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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben

Die Definition für A7 stammt von einem deutschen Vorschlag. Effektiv soll der das deutsche Waffenrecht unangestastet lassen und die deutschen Regelungen auf Europa übertragen.

 

Siehe auch die Schützenvereinsmitgliedschaft und die 12-monatige Wartezeit.

 

Für Deutschland scheint das auch so interpretiert zu werden, aber wir müssen zusammenhalten. Wenn die Schweden fallen, haben wir auch irgendwann den Salat.

 

 

Geschrieben

Ich hab in FB deine Frage bei Firearms united gesehen. Kannst du es bitte auch hier reinschreiben, wenn die Quellen für solche Aussagen rauskommen? Ich bin selber nicht in FB aber ich würde gerne abschätzen, ob sich da nur die üblichen Antis medial mit ihrer persönlichen Interpretation profilieren wollen, oder ob das seriöse Entscheider sind.

Aber ich stimme dir zu, dass es natürlich technische Möglichkeiten gibt, auch eine restriktive Auslegung von A7 zu umgehen. SOlange aber weder auf EU- noch auf nationaler Ebene genaueres dazu rauskommt, warten wir mal ab. Ich finde es aber wichtig, dass auf die aktuellen Entscheider inkl. Ford Druck (keine beleidigenden oder übermäßig nervigen Sachen, schließlich entscheiden die immernoch über unseren Sport) ausgeübt wird, damit gerade dieser Paragraph geklärt wird. Im Grunde dreht sich doch die ganze Direktive nur um diesen einen zentralen Punkt. Und momentan ist der leider zumindest für nicht sportlich organisierte Schützen immernoch größtenteils ungeklärt.

Die umgebauten Dekos waren nur der Aufhänger und Lizenzen und MPUs sind Beifang.

Geschrieben

Das ist genau der Grund warum die Interpretation, dass alle HA mit Wechselmagazin in Kategorie A wandern, einfach jeder Substanz entbehrt.

Kein Jäger dürfte dann noch eine halbautomatische Waffe mit Wechselmagazin besitzen oder bei der Jagd führen, da bei den Ausnhamen nur Sportschützen erwähnt werden. Zumal das Verbot dann auch halbautomatische Kurzwaffen für Jäger umfasst.

Es ist doch widersinnig, B7 beizubehalten, dann aber alle HA mit Wechselmagazin in Kategorie A zu verschieben, für diese aber gleichzeitig wie Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Gruppen zu schaffen.

Die Intention dahinter ist doch, dass man die Kapazität der Waffen reduzieren will. Daher die Formulierung mit den mehr als 20 Schuss. Hinsichtlich der Waffen mit Wechselmagazin wurde dies dann insoweit ergänzt, dass auch ein einsprechendes Magazin einegelegt sein muss, weil man eben nicht alle dieser Waffen in Kategorie A aufnehmen will.

 

Der Abgeordnete Ferber und noch ein weiterer schrieben hierzu:

 

" 3. Halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind weiterhin erlaubt
Die halbautomatischen Waffen oder Magazine, die in Deutschland bei der Jagd oder für den Schießsport eingesetzt werden, können auch weiterhin verwendet werden. Der Ausschuss hat sich gegen eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport ausgesprochen. Jedoch sollen der Erwerb und der Besitz von großen Magazinen in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. In Deutschland ist der Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz von großen Magazinen, bereits verboten"

 

Der Abgeordnete Gahler führt wie folgt aus:

"Auch das unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen wurde – bei gleichzeitige Reduzierung der Magazinkapazität – abgewendet."

 

Nun zum Thema des BVerwG-Urteils:

Dieses ist auf den Sachverhalt überhaupt nicht anwendbar.

Magazin sollen nur noch mit Berechtigung für den Besitz der entsprechenden Waffen gekauft und besessen werden dürfen. Habe ich keinen Eintrag in meiner WBK für die Waffe in Kategorie A, darf ich kein Magazin >20 erwerben.

Somit habe ich gar keins, dass ich einlegen könnte. Foglich ist die die Aufnahmemöglichkeit völlig irrelevant, da ich ein entsprechendes Magazin gar nicht besitzen darf und auch nicht einlegen kann.

 

Geschrieben

Hi Omegal, logisch sehe ich das genauso, ich hoffe auch, dass es so kommt (lässt sich ja eh wohl nicht mehr verhindern).

 

Ich bleibe aber misstrauisch...

Geschrieben

Alles andere wäre auch naiv. Gerade das Beispiel BVerwG zeigt doch sehr deutlich, dass jede -noch so an den Haaren herbeigezogene- Ableitung, für jewede Art von Einschränkungen genutzt wurde und wird.

Besteht auch nur der Hauch einer Einschränkungsmöglichkeit wird diese auch genutzt werden.

Ich empfinde schon die 20er Regel als unannehmbar. In meinem Schrank sind 2er,5er, 10er, 20er, viele 30er, 40er, 48er, 50er, 60er, 100er. Alle sind in sportlich zulässiger Verwendung.

Warum soll ICH eingeschränkt werden, während man für Terroristen Tür und Tor öffnet-das gilt für Personal und Material.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb schiiter:

Alles andere wäre auch naiv. Gerade das Beispiel BVerwG zeigt doch sehr deutlich, dass jede -noch so an den Haaren herbeigezogene- Ableitung, für jewede Art von Einschränkungen genutzt wurde und wird.

 

Die Kommission darf auch zwischen ihren Berichten nach 2 und 5 Jahren "geringfügige" Verbesserungen an der Feuerwaffenrichtlinie durchführen ohne weitere Diskussionen. So wird aus 20 Schuss auch ganz schnell 15 oder 10 oder 5.

 

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

Da liegt meine Hoffnung eher darin, dass sich die EU bis dahin von selbst erledigt hat ;)

Es wären den Europäern zu wünschen.

Geschrieben

Wo denkst du denn hin? Das ist doch alles viel zu komplex. Lass das mal die Politiker machen. Das VOlk kann da nicht mitentscheiden.

Wählen sollte es am Besten auch nicht dürfen. Das ist auch ziemlich komplex und so manche Antwort könnte das PAck nur beunruhigen.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb joker_ch:

Feuchter Traum den viele haben

 

Allein, wer wird der neue Tell, wenn des Gesslers Hut zu grüßen ist?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Empty8sh:

 

Das ist nicht sicher gesagt. Ja, ab Werk gibt es für SLB2000+ nur 10 Schuss Magazine und für eine Sauer 303 nur 4-5 Schuss Magazine. Aber es besteht die Möglichkeit, dass irgendein Dritthersteller ein größeres Magazin anbietet. Rein technisch können ALLE Pistolen und Halbautomaten größere Magazine aufnehmen. Das reicht.

 

Du musst immer fragen: Kann der betroffene Halbautomat mit einem Magazine über 20 Schuss theoretisch 21 Schuss oder mehr abfeuern. Da keiner der Halbautomaten dazwischen Feierabend macht, ist das bei nahezu allen mit JA zu beantworten. Also A7.

 

Wenn die verboten werden, dann fallen sicher alle drunter. Einzige Ausnahmen wären womöglich noch Pistolen mit "Heel Release", da die Bauartbedingt keine größeren Magazine aufnehmen können. Die Magazinklaue würde nicht greifen, wenn man ein längeres Magazin einsetzt.

 

Das ist aber müßig zu diskutieren, es muss dieser Paragraph entweder komplett weg oder zumindest ordentlich formuliert werden.

 

Es gibt die von GENVAL vorgeschlagene Formulierung "Waffen in der Konfiguration, die es erlaubt, mehr als 21 Schuss abzufeuern" und "Konfiguration bedeutete eine Feuerwaffe zusammen mit dem zugehörigen Magazin (entnehmbar oder fest verbaut) oder einem Gurt."

 

Das würde reichen, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die Kommission sträubt sich aber dagegen, da die kein generelles Verbot ebinhaltet, wenn nur kleinere Magazine genutzt werden.

 

Mit besten Grüßen

Empty8sh

 

 

Nun, beim MG42 von Hessenarms gab es auch einen 2 Schuß Gurt für den Erwerb auf JJS. Nicht über den Sinn nachdenken, sondern nur über die Kapazität.

Und, viel wichtiger - zumindest für mich - was ist mit dem Altbestand? Kommt das so durch, dann müßten wir 8 HA´s loswerden. Entschädigung?

Bearbeitet von Shelby
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Shelby:

Nun, beim MG42 von Hessenarms gab es auch einen 2 Schuß Gurt für den Erwerb auf JJS.

der ist gut :rofl:

Aber laut Gesetz völlig korrekt! Ich wollte eine M20 Makarow gegen ein ZF eintauschen, no way :crazy:

Einen Eintrag im org. Kaliber tue ich mir aber auch nicht an. Die Welt ist verrückt.

 

SJ

Geschrieben (bearbeitet)

Der Altbestand wird noch ein großes Problem der EU werden, denn Millionen LWB`s in der EU sind betroffen. Kann so eigentlich nicht gehen und zeigt, dass die EU Firearms Legislation ein unausgegorener feuchter Traum der

EU - Kommission ist.  Auf Klagen sollte man sich einstellen....

Könnte mir auch vorstellen, dass Aufgrund der Willkürlichkeit dieser Gesetzgebung viele LWB`s auf einmal keine 30`er Mags mehr haben, also auch nix abgeben können / werden.......

Bearbeitet von Shelby
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Shelby:

Der Altbestand wird noch ein großes Problem der EU werden, denn Millionen LWB`s in der EU sind betroffen. Kann so eigentlich nicht gehen und zeigt, dass die EU Firearms Legislation ein unausgegorener feuchter Traum der

EU - Kommission ist.  Auf Klagen sollte man sich einstellen....

Könnte mir auch vorstellen, dass Aufgrund der Willkürlichkeit dieser Gesetzgebung viele LWB`s auf einmal keine 30`er Mags mehr haben, also auch nix abgeben können / werden.......

 

Wenn die Waffen und Magazine erst mal verboten sind, wird es zu einem Problem für die Besitzer und Eigentümer und nicht für die EU!

Einschmelzen darf man die Waffen dann gegen eine Gebühr! Wer sich dem versucht zu entziehen ist ein Verbrecher und wird entsprechend bestraft.

 

Besser ist es gar nicht so weit kommen zu lassen, und alle Forderungen der EU rundweg abzulehnen. Ein Diskussion mit der EU ist praktisch schon ein Eingeständnis und Bücklinge fi..t die EU von hinten.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Shelby:

Der Altbestand wird noch ein großes Problem der EU werden, denn Millionen LWB`s in der EU sind betroffen. Kann so eigentlich nicht gehen und zeigt, dass die EU Firearms Legislation ein unausgegorener feuchter Traum der

EU - Kommission ist.  Auf Klagen sollte man sich einstellen....

Könnte mir auch vorstellen, dass Aufgrund der Willkürlichkeit dieser Gesetzgebung viele LWB`s auf einmal keine 30`er Mags mehr haben, also auch nix abgeben können / werden.......

 

Altbestand, auch Kategorie A soll laut IMCO-Text weiter erlaubt bleiben, inkl. Vererbung oder Verkauf. Sondergenehmigungen soll es für Sportschützen mit Verbandsmitgliedschaft und regelmäßigem Training geben. Problem ist, dass diese Sonderrechte für Mitgleidsstaaten optional sind, nicht verpflichtend.

 

In D wird das nicht schlagartig eine Enteignung geben. Da werden eher schrittweise die Privilegien runtergefahren. Sollte mal Rot-Rot-Grün an die Macht kommen, werden die alles zusammenstreichen, was das Gesetz als zusätzliche Möglichkeit erlaubt.

 

Gerade deswegen ist eine rechtssichere Auslegung unerlässlich.

 

Auf der anderen Seite wird es in den nächsten Wochen immer mehr Hamsterkäufe geben. Ich habe schon jäger gehört, die für den 24.09. gleich mal den Kauf von Halbautomaten planen.

 

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Herakles:

Besser ist es gar nicht so weit kommen zu lassen, und alle Forderungen der EU rundweg abzulehnen. Ein Diskussion mit der EU ist praktisch schon ein Eingeständnis und Bücklinge fi..t die EU von hinten.

 

Nicht vergessen: "Die EU" will gar nichts, denn die EU sind wir alle. Wenn die Bundesregierung eine neue Welle von Verboten, Enteignungen, Ausschnüffelungen, Einquartierungen oder sonst einen gefährlichen Unsinn vorschlägt, dann benennen wir doch auch, daß die Bundesregierung das will, und sagen nicht "Deutschland will" das. 

 

Freundlich bleiben ist auch immer ratsam. Die Leute sind halt, Gott sei's geklagt, auf legalem Weg ins Amt gekommen, im Fall des Parlaments sogar durch Wahl.

 

Aber Recht hast Du natürlich damit, daß diese Vorschläge abgelehnt werden müssen. Nicht nur inhaltlich, weil selbst ein vollständiger Altbestandsschutz uns lediglich zum sich irgendwann biologisch (bzw. durch Korrosion) erledigenden Problem degradiert, sondern schon formal, weil die Typen gar nicht für innere Sicherheit zuständig sind. Das kann man nicht oft genug sagen: Es ist noch nicht einmal relevant ob man die Vorschläge inhaltlich gut oder schlecht findet. Schon der Versuch, unter dem Deckmantel der Vereinfachung von Handel und Transport eine Vorschrift zu erlassen, die dazu ganz offensichtlich nicht gedacht oder geeignet ist, ist ein Anschlag auf die Verfasstheit der EU und die Souveränität der Mitgliedstaaten wie des Unionsvolks. Das muß man sogar dann rund heraus ablehnen, wenn man Waffenverbote für friedliche Bürger eigentlich klasse findet.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Zum einen ist ihr Land aus der EU ausgetreten - ihre Aussichten auf Wiederwahl oder bestimmte EU-Pöstchen sind also sehr begrenzt.

 

 

Übrigens, auf die turnusmäßige EU-Ratspräsidentschaft (m.W. 2017) hat GB bereits erklärtermaßen verzichtet. 

Das ist einerseits konsequent, andererseits (gerade mit Blick auf innenpolitische Themen wie das "EU-Waffenrecht") wohl auch nicht schlecht.

 

Was speziell Vicky Ford angeht, denke ich etwas differenziert.

Sie ist die Sache stets sachlich und einigermaßen fair angegangen, da hätten statt ihr deutlich schlimmere personelle "Alternativen" (= Ideologen) kommen und agieren können...

Geschrieben
Welchen Einfluß haben eigentlich die Länder, die den Ratsvorsitz haben, auf Entscheidungen? Die nächsten 2 Jahre sind ja waffenrechtlich liberale Länder im Vorsitz. 

Die sind praktisch der Verhandlungsführer des Rates. Je waffenfreundlicher, desto weniger streng dessen Haltung gegenüber IMCO.

Problem ist, dass der A7 auch im IMCO-Papier steht. Dadurch gibt es bei HAs nix mehr zu verhandeln außer der Schusszahl.

In dem Fall wird es hauptsächlich um Magazinverbote, Registrierung für SSW/Deko/Vorderlader gehen.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Empty8sh:

Registrierung für SSW/Deko/Vorderlader gehen.

 

Dass die EU-Politniks, speziell zu diesem Punkt, den Irrwitz des Vorhabens noch nicht eingesehen haben,

und dieser - praktisch nicht realisierbare - Mist noch immer durch die Diskussion spukt,

das spricht auch Bände. 

Geschrieben

Es sind alle Vorschläge der EU-Kommission betreffend den Waffengesetzen abzulehnen, stattdessen ist es wichtig Forderungen gegenüber der EU-Kommission auszusprechen für eine Liberalisierung der Waffengesetze.

Im Zuge der aktuellen Anschläge und der Terrorbedrohungslage müssen die Waffengesetze gelockert werden. Jeder soll sich zum Eigenschutz entsprechend verteidigen können. Der EU-Kommission muss klar sein das die Bürger nie auf Ihr Selbstverteidigungsrecht verzichten werden und die EU die aktuelle und zukünftige Terror-Gefährdung nicht bewältigen kann oder will.

 

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