Zum Inhalt springen
IGNORED

Anfangsverdacht und Verlängerung Jagschein


RKDB

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich wurde kürzlich Opfer eines Raubüberfalls, konnte aber Dank Einsatz eines mitgeführten Pfeffersprays die Täter vertreiben. Diese sind flüchtig, die verständigte Polizei hat meine Strafanzeige aufgenommen und ermittelt nun.

Was mich betrifft, so wird nun geprüft, ob der Einsatz des Pfeffersprays durch Notwehr gedeckt war. Wie sich das nun genau nennt (Vor-Ermittlungsverfahren? Prüfung des Anfangsverdachts?...) weiß ich leider nicht. Ich habe bisher keine Post von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Blöderweise ist demnächst auch das Jagdjahr zu Ende und ich möchte den JJ nun verlängern.

Weiß jemand, was die Tatsache, dass gerade die Rechtmäßigkeit meines Pfefferspray-Einsatzes geprüft wird, für Auswirkungen auf den Verlängerungsantrag des JJ hat?

Bitte nur sachliche Antworten, danke.

mfg

RKDB

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich finde ich ja, dass unsere Polizei gute und wichtige Arbeit erledigt, und man sie noch mehr dabei materiell und moralisch unterstützen sollte.

Aber in dieser Situation scheint es für einen LWB doch eher ratsam, die Polizei NICHT zu rufen.

Verrückt, aber so scheint es gewollt zu sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, verrückt in der Tat.

Ich hatte aber gute Gründe die Polizei zu rufen, mehr möchte ich aber aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht dazu sagen.

Das ganze ist laut meinem Anwalt übrigens ein Musterbeispiel für eine Notwehrsituation, d.h. ich rechne zu 99,9% mit einer Einstellung, aber was mache ich wenn die Täter gar nicht geschnappt werden? Dann würde ja u.U. mein Antrag über Monate "auf Eis" liegen.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiß jemand, was die Tatsache, dass gerade die Rechtmäßigkeit meines Pfefferspray-Einsatzes geprüft wird, für Auswirkungen auf den Verlängerungsantrag des JJ hat?

Bitte nur sachliche Antworten, danke.

Ja, kann es. Eine Anfrage geht ans Bundeszentralregister, die andere an die örtliche Polizei. Je nachdem ob Du als Tatverdächtiger in dem Datensatz gespeichert bist oder nicht, kann es sein, dass Dein Name ausgeworfen wird oder nicht. Ich würde so schnell wie möglich verlängern lassen.

Carcano

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich finde ich ja, dass unsere Polizei gute und wichtige Arbeit erledigt, und man sie noch mehr dabei materiell und moralisch unterstützen sollte.

Aber in dieser Situation scheint es für einen LWB doch eher ratsam, die Polizei NICHT zu rufen.

Verrückt, aber so scheint es gewollt zu sein.

Das ist in der Tat die richtige Vorgehensweise.

Es ist politischer Wille, dass Straftäter im Speziellen aus dem Bereicherungsspektrum nicht verfolgt werden sollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hallo zusammen,

ich wurde kürzlich Opfer eines Raubüberfalls, konnte aber Dank Einsatz eines mitgeführten Pfeffersprays die Täter vertreiben. Diese sind flüchtig, die verständigte Polizei hat meine Strafanzeige aufgenommen und ermittelt nun.

Was mich betrifft, so wird nun geprüft, ob der Einsatz des Pfeffersprays durch Notwehr gedeckt war. Wie sich das nun genau nennt (Vor-Ermittlungsverfahren? Prüfung des Anfangsverdachts?...) weiß ich leider nicht. Ich habe bisher keine Post von der Staatsanwaltschaft erhalten.

Irgendwie verstehe ich das nicht. Wieso wird denn (offenbar von Amts wegen) gegen Dich ermittelt? Oder hat Dich einer der flüchtigen, unbekannten Täter anonym über die Internetwache angezeigt? Wie lautet denn überhaupt der Tatvorwurf? Denkbar wäre ja nur gefährliche Körperverletzung.

Blöderweise ist demnächst auch das Jagdjahr zu Ende und ich möchte den JJ nun verlängern.

Weiß jemand, was die Tatsache, dass gerade die Rechtmäßigkeit meines Pfefferspray-Einsatzes geprüft wird, für Auswirkungen auf den Verlängerungsantrag des JJ hat?

Ggf. kann die Jagdbehörde die Jagdscheinerteilung aussetzen, die Gründe hierzu stehen in § 17 Abs. 5 und Abs. 4 Nr. 1 Bundesjagdgesetz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Irgendwie verstehe ich das nicht. Wieso wird denn (offenbar von Amts wegen) gegen Dich ermittelt? Oder hat Dich einer der flüchtigen, unbekannten Täter anonym über die Internetwache angezeigt? Wie lautet denn überhaupt der Tatvorwurf? Denkbar wäre ja nur gefährliche Körperverletzung.

Er hat das Pfefferspray benutzt. Das allein löst schon eine Anzeige aus.

Ich hätte nix davon gesagt.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Bearbeitet von Glückspieler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich finde ich ja, dass unsere Polizei gute und wichtige Arbeit erledigt, und man sie noch mehr dabei materiell und moralisch unterstützen sollte.

Aber in dieser Situation scheint es für einen LWB doch eher ratsam, die Polizei NICHT zu rufen.

Verrückt, aber so scheint es gewollt zu sein.

Das ist in der Tat die richtige Vorgehensweise.

Es ist politischer Wille, dass Straftäter im Speziellen aus dem Bereicherungsspektrum nicht verfolgt werden sollen.

Sorry für die Vollzitate, aber sonst wäre es wohl nicht verständlich:

@Ölkanne, ich glaube, Du hast hier den @ED2 nicht ganz richtig verstanden :-)

mfg

Harry

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Der Vorwurf könnte gefährliche Körperverletzung sein. Was man auch tatbestandlich begeht, in so einem Fall aber durch den Rechtfertigungsgrund der Notwehr gedeckt sein könnte.

Die Polizei kann so einen wesentlichen Teil nicht ignorieren und verschweigen sollte man ihn glaube ich auch nicht. Denn wird der Täter gefunden und tischt den Beamten eine Story auf, in der nichts stimmt außer, dass er Pfefferspray abbekommen hat, dann macht man sich selbst unglaubwürdig.

Mal abgesehen davon, dass es auch ein Indiz für die "schwere der Tat" ist. Wenn euch jemand so bedrängt, dass ihr eine Waffe einsetzen müsst um euer Leben/Eigentum/etc. zu verteidigen und man das entsprechend rüberbringt, kann das schon Eindruck machen und die Tat in das richtige negative Licht rücken.

Ob das ganze Einfluss auf eine Verlängerung des Jagdscheins hat, hängt wohl vom Sachbearbeiter bei der Behörde und der Polizei ab.

Wenn der dir glaubt, dass es Notwehr war, kann er dir wohl auch den JS ausstellen. Oder er wartet schimmsten Falles, wie das Verfahren ausgeht.

Fraglich ist aber, ob es überhaupt ein Verfahren gibt sprich, ob man Beschuldigter einer Straftat ist, oder ob die Staatsanwaltschaft nur formlos um überprüfung des Sachverhalts gebeten wurden. Im zweiten Fall gibt es nämlich erstmal garkein richtiges Verfahren und man taucht nirgends als Beschuldigter auf.

Da würde ich einfach mal das Telefon abheben und mit meinem Sachbearbeiter/aufnehmenden Beamten bei der Polizei sprechen. Fragen kostet ja nichts.

In der Theorie könnte man aber auch schon selber Wissen, ob man Beschuldigter ist. Da sollte nämlich so eine Belehrung gekommen sein, was dir zur Last gelegt wirst....dass du dich nicht selbst belasten musst....dass du einen Anwalt hinzuziehen kannst... ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob das ganze Einfluss auf eine Verlängerung des Jagdscheins hat, hängt wohl vom Sachbearbeiter bei der Behörde und der Polizei ab.

Wenn der dir glaubt, dass es Notwehr war, kann er dir wohl auch den JS ausstellen. Oder er wartet schimmsten Falles, wie das Verfahren ausgeht.

Ich bezweifele, dass der SB der Waffenbehörde entscheidet, ob im Rahmen einer (möglichen) Straftat Notwehr vorgelegen hat. Das dürfte noch immer in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes liegen. Von daher wird der SB den Ausgang des Verfahrens abwarten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Sofern die Jagdbehörde nur eine BZR-Auskunft einholt (wie vielerorts üblich), wird sie das mittelfristig nicht erfahren. Hört sie aber auch ordnungsgemäß die Polizei an, dürfte der Vorfall wohl dort aufgeführt sein und in der Regel dazu führen, dass die JS-Verlängerung bis zum rechtskräftigen Abschluss des schwebenden Verfahrens nicht erfolgen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Berlin gehört die Waffen- und Jagdbehörde zum LKA!

P.S.:

Wie ich aber schon an anderer Stelle erwähnte wird beim Einsatz eines Reizstoffsprühgerätes in der Regel auch der Verdacht einer gef. KV geprüft, denn offensichtlich wurde das Spray wohl ja auch beschlagnahmt, dafür benötigt man ja auch eine Rechtsgrundlage, würde ich mir nicht so die Gedanken machen, wenn es sich um ein offizielles Spray gehandelt hat und der Täter irgendwann behauptet dass Du ihn ausrauben wolltest.

Gab es auch schon, nennt sich "Flucht nach vorn", aber eher unwahrscheinlich.

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen, danke für die Antworten!

Ich möchte hier nicht zuviele Angaben zum Tathergang machen, da sich die Ermittlungen der Polizei noch hinziehen.

Soviel sei aber gesagt, ich hatte gute Gründe die "Männchen in Grün" zu verständigen; ich stimme einem der Vorredner aber schon bei (und das ist traurig...), dass es für den LWB auch einigen Sinn ergibt, die Polizei gerade eben NICHT zu verständigen. Verrückte Welt!

Es gibt aber gewisse Chancen, die Flüchtigen Täter zu erwischen, Details möchte ich an dieser Stelle nicht verraten (siehe oben).

Mein Jagdschein wurde übrigens verlängert, war heute im Briefkasten :victory::king:

Ich hatte auf dem Verlängerungsantrag übrigens (wahrheitsgemäß) angekreuzt, dass kein Verfahren läuft, aber gleichzeitig mit dem SB gesprochen und ihm die Lage erläutert. Das war ex post vielleicht sehr "blauäugig", umso erleichterter bin ich, dass Ehrlichkeit manchmal eben doch am Längsten währt.

Freundliche Grüße und WMH

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.