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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
sagt mal, kippt die Vicky Ford um ? Oder zeigt sie nur ihr wahres Gesicht. Ich habe gerade das Gefühl es läuft gar nicht gut.

Wie kommst darauf?

Was wir aktuell hören, sind die Extrempositionen. Jeder, egal ob Pro oder Contra, versucht seine Forderungen durch Amendments in den Gesetzesvorschlag zu bekommen. Um gute Verhandlungsposition zu haben, fordern die Antis inkl. Kommission möglichst viel, um dann zumindest einen Teil durchzukriegen.

Vicky Ford leistet hervorragende Arbeit und hat bereits einige Sachen von sich aus entschärft. Außerdem wird sie von Schattenreporterin Corazza-Bildt unterstützt, die der größten EU-Fraktion angehört.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Empty8sh:

Was wir aktuell hören, sind die Extrempositionen.

Ich habe nicht mehr den Eindruck, dass für uns noch ein Fünkchen Positives dabei heraus kommt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Floppyk:

Ich habe nicht mehr den Eindruck, dass für uns noch ein Fünkchen Positives dabei heraus kommt.

Eine Liberalisierung wird man so oder so nicht erwarten könne, das klammere ich von Anfang an aus.

Die aktuellen Positionen sind grob so:

 

Medizintests

Antis: Tests alle 5 Jahre, erster Test soll praktisch MPU sein, spätere Tests weniger ausführlich

Vernunftler: generelles Vorschreiben von Tests, aber Nutzung des Subsidiaritätsprinzip (Vorbilder: Zuverlässigkeitsprüfung in D oder Meldepflicht für Psychiater in SE)

Wahrscheinlicher Kompromiss: Irgendwo dazwischen

Folgen für D: MPU nun für alle statt nur Sportschützen unter 25, Zuverlässigkeitsprüfung bleibt

 

Gültigkeit der Lizenzen (max. 5 Jahre)

Wahrscheinlicher Kompromiss: Zu viel Bürokratieaufwand. Wird wahrscheinlich an Medizintest oder Überprüfung gekoppelt, ähnlich der Zuverlässigkeitsprüfung in D.

 

B7 Verbot

Antis: Verbot von möglichst viel mit „über 5 Schuss“ oder Pistolengriff, Lauflänge und Gesamtlänge als Kriterium etc.

Vernunftler: B7 = umgebaute Vollautomaten, keine Kategorieänderung in A7, restliche Halbautomaten in neue Gruppen B8 und B9. „Anscheinsparagraph“ fällt weg.

Wahrscheinlicher Kompromiss: Irgendwo dazwischen

Folgen für D:  Schwierig abzuschätzen. Wird darauf ankommen, welche Amendments eingereicht wurde und welche durchkommen. Das BverwG-Urteil zeigt die Tragweite der Situation. Hier gilt es besonders auf die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen für den 23.05. in IMCO und LIBE zu achten.

 

Besitz von Waffen Kategorie A (scharf)

Wahrscheinlicher Kompromiss: Sonderregeln für Museen, öffentlch Einrichtungen und lizenzierte Sammler (also staatlich geprüft, ähnlich Roter WBK)

Folgen für D: Vermutlich keine. Sammler mit roter WBK kriegen Waffen der Kategorie A mit Sondergenehmigung des BKA

 

Dekowaffenrichtlinien

Antis: Kategorie A verbieten, evtl. Sonderregeln für Sammler und Museen

Vernunftler: Dekowaffenrichtlinien sind bereits verabschiedet und reichen aus

Wahrscheinlicher Kompromiss: Schnelle Umsetzung der bereits geltenden Richtlinien ab April 2016

 

Salutwaffen:

Wahrscheinlicher Kompromiss: Salutwaffen nach wie vor in originaler Kategorie.

 

Onlinehandel:

Wahrscheinlicher Kompromiss: Onlinehandel weiter erlaubt, Übergabe und Identitätsprüfung muss aber über lizenzierte Stelle erfolgen (Polizeistation, Büchsenmacher, Poststelle etc.)

 

Aufbewahrung

Wahrscheinlicher Kompromiss: Aufbewahrung von Feuerwaffen und Munition in entsprechenden Tresoren

Folgen für D: Wahrscheinlich keine. Da werden sich eher die nationalen Politiker später mit Forderungen übertreffen, um die auslaufenden A/B-Normen entsprechend zu ersetzen.

 

Als Fazit muss ich sagen, dass wir in Deutschland in vielen Fällen die Anforderungen schon erfüllen. Richtig stöhnen werden andere Länder, deswegen habe ich etwas Hoffnung auf abschwächende Kompromisse. Als Hauptproblem sehe ich die Kategorisierung der B7-Waffen. Hier können durch juristische Tricks (siehe Prinzip des BVerwG-Urteils) die größten Schäden angerichtet werden, wenn plötzlich alles Halbautomatische mit Wechselmagazin verboten werden würde (also KW und LW).

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

So n Mumpitz sowas kann mMn nur jemand fordern und ausdenken der Schuswaffen und deren Besitzer hasst.

Besser wäre erstmal die Personen die sich so n Schmarren ausdenken nen Psychotest ans Bein binden.

Dieser ganze Quatsch erinnert mich an den RPF und die Euro 6 Norm meines Autos - inkl. der grünen Plakette.

 

Geschrieben

Stellungnahme von Arne Lietz (SPD) zur Frage: Wie beurteilen Sie die Zuständigkeit der EU hinsichtlich des Gutachtens vo Prof. Degenhart und der

Mitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2013 (732/13)

 

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Richtlinie 91/477/EWG und dem Gutachten, dass Prof. Dr. Degenhart im Auftrag der Vereinigung Prolegal, Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V., geschrieben hat. Ich habe mir das Schreiben näher angesehen und möchte Ihnen zu den Kritikpunkten einige Erläuterungen geben:

1. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat gegen den Änderungsvorschlag der Richtlinie 91/477/EWG

In der Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat vom 18. Januar 2016 werden Bedenken geäußert, ob es zu einem Sicherheitsgewinn in Deutschland durch die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments würde. Die Notwendigkeit der Änderung dieser Richtlinie ergibt sich aufgrund der dringend benötigten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene bei der zunehmenden grenzüberschreitenden Kontrolle des Handels mit Feuerwaffen. Eine EU-weite Regulierung für eine einheitliche Kennzeichnung von Feuerwaffen wird für einen besseren Informationsaustausch auf europäischer Ebene, Verfolgung und Kontrolle des Handels von Feuerwaffen benötigt.

2. Stellungnahme des Bundesrates zur fehlenden Zuständigkeit der EU bei Fragen der inneren Sicherheit

Die Mitteilung des Bundesrats vom 29. Januar 2013 (732/13) bezieht sich auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über „Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels” COM(2013) 716 final und nicht auf den aktuellen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen COM(2015) 750 final. Zu dem momentanen Vorschlag gibt es eine umfassende Bewertung des BMI vom 07. Januar 2016, in welchem explizit die Zuständigkeit der Europäischen Union geprüft und auf Artikel 114 AEUV verwiesen wird. Durch den Bundesrat liegt ein Beschluss vom 29. Januar 2016 vor, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. Eine Zuständigkeit der EU wird nicht in Frage gestellt, auch nicht in den angesprochenen Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat.

3. Kompetenzüberschreitung der EU: keine Grundlage nach Artikel 114 AEUV, Verstoß gegen den Grundsatz der Subsidiarität Art. 5 Abs. 3 EUV und der Verhältnismäßigkeit Art. 5 Abs. 4 EUV

Nach Artikel 72 AEUV sind die Mitgliedsstaaten für den Schutz der inneren Sicherheit verantwortlich. Durch die bestehende grenzüberschreitende Bedrohung durch organisierte Kriminalität und den illegalen Handel mit Feuerwaffen, ist jedoch eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erforderlich, um wirksam auf diese Bedrohung reagieren zu können. Eine Regulierung auf nationaler Ebene ist nicht ausreichend, um einen hohen europäischen Sicherheitsstandard gewährleisten zu können. Demnach wird der Grundsatz der Subsidiarität nach Art. 5 Abs. 3 EUV nicht verletzt. Der Vorschlag der Änderung der Richtlinie zielt auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes ab und hat als Schwerpunkt die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards für die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union. Die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarktes werden in Artikel 26 AEUV formuliert. Diese Ziele werden durch Artikel 114 AEUV verwirklicht, weshalb Artikel 114 AEUV für die Änderung der Richtlinie als rechtliche Grundlage herangezogen werden kann. Da sich die Änderungsvorschläge auf Aspekte beschränken, welche für die Gewährleistung des hohen Sicherheitsstandards für EU-Bürger und Bürgerinnen notwendig ist, ist zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeben.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Rubberduck70:

Stellungnahme von Arne Lietz (SPD) zur Frage: Wie beurteilen Sie die Zuständigkeit der EU hinsichtlich des Gutachtens vo Prof. Degenhart und der

Mitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2013 (732/13)

 

 

Und wieder ist ein Stückchen Souveränität von den Sozialdemokraten verkauft worden...

 

Hast du speziell zu deiner Anfrage gegensätzliche Antworten bekommen ? ALFA, AFD, CDU/CSU ?

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Empty8sh:

Eine Liberalisierung wird man so oder so nicht erwarten könne, das klammere ich von Anfang an aus.

Die aktuellen Positionen sind grob so:

Vielen Dank für deine Einschätzungen. Ich vermisse aber noch eine Aussage zum bestehenden Besitz und ebenso was bestehende Erlaubnisse betrifft. Immerhin sind unsere WBK's unbefristet erteilt worden. Das muss doch Bestand haben. Wenn nicht, hätte ja jede Aussage keinen Wert, wenn diese doch widerrufen werden könnte.

So erwarte ich zumindest, dass diese MPU-Pflicht und 5-Jahres Gültigkeit nur für neu erteilte Erlaubnisse von Belang sind.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Floppyk:

Vielen Dank für deine Einschätzungen. Ich vermisse aber noch eine Aussage zum bestehenden Besitz und ebenso was bestehende Erlaubnisse betrifft. Immerhin sind unsere WBK's unbefristet erteilt worden. Das muss doch Bestand haben. Wenn nicht, hätte ja jede Aussage keinen Wert, wenn diese doch widerrufen werden könnte.

So erwarte ich zumindest, dass diese MPU-Pflicht und 5-Jahres Gültigkeit nur für neu erteilte Erlaubnisse von Belang sind.

 

Hier sind die Sitzungdokumente für die IMCO-Sitzung am 23.05.2016.:

www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201605/IMCO/IMCO(2016)0523_1/sitt-2336170

(Bitte etwas nach unten scrollen)

 

Working document - PE577.045

- Control of the acquisition and possession of weapons

 

Draft report / Draft recommendation - PE578.822

- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

 

Bisher ist noch kein Sprachwahl- und Download-Button dahinter. Ich gehe aber davon aus, das die Unterlagen bestimmt eine Woche vor der Sitzung verfügbar sein werden. Diese Unterlagen gilt es zu lesen und Amendment für Amendment zu überprüfen. Die Antis werden durch Formulierungstricks versuchen, die Auswirkungen so stark wie möglich zu machen.

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

 

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Floppyk:

 

So erwarte ich zumindest, dass diese MPU-Pflicht und 5-Jahres Gültigkeit nur für neu erteilte Erlaubnisse von Belang sind.

 

Also mich würde das nicht trösten.

Ich denk auch an die die noch keine WBK haben.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Floppyk:

Vielen Dank für deine Einschätzungen. Ich vermisse aber noch eine Aussage zum bestehenden Besitz und ebenso was bestehende Erlaubnisse betrifft. Immerhin sind unsere WBK's unbefristet erteilt worden. Das muss doch Bestand haben. Wenn nicht, hätte ja jede Aussage keinen Wert, wenn diese doch widerrufen werden könnte.

So erwarte ich zumindest, dass diese MPU-Pflicht und 5-Jahres Gültigkeit nur für neu erteilte Erlaubnisse von Belang sind.

Das wäre wohl das Mindeste... Immernoch ne Sauerrei aber wenigstens nicht kriminell

Geschrieben

@Empty8sh
Wie ich es schon vor ein paar Wochen schrieb, bezweifle ich, dass es an Vicky Fords Vorschlag noch große Änderungen geben wird. Weder in die eine, schärfere, noch in die andere, liberalere Richtung.
Die deutliche Mehrheit im Ausschuss bilden EVP, die Fords Vorschlag annehmen will, und Konservative, die noch einige Liberalisierungen wollen. Die Antis haben keine eigene Mehrheit. Man wird sich schlichtweg nicht auf andere Formulierungen etwa der Kategorien als von Ford vorgeschlagen einigen können. Zudem habe ich das Gefühl, dass die Abgeordneten, zumindest der EVP und der Konservativen, langsam keine Lust auf den Kram mehr haben. Sie müssen sich am Ende vor den Wählern rechtfertigen.
Mittlerweile hat wohl auch der letzte begriffen, dass die Luft in Europa immer dünner wird und sich die Alternativen schon lange in Stellung gebracht haben und stetig an Zustimmung gewinnen. In Deutschland ist diese Entwicklung noch nicht ganz so weit, im Rest der EU hingegen schon. 
Im Newsticker wurde eine Mitteilung der Kommission an Parlament und Rat veröffentlicht, die auch auf die Feuerwaffenrichtlinie eingeht und auf die Novellierung drängt. Dies zeigt mir vor allem eins: Parlament und besonders der Rat sind wohl nicht auf der Linie der Kommission und diese wirkt langsam verzweifelt. Sinnbildlich hierfür der Aufritt des Kommissionsvertreters im IMCO, der auf einmal israelische Kriegswaffen aus dem Hut zaubert um seine mangelhaften Ausführungen zu rechtfertigen.


Ich bin guter Dinge, dass sich die Realisten durchsetzen werden. 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Rubberduck70:

Stellungnahme von Arne Lietz (SPD) zur Frage: Wie beurteilen Sie die Zuständigkeit der EU hinsichtlich des Gutachtens vo Prof. Degenhart und der

Mitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2013 (732/13) .....

 

2. Stellungnahme des Bundesrates zur fehlenden Zuständigkeit der EU bei Fragen der inneren Sicherheit

.......umfassende Bewertung des BMI vom 07. Januar 2016, in welchem explizit die Zuständigkeit der Europäischen Union geprüft und auf Artikel 114 AEUV verwiesen wird. Durch den Bundesrat liegt ein Beschluss vom 29. Januar 2016 vor, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. Eine Zuständigkeit der EU wird nicht in Frage gestellt, ...

 

3. Kompetenzüberschreitung der EU: keine Grundlage nach Artikel 114 AEUV, Verstoß gegen den Grundsatz der Subsidiarität Art. 5 Abs. 3 EUV und der Verhältnismäßigkeit Art. 5 Abs. 4 EUV

.....Die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarktes werden in Artikel 26 AEUV formuliert. Diese Ziele werden durch Artikel 114 AEUV verwirklicht, weshalb Artikel 114 AEUV für die Änderung der Richtlinie als rechtliche Grundlage herangezogen werden kann.

 

Zu 2.:

Man hält es im Kopf nicht aus. "Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?"

 

Zu 3.:

"Was nicht passt, wird passend gemacht" - zur Not per Schlag mit der ganz groben Kelle.

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb omegal38:


Ich bin guter Dinge, dass sich die Realisten durchsetzen werden. 

 

 

Dein Wort in Gottes Ohr.

 

Auch ich sehe es so - wenn es etwas gibt, das die Sache für uns noch "retten" kann (ich würde von "blauem Auge" sprechen...), dann ist es eine Mehrheit aus EVP-Fraktion und Konservativen.

Hoffen wir, dass die (vor allem die EVP/EPP) im Parlament entsprechend agieren werden.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Floppyk:

Vielen Dank für deine Einschätzungen. Ich vermisse aber noch eine Aussage zum bestehenden Besitz und ebenso was bestehende Erlaubnisse betrifft. Immerhin sind unsere WBK's unbefristet erteilt worden. Das muss doch Bestand haben. Wenn nicht, hätte ja jede Aussage keinen Wert, wenn diese doch widerrufen werden könnte.

So erwarte ich zumindest, dass diese MPU-Pflicht und 5-Jahres Gültigkeit nur für neu erteilte Erlaubnisse von Belang sind.

 

Das geht mit einem Federstrich. Mein alter 2er ist ungültig geworden weil ich die Altersgrenze überschritten und beim Arzt hätte vorstellig werden müssen um ihn zu behalten. Ist auch erst viele Jahre nachdem ich ihn erworben habe eingeführt worden. Interessiert mich nicht wirklich weil ich privat damit nicht rumfahren würde, aber wenn ich an die Berufskraftfahrer denke die davon betroffen sind.

 

Wenn die Suchfunktion wieder funktioniert, dann suche mal zu diesem Thema in Off Topic und erschrick wieviele hier das und weiteres zum Thema Fahrerlaubnisse für Alte fordern.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb SchwererReuther:

 

Das geht mit einem Federstrich. Mein alter 2er ist ungültig geworden weil ich die Altersgrenze überschritten und beim Arzt hätte vorstellig werden müssen um ihn zu behalten. Ist auch erst viele Jahre nachdem ich ihn erworben habe eingeführt worden. Interessiert mich nicht wirklich weil ich privat damit nicht rumfahren würde, aber wenn ich an die Berufskraftfahrer denke die davon betroffen sind.

 

Wenn die Suchfunktion wieder funktioniert, dann suche mal zu diesem Thema in Off Topic und erschrick wieviele hier das und weiteres zum Thema Fahrerlaubnisse für Alte fordern.

 

Danke für den letzten Satz. Wie oft erlebe ich das auch unter Schützen: "Naja die Alten gefährden ja schon andere Autofahrer". Es ist dieser Gedanke, die Angst vor Unsicherheit mit der wir uns selber lähmen.

Geschrieben

Ich würde nicht zu sehr darauf bauen, daß bestehende WBKs von irgendeiner Neuregelung ausgenommen sind.

 

Ich persönlich weiß von einem Fall, bei dem ein Waffenbesitzer durch eine Gesetzesänderung zur MPU verdonnert wurde, obwohl die Regelungen das bei Erteilung der WBK nicht vorgesehen hatten.

Konkret ging es dabei um die Regelung des Besitzes von Großkaliberwaffen unter 25 Jahren.

 

Der Betroffene war meines Wissens damals 24 Jahre alt, als die Regelung neu beschlossen wurde.

Trotz schon bestehender WBK und nur einem Jahr bis erreichen der neu geforderten Altersgrenze wurde die MPU gefordert und unter Androhung des Widerrufs auch durchgesetzt.

 

Deshalb würde ich mal sagen, daß die auf jeden Fall versuchen werden, alle Neuregelungen auch auf bestehende Erlaubnisse umzulegen.

Geschrieben

Selbst wenn unsere bereits ausgestellten Erlaubnisse ausgenommen sind (was ich bezweifle),

wäre eine verpflichtende MPU für alle Neuen eine perfide Taktik um dem Schießsport auf lange Sicht den Nachwuchs zu entziehen und Interessierte abzuschrecken.

 

Außerdem gönne ich jedem in meinem Verein, der noch ohne WBK ist, dass er so wie ich in relativ ruhigen Zeiten relativ einfach seine Spielzeuge erwerben kann.

Dabei bin ich erst knapp 3 Jahre dabei... Schade, dass es mitllerweile so ein Kampf geworden ist. 

 

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Steinpilz:

Ich würde nicht zu sehr darauf bauen, daß bestehende WBKs von irgendeiner Neuregelung ausgenommen sind...

 

 

 

Anscheinend hatte er keinen anständigen Rechtsbeistand.

Geschrieben

Kann ich nicht sagen. Es wurde damals allerdings zumindest ein Anwalt hinzugezogen.

Wer es war bzw. ob er sich mit der Materie auskannte, weiß ich natürlich nicht.

 

Dieses Beispiel sollte eigentlich nur ausdrücken, daß es durchaus sein kann, daß schon vorhandene Erlaubnisse nachträglich neuen Regelungen unterworfen werden.

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Steinpilz:

Kann ich nicht sagen. Es wurde damals allerdings zumindest ein Anwalt hinzugezogen.

Wer es war bzw. ob er sich mit der Materie auskannte, weiß ich natürlich nicht.

 

Dieses Beispiel sollte eigentlich nur ausdrücken, daß es durchaus sein kann, daß schon vorhandene Erlaubnisse nachträglich neuen Regelungen unterworfen werden.

 

 

 

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