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IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR


Schwarzwälder

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So, ich habe heute die erste Rechnung über einen EFWP erhalten.

Der Gebühr liegt - wie bei jedem Waffenbesitzer - die WaffKostVÄndV4 vom 14.03.1997 zugrunde, wobei die damaligen DM-Beträge in EUR-Beträge überführt wurden.

Die Kostenverordnung ist für jedermann einsehbar im Bundesgesetzblatt, ansonsten siehe Anlage.

Es sind eine Vielzahl Dinge, die mir auffallen:

1. Kosten:

Der Neuerwerb kostet 40,90 EUR (ehemals 80 DM). - Abs.2 Nr.24 KstVO

Das ist die Gebühr für den Blankopass. JEDER Eintrag kostet extra, egal ob mit Antragstellung getätigt oder später und zwar jede Zeile 10,23 EUR (20 DM).

Da die Waffen nicht alle auf einen Pass passen und auch jeder Wechsellauf etc. eine Zeile braucht, und dann noch eine Zustellgebühr mit separater Zustellgebührrechnung draufkommt, kommen meine Frau und ich so auf 500 EUR, statt früher 2x40,90 EUR.

==> Interpretiert Eure Behörde das auch so? D.h. Blankopass =40,90 EUR + je Waffe (lt. KstVO eigentlich "Änderung") nochmals 10,23?

2. Reicht "Fabrikat" (Hersteller) ohne jedgliche Modellangabe aus??

Bei mir steht immer nur der Hersteller drin, z.B. Glock. Jedwede Modellangabe fehlt, d.h. ob Glock 19, 17, 17L, 17C, 26, oder... geht nicht draus hervor. Einmal wurde statt Hersteller NUR das Modell eingetragen (was für Nichtkenner sicher auch große Fragen aufwirft). Finde ich insgesamt sehr unpraktisch, weil z.B. Dänemark für Sportschützen die Glock 17 nicht zulässt, eine 34/35 oder 17L aber schon.

==> Ist es üblich bei Euch (und reicht es aus), wenn nur der Hersteller vermerkt wird?

3. Wechselsysteme

Hier wurde unter "Art" z.B. eingetragen: "WL-Uhl" (Hersteller Glock). Gut, Hersteller ist Uhl und nicht Glock, also schonmal falsch. Aber: gibt es EU-Standards für Wechselsystembezeichnungen? Reicht "WL" aus?

==> Wie stehen die bei Euch eingetragen?

4. Kategorie

Hier steht nur B, C etc. Also nicht B2.3 etc. Ist das noch immer üblich? Wäre nett gewesen, wenn vorerst klar hervorginge, dass eben kein "2.7" besessen wird.

5. Waffen auf Gelber WBK wurden nicht eingetragen (wohl wegen mangelndem Bedürfnis)

Ich musste zuerst ein Bedürfnis vorlegen, um einen EFWP zu bekommen. Bedürfnis sind normalerweise nur Einladungen eines ausländischen Sportclubs oder Jagdeinladungen. Es wird dann auch nur die jeweilige Waffe eingetragen, für die eine Einladung und damit ein Bedürfnis besteht. Nun konnte ich einen gültigen Auslandsjagdschein (für das lfd. Jahr gelöst) vorlegen und eine Auslandsjagdberechtigung dazu. Deswegen wurden mir die Waffen auf Grüne WBK auch eingetragen, nicht aber auf WBK gelb. Ich gehe mal davon aus, weil da "Sportschützen-WBK" draufsteht und ich solche Sportwaffen ohnehin nicht jagdlich nutzen kann und darf (wegen vom Bedürfnis umfasster Zweck), werde da aber nochmals nachfragen.

==> Wurden eure Waffen auf WBK gelb auch nicht in den EFWP eingetragen wegen mangelndem Bedürfnis?

6. Eintragungen handschriftlich?

Wollte abschliessend noch in die Runde fragen: Ist es üblich, dass der Pass kplt. handschriftlich ausgefüllt wird. Kenne das von anno 2002/2003 noch anders. Es ist alles teils schwer lesbar und manches auch drübergeschrieben (aus .222R ==> .22lr) usw. Gibt es dafür keine PC-Programme und Passdrucker?

Wollte einfach mal ein generelles Feedback haben, bevor ich da wieder vorstellig werde.

Grüße

Schwarzwälder

bgbl197s0480_70806.pdf

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500 EUR ergeben sich aus der Zahl der Waffen, Wechselsysteme und Wechselläufe + 4 benötigten Blanko-Pässen für 2 Personen (wenn Du z.B. 8 Waffen + 3 Wechselsysteme dazu besitzt, werden eben 2 x 40,90 + 11 x 10,23 + Zustellungsgebühren etc. fällig, d.h. rund 200 EUR pro Person - bei uns fast 500 EUR).

Dass es kleine Unterschiede bei der Gebührenfestsetzung gibt und geben darf - klar. Der eine verlangt 40 EUR, der andere 50 EUR.

Aber dass die Interpretationen, wann welche Gebühren fällig werden, soweit auseinander gehen, hätte ich nicht gedacht.

Die Grundlage ist doch für alle Ämter in D die o.g. Kostenverordnung.

Und da ist eine Neuausstellung des EFWP nach Abs.2 Nr.24 eben genau das: Neuausstellung incl. aller beantragten Waffen.

Nur für ÄNDERUNGEN danach gibt die Ziffer Abs. 2 Nr. 27 eine neue Gebühr her.

Aber dass die Blankoausstellung berechnet wird und dann zeitgleich nochmals eine "Änderung" pro Waffe berecnet wird, ist für mich schwer nachzuvollziehen. Gibt es andere Behörden, die da auch so kreativ (gebührentechnisch) reagieren?

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Aber dass die Blankoausstellung berechnet wird und dann zeitgleich nochmals eine "Änderung" pro Waffe berechnet wird, ist für mich schwer nachzuvollziehen.

Schon über Rechtsmittel (nur gegen die Gebühren) nachgedacht? Afaik darf die Behörde nämlich begründen wie sie auf die Höhe kommt, das mögen sie.

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Da der EWP sowieso dauernd verfällt und irgendwann wieder ausgestellt werden muss, sollte man da wirklich nur die unbedingt nötigsten Waffen eintragen lassen, sonst wird es teuer, jedenfalls in Deutschland. Andere Länder sind da erheblich günstiger und haben oft auch mehr Spalten.

Ansonsten siehe Anhang und das muss mal gesagt werden!

Gruß

Makalu

post-943-0-36131500-1458148787_thumb.jpg

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@Makalu und Werner Dahmen:

Wenn ihr also "nur die nötigsten Waffen" eintragen lässt, bzw. die, "mit denen man gerade ins Ausland" möchte, dann gehe ich davon aus, dass beri Euch auch jeder Waffeneintrag (auch bei Neuausstellung) extra kostet? Denn sonst würde e ja keinen Sinn machen, die Eintragungen zu beschränken. Was man hat, hat man. Und wenn einem ein Jahr später doch einfällt, dass man mit einer Flinte doch mal ins Ausland will, was vorher ggf. nie geplant war, DANN zahlt man immer extra, das ist klar. Nachträgliche Einträge kosten bundesweit immer, da lässt auch den Behörden die WaffKostVÄndV4 gar keine andere Wahl.

Mal abgesehen von den Kosten:

Wie sehen bei Euch die Einträge aus? Handschriftlich? Nur Hersteller oder auch Modellangaben? Wie werden die Wechselsysteme eingetragen?

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Da der EWP sowieso dauernd verfällt und irgendwann wieder ausgestellt werden muss, sollte man da wirklich nur die unbedingt nötigsten Waffen eintragen lassen, sonst wird es teuer, jedenfalls in Deutschland. Andere Länder sind da erheblich günstiger und haben oft auch mehr Spalten.

Ansonsten siehe Anhang und das muss mal gesagt werden!

Gruß

Makalu

Das mit dem Reis interessiert mich: War das Rundkornreis?

Der fällt nämlich viel leichter um!

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Das mit dem Reis interessiert mich:

Hm, also bei Euch, Makalu eingeschlossen, muss irgendwie der Wohlstand ausgebrochen sein. Wenn es nur noch einen Reissackumfaller wert ist, ob die Behörde für eine Gebühr 50 oder 500 EUR nimmt, also wenn das sowas von egal ist, dann habt es ihr ja dicke.

So gesehen kann man dann auch Waffensteuer bezahlen, wenn es auf nen paar Hunderter nicht mehr ankommt. :huh2:

@Qnkel:

Will die hiesige Behörde so: kein Bedürfnis, kein Europ. Feuerwaffenpass. Stehen tut das nirgends, offenbar ungeschriebenes Gesetz.

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@Schwarzwälder

vielleicht hat die Behörde hier mitgelesen und den ganzen Mist verdauen müssen

den Du hier oft genug abgelassen hast und sich dann gedcht- jetzt lassen wir ihn bluten -

Duck und wech

allerliebste Grüße

Frank

der Dein System den Europäischen Feuerwaffen Pass betreffend auch nicht versteht

Bearbeitet von Gast
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Schleswig Holstein:

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

Anlage 1

25.1.63 Ausstellen eines EFP einschließlich Eintragung einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 32 Abs. 6 WaffG :50

EUR

Waffenrechtliches Gebührenrecht ist Landessache.

Du musst prüfen, welche Rechtsgrundlage in Deinem Land gilt.

Teilweise werden sogar Gebührensatzungen auf kommunaler Ebene erlassen, wenn das Landesrecht dies zuläßt.

frogger

Bearbeitet von frosch
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Also vielen Dank, Frogger und P22,

aber im Kostenbescheid wird nur auf die "WaffKostVÄndV4 vom 14.03.1997 (BGBL. I Nr. 17 S. 480)" Bezug genommen. Auf eine zusätzliche Landes- oder kommunale Gebührenordnung wird gar nicht abgestellt. Die Kostenpositionen werden ebenfalls nur unter Bezug auf vorgenannte WaffKostVÄndV4 aufgelistet - hinter EU Feuerwaffenpass steht "Abs. 2 Nr. 24" und hinter den einzelnen Waffen "Abs. 2 Nr. 27."

Die Beträge sind identisch mit den DM Beträgen von 1997, nur eben auf EUR umgerechnet (statt 80 DM nun 40,90 EUR) und statt 20 DM für jede Eintragung nun 10,23 EUR für jede Waffe.

MUSS das Modell jeweils mit aufgeführt sein im EFWP?

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@Makalu und Werner Dahmen:

Wenn ihr also "nur die nötigsten Waffen" eintragen lässt, bzw. die, "mit denen man gerade ins Ausland" möchte, dann gehe ich davon aus, dass beri Euch auch jeder Waffeneintrag (auch bei Neuausstellung) extra kostet? Denn sonst würde e ja keinen Sinn machen, die Eintragungen zu beschränken. Was man hat, hat man. Und wenn einem ein Jahr später doch einfällt, dass man mit einer Flinte doch mal ins Ausland will, was vorher ggf. nie geplant war, DANN zahlt man immer extra, das ist klar. Nachträgliche Einträge kosten bundesweit immer, da lässt auch den Behörden die WaffKostVÄndV4 gar keine andere Wahl.

Mal abgesehen von den Kosten:

Wie sehen bei Euch die Einträge aus? Handschriftlich? Nur Hersteller oder auch Modellangaben? Wie werden die Wechselsysteme eingetragen?

In meiner 1. EFWP von 1995 steht alles mögliche drin, also voll, mit Maschine gedruckt, in der letzten stehen definitiv nur noch die international genutzten Teile drin, geht in OB über ein fertiges Programm im Drucker, außer die WBK Nr., die wird per Hand eingetragen, Nachtrag oder Austrag dauert nur Minuten und ist natürlich kostenpflichtig.

DVC Werner

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Schwarzwälder = Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg scheint gebührenrechtlich die Kommune zur Festlegung der Gebühren berechtigt zu sein.

Beispiel Stuttgard

http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/182758/99673.pdf

9.3.1
Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses 72,50
9.3.2
Ein-/Austrag je Waffe 12
9.3.3
Verlängerung 24
Wie das nun zu lesen ist zB bei Erstausstellung nur 72,50 mit allen Einträgen oder 72,50+ (8 Einträge * 12); das müsste man mal klären...
Gruß,
frogger
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In puncto Gebührenerhebung pro Waffe in die WBK gabs mal ein höchstrichterliches Urteil, dass das zulässig ist.

Beim EFP erfolgt aber ja (da lediglich ein Dokument fürs Ausland) keine Prüfung von Sachkunde, Bedürfnis, Erwerbsberechtigung, Verwahrung, Zuverlässigkeit o.ä. Eingetragen wird schlichtweg alles, zu dessen Besitz man berechtigt ist. Die Daten liegen also alle bereits vor und müssen im NWR lediglich in den EFP reingeschoben werden. Ausnahme: erlaubnisfreie Waffen, aber das kommt selten vor.

Bei einer dreistelligen Gebühr für den EFP würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen !!! Die Verlängerung sollte nicht mehr als 30,- Euro kosten. Dort wo Zeitgebühren erhoben werden, fällt in der Regel nur ein Viertelstundensatz an.

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...

6. Eintragungen handschriftlich?

Wollte abschliessend noch in die Runde fragen: Ist es üblich, dass der Pass kplt. handschriftlich ausgefüllt wird. Kenne das von anno 2002/2003 noch anders. Es ist alles teils schwer lesbar und manches auch drübergeschrieben (aus .222R ==> .22lr) usw. Gibt es dafür keine PC-Programme und Passdrucker?

Wollte einfach mal ein generelles Feedback haben, bevor ich da wieder vorstellig werde.

Grüße

Schwarzwälder

Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und im Zeitalter der PC und Drucker einfach nur peinlich. Es ist wie die WBK ein amtliches Dokument.

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  • 1 Jahr später...
vor 12 Stunden schrieb VZ75 Viper:

Ich habe auch schon einmal über diesen EFWP nachgedacht. Ich finde die Gebühren dafür eine Sauerei.

Da das Politbüro in Brüssel/Straßburg internationale Wettkämpfe nicht mag, kaufe ich eben kein solches Dokument und fertig. :crazy:

...und du fährst ohne ins Ausland?

 

Denk noch ein zweites Mal nach....:rotfl2:

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