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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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vor 7 Stunden schrieb Julius Corrino:

...

Die übrigen 78,5 Millionen in teutschen Landen trifft's hingegen wirklich hart. Die dürfen noch nicht mal eine beschissene 12/76er-Flinte erwerben, weil der gestrenge Übervater es ihnen verbietet. Ausgerechnet das regt aber keinen auf. Merkt irgendwie keiner.

 

Das müsste doch die 78,5 Millionen Betroffenen am meisten aufregen.. aber ausgerechnet die regen sich anscheinend am wenigsten darüber auf.. da stellt sich natürlich die Frage ob die 78,5 Millionen überhaupt eine beschissene 12/76er Flinte wollen (sofern sie überhaupt für den Waffenbesitz geeignet sind)

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vor 5 Minuten schrieb Hunter375:

 

Das müsste doch die 78,5 Millionen Betroffenen am meisten aufregen.. aber ausgerechnet die regen sich anscheinend am wenigsten darüber auf.. da stellt sich natürlich die Frage ob die 78,5 Millionen überhaupt eine beschissene 12/76er Flinte wollen (sofern sie überhaupt für den Waffenbesitz geeignet sind)

 

Die übergroße Mehrheit stört sich wohl nicht. Eine kleinere nichtbesitzende Minderheit schon: Irgendwoher müssen die vierhunderttausendnochwas kleinen Waffenscheine letztes Jahr gekommen sein; KWS werden ja nur aus einem einzigen Grund beantragt: Weil's das Nächstbeste/Nächstschlechteste zu was Richtigem ist. In der tschechischen Republik oder den USA führt ja auch keine Sau Gaspüster...

 

EDIT: @karlyman war einen Ticken schneller.

Bearbeitet von Julius Corrino
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vor 6 Minuten schrieb karlyman:

...

Man kann aber davon ausgehen, dass bei deutlich niedrigerer Zugangsschwelle (Aufwand) zu legalem Waffenbesitz sich auch deutlich mehr Bürger etwas zulegen würden.

...

 

Natürlich kann man davon ausgehen.. aber diese "deutlich niedrigere Zugangsschwelle" wird es nicht geben wenn sie nicht von der Masse des Volkes eingefordert wird.

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Ja, da beißt sich die Katze in den Schwanz....

 

Aber es bleibt Fakt... ich habe im Freundes- und Bekanntenkreis (unter den Nicht-WBK-Inhabern) schon öfter mal die Äußerung gehört, dass man sich durchaus auch gerne legal etwas (nicht zu teures) "just for fun" zulegen würde, wenn das ganze Gedöns in D nicht wäre. 

 

Ich denke, man kann nicht von massenhaftem Desinteresse an legalem Waffenbesitz ausgehen - das Interesse ist nur nicht so groß, als dass massenhaft "Druck" gemacht würde. 

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vor 12 Minuten schrieb karlyman:

Ja, da beißt sich die Katze in den Schwanz....

 

Aber es bleibt Fakt... ich habe im Freundes- und Bekanntenkreis (unter den Nicht-WBK-Inhabern) schon öfter mal die Äußerung gehört, dass man sich durchaus auch gerne legal etwas (nicht zu teures) "just for fun" zulegen würde, wenn das ganze Gedöns in D nicht wäre. 

 

Ich denke, man kann nicht von massenhaftem Desinteresse an legalem Waffenbesitz ausgehen - das Interesse ist nur nicht so groß, als dass massenhaft "Druck" gemacht würde. 

Völlig richtig, es ist damit aber auch nicht so gering, als dass eine Volksbefragung zum Waffenbesitz, wie immer wieder hier behauptet wird, von Heletz z.B., automatisch dessen Ende wäre.

Bearbeitet von seiwol
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vor 44 Minuten schrieb karlyman:

dass man sich durchaus auch gerne legal etwas (nicht zu teures) "just for fun" zulegen würde, wenn das ganze Gedöns in D nicht wäre. 

 

und genau das Gedöns wird dann durch die Verbände und auch die LWB noch zusätzlich vergrößert  und das deutsche Waffenrecht freiwillig und ohne Not strenger ausgelegt als es schon ist.

 

Und dann erst in manchen Diskussionen hier oder in anderen Foren, wenn jemand schreibt, er wolle für seine KW nicht so viel Geld ausgeben und eine Glock reiche ihm doch.

Soll er doch schießen mit was er will, so lange er sich an die geltenden Gesetze hält und sich im Verein anständig verhält.

 

Bearbeitet von shooter2015
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Erinner mich bloß nicht an das selbstgebraute Gedöns... wenn ich an die neue, völlig abstruse Standordnung bei unserer Kurzwaffenabteilung denke... ohne jede Not nagelt man sich die eigenen Füße am Erdboden fest. Vielleicht in der Hoffnung, daß die Antis einem eines Tages eine Belobigungsurkunde schicken, daß man einer von den "guten" Waffenbesitzern war.

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vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Am meisten "stinkt" es mir im Grunde, dass nun so mir-nichts-dir-nichts (über den nichtssagenden Begriff des "Monitoring") die Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse doch wieder drin ist. Eigentlich war sie doch "draußen", oder hatte ich das falsch in Erinnerung?

 

Der Trialogskompromiss auf Seite 63 sagt dazu Folgendes:

 

"The authorisation for possession of a firearm shall be reviewed periodically, at intervals not exceeding  five years. The authorisation may be renewed or prolonged if the
conditions on the basis of which it was
granted are still fulfilled"
 
 
Also ich lese da jetzt nichts herraus, was unserem deutschen Waffenrecht widerspricht. Eine ständige  Hintergundüberprüfung   unseres Bedürfnises und damit der Authorisation  für den Waffenbesitz  gibt es doch schon. Daher bedeutet der Austritt aus dem einzigen  Sportschützenverein  ja auch den Verlust der WBK, gleichfalls wenn kein Jagdschein mehr eingelöst wird usw..   
 
Es wird nicht gesagt, dass die Authorisation nach 5 Jahren abläuft, sondern nur dass sie mindestens alle 5 Jahre überprüft werden muss.   Und in Deutschland wird sie jetzt schon ständig überprüft. 
Pro Legal interpetiert da mehr hinein, als eigentlich im Kompromiss  steht.  
 

 

 

Bearbeitet von shooter2015
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und weiter auf Seite 52

 

. Member States shall have a monitoring system, which they may operate on a continuous or non-continuous basis, to ensure the conditions of authorisation set by national law are met for the duration of the authorisation and, inter alia, relevant medical and psychological information is assessed. The specific arrangements shall be determined in accordance with national law. Where any of those conditions are no longer met, Member States shall withdraw the respective authorisation.

 

Auch da steht nichts von einer Verpflichtung zu zeitlich  begrenzten waffenrechtlichen Erlaubnissen. Und "duration  of the authorisation" bedeutet bei uns einfach der Fortbestand des Bedürfnisses (Sport, Jagd, Sammeln usw.) als Authorisation zum Legalwaffenbesitz unter den  bereits im deutschen Waffenrecht festgelegten Bedingungen. 

 

Pro Legal interpretiert da auch wieder Dinge hinein, die dort meiner Ansicht nach  nicht stehen. So kann man es unseren Gegnern natürlich auch leicht machen.

Aber gerne lasse ich mich von einer anderen Deutung überzeugen, aber bitte immer direkt am Text des Kompromisses.

 

Bearbeitet von shooter2015
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Nochmal zurück zur Klage. Es muß doch eine Möglichkeit geben. Auch wenn der Staat nichts unternommen hat, wir sind doch alle (noch) EU Bürger. Wenn wir als Bürger nichts unternehmen können, oder besser dürfen, dann würden wir in einer Diktatur leben und das ist ja wohl nicht so.

 

Hat jemand eine Idee? Ist vielleicht noch etwas früh, da ja noch nichts endgültig beschlossen ist. Aber es wird auf jeden Fall Verschärfungen geben und man sollte darauf vorbereitet sein. 

 

Gruß

SJ

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vor 8 Stunden schrieb Julius Corrino:

Vielleicht in der Hoffnung, daß die Antis einem eines Tages eine Belobigungsurkunde schicken, daß man einer von den "guten" Waffenbesitzern war.

Nachdem sie ihnen auch die letzten KK E-Lader Flitschen weggenommen haben, natürlich. Buckeln bringt nichts, ausser vlt. daß der Arschtritt etwas später als beim Rest erfolgt.

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vor 55 Minuten schrieb karlyman:

Wir werden sehen, was da alles im deutschen Umsetzungsprozess hinein interpretiert bzw. herausgelesen wird.

Was ich als Bürger erwarte ist ein dicker Mittelfinger bei diesem gen EU, thats it.

Ansonsten haben uns Herr Herrmann und andere schlicht und eigreifend angelogen. Und da bin sehr empfindlich, in allen Bereichen des Lebens.

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Gerade eben schrieb 6/373:

Was ich als Bürger erwarte ist ein dicker Mittelfinger bei diesem gen EU, thats it.

Ansonsten haben uns Herr Herrmann und andere schlicht und eigreifend angelogen. Und da bin sehr empfindlich, in allen Bereichen des Lebens.

 

Wenn unsere Bundesregierung oder unser Bundestag das wollten, dann bräuchte es gar keinen dicken Mittelfingern, sondern einfach den Hinweis darauf, daß die vorgeschlagenen Richtlinie gar nicht unter die Zuständigkeit der EU fällt. Das sieht man schon aus der Verrenkung, daß in der Richtlinie, wie auch in ihren Vorgängern, drinsteht, sie diene der Erleichterung des Verkehrs mit Waffen, was offensichtlich in keiner Weise mit dem Inhalt korrespondiert. Das könnte man ganz ohne Mittelfinger in schönster Höflichkeit kommunizieren. Das passiert aber nicht. Stattdessen wird brav umgesetzt und vermutlich auch gleich noch einer obendrauf gesetzt, und wenn sich wer beschwert, dann guckt man verdutzt und sagt, man hätte das ja so beschließen müssen, wegen der EU. 

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vor 59 Minuten schrieb speedjunky:

Nochmal zurück zur Klage. Es muß doch eine Möglichkeit geben.

 

Nein.

 

Denn Du bist gar nicht betroffen. Wenn die EU ihre Regelungskompetenz überschreitet, sind die Staaten davon betroffen. Und wenn die nicht dagegen vorgehen, kannst Du nichts tun. Denn Deine Gesetzgebungskompetenz wurde ja nicht eingeschränkt, Du bist also nicht betroffen.

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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Wenn unsere Bundesregierung oder unser Bundestag das wollten, dann bräuchte es gar keinen dicken Mittelfingern, sondern einfach den Hinweis darauf, daß die vorgeschlagenen Richtlinie gar nicht unter die Zuständigkeit der EU fällt. Das sieht man schon aus der Verrenkung, daß in der Richtlinie, wie auch in ihren Vorgängern, drinsteht, sie diene der Erleichterung des Verkehrs mit Waffen, was offensichtlich in keiner Weise mit dem Inhalt korrespondiert. Das könnte man ganz ohne Mittelfinger in schönster Höflichkeit kommunizieren.

 

Deswegen muss genau das ja auch massenweise thematisiert werden, wenn es an die "Umsetzung" ins WaffG geht

(wie gesagt, durch Einzelschreiben der LWB sowie entsprechende Statements der Verbände in der Gesetzes-Anhörung).

 

Es gibt hier bei den Punkten der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie, die nicht das Handelsrecht betreffen, überhaupt keinen Anlass zur "Umsetzung".

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vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Denn Du bist gar nicht betroffen. Wenn die EU ihre Regelungskompetenz überschreitet, sind die Staaten davon betroffen. Und wenn die nicht dagegen vorgehen, kannst Du nichts tun. Denn Deine Gesetzgebungskompetenz wurde ja nicht eingeschränkt, Du bist also nicht betroffen.

 

Das deutet eigentlich mehr auf eine Krise des Parlamentarismus in den Einzelstaaten als auf ein Konstruktionsproblem der EU hin. Normalerweise würde man erwarten, daß ein Parlament seine Gesetzgebungskompetenz recht eifersüchtig bewacht und verteidigt. Schon aus Prinzip, und völlig unabhängig davon, wie einer jetzt zum Richtlinienentwurf steht. Das passiert aber nicht. Die Kernaufgaben des Parlaments werden mit großem Gusto an alle ausgelagert, die dem Parlament Arbeit abnehmen wollen, ob das jetzt die EU-Kommission ist oder die nationale Regierung. Gerade bei den großen Projekten und Entscheidungen wird ohne wesentliche Debatte und Änderungen abgenickt. Diese Krankheit ist nationenübergreifend. Der tatsächlich zumindest handwerklich grottig schlechte Einwanderungserlaß Trumps kam auch nur zustande, weil der Kongreß dem Präsidenten erlaubt hat, selbst alle Einwanderer nach Gutdünken abzuweisen anstatt selber Regeln aufzustellen und der Exekutive lediglich Einzel- und Notfälle, aber nicht die allgemeinen Regeln zu überlassen. Diese Krankheit ginge auch nicht einfach weg, wenn der Brüsseler S**stall über Nacht geschlossen würde.

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vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Nein.

 

Denn Du bist gar nicht betroffen. Wenn die EU ihre Regelungskompetenz überschreitet, sind die Staaten davon betroffen. Und wenn die nicht dagegen vorgehen, kannst Du nichts tun. Denn Deine Gesetzgebungskompetenz wurde ja nicht eingeschränkt, Du bist also nicht betroffen.

Das ist wahrlich das Perverse an der ganzen Angelegenheit.

Die EU Kommission mischt sich mit dem IMCO Trick in die nationale Gesetzgebung ein und verschärft in vielen Ländern das Waffenrecht in  noch weitaus größerem Ausmaß als in Deutschland. Dabei ignoriert sie das für die europäische Idee so wichtige Subsidaritätsprinzip vollkommen.  

 

Aber wenn die Nationalstaaten dann irgendwann neue  über die EU Waffenrichtlinie hinausgehende nationale Verschärfungen erlassen, kann man wenig dagegen tun.

Da kann man dann nicht einfach sagen: "die Verschärfungen nicht in der EU Waffenrichtlinie". Nee, dann heißt es  von Seiten unserer Gegner auf einmal wieder  Waffenrecht ist nationale Angelegenheit!   :angry:

 

 

Bearbeitet von shooter2015
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vor 17 Stunden schrieb shooter2015:

Aber wenn die Nationalstaaten dann irgendwann neue  über die EU Waffenrichtlinie hinausgehende nationale Verschärfungen erlassen, kann man wenig dagegen tun.

Da kann man dann nicht einfach sagen: "die Verschärfungen nicht in der EU Waffenrichtlinie". Nee, dann heißt es  von Seiten unserer Gegner auf einmal wieder  Waffenrecht ist nationale Angelegenheit!   :angry:

 

 

Ja, man kann da aber bei der "Begründung" im nationalen Gesetz bzw. Gesetzgebungsverfahren einhaken.

Wenn nämlich als solche die EU-Verschärfung herhalten muss, also auf diese zur Begründung Bezug genommen wird.

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