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IGNORED

Altbesitz WBK Grün (1977) -> Sachkundeprüfung für neue Waffen?


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Geschrieben

Hallo, bin neu hier und habe beim durchforsten nichts passendes gefunden.

Bin Jahrgang 1957, wurde auf Grund schiesssportlicher Leistungen (LG und LP) als 17-jähriger zu div. Lehrgängen zwecks Aus- und Fortbildung auf KK-Waffen geschickt.

Habe 1976 eine grüne WBK beantragt und diese auch 1977 erhalten und mir daraufhin 2 Kurzwaffen zugelegt die auch bei Wettkämpfen bis dato benutzt wurden.

Mit zunehmendem Alter lässt auch die Sehstärke nach und so habe ich jetzt eine gelbe WBK beantragt. Der zuständige SB bei der Behörde verlangt jetzt ein nachgewiesene Sachkunde nach neuem WaffR.

Hat irgendjemand Erfahrung oder Informationen ob das rechtens ist? Bitte mit entsprechendem nachweisbaren Quellen - Gerüchte habe ich mehr als genug. Danke.

Geschrieben

Hi SirCharles,

hast du vor Erteilung der WBK 1976 oder 77 irgendwann die Sachkundeprüfung abgelegt

und wenn ja, kannst du darüber einen Nachweis erbringen?

Oder galt bei dir damals die Sachkunde anderweitig als nachgewiesen?

Z.B. Wehrdienst oder Zeitsoldat bei der BW?

Im ersteren Fall ist die Sache gegessen denn die Sachkunde verfällt zeitlich nicht.

Im zweiten Fall wirst du um eine Prüfung nicht umhin kommen.

Anders als in der Vergangenheit wird eine Ausbildung in der BW und teilweise sogar

Polizeidienst nicht mehr als Sachkundenachweis akzeptiert.

Dies wir d damit begründet dass man mit der "Gelben" eine Vielzahl von Waffenarten

erwerben kann welche bei Behörden nicht im Einsatz sind.

Aber abgesehen von den Kosten ist ein aktueller Sachkundelehrgang mit Prüfung

eine interessante, informative und positive Sache bei der man sein Wissen auch gründlich

updaten kann.

oswald

Geschrieben

Du wirst um einen Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung nicht herumkommen.

War bei mir auch so.

Bin Jahrgang 1945, schieße seit 1963 kontinuierlich und habe bis dato verschiedene Waffen erworben.

Musste 1995 die Sachkunde Nachholen.

Die Vereinsbescheinigung reiche nicht mehr aus - sagte damals der Sachbearbeiter.

Mehrere WBK's in Grün und Gelb.

Gruß Habakuk

Geschrieben

Wobei natürlich, bei aller Liebe, die Sachkunde auch kein so riesen Problem ist. Und wer bisher nur Kurzwaffen hatte und nun Langwaffen will.....da gab es ja schon "die ein oder andere Änderung" im Waffengesetz seit 1977......

Geschrieben

Hallo SirCharles

die Ausführungen von Ossi, stimmen genau so wie er es geschrieben hat,

ergänzen möchte ich noch, dass wenn im Wehrpass des ehemaligen BW Soldaten ,der Wortlaut--- an Handfeuerwaffen ausgebildet ---

vermerkt war, die Erlaubnisbehörde, diesen Wortlaut, eine gewisse Zeitlang als Sachkunde akzeptiert haben, solange bis einige

Schlaumaier bemerkt haben, dass ja die sog. Gesetzlichen Grundlagen, die Aufbewahrung und die Notwehr, bei der BW anders gehandhabt werden, wie dann nachher als Privatperson.

Mir ging es damals auch so, bin selber auch Jahrgang 1957, ich habe auch von der BW Wehrpass Regelung profitiert und habe dann

auch im Laufe der Zeit eine Sachkunde nach gemacht.

Was ich noch anmerken will, mach einfach eine Sachkundeunterweisung, dann hast du auch gleich die Schiess und Standaufsicht

mit dabei und gut ist es.

Geschrieben

Du wirst um einen Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung nicht herumkommen.

War bei mir auch so.

dito!

Geschrieben

Wobei natürlich, bei aller Liebe, die Sachkunde auch kein so riesen Problem ist.

Man sollte das aber auch nicht unterschätzen. Gestern haben es auch zwei nicht geschafft und zwei waren auf der Kippe. Oft sind es die die schon einige Dekaden schießen die es nicht packen weil sie unterschätzen was da alles zugehört.

Und ALLE haben große Prüfungsangst. Es geht ja auch um was. Sollte man auch nicht unterschätzen. Man merkt aber recht schnell ob jemand Prüfungsangst hat und was kann oder nicht.

Geschrieben

Ja aber der Deutsche Schützenbund bietet für ca. 23,00 Euro einen kompletten Ordner an,wo alle ThemenBereiche angesprochen werden,

dabei sind die Prüfungsfragen nebst den Lösungen und für die wo auf der Kippe stehen, auch die mündlichen Fragen dazu,

wenn ich davon ausgehe, dass 6 Wochen Vorlauf vorhanden ist, dürfte das zum lernen eigentlich ausreichen, auch für die älteren Semester

die sich vieleicht, etwas schwerer tun.

Was nach meinen Erfahrungen , etwas kompliziert ist, wo sich viele schwer tun , sind die Themen um -- Die Notwehr -- usw.

aber früher wurde da mehr verlangt, da mussten die ganzen Formulierungen nieder geschrieben werden, ich finde heute ist das nicht mehr so stressig, das meiste geht ja mit ankreuzen.

Geschrieben

Man sollte das aber auch nicht unterschätzen. Gestern haben es auch zwei nicht geschafft und zwei waren auf der Kippe. Oft sind es die die schon einige Dekaden schießen die es nicht packen weil sie unterschätzen was da alles zugehört.

Und ALLE haben große Prüfungsangst. Es geht ja auch um was. Sollte man auch nicht unterschätzen. Man merkt aber recht schnell ob jemand Prüfungsangst hat und was kann oder nicht.

Und das ist GUT so

Ich lass auch Leute durchfallen wenn es nicht zum bestehen reicht!

No Bonus System!

Von mir gibts kein Zettel und wenn der nachher Mist baut kommt die Frage nach der Qualität Sachkundeausbildung

Geschrieben

Hallo, danke für die vielen, wirklich sehr hilfreichen Antworten. Vor der Sachkundeprüfung selbst habe ich keine Angst, nur das drumherum - ja brauchst du - nein brauchst du nicht - hat mich etwas irritiert. Es bestand in der Vegangenheit kein Bedarf Langwaffen zu besitzen, da der Verein welche hatte und ich so ziemlich der einzige Nutzer war. Nun möchte ich aber, da ich auch mehr Zeit habe, auch andere Distanzen ausprobieren (>100m) und da gibt es halt, aus nachvollziehbaren Gründen (Anschaffung- und laufende Kosten wie Munition etc) keine Vereinswaffen. Werde mich in der näheren Umgebung für einen Lehrgang anmelden, absolvieren und dann loslegen.

Danke nochmal für die hilfreichen Anworten

Geschrieben

Von mir gibts kein Zettel und wenn der nachher Mist baut kommt die Frage nach der Qualität Sachkundeausbildung

[emoji106]

Haben bislang auch alle akzeptiert. Dürfen dann auch noch mal kostenlos wiederkommen. Einmal haben wir aber davon abgeraten.

Geschrieben

@Nakota,

du hast ja Recht, klar kann man beim BVA den Fragenkatalog herunterladen, aber nur die Fragen und die Antworten.

Ich will hier keine Werbung für den Ordner des DSB machen ( nein-- ich bekomme keine Provision )

aber ich finde das ist ein gelungenes rundum sorglos Paket und kann nachher immer noch als Nachschlagwerk benutzt werden.

Geschrieben

Wozu kaufen? Es gibt den offiziellen Fragekatalog vom BVA gratis.

DSB... Da soll man auch die Sportordnung kaufen, anstatt sie einfach selbst auszudrucken.

Hey, ausdrucken und abheften kostet auch Zeit und damit Geld...zu mir kamen auch schon Spezies,die mich baten, ihnen die aktuelle Sportordnung auszudrucken da sie ja kein Internet hätten...meine Antwort könnt ihr euch sicherlich denken :lol:

Geschrieben (bearbeitet)

Hi SirCharles,

hast du vor Erteilung der WBK 1976 oder 77 irgendwann die Sachkundeprüfung abgelegt

und wenn ja, kannst du darüber einen Nachweis erbringen?

Oder galt bei dir damals die Sachkunde anderweitig als nachgewiesen?

Z.B. Wehrdienst oder Zeitsoldat bei der BW?

Im ersteren Fall ist die Sache gegessen denn die Sachkunde verfällt zeitlich nicht.

Im zweiten Fall wirst du um eine Prüfung nicht umhin kommen.

Anders als in der Vergangenheit wird eine Ausbildung in der BW und teilweise sogar

Polizeidienst nicht mehr als Sachkundenachweis akzeptiert.

Dies wir d damit begründet dass man mit der "Gelben" eine Vielzahl von Waffenarten

erwerben kann welche bei Behörden nicht im Einsatz sind.

Aber abgesehen von den Kosten ist ein aktueller Sachkundelehrgang mit Prüfung

eine interessante, informative und positive Sache bei der man sein Wissen auch gründlich

updaten kann.

oswald

Grundsätzlich verjährt ein Sachkundenachweis nicht, das ist richtig.

Hat der Sachbearbeiter bzw. die Waffenbehörde aber Zweifel an der Sachkunde eines Antragsstellers hat (seit 1977 hat sich ja das Eine oder Andere im Waffengesetz geändert), muss sie den Sachkundenachweis nicht anerkennen und kann einen Nachweis nach den aktuellen Richtlinien fordern.

Bezüglich "Ausbildung in der BW" wird heute üblicherweise nur noch die abgeschlossene Ausbildung zum Feldjäger oder eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium bei der Polizei als Nachweis der Sachkunde akzeptiert. Grundlage hierfür ist der §3 Abs. 1 Nr. 2 c AWaffV (Anderweitiger Nachweis der Sachkunde).

Aber auch hier gilt wie überall, 550+ Waffenbehörden mal eine unbekannte Zahl an Sachbearbeitern variierenden eigenen Sachkundestandes, persönlicher Motivation bzw. Agenda und entsprechenden Vorgaben von oben ergeben bundesweit eine ziemlich uneinheitliche Handhabung.

Der Trend geht aber klar dazu, lieber einen neuen, aktuellen Sachkundenachweis zu fordern anstatt sich im dümmsten Fall in die Nesseln zu setzen, wenn irgendwas passiert.

Die wichtigste Feststellung ist aber auf jeden Fall, dass man schon aus reinem Eigeninteresse immer mal seine Sachkundekenntnisse auffrischen sollte! :gutidee:

Kurzum: Ja, Deine Waffenbehörde kann einen aktuellen Nachweis fordern.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Hi Lusches,

erst mal Danke für die Blumen!

Aber klaus Oswald bin ich nicnt sondern Oswald (Ossi) Kempf aus Ergolding.

Viele Grüße

merkava

Hallo Nachbar! Wo gehst du da Schiessen? Ergoldsbach?

Viele Grüße

Andy

Geschrieben

... ihnen die aktuelle Sportordnung auszudrucken da sie ja kein Internet hätten...meine Antwort könnt ihr euch sicherlich denken :lol:

Lernen die die Sportordnung auswendig? Ich schau eigentlich nur nach dem was mich betrifft, und das sind ein paar wenige Informationen, am Monitor. Den Fragekatalog habe ich allerdings 1 (in Worten EIN) mal ausgedruckt. Mein Drucker macht das ganz automatisch, also nichts mit Druckerpresse mehr. Man kann auch mit dem USB Stick zum Copy Shop.

Geschrieben

Ich wäre mir da nicht so sicher ob der SirCharles eine neue Sachkunde nachweisen/belegen muss, hängt immer von der Behörde ab.

Früher war es usus (zumindest bei uns) daß die Behörden jemanden als sachkundig anerkannt haben wenn die gesetzliche Frist der Vereinszugehörigkeit mit der formlosen Bestätigung des Vereins eben sachkundig zu sein eingehalten wurde.

Einen strukturierten Lehrgang wie heute gab es damals (bei mir 1985) nicht. Als ich meine letzte KW in 2010 gekauft habe gab es diesbezüglich keinerlei Probleme vom Amt.

Geschrieben

es gibt sogar Verbände, die ( für bestimmte Vorgänge und das nicht nur hinsichtlich eines Neuerwerbs bzw. einer WBK ) ausdrücklich nach einem Sachkundenachweis verlangen. vorhandene WBK (als Sportschütze) reicht denen auch nimmer als Beleg für die Sachkunde.

.... immer mehr Behörden verfahren inzwischen ebenso ....

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