinischen Buchstaben darstellen lassen - mal ganz davon abgesehen, dass ohne Chargen-Jahr und Hersteller das auch eh nicht eindeutig wäre. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Nein, das ist richtig!

Das Legalisieren war früher mal.

Hallo Heletz

wie kommst du darauf?

Es kommt sicherlich auf die Vorgehensweise an. Aber es ist möglich und auch sinnvoll.

Eine Fundwaffe, die angemeldet werden kann und wird, ist schließlich eine von den Guten (wenn sie auch 40 Jahre im Kleiderschrank lag, ohne jemanden was zu tun). Eine Fundwaffe, die nicht angemeldet werden kann verschwindet in der Regel in dunkle Kanäle.

Steven

Geschrieben

Aber es ist möglich und auch sinnvoll.

Eine Fundwaffe, die nicht angemeldet werden kann verschwindet in der Regel in dunkle Kanäle.

Aus diesem Grund gibt es ja auch den § 46 Absatz 3 des WaffG.....

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Heletz

wie kommst du darauf?

Es kommt sicherlich auf die Vorgehensweise an. Aber es ist möglich und auch sinnvoll.

Eine Fundwaffe, die angemeldet werden kann und wird, ist schließlich eine von den Guten (wenn sie auch 40 Jahre im Kleiderschrank lag, ohne jemanden was zu tun). Eine Fundwaffe, die nicht angemeldet werden kann verschwindet in der Regel in dunkle Kanäle.

Steven

Wie ich darauf komme, ist die aktuelle Gesetzeslage.

Die kann ich Dir an einem aktuellen Beispiel illustrieren.

Nach den derzeitigen gültigen Vorschriften ist dies nicht möglich, sagt Merk. „Eine illegale Waffe kann nicht legalisiert werden.“ Illegal sind die Pistolen deshalb, weil sie nicht registriert sind und es keinen legalen Besitzer gibt.
...

Waffenliebhabern blutet das Herz - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Waffenliebhabern-blutet-das-Herz-id37434172.html

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