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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben

Erste Antwort auf meine 40 E-Mails, er hat Personenbezogen geantwortet also den Text auch wirklich gelesen.

Sehr geehrter Herr K......,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda plant die EU-Kommission seit Langem eine Überarbeitung des Europäischen Waffenrechts. Am 18. November 2015 hat die EU-Kommission nun ein Gesetzespaket vorgeschlagen. Das Paket war eigentlich erst für das kommende Jahr geplant, die Anschläge von Paris haben die Kommission jedoch zu schnellerem Handeln veranlasst.

Ziel des Gesetzespakets ist es, die Transparenz über in legalem Besitz befindliche Waffen zu erhöhen, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu verstärken und auch gegen den illegalen Handel von Waffen und Sprengstoff vorzugehen.

Das Ziel, illegalen Handel mit Waffen zu bekämpfen und damit Terroristen den Zugang zu Waffen in der EU unmöglich zu machen, unterstütze ich ohne Einschränkung. Der Schutz der Bürger muss an erster Stelle stehen.

Es macht in diesem Zusammenhang jedoch keinen Sinn, verschärft gegen legale Waffenbesitzer wie Jäger, Sammler oder Sportschützen vorzugehen. In Deutschland haben wir bereits ein äußerst strenges Waffengesetze und die legal berechtigten Waffenbesitzer gehen äußerst verantwortungsvoll mit ihren Waffen um. Unsere hohen deutschen Standards sollten als Vorbild für andere EU-Mitgliedsstaaten gelten.

Mir ist es wichtig, dass bei der Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie der Fokus auf der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels liegt. Wir müssen potentiellen Terroristen den Zugang zu Waffen und Sprengstoff unmöglich machen, dafür müssen wir in Europa sinnvolle Lösungen finden. Ich spreche mich jedoch ausdrücklich dagegen aus, hier mit falschem Aktionismus vorzugehen und unsere Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht zu stellen.

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung des Waffenrechts werden das normale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Jetzt geht es darum, die Zuständigkeiten im Europäischen Parlament zuzuordnen, anschließend wird der zuständige Ausschuss die Vorschläge prüfen und überarbeiten.

Ich darf Ihnen versichern, dass ich die Reform der Feuerwaffen-Richtlinie kritisch verfolgen werde und mich im Sinne unserer bayerischen Tradition des Schützenwesens für eine sinnvolle Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie einsetzen werde.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

______________________________

Standartmail, die habe ich auch.

Geschrieben

Das "militärischen Ursprungs" halte ich für sehr riskant das kann einem sehr schnell um die Ohren fliegen. Nehme wir mal an: aus dem "und" wird ein "oder" und aus Büchsenpatrone wird einfach nur Patrone. Nicht auszumalen.....

Geschrieben

Das siehst du möglicherweise falsch. Die AK-Ableger mit den kurzen Patronen sind entweder jetzt schon verboten oder sie fallen nicht unter den Anschein. Was soll sich also ändern?

Manfred

AK-Ableger mit den kurzen Patronen sind nicht verboten. Jäger z.B. können diese, auch wenn sie einen Anschein haben, erwerben. Und ginge es nach dem FWR, dann könnten sie das nicht mehr tun. Ebensowenig könnten Sportschützen eine Molot Vepr Standard erwerben.
Geschrieben

@ Manfred: Was verstehst du darunter?

Das mit diesem Vorschlag der §6 AWaffV etwas aufgeweicht wird (KW-Patronen und KK). Es glaubt doch keiner ernsthaft, dass diese unselige Vorlage vollständig abgelehnt wird und im Mülleimer landet.

In der EU leben um die 800 Millionen Menschen. Von diesen haben gerade mal 167500 die Petition gezeichnet.

Manfred

Geschrieben

Das mit diesem Vorschlag der §6 AWaffV etwas aufgeweicht wird (KW-Patronen und KK). Es glaubt doch keiner ernsthaft, dass diese unselige Vorlage vollständig abgelehnt wird und im Mülleimer landet.

In der EU leben um die 800 Millionen Menschen. Von diesen haben gerade mal 167500 die Petition gezeichnet.

Manfred

Kassel abwarten! Hab viel Stimmung gemacht wenn sich das ausweitet, was ich hoffe. Und ich bin bestimmt nicht der einzige der das da überall rum erzählt hat. Sieht die Zahl am Montag schon ganz anders aus.

Geschrieben

AK-Ableger mit den kurzen Patronen sind nicht verboten. Jäger z.B. können diese, auch wenn sie einen Anschein haben, erwerben. Und ginge es nach dem FWR, dann könnten sie das nicht mehr tun. Ebensowenig könnten Sportschützen eine Molot Vepr Standard erwerben.

Zumindest einer hats verstanden, danke!

Der Vorschlag vom FWR ist der absolute Hammer. Schlimmer ist nur noch, dass es offenbar Leute gibt, die den auch noch gut heißen. Ich bin entsetzt.

So eine "Interessenvertretung" braucht kein Mensch. Ich vertrete genau deshalb auch seit geraumer Zeit meine Interessen selbst.

Dass das FWR Bockmist abliefert, lässt sich leider nicht einfach und schnell verhindern.

Aber man muss dafür nicht auch noch Beifall klatschen oder deren absolut unsinnigen Vorschlag anderweitig fördern.

Geschrieben

Das "militärischen Ursprungs" halte ich für sehr riskant das kann einem sehr schnell um die Ohren fliegen. Nehme wir mal an: aus dem "und" wird ein "oder" und aus Büchsenpatrone wird einfach nur Patrone. Nicht auszumalen.....

Und das "militärischen Ursprungs" oder ähnlicher Anscheinskram war auch schon immer nur der erste Schritt zum nächsten Verbot und wird das auch immer sein. Wenn eine Waffe wegen ihres militärischen Ursprungs verboten ist und gar noch irgendwelche (angeblichen oder wirklichen) Repräsentanten der Schützen erzählen, das sei OK, dann liegt es doch auf der Hand die "Lücke" für funktional identische Waffen zivilen Ursprungs als nächstes zu schließen. Außer als Vorbereitung auf dieses nächste Verbot ergibt ein Verbot nach "militärischem Ursprung" keinerlei Sinn.

Geschrieben

Und das "militärischen Ursprungs" oder ähnlicher Anscheinskram war auch schon immer nur der erste Schritt zum nächsten Verbot und wird das auch immer sein.

Das sind nunmal ALLE (Feuer-) Waffen. Was waren denn die Wallbüchsen um 1500? Zivil zur Jagd? Haha. Oder die Ersten (luftgewehre, aka) Windbüchsen, Zur Jagd? Warum hatte Napoleon Besitzer selbiger standrechtlich erschiessen lassen.

Geschrieben

Was ist an dem "militärischen Ursprungs" nicht zu verstehen? Es sind nicht alle Selbstladelangwaffen.

Manfred

Es soll MIT den beiden o.g. Kriterien erreicht werden, dass Waffen militärischen Ursprungs ausgeschlossen würden.

M.E. ist das Kriterium "militärischer Ursprung" kein Kriterium, sondern Ergebnis der anderen Kriterien. So verstehe ich jedenfalls den FWR-Text (auch im Sinne der EU-Kommission).

Geschrieben

Das mit diesem Vorschlag der §6 AWaffV etwas aufgeweicht wird (KW-Patronen und KK). Es glaubt doch keiner ernsthaft, dass diese unselige Vorlage vollständig abgelehnt wird und im Mülleimer landet.

In der EU leben um die 800 Millionen Menschen. Von diesen haben gerade mal 167500 die Petition gezeichnet.

Manfred

Hey Manne, Du lebst ja immer noch ... freue mich!

Geschrieben

Damit kann sich dann auch jeder, der selber nicht schreibt, bei anstehenden Wahlen informieren, welcher Kandidat seine Interessen wahrnimmt und welcher nicht. Das wäre, glaube ich, auch eine mit nur begrenzten Ressourcen zu machende wirksame Lobbyarbeit.

Vergleiche US-Mehrheitswahlrecht und europ. Verhältniswahlrecht und erkenne den Unterschied. Was in USA super funktioniert, weil ein jeder Kandidat persönlich seinem Wähler verantwortlich ist und bei nicht spuren direkt ausgetauscht werden kann beim nächsten Mal, funktioniert in EU mit seinen starren (von PARTEI-Bonzen aufgestellten) Abstimmlisten niemals nicht. Das System ist ja nicht umsonst so.

Nebenbei, kennt jemand von euch "V - wie Vendetta" ? Mir schwant übles.

Geschrieben

§ 6 AWaffV sollte doch bekannt sein. Bisher sind wir damit doch sehr gut gefahren

Sind wir das ? Jäger dürfen alles, SpoSchüs nicht ? Ganz toll gefahren... im Sinne von gleiches Recht für alle. Der Rotz gehört alles weg und ein FWR sollte nicht noch zusätzlich solche Gehirnfürze, was anderes ist das nicht, unter die Leute blasen.

Geschrieben

Vergleiche US-Mehrheitswahlrecht und europ. Verhältniswahlrecht und erkenne den Unterschied. Was in USA super funktioniert, weil ein jeder Kandidat persönlich seinem Wähler verantwortlich ist und bei nicht spuren direkt ausgetauscht werden kann beim nächsten Mal, funktioniert in EU mit seinen starren (von PARTEI-Bonzen aufgestellten) Abstimmlisten niemals nicht. Das System ist ja nicht umsonst so.

Das liegt, glaube ich, nicht so sehr am Wahlrecht als am Engagement der Bürger. Diejenigen, die sich einbringen, sind natürlich immer nur eine Minderheit. Aber wenn in Deutschland die Mehrzahl der Waffenbesitzer sich nicht nur nicht einbringt sondern auch noch Leute, die ganz bescheiden z.B. das Bedürfnisprinzip anzweifeln oder die Anerkennung des Rechts auf Waffen zum Selbstschutz vorschlagen, blöde belächelt und mit dem Lächeln nur aufhört, wenn genau die eigene Lieblingsdisziplin oder die eigene Waffe futsch ist, dann wird's nichts, egal wie das Wahlrecht aussieht.

Beim Wahlrecht kannst Du genausogut umgekehrt argumentieren, daß es das Verhältniswahlrecht einer meinungsstarken Minderheit einfacher macht, sich politisch zu etablieren.

Geschrieben

Wenn unsere Mitarbeit in Form von Vorschlägen gewünscht sind, so hätte ich da einen.

Verbot zur sportlichen und jagdlichen Verwendung von originalen Schusswaffen der Baureihen AK 47 und 74.

Das dürfen sie gerne ins Waffenrecht einbauen.

Geschrieben

Verbot zur sportlichen und jagdlichen Verwendung von originalen Schusswaffen der Baureihen AK 47 und 74.

Das dürfen sie gerne ins Waffenrecht einbauen.

Warum ? Was haben diese dir getan ? Was macht denn eine AR-15 besser oder weniger böse als eine AK-74 ? Wer so anfängt, muss ich nicht wundern wenn er irgendwann nackt dasteht.

Geschrieben (bearbeitet)

Sehr geehrter Herr XXX

vielen Dank für die Anfrage bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen.

Die Überarbeitungen der bestehenden sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt und ist deshalb nicht als kurzfristige und damit ggf. kurzsichtige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge zu betrachten.

Näheres hierzu finden Sie unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/basic-documents/docs/eu_agenda_on_security_de.pdf

Zu einer wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist dieses Maßnahmenpaket aber unzureichend. Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament drängen die Europäische Kommission deshalb, uns schnellstmöglich weitere Vorschläge zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu unterbreiten und insbesondere einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels auf den Weg zu bringen. Gerade die wirksame Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels in der Europäischen Union ist nach unserer Überzeugung eine ganz wichtige Maßnahme, um Terror und organisierte Kriminalität einzudämmen.

Dabei wollen wir weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten. Aufgrund der unbestreitbaren Gefährlichkeit von Feuerwaffen wollen wir aber erreichen, dass einerseits ausschließlich verantwortungsbewusste Bürger und Bürgerinnen Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken erhalten und andererseits ein intransparenter Handel mit Feuerwaffen, insbesondere durch den Online-Erwerb von Feuerwaffen, Waffenteilen oder Munition unterbunden wird. Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden und deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.

Der Anschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August dieses Jahres, bei dem ein religiöser Fanatiker eine Feuerwaffe aus Waffenbestandteilen verwendet hat, die er zuvor im Internet zusammengekauft hatte, verdeutlicht die Erforderlichkeit solcher Vorschriften.

Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen, die größtenteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben.

Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen).

Mit diesen Maßnahmen lässt sich nach unserem Dafürhalten auch sicherstellen, dass nicht bei jedem Verbrechen mit Feuerwaffengebrauch gesetzestreue und verantwortungsvolle Waffenbesitzer gleich unter Generalverdacht stehen.

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen möchten wir Sie ausdrücklich dazu ermutigen, Ihre Erfahrungen anhand des bestehenden Gesetzgebungsvorschlages der Europäischen Kommission beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren durch konstruktive und sachliche Anmerkungen einzubringen. Der Gesetzesvorschlag wird demnächst auch in deutscher Sprache verfügbar sein. Die englische Version finden Sie schon jetzt unter:

Richtlinie:

http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native

Verordnung (Deaktivierung)

http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/3/translations/en/renditions/native

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen

Sehr geehrter HerrXXX,

vielen Dank für die Anfrage bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen.

Die Überarbeitungen der bestehenden sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt und ist deshalb nicht als kurzfristige und damit ggf. kurzsichtige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge zu betrachten.

Näheres hierzu finden Sie unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/basic-documents/docs/eu_agenda_on_security_de.pdf

Zu einer wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist dieses Maßnahmenpaket aber unzureichend. Wir Sozialdemokraten im Europäischen Parlament drängen die Europäische Kommission deshalb, uns schnellstmöglich weitere Vorschläge zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu unterbreiten und insbesondere einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels auf den Weg zu bringen. Gerade die wirksame Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels in der Europäischen Union ist nach unserer Überzeugung eine ganz wichtige Maßnahme, um Terror und organisierte Kriminalität einzudämmen.

Dabei wollen wir weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten. Aufgrund der unbestreitbaren Gefährlichkeit von Feuerwaffen wollen wir aber erreichen, dass einerseits ausschließlich verantwortungsbewusste Bürger und Bürgerinnen Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken erhalten und andererseits ein intransparenter Handel mit Feuerwaffen, insbesondere durch den Online-Erwerb von Feuerwaffen, Waffenteilen oder Munition unterbunden wird. Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden und deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.

Der Anschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August dieses Jahres, bei dem ein religiöser Fanatiker eine Feuerwaffe aus Waffenbestandteilen verwendet hat, die er zuvor im Internet zusammengekauft hatte, verdeutlicht die Erforderlichkeit solcher Vorschriften.

Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen, die größtenteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland steht eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben.

Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen).

Mit diesen Maßnahmen lässt sich nach unserem Dafürhalten auch sicherstellen, dass nicht bei jedem Verbrechen mit Feuerwaffengebrauch gesetzestreue und verantwortungsvolle Waffenbesitzer gleich unter Generalverdacht stehen.

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen möchten wir Sie ausdrücklich dazu ermutigen, Ihre Erfahrungen anhand des bestehenden Gesetzgebungsvorschlages der Europäischen Kommission beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren durch konstruktive und sachliche Anmerkungen einzubringen. Der Gesetzesvorschlag wird demnächst auch in deutscher Sprache verfügbar sein. Die englische Version finden Sie schon jetzt unter:

Richtlinie:

http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native

Verordnung (Deaktivierung)

http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/3/translations/en/renditions/native

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jo Leinen

Antwort eines EU-Abgeordneten - dieses Geschwurbel spricht für sich :shok::gaga:

Bearbeitet von nemrod
Geschrieben (bearbeitet)

Ich fordere Baden Würtenberg zu verbieten!!

In dem Artikel kommt aber häufig das Wort illegal vor, also war es bereits Verboten und hat es , weil es Verboten ist, auch nicht verhindert oder genutzt. Also sehe ich keinen Anlaß, weiter was zu verbieten wollen. Zudem, erweckt es den Eindruck, als ob dort irgendwelche Behörden das im Visier hatten und davon Kenntnis hatten. Wieso haben die dann nicht eingeriffen und hätten eventuell was verhindern können???

Es gibt auch zu dem Thema einen eigenen Thread bereits.

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben

In dem Artikel kommt aber häufig das Wort illegal vor, also war es bereits Verboten und hat es , weil es Verboten ist, auch nicht verhindert oder genutzt. Also sehe ich keinen Anlaß, weiter was zu verbieten wollen.

Natürlich, ich hatte vergessen das in grün zu schreiben!! :grin:

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