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Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR


Schwarzwälder

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@Schwarzwälder Mach uns mal schlau, hast Du das arme aber sexy Berlin denn nun mit 500 Euronen unterstützt, damit sie weiter gegen uns LWB arbeiten können oder bist Du denen erfolgreich auf die Zehen gestiegen? Oder habt Ihr Euch bei Vertraulichkeit verglichen und deswegen kam nichts mehr nach? Neugierige Grüße!

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In Sachsen (zumindest in der LH DD) der Feuerwaffenpass so um die EUR 53,00 und pro Änderung im Pass EUR 23,00.

Wobei Änderung dahingehend zu verstehen ist, dass das sinngemäß bedeutet, wenn die Behörde den Pass in die Hand nehmen muss. Also es ist dann egal ob eine Waffe eingetragen wird, oder 5 Waffen auf einmal. Das ist dann pauschal alles EUR 23,00.

Hatte mich der SB darauf hin gewiesen, weil ich bei Beantragung vom Pass noch einen HA auf der "Grünen" im Zulauf hatte. Ich solle doch solange warten, bis der da wäre, sonst müsste ich doppelt zahlen.

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vor 5 Stunden schrieb VP70Z:

Mach uns mal schlau, hast Du das arme aber sexy Berlin denn nun mit 500 Euronen unterstützt, damit sie weiter gegen uns LWB arbeiten können oder bist Du denen erfolgreich auf die Zehen gestiegen? Oder habt Ihr Euch bei Vertraulichkeit verglichen und deswegen kam nichts mehr nach? Neugierige Grüße!

Wie kommst Du auf Berlin? Ein EFP in Berlin kostet, inklusive der Eintragung der Waffen, 40,90 € pro Dokument.

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Ich habe mich vorerst beschränkt und nicht alle Waffen auf den EFWP eintragen lassen, weil sonst tatsächlich 500 EUR "gedroht" hätten. 

Zudem muss man nach wie vor für jede einzutragende Waffe ein Bedürfnis im Ausland vorlegen.

Also: Einladung zu einem internat. Wettkampf oder ausländischer Jagdschein/Jagderlaubnis etc.

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vor 3 Stunden schrieb Flohbändiger:

Wie kommst Du auf Berlin? Ein EFP in Berlin kostet, inklusive der Eintragung der Waffen, 40,90 € pro Dokument.

Ich hatte den user Schwarzwälder in Berlin angesiedelt; frag mich nicht wie ich darauf komme. Nehme alles zurück.

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vor 16 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 Zudem muss man nach wie vor für jede einzutragende Waffe ein Bedürfnis im Ausland vorlegen.

Also: Einladung zu einem internat. Wettkampf oder ausländischer Jagdschein/Jagderlaubnis etc.

Ernsthaft? Selbst wenn man den § 32 WaffG mehrmals rauf und runter liest, so etwas steht da nicht mal ansatzweise drin. Was für Koryphäen hast Du da in Deiner Waffenbehörde?

 

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  • 2 Wochen später...
Am 22.11.2017 um 17:01 schrieb Schwarzwälder:

Zudem muss man nach wie vor für jede einzutragende Waffe ein Bedürfnis im Ausland vorlegen.

Also: Einladung zu einem internat. Wettkampf oder ausländischer Jagdschein/Jagderlaubnis etc.

 

Hast Du dafür mal nach einer Rechtsgrundlage gefragt? §32 Abs. 6 WaffG führt eigentlich recht abschliessend auf, was für einen Antrag auf einen EFWP notwendig ist. Ein Bedürfnis gehört nicht dazu.

 

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vor 21 Stunden schrieb German:

 

Hast Du dafür mal nach einer Rechtsgrundlage gefragt? §32 Abs. 6 WaffG führt eigentlich recht abschliessend auf, was für einen Antrag auf einen EFWP notwendig ist. Ein Bedürfnis gehört nicht dazu.

 

Die (leitende) Mitarbeiterin handhabt das schon immer so dort. Da zudem die Gebühren dermaßen hoch sind (pro Waffe, nicht pro Pass), hat das bislang anscheinend auch niemand gestört. Da ich (auch) einen ausländischen Jagdschein habe/jedes Jahr löse, war sie allerdings zufrieden und hat diesen als "Bedürfnis"-Grundlage akzeptiert. 

Du hast natürlich recht, dass §32,6 das nicht explizit hergeben. Allerdings steht da was von "beabsichtigt", d.h. ich bekomme den EFWP nur ausgestellt, wenn ich beabsichtige in EU-Mitgliedsstaaten Waffen mitzunehmen. Solange ich keine konkrete Absicht (Einladung zum Wettkampf oder Jagdreise) habe, könne man diese Absicht natürlich in Frage stellen. Auch wenn man "nur" ins außereuropäische Ausland möchte und denkt, der (englischsprachige) EFWP könnte dabei helfen, die Waffen dorthin leichter mitnehmen zu können, kann der EFWP eigentlich verweigert werden, wenn man dem Gesetzestext hochexakt folgt. Oder sehe ich das mit dem "Absichtserfordernis = Bedürfniserfordernis" falsch?

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@SchwarzwälderWas hältst Du vom einholen einer dritten Meinung, vor allem wegen der Gebührenpraxis? Nämlich die Meinung eines Richters am Verwaltungsgericht? Hast Du keinen Sponsor, falls keinen eigenen dann den RS Versicherer des BDS?

Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.

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  • 3 Jahre später...
Am 16.3.2016 um 16:41 schrieb heletz:

Kosten sind hier (wohl bayernweit) 50,00 €.

hat sich mittlerweile wohl auch den leeren (bayr.) Staatskassen angepasst,.....

habe gerade für meinen 110,- bezahlt,.......

 

Kosten

Die Gebühr für die Austellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses beträgt 50,- Euro. Waffeneintragungen müssen (auch bei späterer Wiedererteilung) zusätzlich gezahlt werden.

Für die Waffeneintragung/en werden je Antrag 15,- Euro für die 1. Waffe und für jede weitere Waffe 7,50 Euro fällig.

Bei Verlängerung des Passes (je Dokument zweimal möglich) werden 15,- Euro erhoben.

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Am 22.11.2017 um 17:01 schrieb Schwarzwälder:

Ich habe mich vorerst beschränkt und nicht alle Waffen auf den EFWP eintragen lassen, weil sonst tatsächlich 500 EUR "gedroht" hätten. 

Zudem muss man nach wie vor für jede einzutragende Waffe ein Bedürfnis im Ausland vorlegen.

Dafür wie du hier manchmal rumtönst lässt du dir von deiner Behörde ganz schön viel gefallen.....................

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