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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Seither dürfen die Kids nur noch mit Spielzeugpistolen aus durchsichtigem Kunststoff rumrennen, bei denen jeder Idiot sieht dass sie nicht echt sind.

Traurig...

Da in DE auch schon mal ein geistig Behinderter, der mit einem angemalten Holzbrett Peng-Peng spielte, prophylaktisch von der Polizei erschossen wurde, ist das nicht verwunderlich.

Manche Softair-Spielzeuge können da selbst Experten irritieren.

Softair, 0.7 Joule:

CM

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Bis 2011 waren bei uns in Luxemburg sogar Softair unter 7,5Joule Waffenschein pflichtig.

Meines Wissens nach sind bei uns die Gummiabwehrgeschosse, Gaspistolen, Elektroschocker usw. immer noch illegal.

Mir ist auch nicht bekannt dass solche Sachen wie auch Dekowaffen bei uns wirklich verbreitet sein sollten und wenn dann wahrscheinlich in Deutschland gekauft.

Dass da also so viele von betroffen sein sollen war mir nicht klar.

Grundsätzlich gönne ich jedem seinen Spaß...

Nur darf ich trotzdem drüber denken wie ich möchte, werde es gerne in Zukunft zu dem Thema für mich behalten.

Wir haben ja andere Sorgen als uns gegenseitig zu streiten.

Bearbeitet von Gl0ck
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Wir sollten den Streit jetzt mal ruhen lassen. Denn heute berät der Bundesrat über den Kommissionsentwurf und die Stellungnahme der Ausschüsse war doch stark im Sinne der LWB. Hoffen wir, dass der Bundesrat als Ganzes diese Auffassung teilt.

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Das führen von Waffen in der Öffentlichkeit ist doch eh verboten, egal ob scharfe Waffe oder Deko, Paintball, Airsoft etc.

Bei den unter 0,5J-Dingern bin ich jetzt nicht sicher, aber ich denke mal, das die auch nicht erlaubt sind.

D.h. wenn ich auf die seltsame Idee käme, mit meiner ge"F"ten M4-Variante öffentlichkeitswirksam auftreten zu wollen, muß ich zwangsweise damit rechnen, das die anrückende Polizei, die auf Anhieb nicht erkennen kann, ob ich damit nur Gummikugeln oder scharfe Munition versenden kann, höchst wahrscheinlich zu Boden schickt.

Fazit: Ich laß das und gehe da spielen, wo's erlaubt ist.

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Der Bundesrat hat beraten und hat die Stellungnahme des BMI abgelehnt!

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/941/to-node.html?cms_currentView=chronologisch

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/941/erl/25.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die D****n haben sich nicht mal die Mühe gemacht da in die Teife rein zuschauen. Sprich die haben gar nicht über die Einschränkungen bei HA gesprochen. Genauso wenig wie über die anderen idiotischen Sachen die uns betreffen. Lediglich die Deaktivierung ist zur Sprache gekommen.

Gruß

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Nach den Minderheitsfeststellung 1-5 (was immer das ist), wurde festgestellt, das der BR den Vorschlag zur Kenntnis genommen hat.

Aber die Rede vom Politiker davor, naja. Klang alles ganz toll! ABER, er hat soviel weggelassen und unterschwellig seine eigene Meinung gegen Waffen eingebracht, ich war not amused (135.000, nicht weiter steigen, lieber Waffenanzahl senken bla bla).

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Ja verstehe das auch nicht so ganz was das bedeutet. Nach meinem Verständnis äußert sich der Bundesrat einfach gar nicht dagegen, bzw. nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und der bleibt entsprechend bestehen.

Ich denke mal das Fazit ist, dass der Bundesrat einfach keinen Einfluss auf die Kommission nimmt weder positiv noch negativ, wobei die Mitteilung der Stellungnahme an die Kommission gut gewesen wäre.

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Der Bundesrat hat doch die EU-Empfehlung abgelehnt, ist da zu lesen. Für alle Punkte ist in der Schlussabstimmung zu keinen Mehrheiten gekommen:

http://www.bundesrat.de/drs.html?id=584-1-15

Die Abstimmung der einzelnen Punkte der EU_Empfehlung ist im Videobeitrag zu sehen.

Die Frage wäre nun, was das für die EU-Empfehlung bedeutet?

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Ach so. Dann haben etliche die Hand gehoben zur Abstimmung, aber eben nur eine Mindertheit, deshalb keine Zustimmung und deshalb verblieb es ohne Ergebnis und damit man nicht sagt "kein Ergebnis" sagt man nun, damit es besser klingt "zur Kenntnis genommen".

Bearbeitet von Artsystems
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"Zur Kenntnis genommen" bedeutet ja gelesen, beraten aber abgelehnt, was in unserem positiv Fall ist.

Aber ich weiß nicht, was das auf EU-Ebene bedeutet. Ist das Ding nun begraben?

Wenn in der EU dennoch eine Mehrheit zu Stande kommt, hat das dann keine Auswirkungen auf unser Waffenrecht? Schließlich muss der Bundesrat einer Änderung des WaffG zustimmen. Es wäre ja auch paradox, wenn das dann noch erfolgen würde, wenn heute genau diese Änderungen abgelehnt wurden.

Aber wahrscheinlich ist es für Jubel bestimmt noch zu früh.

Bearbeitet von Floppyk
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"Zur Kenntnis genommen" bedeutet ja gelesen, beraten aber abgelehnt, was in unserem positiv Fall ist.

Aber ich weiß nicht, was das auf EU-Ebene bedeutet. Ist das Ding nun begraben?

Wenn in der EU dennoch eine Mehrheit zu Stande kommt, hat das dann keine Auswirkungen auf unser Waffenrecht? Schließlich muss der Bundesrat einer Änderung des WaffG zustimmen. Es wäre ja auch paradox, wenn das dann noch erfolgen würde, wenn heute genau diese Änderungen abgelehnt wurden.

Aber wahrscheinlich ist es für Jubel bestimmt noch zu früh.

Das ist egal, EU Recht ist supranational sprich euer D < EU Recht. Strenger dürft ihr es natürlich machen aber die Richtlinie gibt Mindeststandards vor.

kleiner Trost: Wir Österreicher sind auch Musterschüler in der Umsetzung und Belastung der Bürger. Viele sind aber einfach zu dumm um dies zu verstehen.

ich zitiere aus einem anderen Thread hier aus WO - scheint also nicht so positiv bei euch zu laufen???

Unter Top 25 ist heute der Bundesrat den Ausschuss-Empfehlungen, die Verschärfungen der EU nicht mitzutragen, leider nicht gefolgt.

lg

Bearbeitet von Turbo
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Also die Ablehnung des BR ist mit Sicherheit NICHT die Entwarnung, die wir uns ersehnen!

Die kann ja nur von der EU kommen, also ist die Frage, was da nun weiter passiert.

Das einzige, was mir aufgefallen ist, die EU hat exakt 2 Monate Zeit für die Antwort vorgegeben und die haben diese 2 Monate komplett auch ausgenutzt, bevor das beantwortet wurde. 18.11. zu 18.1.

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Moment ich verstehs nicht ganz....Man hat von der Vorlage der EU "Kenntnis genommen"...

Es gab doch aber eine Ausschussempfehlung, bei der dem Bundesrat empfohlen wurde Stellung zu nehmen mit verschiedenen Punkten...Die hier:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600/584-1-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Aber der Bundesrat hat doch nun garkeine Stellung genommen ?

Ich dachte man stimmt nun über eine Stellungnahme ab und gibt das dann so weiter...

Was ist nun die Meinung des Bundesrats zur Sache ?

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Ich dachte man stimmt nun über eine Stellungnahme ab und gibt das dann so weiter...

Was ist nun die Meinung des Bundesrats zur Sache ?

Der Bundesrat hat eine linke Mehrheit. Die sind ideologisch für weitere Verschärfungen. Der Ausschuss hat hingegen praktische Bedenken geäußert, z.B. Bürokratie. Das ist also nicht unter einen Hut zu kriegen.

Was passiert ist, ist praktisch eine Massenenthaltung. Weder ein dafür noch ein dagegen.

Beste Grüße,

Empty8sh

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Bearbeitet von Empty8sh
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Ich vermute, das bedeutet, daß der BR die Vorlage weder abgelehnt, noch ihr zugestimmt hat.

Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29. Januar 2016 gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG beschlossen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.
Bearbeitet von borish
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Egal, es fand sich ja keine Mehrheit und das ist zumindest für diese Abstimmung entscheidend. Fraglich ist ja nur wie es weiter geht.

Erst man muss man hoffen, dass sich bei den Landtagswahlen im März die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat wieder etwas ändern werden.

Beste Grüße,

Empty8sh

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