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IGNORED

Rechtfertigt eine Bedrohung eine Notwehrhandlung?


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Geschrieben

Angenommen, A wird nachts auf der Straße von drei Arabern umringt. Diese bedrohen ihn verbal und ziehen später ihre Messer.

Ab wann liegt ein rechtswidriger Angriff auf A vor, der ihn zur Notwehr berechtigt? Muss A warten, bis sie zustechen oder beginnt der Angriff bereits mit dem bedrohlichen Umringen?

In den USA gab es vor vielen Jahren einen Fall, in dem ein Amerikaner freigesprochen wurde, der mehrere Schwarze erschossen hatte, die ihn in der U-Bahn umzingelt und bedroht hatten. Der Richter war der Meinung, dass dies erfahrungsgemäß der Beginn eines Überfalls sei.

Geschrieben (bearbeitet)

Agent Provocateur...

@borish: Auf jeden Fall darfst du dich erst wehren, wenn du erstochen wurdest! Dann kannst du ruhig alle abknallen...es sei denn, du bist MiHiGru-vorbelastet, dann reicht auch ein Spruch, der deine "Ehre" verletzt...

o

Bearbeitet von LWB
Geschrieben

Angenommen, A wird nachts auf der Straße von drei Arabern umringt.

Ab wann liegt ein rechtswidriger Angriff auf A vor, der ihn zur Notwehr berechtigt?

Erst ab 5 Arabern.

Geschrieben

Ab wann liegt ein rechtswidriger Angriff auf A vor, der ihn zur Notwehr berechtigt?

Grundwissen: Notwehr darf sich nur gegen gegenwärtige Angriffe richten.

Wann ist ein Angriff gegenwärtig?

Wenn er sich gerade in der Ausführung befindet, noch andauert, oder unmittelbar bevorsteht.

Wann steht ein Angriff unmittelbar bevor?

Im Zweifalsfall genau dann, wenn ein Richter in seinem gemütlichen Richterstuhl der Ansicht ist, dass er unmittelbar bevorstand.

Geschrieben

Wenn einer, egal welcher Couleur, vor mir mit dem Messer rumfuchtelt warte ich nicht bis er den Angriff " beginnt". Dann kann ich nur noch verlieren...............

"Besser du wirst von 12 verurteilt als von 6 getragen."

Geschrieben

Der Start ist schon eine Fangfrage. Wie wir alle wissen sind Araber Muslime. Die sind total friedlich und nie aggressiv. Kannst Mutti fragen oder auch den in wilder Ehe lebenden Ossipfarrer, die erklären dir das.

So ein Unfug hier. Im übrigen möchte ich von keinem angepöbelt oder gepiekst werden. Auch nicht von Katholiken, Protestanten oder Hindus.

Geschrieben

Wie ist das den mit dem Schiri, der bei einem Spiel gegen Tuerkje Spor zu hoeren kriegt: Schiri, isch weiss wo dein Haus wohnt.

Klingt bedrohlich, ist das aber schon eine SV relevante Bedrohung?

Geschrieben

Nein, keine Notwehrhandlung zulässig. Die wäre nur erlaubt bei einem rechtswidrigen Angriff, aber da dieser Angriff kulturell bedingt ist, ist er nicht rechtswidrig.

Geschrieben (bearbeitet)

"Besser du wirst von 12 verurteilt als von 6 getragen."

Bei uns würde der Satz ungefähr so aussehen:

Besser du wirst von 1 Verurteilt (die Schöffen verurteilen nicht, sie helfen lediglich dem Richter) als von 6 gefahren (meistens haben die Friedhofsangestellten einen Rollwagen).

Zum eigentlichen Fall, den es jeden Tag irgend wo gibt:

Du wirst hier wahrscheinlich keine 100% Aussage bekommen, es fließen Dinge mit ein, die das spätere Urteil beeinflussen können.

Meine Meinung ist, dass jeder Mensch eine andere Auffassung hat, was hier nun eine echte Bedrohung darstellt.

Ich glaube nicht, dass diese Umzingelung schon eine echte notwehrfähige Bedrohung ist.

Wenn sie dann damit beginnen, Drohungen durch Worte oder Gesten zu signalisieren, wäre für mich persönlich die Zeit gekommen um meine Lage zu verbessern.

Ach ja, wie kommt ihr nur immer darauf irgendwelche Nationalitäten ins Rennen zu werfen?

Ob es Araber sind oder besoffene deutsche halbstarke spielt keine Rolle wenn mir jemand ans Leder will.

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben

...(die Schöffen verurteilen nicht, sie helfen lediglich dem Richter) ....

2 Schoeffen koennen aber einen Richter ueberstimmen.
Geschrieben (bearbeitet)

anhand der fragestellung schließe ich persönlich, dass sich der TE von den antworten unterhalten lassen will und deshalb einen besonders bunten ball in die arena geworfen hat.

um eine sinnvolle antwort zu erhalten hätte die weniger trollige fragestellung so lauten können:

"Angenommen, A wird nachts auf der Straße von drei Personen umringt. Diese bedrohen ihn verbal und ziehen später ihre Messer.

Ab wann liegt ein rechtswidriger Angriff auf A vor, der ihn zur Notwehr berechtigt? Muss A warten, bis sie zustechen oder beginnt der Angriff bereits mit dem bedrohlichen Umringen?

In den USA gab es vor vielen Jahren einen Fall, in dem ein Amerikaner freigesprochen wurde, der mehrere Schwarze erschossen hatte, die ihn in der U-Bahn umzingelt und bedroht hatten. Der Richter war der Meinung, dass dies erfahrungsgemäß der Beginn eines Überfalls sei."

wir schließen dieses thema jetzt einfach mal - jeder legale waffenbesitzer sollte recht genau wissen, wie sich eine notwehrsituation definiert.

ob es sich dann tatsächlich um eine solche handelt - das entscheidet nicht die mehrheit der user hier, sondern es wird im gerichtsverfahren festgestellt.

Bearbeitet von isegrim 7,62
Gast
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