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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Laut BT Drucksache 18/723 sind in X-Waffe 647.584 halbautomatische Schusswaffen registriert. Die "Billigwaffen", die Dir jetzt wahrscheinlich vorschweben, sind meist alte Ordonnanzrepetierer, alte KK-EL/Rep. oder EL-Flinten.

Bei den Billigwaffen gehe ich auch von AR-15/10 MR's usw. aus.. dein MR308 ist im Falle des Verbotes nichts wert weil es keinen Mark dafür geben würde.. und abgesehen davon, ich glaube nicht das es eine "Enteignung" geben wird.. wenn etwas kommt dann darfts du das Zeug entweder einem Berechtigten (wenn möglich) überlassen oder die Verbotsmerkmale beseitigen ( Lauflänge, Gesamtlänge, Magazinschacht, Aussehen usw.) die Kosten dafür trägst du natürlich selbst und somit fallen für den Staat keine Kosten an. Wie das geht hat man ja bei den VRF und BWT3's schon gezeigt.

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Danke Schwarzwälder! GENAU DAS müssen wir unseren Politiker in Bundestag und EU verklickern.

Verbietet und es wird richtig teuer. Sowohl in der Staatskasse als auch an der Wahlurne.

...

Die Kosten würde der Besitzer der Knarren tragen.. da würde für den Staat nichts teuer werden und was die Wahlurne betrifft... :rotfl2:

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Die Kosten würde der Besitzer der Knarren tragen.. da würde für den Staat nichts teuer werden und was die Wahlurne betrifft... :rotfl2:

Jetzt hört mal mit der Schwarzmalerei auf. Auch wenn vieles im Argen liegt, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat. Klagen kann man nicht einfach so wegwischen.

Beste Grüße

Empty8sh

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... Auch wenn vieles im Argen liegt, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat. Klagen kann man nicht einfach so wegwischen.

Beste Grüße

Empty8sh

Bisher haben sich noch in jedem Deutschland willige Richter gefunden. Auch heute, siehe Gustl Mollath oder Horst Arnold - fliegt es auf nennt man es halt Justizirrtum.

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Tja die Sache ist ja, wenn es von der EU Beschlossen wird, müssen die Länder es umsetzen.

Wie das jedes Land individuell umsetzt, da kann man nur spekulieren.

Ich hätte Angst dass es in Luxemburg genau so umgesetzt wird, wie es aktuell mit den VA's der Fall ist.

Sprich, man darf sie behalten, aber dann auf den Sammlerschein. Also weder Entschädigung, noch darf man damit schießen.

Und wenn man keine weitere Waffe in dem Kaliber auf dem Schein hat, darf man nicht mal Munition dafür besitzen!

Deshalb stellen wir unseren geplanten HA Kauf jetzt erst mal auf Eis bis wir Gewissheit haben...

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Jetzt hört mal mit der Schwarzmalerei auf. Auch wenn vieles im Argen liegt, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat.

Du bist ein witziges Kerlchen.

Klagen kannst du natürlich auch :rolleyes:

Hieß das eigentlich nicht mal "Klagt nicht, kämpft!"?

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.... und abgesehen davon, ich glaube nicht das es eine "Enteignung" geben wird.. wenn etwas kommt dann darfts du das Zeug entweder einem Berechtigten (wenn möglich) überlassen oder die Verbotsmerkmale beseitigen ( Lauflänge, Gesamtlänge, Magazinschacht, Aussehen usw.) die Kosten dafür trägst du natürlich selbst und somit fallen für den Staat keine Kosten an.

Wobei bezüglich der ersten Variante hier schon gefühlte hundert Mal - richtigerweise - darauf hingewiesen wurde, dass die "Überlassung an Berechtigte" bei einem faktischen "Markt ohne Berechtigte" einen enteignungsgleichen Eingriff darstellt.

Die zweite, also die "Möblierungs"- und Umbau-Variante, ist je nach Waffe mal mehr oder weniger machbar und realistisch.

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Jetzt hört mal mit der Schwarzmalerei auf. Auch wenn vieles im Argen liegt, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat. Klagen kann man nicht einfach so wegwischen.

..

Ich war bei der zu kurzen VRF und dem BWT3 live dabei.. die Realität hat nichts mit Wunschdenken und Schwarzmalerei zu tun! Ich gehe zwar nach wie vor davon aus das von dem EU-Mist so gut wie nichts durch gehen wird.. ich bin aber auch Realistisch genug um zu erkennen das bestimmte Waffen jederzeit verboten werden können.. und klagen kannst du bis du schwarz wirst.

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Ich war bei der zu kurzen VRF und dem BWT3 live dabei.. die Realität hat nichts mit Wunschdenken und Schwarzmalerei zu tun! Ich gehe zwar nach wie vor davon aus das von dem EU-Mist so gut wie nichts durch gehen wird.. ich bin aber auch Realistisch genug um zu erkennen das bestimmte Waffen jederzeit verboten werden können.. und klagen kannst du bis du schwarz wirst.

Wie viele Leute waren durch kurze VFR, BWT3 und PSM betroffen? Zweistellig? Dreistellig?

Wie viele davon haben erfolglos geklagt? Überhaupt einer?

Diesmal reden wir allein in D von Zehntausenden B7-Waffen und Hunderttausenden Halbautomaten. Wenn sie die Kurzwaffen noch reinquetschen wollen (siehe italienischer Vorschlag), dann sind wir bei Millionen.

Weite das Szenario auf alle EU-Staaten aus. Selbst wenn die dir nur symbolisch 100€ geben für einen Buyback/Amnestie müssen, dann kann sich der Irak seine halbe Millarde Aufbauhilfe in die Haare schmieren. Dann noch Klagen von betroffenen Firmen. Halleluja.

Das Ding wird wenn in einer völlig hanebüchenen Form kommen. Jedes Land wird es anders umsetzen, plötzlich wirst du Mündungsfeuerdämpfer zuschweißen müssen oder deinen Schubschaft blockieren müssen.

Ich bin streitlustig und habe eine gute Rechtsschutz. An dem Tage, wo das durchgeht, bestelle ich mir eine kurze AK mit Klappschaft als Kurzwaffe auf JJS und baue in mein CAA Roni einen langen Lauf ein.

Wenn bis dahin die Regeln wegen wesentlicher Teile nicht angepasst wurden, kriegt mein SB einen jeweils ausgebauten Lauf und Verschlusskopf auf den Tisch.

Warten wir es ab. Bis dahin nicht rummosern, sondern Briefe schreiben und nerven!

Beste Grüße,

Empty8sh

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Wie viele Leute waren durch kurze VFR, BWT3 und PSM betroffen? Zweistellig? Dreistellig?

Wie viele davon haben erfolglos geklagt? Überhaupt einer?

Diesmal reden wir allein in D von Zehntausenden B7-Waffen und Hunderttausenden Halbautomaten. Wenn sie die Kurzwaffen noch reinquetschen wollen (siehe italienischer Vorschlag), dann sind wir bei Millionen.

Du glaubst wirklich es würde rechtlich betrachtet einen Unterschied machen? Darauf würde ich mich nicht verlassen.. und geklagt haben einige.. nur vom Ergebnis hat man nie etwas erfahren.. warum wohl?

Bearbeitet von Hunter375
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Du glaubst wirklich es würde rechtlich betrachtet einen Unterschied machen? Darauf würde ich mich nicht verlassen.. und geklagt haben einige.. nur vom Ergebnis hat man nie etwas erfahren.. warum wohl?

Wir können uns jetzt schon im Vornherein gegenseitig zerfleischen und in die Kristallkugel gucken. Optional jammern, die EU abschaffen wollen und den Aluhut aufziehen.

Und damit denen, die mit Zähnen und Klauen dagegen kämpfen, in den Rücken fallen und den Kampfgeist nehmen.

Ich brauche keine erhobenen mahnenden Zeigefinger, wie schlimm alles wird. Das macht mich krank.

Nicht labern, machen!

Beste Grüße

Empty8sh

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Bei den Billigwaffen gehe ich auch von AR-15/10 MR's usw. aus.. dein MR308 ist im Falle des Verbotes nichts wert weil es keinen Mark dafür geben würde.. und abgesehen davon, ich glaube nicht das es eine "Enteignung" geben wird.. wenn etwas kommt dann darfts du das Zeug entweder einem Berechtigten (wenn möglich) überlassen oder die Verbotsmerkmale beseitigen ( Lauflänge, Gesamtlänge, Magazinschacht, Aussehen usw.) die Kosten dafür trägst du natürlich selbst und somit fallen für den Staat keine Kosten an. Wie das geht hat man ja bei den VRF und BWT3's schon gezeigt.

Also Du willst unserem Staat folgendes Verhalten unterstellen: Erstmal wird alles (halbautomatische) verboten und dann folgt die Begründung: Jetzt wo sie verboten sind, sind die Halbautomaten (fast) nix mehr wert, also - ha, ha - gibt es auch (fast) keine Entschädigung mehr??

Analog: Du schlägst jemand so zusammen, dass er Invalide wird und teilst dem Opfer dann mit, jetzt wo er Invalide ist, kann er ohnehin nicht mehr in seinem Beruf tätig sein, also zahlst Du auch keinen Verdienstausfall??

Also:

Ein bisschen Schwarzmalerei - kann ich verstehen.

Ein bisschen Defätismus - kann ich schon weniger verstehen, aber jeder verarbeitet halt seinen Frust auf andere Weise.

Aber wieso willst Du jetzt unseren Staat als diktatorischen Moloch darstellen?

Wie karlyman schon sagte: enteignungsgleiche/enteignungsähnliche Eingriffe sind (natürlich) entschädigungspflichtig.

Vermutlich sind so 2 Milliarden EUR schon irgendwie aufzutreiben. Aber problemlos wird das nicht, vor allem, wenn man einräumen müsste, dass dies vornehmlich zur Befriedigung ideologischer Ziele einiger Politiker ausgegeben wird, da die Kriminalstatistiken nichts anderes hergeben.

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