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IGNORED

Verankerung von Kurzwaffen-Tresoren Widerstandsgrad 1


frosch

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Deswegen ja mein Zusatz. Allerdings ist bei der "Empfehlung" des LKA ja nicht die Sorge um deine Füße gemeint. Die "Empfehlung" dort ist eher ein Wink mit erhobenem Zeigefinger.

Habe ich auch so verstanden.

Solange es nur eine Empfehlung mit dem Zeigefinger ist, können die Zeigefingerheber sich denselben dahin schieben wo die Sonne nicht hinkommt. Wenn es um meine körperliche Unversehrtheit geht zählen für mich allerdings die Sachargumente, das bedeutet also auch eine Verankerung als Kippschutz wenn nötig. Macht man bei normalen Schränken ja auch, wenn nötig.

Bearbeitet von Speedshooter
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Das mit dem 1er Schrank ist ja nun glücklicher Weise ausdiskutiert. Mir wurde der von meiner Behörde sogar empfohlen, da ich an der Porenbetonwand, vor der er steht, ebenfalls Probleme gehabt hätte, die 200kg (oder gar mehr) nachzuweisen. Klare Aussage (sinngemäß): de jure können Sie den lose in die Ecke stellen.

Da ich jedoch ebenfalls Sorgen um meine Zehen hatte, habe ich den Schrank vorsichtshalber trotzdem verankert - nur eben ohne die Notwendigkeit, gleich einen Gutachter bemühen zu müssen. Ich bin mit dem dafür vorgesehenen Produkt der Fa. Fischer ganz zufrieden (halten auch meinen Wiederladetisch bisher recht sicher :D).

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Wie "messe" ich denn eigentlich das Abrissgewicht bei einem verdübelten Würfelschrank (Klasse B)? Auf der Dübelpackung steht 140kg drauf, reicht bei 2 Stück also, aber es kommt doch auch auf die Wand und die Qualität der Gewindestangen/Schrauben (nicht auf jeder Packung steht was drauf) an.

Wie beweise ich dem Sachbearbeiter denn, dass das alles stabil genug ist, falls ich 10 KWs reinlegen möchte? Ich kann doch kein komplettes Baugutachten in Auftrag geben, Betonsorte etc.

Beste Grüße und danke schonmal

Empty8sh

Ein Abrissgewicht messe ich überhaupt nicht. Wenn ich etwas abreißen will benötige ich Kraft und Kraft messe ich in Newton, nicht in Kilogramm.

In kg messe ich die Masse eines Körpers. Wenn ich die Masse meines Körpers messe wird mir ganz übel.

Es gibt ein Einheiten und Zeitgesetz in Deutschland. Da steht nicht nur drin das man die Kraft in Newton mißt, da steht auch drin das man sich daran zu halten hat. Damit wiederspricht das WAffengesetz dem Einheiten und Zeitgesetz. Was ein Murks.....

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Naja, der originale Wortlaut aus der AWaffV lautet:

[...] unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht [...]

Das ist weder richtig noch falsch, sondern irgend was dazwischen. Für das "Gewicht" gibt es dummerweise keine Gesetzliche Einheit, es kennt lediglich Masse und Kraft.

Und da auch unter den LWB nur eine Minderheit Techniker, Ingeneure und Physiker sind, können wahrscheinlich mehr mit den 200 kg anfangen als mit 1962 N. Nebenbei muss man sich auch nicht mehr festlegen, ob nun Zug- oder Scherkräfte gemeint sind ;-)

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Ich weiß ja nicht in welcher Bananenrepublik Du wohnst, aber in D gilt das Einheiten- und Zeitgesetz, welches die SI-Einheiten vorschreibt und Kilogramm ist eine der fünf grundlegenden SI-Basiseinheiten.

Newton ist nur eine abgeleitete SI-Einheit und unbrauchbar, da die Kraft eben abhängig von der Erdanziehungskraft ist.

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Egal ob SI-Einheit oder nicht, eine Kraft in kg anzugeben ist immer falsch. Und die aus dem kg resultierende Kraft wirkt grundsätzlich nach unten, wer also seinen Tresor auf einen festen Boden stellt, hat ihn gegen jedes Gewicht gesichert. Das "Abrißgewicht" existiert einzig und allein im WaffG, und ist dort noch nichtmal definiert. Also absolut unbrauchbar.

Bearbeitet von Fyodor
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Die Bananenrepublik in der ich wohne nennt sich "Bundesrepublik Deutschland". Das Einheiten- und Zeitgesetz erwähnt die SI-Einheiten mit keiner Silbe. Es wird durch die "Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung" ergänzt, und das erklärt auch "lustige" Einheiten wie mmHg, Barn und Siemens zu gesetzlichen Eineiten.

Es ist richtig, dass alle SI-Einheiten in Deutschland Gesetzliche Einheiten sind, aber es gibt noch viel mehr: http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1.html

Edit: btw., es gibt 7 SI-Einheiten....

Bearbeitet von reschef
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Wie "messe" ich denn eigentlich das Abrissgewicht bei einem verdübelten Würfelschrank (Klasse B)?

Ganz einfach: Du dübelst den Schrank mit dem avisierten Dübel kopfüber an die Decke.

Nun legst Du schrittweise Gewichte rein, bis Dir der Schrank Deine staunende Katze erschlägt.

Abrissgewicht = Schrankgewicht + eingelegtes Gewicht

Waren das mehr als 200kg, nimmst Du identische Dübeln/Schrauben und verankerst den Schrank. Dein SB wird strahlen, wenn Du ihm das so schilderst. Vielleicht wird ein Experiment nach Dir benannt.

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Ganz einfach: Du dübelst den Schrank mit dem avisierten Dübel kopfüber an die Decke.

Nun legst Du schrittweise Gewichte rein, bis Dir der Schrank Deine staunende Katze erschlägt.

Abrissgewicht = Schrankgewicht + eingelegtes Gewicht

Waren das mehr als 200kg, nimmst Du identische Dübeln/Schrauben und verankerst den Schrank. Dein SB wird strahlen, wenn Du ihm das so schilderst. Vielleicht wird ein Experiment nach Dir benannt.

Ja, ja, immer die Laien, die ein Experiment nicht komplett durchdenken:

1. Woher nehme ich eine Katze? (o.K., da gab es glaube ich einen Thread dazu, aber den finde ich gerade nicht)

2. Was mache ich, wenn meine Decke nicht aus dem gleichen Material ist, wie meine Wand?

Ansonsten wäre eine lückenlose Dokumentation für den SB noch wichtig, ein bloses "schildern" wird sicher nicht genügen. Der Ansatz mit dem Experiment ist wirklich gut, aber wie so vieles hier in WO nicht sauber durchdacht bzw. zu Ende gedacht.

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Das ist doch einfach:

[...] unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht [...]

Also, wenn der Schrank eine Masse von 200kg hat, dann ok. Falls nicht, dann muss die Verankerung selbst (also z.B. der Dübel) 200kg Masse haben und gegen Abriss bestimmt sein. Wie Stark die Kraft sein muss, um wiederum den Abrisswiderstand zu überwinden, ist hier ja gar nicht geregelt.

bye knight

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Wenn ein SB echt meint er will ein belastbares Gutachten zum Abreissgewicht würde ich einfach Bleigewichte in den Schrank legen bis er 200kg hat. Bisschen fest kleben und schon sind sie Teil des Schrankes.

hi onkel,

schon mal was von den angaben auf dem typenschild gehört ?

wir diskutieren hier über sachen, die ernsthafte auswirkungen auf die zuverlässigkeit und den gesetzeskonformen waffenbesitz des einzelnen haben - ich glaube nicht, dass hier so ein unfug was zu suchen hat... ?

mfg

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
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Oh Gott, das geheiligte Typenschild. Und wo steht, dass man den Schrank nicht zusätzlich beschweren darf?

Mein B-Schrank hat kein Typenschild. Nur ein Aufkleber, wo drauf steht dass er Klasse B entspricht.

Komm ich jetzt in die Hölle?

Bestimmt... hab da einfach so Löcher reingebohrt zum verankern...

Und der Unfug, dass das Typenschild eines Dübels Beweis genug ist, ist okay?

Weil ja jede Wand gleich ist.

Mal davon ab habe ich nur geschrieben wie ich vorgehen würde. Das muss keiner nachmachen und wer auf Nummer Sicher gehen will, bespricht es mit seinem SB und verlässt sich nicht auf ein Forum...

Bearbeitet von Qnkel
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Also, wenn der Schrank eine Masse von 200kg hat, dann ok. Falls nicht, dann muss die Verankerung selbst (also z.B. der Dübel) 200kg Masse haben und gegen Abriss bestimmt sein. Wie Stark die Kraft sein muss, um wiederum den Abrisswiderstand zu überwinden, ist hier ja gar nicht geregelt.

bye knight

Ja, die Idee der auslegung kam mir auch schon in den Sinn :rotfl2:

Gesetze und Verordnungen werden nun mal meist von Leuten gemacht, die wenig Ahnung von Technik haben.

Wenn ein SB echt meint er will ein belastbares Gutachten zum Abreissgewicht würde ich einfach Bleigewichte in den Schrank legen bis er 200kg hat. Bisschen fest kleben und schon sind sie Teil des Schrankes.

Kann Lustig werden. Bei 76 kg Tresorgewicht gehe ich von einem eher kleinen Schrank aus - bei nem Innenmaß von 30 cm * 40 cm musst du schon 10 cm hoch Blei rein legen, und nahezu ohne Luft dazwischen xD

Also mit den meisten SBs kann man reden - und das sollte man halt vorher auch tatsächlich tun. Wenn der SB sagt, dass passt, dann hat er einen mit 125 kg Blei beschwerten 76 kg-Schrank als gleichwertige Aufbewahrung zu einem 200 kg schweren Schrank genehmigt. Das ist also kein Problem für die Zuverlässigkeit. Wenn das erst bei ner Vor-Ort-Kontrolle auffällt, dann könnte es schwieriger werden.

Und klar, jede Wand ist anders, aber viele Firmen bieten ja auch recht detailierte Informationen zu ihren Produkten an. Worst-Case abdecken und fertig.

hi onkel,

wird dann nach deiner logig aus einem 180 kg - b - schrank durch das reinstellen von 10 gewehren ( definitiv über 20 ) kg ein über 200 kg schrank ?

mfg

handgunner

Nach seiner Logik nur, wenn du hinreichend viele Gewehre dauerhaft mit dem Schrank verbindest und so zum Teil von selbigem machst :D

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hi onkel,

wird dann nach deiner logig aus einem 180 kg - b - schrank durch das reinstellen von 10 gewehren ( definitiv über 20 ) kg ein über 200 kg schrank ?

mfg

handgunner

Wenn Du sie mit dem Schrank dauerhaft verbindest...

Aber nich das noch jemand seine Zuverlässigkeit wegen MIR verliert. Ich wäre zutiefst betrübt...

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wird dann nach deiner logig aus einem 180 kg - b - schrank durch das reinstellen von 10 gewehren ( definitiv über 20 ) kg ein über 200 kg schrank ?

Nein, aber nimm z.b. zwei 180 kg Schränke und schweiße die zusammen, dann passt das auch und mehr rein geht dann auch. ;-)

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Kann Lustig werden. Bei 76 kg Tresorgewicht gehe ich von einem eher kleinen Schrank aus - bei nem Innenmaß von 30 cm * 40 cm musst du schon 10 cm hoch Blei rein legen, und nahezu ohne Luft dazwischen xD

Er könnte ja stattdessen je nach Geldbeutel und Verbindungen auch Gold, Uran, Iridium oder Wolfram nehmen, und schon ist wieder Platz für die Waffen. :lol:

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