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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Jeder kocht da sein eigenes Süppchen. Die EU-Kommission, die italienische Banco di Prova, David Cameron, Finnland, die osteuropäischen Staaten, Forum Waffenrecht etc etc.

Jeder bringt da Vorschläge, Verbesserungen, Alternativen, neue Ideen ein...

Deswegen weiß noch keiner was. Wir werden warten müssen, bis die Kommission eine überarbeitete Version der Vorschläge präsentiert.

Beste Grüße,

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn man auf die deutsche Übersetzung geht, finde ich folgendes:

Vorgeschlagener Zeitplan:

2. Februar 2016 / 1. Sitzung der Studiengruppe / Kommissionsdokument; Arbeitsdokument

26. Februar 2016 / 2. Sitzung der Studiengruppe / Vorentwurf der Stellungnahme

13. April 2016 / Fachgruppe / Entwurf der Stellungnahme

26./27. April 2016 / Plenum / Stellungnahme der Fachgruppe

Also bleibt wohl nur wieder abwarten bis zum 26./27. April, vorher wird ja da nicht viel offizielles raus kommen.

Bearbeitet von Gl0ck
Geschrieben (bearbeitet)

Schon gesehen? In der BDS Facebook Gruppe äußert sich Frau Triebel zur Verschärfung mit den Worten, Es wird hart, mehr ist ihr leider nicht zu endlocken so wies aussieht. Irgend eine Interessenvert. Gruppe schrieb ja schon mal das es Gespräche gab, aber stillschweigen, ich könnt K****n, vereinbart wurde. Wahrscheinlich ist, anstatt nein zu sagen, irgendetwas angeboten worden. Die Cdu Csu will wohl mit aller Macht die fünf Jahres Untersuchung weg haben.

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Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Enteignet werden können die meisten Leute in vielen EU Staaten schon gar nicht weil es in diesen Ländern kein Bedürfnis gibt. Ihr Eigentum rechtlich geschützt ist. Also kann man einen Deutschen nicht über das Bedürfnis enteignen aber einen Österreicher seinen HA lassen weil es laut Verfassung gar nicht möglich ist diesen seinen HA zu enteignen auch dann nicht wenn er verboten wäre. Somit müsste eine EU Lösung die vor Gericht bestand hätte anders aussehen. Ist aber nur meine Meinung.................

Geschrieben

Liebe Kollegen des gepflegten Knalls. Mich verwirrt einwenig bezüglich Kategorie B7 Waffen: Ist eine Molot VEPR 12 oder Spas-15 für die es keinen Feststellungsbescheid gibt jetzt eine Waffe der Kategorie B7 oder nicht, obwohl diese ja sportlich zugelassen sind? Denn gewisse Waffen die eigentlich vom Aussehen her B7 angehören, sind ja in B4 eingeordnet wenn man mal die Bescheide sich so durchliest.

P.S Sollte das hier in dem Thema nicht passen, bitte verschieben!

Geschrieben

Wer spricht denn von enteignen? Man muss die Waffe dann doch nur einem Berechtigtem überlassen. Dass es dann kaum noch welche davon gibt, ist eine andere Sache...

Eben das wäre der Gerichtsfall für einen Deutschen, denn ein Österreicher oder andere dürfen ihren HA trotzdem behalten!

Geschrieben

Weil die keine deutsche sind. Weil die ein anderes Rechtsverständnis vielleicht haben? Weil in anderen Ländern das Eigentum und der Besitz vielleicht ein größeren Stellenwert genießen, wie in unserem demokratischen Land?

Geschrieben

Liebe Kollegen des gepflegten Knalls. Mich verwirrt einwenig bezüglich Kategorie B7 Waffen: Ist eine Molot VEPR 12 oder Spas-15 für die es keinen Feststellungsbescheid gibt jetzt eine Waffe der Kategorie B7 oder nicht, obwohl diese ja sportlich zugelassen sind? Denn gewisse Waffen die eigentlich vom Aussehen her B7 angehören, sind ja in B4 eingeordnet wenn man mal die Bescheide sich so durchliest.

P.S Sollte das hier in dem Thema nicht passen, bitte verschieben!

Ich entschuldige mich im Voraus für meinen Tonfall, aber ALTER? Könnt Ihr es nicht endlich mal sein lassen, euch nur zu überlegen, ob eure 1-2 Knallstöcke vielleicht möglicherweise im schlimmsten Fall betroffen sind? Jetzt mal ganz unabhängig davon, dass es Flinten sind, aber hierbei soll ALLES halbautomatische erfasst werden.

Und wenn im überarbeiteten Vorschlag die neuen B7 Definitionen aufgenommen werden (s.u.), dann GIBT ES KEIN B4 mehr! Dann könnt ihr euch eure Feststellungsbescheide an die Wand pinnen wie ihr wollt, sie haben keine rechtliche Gültigkeit!

Und ja, deine Flinten sind vermutlich betroffen, wenn es Halbautos sind, sie fallen nämlich unter Punkte 2. b und vermutlich e und/oder a. Sochs dir selber aus, ich hab keine Flinte und weiß nicht, ob ne Vepr einen Klappschaft hat.

Und nein, im Vorschlag zur Klassifizierung sind weder Flinten noch Kurzwaffen ausgenommen.

Nochmal angepinnt der italienische Vorschlag. Früher ging es "nur" um die Umbauten in B7, jetzt soll alles erfasst werden, inklusive B4, B5 und rein formal auch Flinten, Pistolen und Revolver, wenn das so formuliert bleibt. ALLES !

Kategorie B7 beinhaltet:

1. ...

2. Halbautomatische Waffen, die zwei oder mehr der folgenden Charakteristika aufweisen:

a) einklappbarer oder einschiebbarer Hinterschaft;

b) Waffengriff (vermtl. ist ein Pistolengriff gemeint) [1]

c) Vorhandensein von zwei oder mehr Optikmontagemöglichkeiten (Picatinny-Schiene);

d) Bayonettaufnahme oder festmontiertes Bayonett;

e) Waffen mit einer Gesamtlänge unter 830 mm[2];

3. Waffen mit einer Rohrlänge unter 450 mm[3];

4. Halbautomatische Waffen, aus denen die gleiche Munition wie aus Kriegswaffen verschossen werden kann, die eines oder mehrere der unter obigem Punkt 2) aufgeführten Merkmale aufweisen[4]

[1] Lochschäfte werden nicht als Pistolengriffe angesehen

[2] Die Länge wird mit geschlossenem (eingeschoebenem?) Hinterschaft und ohne Mündungsfeuerdämpfer gemessen

[3] Rohrlänge gemessen ohne Anbauten wie Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremsen, Kompensatoren;

[4] Nachfolgend eine nicht abschließende Liste der verbreiteteren Kaliber passend für Kriegsmunition [sic]: z.B. 5.45 mm x 36; 7.62 mm x 39; 7.62 mm x 54; .223 Remington; .308 Winchester; .30-06

Geschrieben

Egal wo in Europa innerhalb der EU man ist.

Ich würde mich nicht in Sicherheit wiegen mit der Begründung man kann klagen oder es darf nicht enteignet werden.

Das wird entsprechend verpackt, entsprechend geregelt und dann wird das gehen.

Jeder kennt Beispiele, wo es zwar irgendein Grundrecht gibt, aber dazu eine Aushebelung vollkommen normal ist.


Ja klappt! Also werd ich die alle anschreiben.

Geschrieben

Ach ja, nur als Anmerkung: Deutschland hat den B7-Bann befürwortet. In der inoffiziellen PDF http://www.bdsnet.de/downloads/1ll11.pdf unter Punkt 13 "Automatic firearms which have been converted into semi - automatic firearms" mit der Fußnote CY, AT, SE, ES, DE, PT, MT, BG supported this point.

Nein, das ist nicht ganz korrekt. Deutschland unterstützt (laut dem pdf) "nur" den Vorschlag konvertierte Waffen zu verbieten.

Bei dem für uns kriegsentscheidenden Punkt (semi automatic long firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms) hat Deutschland laut Fußnote 56 bedenken angemeldet.

Geschrieben

Nein, das ist nicht ganz korrekt. Deutschland unterstützt (laut dem pdf) "nur" den Vorschlag konvertierte Waffen zu verbieten.

Bei dem für uns kriegsentscheidenden Punkt (semi automatic long firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms) hat Deutschland laut Fußnote 56 bedenken angemeldet.

hätte ich auch so verstanden

Geschrieben
The most controversial amendments proposed by the Commission was the banning of semi-automatic firearms that resemble firearms with automatic mechanisms, current Category B7. Again everyone in the meeting was against this and was informed that most of the Member States were also against this. Vicky Ford assured the meeting that she will propose the status quo and propose to have this amendment scrapped.
Ich war am Montag auf einer Veranstaltung in Töging zum Thema EU Waffenrechtspläne, da sprach auch Stephan Mayer CSU MdB im Innnenausschuss, er meinte es solle auf alle Fälle verhindert werden daß die WBK Befristung und erneute Bedürfnisbescheinigung und MPU Gutachten alle 5 Jahre kommt, im Gegenzug werden wohl die B7 Halbautomaten "geopfert" weil irgendwas müsse man der Kommission schließlich anbieten!

Irgendwie beißen sich die zwei Aussagen (fettgedruckt). War ein WO-user vor Ort und kann die Aussage von MdB Stephan Mayer verifizieren? Nicht das ein besorgter Schütze/Jäger einfach zu viel hineininterpretiert hat.

Geschrieben

Ich hätte da mal eine Frage bzgl. rückgebaute Vollautomaten. Meines Wissens nach sind die doch eigentlich schon jetzt in Kategorie A.

Dann gibt es ja noch Grenzfälle:

-Niedermeyer M16A1 mit BKA-Ausnahmegenehmigung

-LDT Ppsh41, vor 1945, teils oder immer mit neuem Lauf.

-Schwabenarms M54 Uzi mit BKA-Bescheid.

Ich bin da etwas ratlos wegen der Kategorisierung. Kann mich da wer aufklären?

Beste Grüße,

Empty8sh

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