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IGNORED

Vollautomaten umgebaut zu Halbautomaten: kulturhistorisch bedeutsam?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, ich komme aus NRW. Soweit eigentlich nicht schlimm, dachte ich...

Ich wollte eine zweite Sammler WBK beantragen, welche auch deutsche Vollautomaten bis 1945 (die umgebaut wurden zu Halbautomaten) beinhaltet. Gestern beim Gespräch mit der Behörde stellte sich heraus, dass das LKA Bayern zwar diese Waffen für eine Sammler WBK befürworten würde, dagegen das LKA NRW der Meinung ist, diese Waffen wären durch den Umbau zum Halbautomat nicht mehr kulturhistorisch bedeutsam. Habe zwar begründet, dass beim MG der Lauf/Verschlusskopf eh "Verschleißteile" sind die nicht zwingend original sein müssen. War aber dennoch erfolglos.

Schon eigenartig, oder?

Was kann ich machen, außer nach Bayern zu ziehen?

Viele Grüße

Stephan

Bearbeitet von STS
Geschrieben

In NRW hast du keine Chance:

https://openjur.de/u/456823.html

Zitat:

"

Nr. 1:

Am 3. Januar 2009 habe der Kläger im Rahmen der erteilten Sammlungserlaubnis eine SL-Büchse Thompson 1928 A1 mit der

Waffennr. 401644 erworben, die als Maschinenpistole einzustufen sei und bei der es sich nicht um eine Originalwaffe im

Rahmen der erteilten Sammlungserlaubnis handele.

Der Kläger habe damit eine verbotene Waffe im Sinne des § 51 Abs. 1 WaffG

erworben.

Die Einstufung als nicht zum Sammelgebiet gehörend sei durch gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen

Dipl.-Ing. X2. T. belegt, welcher ausgeführt habe, dass die halbautomatische Selbstladebüchse MP Thompson 1928

A1, LDT, Kaliber 45 ACP eine ehemals vollautomatische Waffe gewesen sei, die umgebaut worden sei zu einer halbautomatischen

Waffe. Dies ergebe sich aus der Benennung: LDT sei das Kürzel für Lux Def Tex, einem Luxemburger Importeur dieser Waffe,

d. h. es sei keine Originalwaffe mehr, sondern ein Umbau. Eine kulturhistorische Bedeutung und damit eine Zulässigkeit

des Erwerbes im Rahmen des Sammelzieles sei nicht gegeben."

Geschrieben (bearbeitet)

Und nun kommt wieder die spannende Frage...... Was ist "orginal" und was nicht.

Mir erschliesst sich die Logik des Sachverständigen bzw. Gutachters nicht.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Ich wollte eine zweite Sammler WBK beantragen, welche auch deutsche Vollautomaten bis 1945 (die umgebaut wurden zu Halbautomaten) beinhaltet. Gestern beim Gespräch mit der Behörde stellte sich heraus, dass das LKA Bayern zwar diese Waffen für eine Sammler WBK befürworten würde, dagegen das LKA NRW der Meinung ist, diese Waffen wären durch den Umbau zum Halbautomat nicht mehr kulturhistorisch bedeutsam.

Ich würde mit ganz leichtem Augenzwinken empfehlen, den ö.b.v. Waffensachverständigen (IHK) Wolfgang Seel hiernach zu befragen. Er ist in der Beurteilung dieser Frage gerade für Nordrhein-Westfalen einschlägig erfahren.

Carcano

Im übrigen wird es sinnvoller sein, wenn du die Vollautomaten ungeändert sammelst.

Geschrieben

Ich würde mit ganz leichtem Augenzwinken empfehlen, den ö.b.v. Waffensachverständigen (IHK) Wolfgang Seel hiernach zu befragen. Er ist in der Beurteilung dieser Frage gerade für Nordrhein-Westfalen einschlägig erfahren.

Carcano

Im übrigen wird es sinnvoller sein, wenn du die Vollautomaten ungeändert sammelst.

Und was kosten die VA so in D

Geschrieben (bearbeitet)

Der Sachverständiger den ich für das Gutachten hatte war sehr gut (er ist auch sehr bekannt im Kuratorium), allerdings waren meiner Behörde die Aussagen im Gutachten relativ egal.

Meine Behörde sagte allerdings auch, dass es für mich evtl. möglich sei eine Ausnahmegenehmigung für einen Vollautomat vom BKA zu bekommen.

Aber woher bekomme ich ein vom BKA registriertes deutsches MG bis 1945 (Vollautomat)? Interessant wäre besonders ein MG08/15 oder MG08, aber auch MG34 oder MG42

Briefmarken sammeln wäre sicherlich wesentlich einfacher ;-)

Bearbeitet von STS
Geschrieben (bearbeitet)

@renado: Da sich die betreffende Person noch andere Klopper geleistet hat: ja

Sollte aber auch als Einzelfall zum Entzug der Erlaubnisse führen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Der Sachverständiger den ich für das Gutachten hatte war sehr gut (er ist auch sehr bekannt im Kuratorium), allerdings waren meiner Behörde die Aussagen im Gutachten relativ egal.

Meine Behörde sagte allerdings auch, dass es für mich evtl. möglich sei eine Ausnahmegenehmigung für einen Vollautomat vom BKA zu bekommen.

Aber woher bekomme ich ein vom BKA registriertes deutsches MG bis 1945 (Vollautomat)? Interessant wäre besonders ein MG08/15 oder MG08, aber auch MG34 oder MG42

Briefmarken sammeln wäre sicherlich wesentlich einfacher ;-)

Bellman hat aktuell ein 08/15 drin

Geschrieben (bearbeitet)

Geht um "haben will"......und nicht um den schnöden Mammon. Hat man eben oder nicht.....

So gross ist das Angebot in dem Sektor Orginalstücke dummerweise nicht, Geiz ist geil dabei wenig zielführend.

Bei bestimmten Geräten legt man das Geld hin, ansonsten kaufts jemand anders. Angebot und Nachfrage......

Bellmanns 08/15 "mässiger" Zustand für 1.900€ ? Schnäppchen sieht anders aus.....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Also wenn die genaue Formulierung des Sammelthemas Zweifel
beinhaltet ob nun auf HA gestutzte Vollautomaten auf die betreffende "Rote"

erworben werden dürfen, sollte man das im Vorfeld mit der Behörde abklären.

Falls sich die Behörde (oder das Bundesland) grundsätzlich quer legt kann man

immer noch mit der Argumentation probieren dass die betreffenden Stücke

"nur zur Vervollständigung einer bestehenden Sammlung dienen".

Falls das vom Amt akzepiert wird, bekommt man entweder einen Voreintrag auf

die Grüne oder der Kauf wird bei Anmeldung einfach wissentlich akzeptiert.

Bei der Variante II ist es aber ratsam dass man auf dem Anmeldeformular

eine Notiz über die vorherige Zustimmung macht und dies vor Abgabe kopiert.

Dann kann sich der übernächste Sachbearbeiter nicht darauf rausreden,

sein Vorvorgänger habe den Sachverhalt übersehen.

Natürlich kann der Rat von Carcano bezüglich Schützenhilfe durch einen

sehr angesehenen Sachverständigen auch überaus hilfreich sein.

Jedenfalls nix ohne vorherige Klärung kaufen.

Sonst ist die schöne Halbauto MP 40 mit Anwalts- und Gerichtskosten

schnell doppelt so teuer und am Ende wie der Rest der Sammlung weg.

Viele Grüße

oswald

Geschrieben

..... aber auch MG34 oder MG42 ...

ich will dir nicht auf den schlips treten, aber offen gestanden erschreckt mich diese anfrage / aussage ein wenig - jedenfalls von einem sach- und fachkundigen sammler: luftgekühlte mg sind auch vor 1945 kriegswaffe - damit hat nicht nur das bka nix zu tun, auch ist (zumindest nach meinem kenntnisstand) abseits einer gewerblichen tätigkeit mit schusswaffen eine genehmigung durch das wirtschaftsministerium regelmäßig nicht möglich ...

Geschrieben

ich will dir nicht auf den schlips treten, aber offen gestanden erschreckt mich diese anfrage / aussage ein wenig - jedenfalls von einem sach- und fachkundigen sammler: luftgekühlte mg sind auch vor 1945 kriegswaffe -..

Hallo isegrim

So ungewöhnlich ist der Wissenstand doch auch nicht. Auch Sammler können nicht alles wissen.

und etwas konfus ist die Kriegswaffenliste schon: MGs, die nicht wassergekühlt sind, sind immer Kriegswaffen. Vollautomatische Gewehre nur dann, wenn sie nach dem 2. Sept.(?) 1945 eingeführt wurden. MPs auch. Soviel Sinn ergibt das für mich nicht.

Steven

Geschrieben

Nur halb als Witz gedacht: Wie wäre es mit einem Sammelgebiet "Aufgrund waffenrechtlicher Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland umgeänderte historische Waffen"? Die Narretei von Anscheinsparagraphen, Sportparagraphen und dergleichen und wie Waffenbesitzer daraufhin auf allerlei seltsame Weise ihre Waffen verunstaltet und abgeändert haben ist doch selber ein hochinteressantes Studiengebiet der Kulturgeschichte und es haben sich die diesbezüglichen Vorschriften und ihre Umsetzung durch Waffenbesitzer über die Jahrzehnte verändert. Dieses Gebiet ist weit weniger erforscht als z.B. die Geschichte militärischer Waffen als solcher und wäre auch ein interessantes Thema eines kulturgeschichtlichen Buches, das ich mir vermutlich sogar kaufen würde. Ob es für die Bewilligung hilfreich wäre, ein Sammelgebiet zu beantragen, das dem Studium des WaffG als einer Art kollektiver Psychose aus kulturhistorischer und ethnographischer Perspektive dient, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Der eine oder andere Gutachter und Amtsschimmel könnte sich vor den Kopf gestoßen fühlen...

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