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IGNORED

Was passiert im schlimmsten anzunehmenden Fall, bei HA Verbot?


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Geschrieben

Also eine Enteignung ist in Deutschland nicht ohne weiteres möglich siehe : http://www.juraforum.de/lexikon/enteignung

In der Vergangenheit, hat man in Deutschland bei der Einführung eines einheitlichen Waffengesetzes sowie bei deren Verschärfung immer den Altbestand berücksichtigt und zumeist unangetastet gelassen. 1972 als das Gesetz eingeführt wurde musste man lediglich die Waffen anmelden um diese Legal zu besitzen. Diese damals erworbenen Waffen dürfen von den entsprechenden Besitzern bis heute vollkommen legal besessen werden.

Ich denke das es stark davon abhängt was letztlich beschlossen wird. Wenn wie vorgeschlagen die Klassifizierung der HA einfach geändert wird, dürfte es keine Möglichkeit geben diese weiterhin lega zu besitzen, das es dann Kriegswaffen sind.

Wenn man sich jedoch entscheidet den Handel und den Neuerwerb zu beschränken dürfte Altbestände nicht angegriffen werden.

Gruß

Mark

Geschrieben

Also eine Enteignung ist in Deutschland nicht ohne weiteres möglich siehe : http://www.juraforum.de/lexikon/enteignung

In der Vergangenheit, hat man in Deutschland bei der Einführung eines einheitlichen Waffengesetzes sowie bei deren Verschärfung immer den Altbestand berücksichtigt und zumeist unangetastet gelassen. 1972 als das Gesetz eingeführt wurde musste man lediglich die Waffen anmelden um diese Legal zu besitzen. Diese damals erworbenen Waffen dürfen von den entsprechenden Besitzern bis heute vollkommen legal besessen werden.

Ich denke das es stark davon abhängt was letztlich beschlossen wird. Wenn wie vorgeschlagen die Klassifizierung der HA einfach geändert wird, dürfte es keine Möglichkeit geben diese weiterhin lega zu besitzen, das es dann Kriegswaffen sind.

Wenn man sich jedoch entscheidet den Handel und den Neuerwerb zu beschränken dürfte Altbestände nicht angegriffen werden.

Gruß

Mark

Dann zähl mal an Deiner unreinen Hand ab wie die vorhaben den Gesetzestext zu verpacken - so er denn kommt..

Grüße

Geschrieben

In der Vergangenheit, hat man in Deutschland bei der Einführung eines einheitlichen Waffengesetzes sowie bei deren Verschärfung immer den Altbestand berücksichtigt und zumeist unangetastet gelassen.

Leider falsch. In den 70ern hat man das getan, ja. Aber nicht mehr in den 2000ern. Da wurde auch nicht enteignet, sondern die Auflage auferlegt, an einen Berechtigten zu überlassen. Wolltest Du das nicht (sprich: Du hast niemanden gefunden der es haben durfte), hat man die Vernichtung großzügigerweise für Dich übernommen.

Eine Enteignung war das juristisch gesehen nicht.

Geschrieben

Leider falsch. In den 70ern hat man das getan, ja. Aber nicht mehr in den 2000ern. Da wurde auch nicht enteignet, sondern die Auflage auferlegt, an einen Berechtigten zu überlassen. Wolltest Du das nicht (sprich: Du hast niemanden gefunden der es haben durfte), hat man die Vernichtung großzügigerweise für Dich übernommen.

Eine Enteignung war das juristisch gesehen nicht.

Gleicht aber einer. Wäre das nicht in höchster Instanz anfechtbar?

Geschrieben

Ich bin mir 100% sicher, dass wenn so ein Anschlag wie in Paris hier stattgefunden hätte, würden wir hier nicht über Halbautomaten diskutieren sondern ganz allgemein um großkalbirige Feuerwaffen. Die Grünen haben so einen Gesetzesentwurf in allen Variationen, bunten Farben und Stickern in jeder Schublade griffbereit vorliegen für den Tag X

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin mir 100% sicher, dass wenn so ein Anschlag wie in Paris hier stattgefunden hätte, würden wir hier nicht über Halbautomaten diskutieren sondern ganz allgemein um großkalbirige Feuerwaffen. Die Grünen haben so einen Gesetzesentwurf in allen Variationen, bunten Farben und Stickern in jeder Schublade griffbereit vorliegen für den Tag X

Die würden damit aber nicht durchkommen. Ganz einfach weil der Gesetzesentwurf von den Grünen kommt.

Und weil es hoffentlich noch Leute da in Berlin gibt, die denken können!

Die große Frage wäre dann: Was verbietet man, wenn es trotz totaler Entwaffnung der Bürger weiterhin Anschläge von Terroristen gibt?

Mistgabeln? CS Spray? Ja, klar, Terroristen!!!

Was zum Henker sollte in so einem Fall einen Enthusiasten daran hindern sich illegale Waffen zu kaufen, wenn es doch egal ist ob er zuverlässig ist oder nicht? Er wird nur auf eine Weise noch an Waffen kommen- eine Weise die der Staat nicht mehr kontrollieren kann... auch irgendwie blöd für ihn, oder?

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben
Ich würde sogar allein gegen ein solches Verbot klagen. Soll mir doch mal einer erklären warum ein Gegenstand der jahrelang erlaubt war, überall im Umlauf/ bzw im Besitz ist, auf einmal verboten wird wenn er überhaupt keine Deliktrelevanz besitzt

Guter Punkt bzw. Einwand.

Diese Gegenstände sind behördlich kategorisiert, der Erwerb und Besitz wurde mit behördlicher, bestandskräftiger Erlaubnis genehmigt, und plötzlich wird ohne nähere Begründung "umgerubelt" - ätsch, gilt heute nicht mehr. Umkategorisierung, nachträgliche Verbotserklärung...Mit der Folge eines Vertrauens-/Vermögensschadens...

Ehrlich, auf so lachhaft dünner "Begründungs"grundlage und ohne den geringsten Vertrauens- und Altbstandsschutz würde so etwas in keinem anderen Rechtsgebiet vorgenommen werden.

Ich glaube auch, wenn wir uns dagegen nicht wehren, leben wir verkehrt.

Aber noch ist es möglich, diesem Irrwitz auch politisch zu begegnen. Das sollte jetzt im Mittelpunkt stehen, nicht bereits Überlegungen zu "was machen wir dann"...

Geschrieben

Ich weiß, Utopie- aber:

Unsere Regierung könnte auf die Herren der EU zugehen und sagen:

Wir in Deutschland trauen unseren Bürgern seit geraumer Zeit, den Erwerb und Besitz von Halbautomaten zu. Damit hat die deutsche Gesetzgebung damals keinen Fehler gemacht und dazu stehen wir auch heute- es gibt keinen Grund an den altbewährten Gesetzen etwas zu ändern!

@ Südwest:

Der Sturm auf die Bastille war vom Volk und durch das Volk.

Würdest du heute eine Volksbefragung in Deutschland machen, ob man nun die bösen Halbautomaten verbieten sollte, dann würde die Mehrheit nicht auf unserer Seite sein. Ich lehne mich aus dem Fenster und sage, dass nicht mal jedes Mitglied vom DSB dagegen stimmen würde.

Geschrieben

Unsere Regierung könnte auf die Herren der EU zugehen und sagen:

Wir in Deutschland trauen unseren Bürgern seit geraumer Zeit, den Erwerb und Besitz von Halbautomaten zu. Damit hat die deutsche Gesetzgebung damals keinen Fehler gemacht und dazu stehen wir auch heute- es gibt keinen Grund an den altbewährten Gesetzen etwas zu ändern!

Das hieße allerdings, dass man als deutsche Regierung Rückgrat und Integrität hat.

Muss ich weiterreden...?

Geschrieben (bearbeitet)

Na ja, für´s erste wird es wohl so ablaufen :

-B7 Halbautomaten werden quasi verboten. Das sind in DE momentan nicht viele, bisher hat sich nur ein Besitzer eines SLG34 gemeldet, dessen Waffe in B7 eingeordnet ist. Ich persönlich würde über meine Waffenrechtsschutz eine Klage einreichen. Inwieweit eine mögliche Entschädigung diese Klage chancenlos macht, keine Ahnung (da ja die Waffenrechtliche Erlaubnis ans Bedürfnis gekoppelt ist, und ich mit einer verbotenen Waffe dem Schießssport nicht mehr nachgehen kann, fällt ja das Bedürfnis weg, damit wäre das verbliebene Thema Enteignung ..)

- Deko - Umbauten von Kriegswaffen werden Verboten. Auch hier ist eine Klage sinnvoll, allerdings vermute ich - da die meisten dieser Waffen eh nicht verfolgbar erfasst sind, wird der überwiegende Teil in die Illegalität abrutschen - die tun ja auch niemandem weh, wenn sie dann allerdings bei einer zufälligen Hausdurchsuchung gefunden werden, ist man definitiv ein pöhser Taliban oder ähnliches ..

- Deko - Umbauten von anderen Waffen und Schreckschusswaffen werden registrierungspflichtig. Wird ähnlich laufen wie die Waffenamnestien in den 70ern oder nach dem Fall der Mauer, man muß zur Behörde, meldet, und eine WBK wird ausgestellt. Natürlich muß man einen A- Schrank haben , und inwieweit Gebühren erhoben werden, wird auch hier bestimmen, wie hoch der Anteil der neuen illegalen Waffen dann ist.

- Gültigkeit Waffenrechtlicher Erlaubnisse von 5 Jahren - Na ja, bisher kann die Behörde 3 Jahre nach Erteilung der WBK prüfen, ob das Bedürfnis noch besteht (oder bei irgendeinem Verdacht ..). Das wird ähnlich wie bei der Sprengpappe laufen, denke ich .... Alle 5 Jahre Bedürfnis bestätigen lassen, Stempel abholen und Gebühr zahlen. Allerding - Von den 2 Sachbearbeitern die vorher für meinen Kreis zuständig waren, ist nur noch einer da, und der ist jetzt die halbe Woche auch noch für einen anderen Kreis zuständig - den Ärmsten mal zu erwischen ist mittlerweile reine Glückssache. Wie die Behörden das leisten sollen, ist mir rätselhaft.

- Medizinische Untersuchung - na ja, Zahlemann und Söhne , klar - wobei hier ja erst mal festgelegt werden muss, was da medizinisch untersucht wird - kann der Schütze die Scheibe überhaupt sehen, Gicht im Abzugsfinger, oder was ?

- Magazine über 10 Schuß Kapazität für Halbautomaten werden verboten (siehe Frankreich, wo die Magazinlippen abgeschnitten werden müssen)- Ist mehr ein ideologisches Problem, da man in DE außer beim Bund eh nicht mit Magazinen über 10 Schuss schießen darf.

Das wird alles nicht lustig, und im schlimmsten Fall denkt man noch einmal über die Klassifizierung der anderen Halbautomaten nach.

Bearbeitet von Ulli S
Geschrieben

Ich sehe als worstcase Szenario ein Herumbasteln an dem alten Anscheinsparagraphen

für Neuerwerb Kat. B7. Und wenn es so sein sollte dann werden sich sicher Anbieter

finden die entsprechend gestaltete Versionen unserer .223 und .308er Lieblinge auf

den Markt bringen. Analog zu den § 6 konformen 9mm AR 15 Versionen usw.

StGw 44, MP 40, Tommy Lookalikes fallen ja auch nicht unter Kriegswaffenanschein

weil die fullauto Vorbilder auch keine Kriegswaffen sind.

Und Ausnahmegenehmigungen für den Altbestand wird es auch wieder geben.

Die Argumente PSM Pistolen, kurzläufige Pumpen oder der Signalstift als

Gegenbeispiel zählen nur bedingt.

Ich kenne etliche PSM im Originalkaliber und kurze Pumpen auf BKA Genehmigung.

Und rein zufällig auch einen Signalstift. Deren Eigentümer haben sich nur nicht

abwimmeln lassen und das § 40 Verfahren durchgezogen.

Sowas funktioniert aber nur dann wenn man sich vorher eingedeckt hat.

Wer einen AK, G3 oder AR 15 Zivilklon in der Planung hat und sich vom

Kauf abschrecken lässt ist selber schuld.

Wer zu spät kommt, den bestraft das leben.

(Wer zu früh kommt, den bestraft die Frau)

Also runter vom Panik Modus

oswald

Geschrieben

Im WBK-Antrag steht dieser nette Passus:

Copyright:
LRA Cham
Stand:
06.07.2015
A304_waffenbesitzkarte_antrag.pdf
von
Seite
Ich weiß, dass ich nach der Erteilung der Waffenbesitzkarte
- ein Jahr lang Zeit habe, die erlaubte(n) Waffe(n) zu erwerben und dass eine Verlängerung nicht möglich ist
(gilt nicht bei Waffenbesitzkarten für Sportschützen).
- den Erwerb der Waffe(n) innerhalb von zwei Wochen dem Landratsamt mitzuteilen habe.
- niemanden - auch nicht Ehegatten/Eltern - die Möglichkeit des Zugriffs auf meine Waffen einräumen darf und
deshalb die Schlüssel für den Waffenschrank entsprechend aufbewahren muss.
- die Waffe(n) abgesehen von gesetzlich geregelten Ausnahmefällen nur an Erwerbsberechtigte überlassen darf
und die Überlassung innerhalb von zwei Wochen dem Landratsamt mitzuteilen habe.
- meine Waffenbesitzkarte widerrufen werden muss, wenn meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder meine
persönliche Eignung nicht mehr vorliegen sollte. Dazu werde ich in regelmäßigen Zeitabständen vom Landratsamt
überprüft.
Ich weiß, dass unter den waffenrechtlichen Begriffen "erwerben" und "überlassen" nicht Kauf oder Verkauf einer
Waffe, sondern das Erlangen und die Überlassung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe zu verstehen sind.
Ich weiß, dass in Zukunft bestimmte Schusswaffen durch Rechtsverordnung wegen ihrer Konstruktion , Handhabung
bzw. Wirkungsweise ganz oder teilweise vom Schießsport ausgenommen werden können (z.B. Kurzwaffen mit einer
Lauflänge unter 3 Zoll, Verteidigungswaffen, halbautomatische Dienstgewehre, Vorderschaftrepetierflinten). Das
Bedürfnis für den Besitz solcher Schusswaffen kann nachträglich entfallen. Die Waffenbesitzkarte für diese Waffe(n)

müsste dann widerrufen werden

Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird das akzeptiert!

Geschrieben

Im WBK-Antrag steht dieser nette Passus:

Copyright:
LRA Cham
Stand:
06.07.2015
A304_waffenbesitzkarte_antrag.pdf
von
Seite
Ich weiß, dass ich nach der Erteilung der Waffenbesitzkarte
- ein Jahr lang Zeit habe, die erlaubte(n) Waffe(n) zu erwerben und dass eine Verlängerung nicht möglich ist
(gilt nicht bei Waffenbesitzkarten für Sportschützen).
- den Erwerb der Waffe(n) innerhalb von zwei Wochen dem Landratsamt mitzuteilen habe.
- niemanden - auch nicht Ehegatten/Eltern - die Möglichkeit des Zugriffs auf meine Waffen einräumen darf und
deshalb die Schlüssel für den Waffenschrank entsprechend aufbewahren muss.
- die Waffe(n) abgesehen von gesetzlich geregelten Ausnahmefällen nur an Erwerbsberechtigte überlassen darf
und die Überlassung innerhalb von zwei Wochen dem Landratsamt mitzuteilen habe.
- meine Waffenbesitzkarte widerrufen werden muss, wenn meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder meine
persönliche Eignung nicht mehr vorliegen sollte. Dazu werde ich in regelmäßigen Zeitabständen vom Landratsamt
überprüft.
Ich weiß, dass unter den waffenrechtlichen Begriffen "erwerben" und "überlassen" nicht Kauf oder Verkauf einer
Waffe, sondern das Erlangen und die Überlassung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe zu verstehen sind.
Ich weiß, dass in Zukunft bestimmte Schusswaffen durch Rechtsverordnung wegen ihrer Konstruktion , Handhabung
bzw. Wirkungsweise ganz oder teilweise vom Schießsport ausgenommen werden können (z.B. Kurzwaffen mit einer
Lauflänge unter 3 Zoll, Verteidigungswaffen, halbautomatische Dienstgewehre, Vorderschaftrepetierflinten). Das
Bedürfnis für den Besitz solcher Schusswaffen kann nachträglich entfallen. Die Waffenbesitzkarte für diese Waffe(n)

müsste dann widerrufen werden

Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird das akzeptiert!

Selbst schuld wer so einen Scheiß unterschreibt - Rechtsgrundlage?

Grüße

Geschrieben (bearbeitet)

Sowas musste ich hier im Kreis Wesel nicht unterschreiben.

Sowas muss keiner unterschreiben - nächsthöhere Stelle aufsuchen und dann die nächsthöhere.

Ich hab die schnauze voll vom Bückbürgertum

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Ob Du das unterschreibst, oder nicht, ist völlig Wurst (Sammler mal ausgenommen). Dein Bedürfnis, die Waffe zu besitzen, ist entweder das sportliche Schießen, oder die Jagd. Wird ein Waffentyp per Mufti verboten, kannst Du diesen nicht mehr zur Befriedigung Deines Bedürfnisses nutzen, damit ist die Waffenrechtliche Erlaubnis hinfällig - egal, ob Du den Wisch unterschrieben hast oder nicht.

Geschrieben

Gibt es in Deutschland nicht.

Schau mal in #13

Schön das du alles aufmerksam liest, aber wahrscheinlich stehe ich auf deiner I-Liste.....

Dumm gelaufen...

Geschrieben

Sollten tatsächlich zivile Halbautomaten, die aussehenden wie Vollautomaten, verboten werden, wird es mit Sicherheit eine nicht geringe Anzahl an Klagen geben. Alles Mitglieder des BDS sind bekanntermaßen für das Verwaltungsverfahren Rechtsschutz versichert.

Geschrieben

Wie wird es ablaufen...

Einige der Beitler G3 Clone wurden persönlich des Nachts abgeholt, andere durfte man persönlich anliefern....

Geschrieben

Selbst wenn der Altbestand unangetastet bleibt, wird es nach einem Verbot sicherlich keine Sportordnung mehr geben die diese Art von Halbautomaten erlaubt. Das würde also heißen, dass jeder der jetzt eine einen militärisch aussehenden HA im Schrank stehen hat, diesen auch nur noch im Schrank stehen lassen kann und damit keinen Schuss mehr auf einem Schießstand abgeben wird, bzw ihn nicht mal mehr ohne Genehmigung irgendwo hin transportieren kann, z.b. bei einem Wohnortwechsel. Oder sehe ich das falsch?

Geschrieben

Einige der Beitler G3 Clone wurden persönlich des Nachts abgeholt,............

Mit einer ähnlichen Vorgehensweise rechne ich auch,

Ich rechne jedoch auch damit, dass in diesem Fall Nägel mit Köpfen gemacht werden und in einem Aufwasch gleich alles kassiert wird was nur im entferntesten nach Waffe, Waffenteil oder Munition ausschaut, riecht oder schmeckt!

Gruß

Frank

Geschrieben

Seit doch froh, wenn alles abgeholt wird. Spart den Weg, es hin zu bringen. Ab diesem Moment seit Ihr frei! Wenn ihr jetzt einen Sprengstoffgürtel oder eine Kalaschnikow findet, dürft ihr die behalten. Illegale oder "schwarze" Waffen sind ja nicht betroffen. grün

Wuni

Geschrieben

Seit doch froh, wenn alles abgeholt wird. Spart den Weg, es hin zu bringen. Ab diesem Moment seit Ihr frei! Wenn ihr jetzt einen Sprengstoffgürtel oder eine Kalaschnikow findet, dürft ihr die behalten. Illegale oder "schwarze" Waffen sind ja nicht betroffen. grün

Wuni

Genau und meine drei Kinder, die Ehefrau, zwei Hunde etc leben dann von der Stütze während ich im Knast bin....

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