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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben

Gerade erhalten:

 

 

Sehr geehrter Olt d.R.,

 

gern komme ich zurück auf den unten stehenden E-Mail Schriftwechsel mit Herrn Böge zur Revision der EU-Waffenrichtlinie. 

 

In seinem Auftrag möchte Ihnen gern mitteilen, dass gestern der Binnenmarktausschuss im EP in erster Lesung seine Position zur Revision der RL verabschiedet hat. Hier ist es gelungen, Änderungen im deutschen Recht grundsätzlich auszuschließen. Durch ihren Input haben die Abgeordneten unserer CDU/CSU-Gruppe im EP maßgeblichen Anteil daran. 


Anliegend schicke ich Ihnen die PM von Reimer Böge und die wichtigsten Punkte aus Sicht der CDU/CSU-Gruppe (weitergehende Informationen zur unserer PM).
 
1. Es wird keine medizinischen Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis geben. 
 
Wir haben generelle medizinische Untersuchungen als Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis verhindert. Wir müssen diese Position nun auch dem Rat und der Kommission gegenüber durchsetzen. Anlassbezogene medizinische Tests sollen, wie auch im geltenden deutschen Recht, weiterhin möglich sein.
 
2. Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf 5 Jahre beschränkt.
 
Die Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung soll in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt werden, vorausgesetzt diese haben ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) eingerichtet. In Deutschland ist dies bereits jetzt der Fall. Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Im deutschen Recht besteht somit kein Änderungsbedarf. 
 
3. Halbautomatische Waffen und Magazine, die bisher in Deutschland von Jägern und Sportschützen genutzt werden, sind auch weiterhin erlaubt.
 
Die halbautomatischen Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, können auch weiterhin verwendet werden. Eine Einschränkung für die Jagd oder den Schießsport konnten wir verhindern. Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. 

4. Museen und Sammler können weiterhin auch verbotene Waffen besitzen.
 
Wir haben erfolgreich durchgesetzt, auch für Sammler die Möglichkeit für Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von verbotenen Waffen (Kategorie A) sicherzustellen. 
 
5. Auch natürliche Personen können Fernabsatz von Feuerwaffen betreiben.
 
Wir haben erreichen können, dass der Fernabsatzhandel unter bestimmten Voraussetzungen auch für natürliche Personen möglich bleibt.
 
 
In diesem Sinne werden die CDU/CSU-Angeordneten auch die weiteren Abläufe im Gesetzgebungsverfahren engagiert verfolgen und begleiten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Elke Hielscher
 -------------------------------      
 
CDU-Landesverband
Europabüro Reimer Böge, MdEP
Elke Hielscher
Pers. Referentin

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Olt d.R.:

In seinem Auftrag möchte Ihnen gern mitteilen, dass gestern der Binnenmarktausschuss im EP in erster Lesung seine Position zur Revision der RL verabschiedet hat. 

Hier ist es gelungen, Änderungen im deutschen Recht grundsätzlich auszuschließen.

 

Die Worte hör' ich gern.

Darf ich mir Letzteres (s.o.) fett ausdrucken, in Folie einschweißen und für den Fall des Falles auf den Waffenschrank kleben bzw. in die WBKs einlegen?

 

 

Immerhin finde ich es gut, dass lobend auf unseren Fach-"Input" zum Thema hingewiesen wird. Ich bin der festen Überzeugung, die EU-Kommission hätte den MdEPs ansonsten erfolgreich noch ganz andere Dinge "untergejubelt".

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb xamoel:

Verstehe den Absatz mit den Magazinen nicht, was will uns der Mensch sagen?

Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. 

 

Tja, auch nach mehrmaligem Lesen...keine Ahnung!

( Alt- )Besitz und ( Neu- )Erwerb soll noch erlaubt sein, aber nicht der Einsatz?

Geschrieben

Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein.

 

Was soll das denn bedeuten? "Der Einsatz" eines welchen Magazins ist denn jetzt verboten? Und was würde sich denn dann überhaupt ändern?

Wie ist denn die maximale in D einsatzfähige Magazinkapazität? Beim IPSC z.B.? LW wie KW wäre interessant.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Olt d.R.:

Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. 

 

Wenn es dabei bleiben würde, kann man ja mit leben. Dann darf man eben keine 30er Magazine mehr kaufen/besitzen.

 

Aber ich habe die gestrige Entscheidung anders verstanden bzw. läßt die Entscheidung m.E. eines weitaus weiteren Spielraum zu. z. B.  -alle HA die Magazine <20 aufnehmen können sind A7- 

 

Hoffentlich behält MEP Böge recht 

 

 

  

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Olt d.R.:

Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. 

 

Tja, auch nach mehrmaligem Lesen...keine Ahnung!

( Alt- )Besitz und ( Neu- )Erwerb soll noch erlaubt sein, aber nicht der Einsatz?

Bisher war es so, dass wir 30er kaufen durften, aber nicht sportlich verwenden. Mit dem Gesetz wird es so sein, dass man sie nicht mehr kaufen und logischerweise auch nicht mehr verwenden darf.

Geschrieben

verwenden:

Sport: 10 Schuss

Jagd, "traditionelle" Verfahrensweise: 2 Schuss

Alle anderen (Sammler, Sachverständige, Händler, Bümas usw.). unbegrenzte Schussanzahl.

 

Besitzen: darf (noch) jeder

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Olt d.R.:

Allein der Erwerb und Besitz von großen Magazinen, deren Einsatz, nicht aber der Erwerb oder Besitz, in Deutschland bereits verboten ist, wird in Zukunft nicht mehr zugelassen sein. 

 

Tja, auch nach mehrmaligem Lesen...keine Ahnung!

( Alt- )Besitz und ( Neu- )Erwerb soll noch erlaubt sein, aber nicht der Einsatz?

 

Noe, heute darf man laut CDU zwar "große" Magazine erwerben und besitzen, aber nicht benutzen. Demnächst sind "große" Magazine laut CDU illegal.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Chigurh:

 

Wenn es dabei bleiben würde, kann man ja mit leben. Dann darf man eben keine 30er Magazine mehr kaufen/besitzen...

 

 

  

Hast Du eigentlich noch alle Nadeln an der Tanne?

Meinereiner z.B. hat hier dieverses Gerät liegen, für das ich ausschließlich 30er besitze und verwende.

 

Und die Aussage, dass deren Einsatz schon jetzt verboten sei, zeigt schlichtweg einzig, dass man in der Politik noch nicht einmal die hiesige Gesetzesgrundlage kennt. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb SeinePestilenz:

Hast Du eigentlich noch alle Nadeln an der Tanne?

Meinereiner z.B. hat hier dieverses Gerät liegen, für das ich ausschließlich 30er besitze und verwende.

 

Und die Aussage, dass deren Einsatz schon jetzt verboten sei, zeigt schlichtweg einzig, dass man in der Politik noch nicht einmal die hiesige Gesetzesgrundlage kennt. 

 

Hab grad nachgezählt, alle noch da! 

 

Wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass wir scheinbar an einem absoluten HA Verbot, einer befristeten WBK und ner MPU für Schützen vorbeigekommen sind, dann sind die möglichen Magazinbeschränkungen (keine 30er mehr) ja wohl das kleinere Übel. 

 

Da Du ja scheinbar nur 30er Magazine hast, bist Du natürlich durch die Regelung in den Arsch gekniffen und kannst ja gleich mal Deinem Ärger Luft machen und weiter andere Leute beleidigen.

 

 

Bearbeitet von Chigurh
Geschrieben (bearbeitet)

Was ist an einer Kriminalisierung zig-tausender/millionen(?) Steuerzahler und Wähler hinnehmbar?

Weil sie Gegenstände haben, die kriminaltechnisch noch nie eine Rolle gespielt haben?

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

30er Magazine, mein Gott. 

 

Natürlich finde ich, jeder sollte Magazine in jeder Größe nach Herzenslust frei verwenden dürfen - aber wichtiger ist es, dass die Plempen an sich überhaupt zugänglich sind!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Chigurh:

Wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass wir scheinbar an einem absoluten HA Verbot, einer befristeten WBK und ner MPU für Schützen vorbeigekommen sind, dann sind die möglichen Magazinbeschränkungen (keine 30er mehr) ja wohl hinnehmbar. 

Ich möchte mal ganz klar feststellen, dass nicht Du hier die Standards festlegst, für das, was hinnehmbar ist. Das wäre ja noch schöner.

 

Infofern wage ich die Vollzähligkeit der Nadeln weiterhin ernsthaft zu bezweifeln.

 

Abgesehen davon wird die Durchsetzbarkeit dieses Schwachsinns für die Verwaltung noch lustig.

Geschrieben

Das hat er nicht so gemeint, vielmehr war es eine Rhetorische Floskel.

 

30er war nicht verboten, sondern der sportliche Einsatz bei Ordentlichen Wettkämpfen ist Reglementiert.

Soweit ich mich diplomatisch dazu ...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb SeinePestilenz:

z.B. hat hier dieverses Gerät liegen, für das ich ausschließlich 30er besitze und verwende.

 

 

Ich kenne ja die Sache mit der Salami und dem wiederkehrenden Abschneiden der Scheibchen. Dies nervt und ärgert mich ebenfalls.

 

Aber: angesichts dessen, was da tatsächlich alles droht(e) und noch droht, empfände ich die permanente Umrüstung eines 30er-Mag-Körpers auf geringere Kapazität (und das sollte ja genügen) als nicht die allerschlimmste Vorstellung.

 

Sind aber nur meine 2 Cents.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

 

vor 1 Minute schrieb karlyman:

Aber: angesichts dessen, was da tatsächlich alles droht(e), und noch droht, empfände ich die permanente Umrüstung

eines 30er-Mag.-Körpers auf geringere Kapazität (und das sollte ja genügen) als nicht die allerschlimmste Vorstellung.

 

Danke! Genauso hab ich es gesagt und gemeint

Geschrieben

Was ist mit Dekowaffensammlern? Oder dem Reservisten, der sich als Erinnerung ein Magazin übern Kamin genagelt hat?

Die Leute, die vielleicht nichts von der Gesetzesänderung mitbekommen?

Ist es hinnehmbar, dass diese nichtsahnend über Nacht zu Straftätern werden? Zigtausendfach?

Für eine Reglementierung, die der größte Schwachsinn ist?

An alle die mit dem Verbot "leben können": Hackt's?!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb karlyman:

Aber: angesichts dessen, was da tatsächlich alles droht(e), und noch droht, empfände ich die permanente Umrüstung

eines 30er-Mag.-Körpers auf geringere Kapazität (und das sollte ja genügen) als nicht die allerschlimmste Vorstellung.

Das nutzt mir für meine Betätigung in Evaluation, Forschung und Entwicklung genau was? Richtig, gar nix!

 

Insofern wird auch sicher nichts umgerüstet. Gibt dann halt einene Ausnahmeerlaubnis. Wahrscheinlich wird dann auch die Lagerung im Schrank der Sicherheitsstufe 1 vorgeschrieben :lol:. Das wird lustig. 

 

Außerdem könnte ich auch gar nicht sagen, wo bei mir überall noch Magazine liegen und ob sich nicht doch in der letzten Kiste im Keller noch was anfinden könnte.

Wenn das BKA also nach der Anzahl fragen sollte müsste ich antworten "So einige sinds schon, aber genau kann ich die Menge nicht beziffern." 

Bearbeitet von SeinePestilenz

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