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IGNORED

Defensive Drill zur Verteidigung?! Legal?


wwalther

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Eine extrem bewaffnete Gesellschaft ist eine extrem höfliche Gesellschaft, weil Verstösse gegen das Gesetz hart und unmittelbar bestraft werden und deshalb aus Respekt vor seinen Mitbürgern niemand mehr bewusst straffällig wird.

Was ist daran für Dich ein Problem?

Daß Du eine Vorstellung von legitimer Gewalt hast, in der es um Bestrafung, mithin Selbstjustiz, und nicht um Notwehr geht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, und für meine bescheidene Auffassung folgt daraus ein Recht auf geeignete Waffen um sein Leben zu schützen. Ein Recht auf Selbstjustiz gibt es in einer auch nur halbwegs funktionierenden Gesellschaft nicht.

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@ Blackhawk:

Zitieren will gelernt sein!

@proud NRA Member

Aber das ist doch genau das was passieren wird: jemand greift dich an und muß deshalb um sein Leben fürchten weil du die bessere, schrecklichere Waffe dabei hast. Wenn du die Uzi oder andere Schusswaffen nicht einsetzen willst, dann lass sie doch einfach zu Hause!

Stell Dir doch nur mal vor du hast lediglich einen KK Revolver dabei- und jemand bedroht dich mit einer 9mm Pistole... Die große westdeutsche Tageszeitung schreibt doch ständig von bewaffneten Überfällen...

Nein nein, wenn sich jemand in den Augen des Herrn schuldig macht, dann soll er mal sehen was er davon hat! Wer den Wind sät wird den Sturm ernten!

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9mm gegen KK.

Tja, ich würd mal sagen, daß Der gewinnt, der besser trifft :-)

Was nützt die "fette 9mm", wenn der KK-Schütze den ersten Treffer da landet, wos was bringt?

Auch bei Schusswaffen gilt: Die Größe ist nicht entscheidend, es kommt auf die Technik an :-)

Und zu:

"Das Problem wird vielleicht sein, dass die Hemmschwelle sinken könnte, oder dass sich Menschen, statt eines Wortgefechtes nun ein Tasergefecht liefern könnten, denn nicht jeder der Ottonormalos da draussen kennt sich mit dem Notwehrrecht aus."

Ottonormal muss sich ja mit dem Notwehrrecht auskennen, wenn er denn einen Taser führen möchte.

Deshalb schrieb ich ja was von Prüfungspflicht.

Es ist noch gar nicht so lange her, da durfte in Deutschland jeder 18-Jährige so ein Ding ohne jegliche Prüfung oder Überprüfung kaufen.

Kann mir mal jemand die Missbrauchsfälle aus dieser Zeit verlinken?

Ich finde nämlich keinen Einzigen ;-)

Bearbeitet von Steinpilz
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9mm gegen KK.

Tja, ich würd mal sagen, daß Der gewinnt, der besser trifft :-)

Was nützt die "fette 9mm", wenn der KK-Schütze den ersten Treffer da landet, wos was bringt?

Auch bei Schusswaffen gilt: Die Größe ist nicht entscheidend, es kommt auf die Technik an :-)

Und zu:

"Das Problem wird vielleicht sein, dass die Hemmschwelle sinken könnte, oder dass sich Menschen, statt eines Wortgefechtes nun ein Tasergefecht liefern könnten, denn nicht jeder der Ottonormalos da draussen kennt sich mit dem Notwehrrecht aus."

Ottonormal muss sich ja mit dem Notwehrrecht auskennen, wenn er denn einen Taser führen möchte.

Deshalb schrieb ich ja was von Prüfungspflicht.

Es ist noch gar nicht so lange her, da durfte in Deutschland jeder 18-Jährige so ein Ding ohne jegliche Prüfung oder Überprüfung kaufen.

Kann mir mal jemand die Missbrauchsfälle aus dieser Zeit verlinken?

Ich finde nämlich keinen Einzigen ;-)

Bei rund 800-1000 Euro preis für so einen Taster+ der restriktiven Registrierung durch den Hersteller auch ohne gesetzliche Vorschrift damals ist das ja auch nicht verwunderlich. Bewaffneter Straßenraub heißt zu 99% schreckschusswaffe oder Messer
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...

Auch hier bei WO gibt es (wirre) Leute die ernsthaft glauben man darf sich gegen Beleidigungen tätlich wehren- das bereitet mir Angst!

...

Die Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es ist anerkannt, dass eine fortgesetzte Beleidigung (tätlich) abgewehrt, also unterbrochen werden darf. Das nannte man früher mal tätliche Erwiderung.

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Auch hier bei WO gibt es (wirre) Leute die ernsthaft glauben man darf sich gegen Beleidigungen tätlich wehren- das bereitet mir Angst!

Aber egal, von mir aus probieren wir das ganze aus! Jeder der einen Taser führen will, soll das tun! Quasi als Testlauf für scharfe Waffen.

Hallo Prassekoenig

Du nennst mich wirr und kennst dich in Notwehr nicht aus! Bevor du solche großen Worte schreibst, solltest du dich erkundigen!

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Die Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es ist anerkannt, dass eine fortgesetzte Beleidigung (tätlich) abgewehrt, also unterbrochen werden darf. Das nannte man früher mal tätliche Erwiderung.

Das mag sein - aber ich lasse mich z. B. von irgendwelchen Junkies oder ähnlichem Gesocks nicht beleidigen - schlicht weil es mir am Arsch vorbei geht, was so ein armes Würstchen mir an verbalen Entgleisungen an den Kopf werfen könnte. Vermutlich hat dieser Mensch schwere psychische Störungen...

Meine "Ehre" nimmt dadurch keinen Schaden - beleidigen können mich nur Menschen, die mir wichtig sind.

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Also ich brauch aufgrund meiner Körpermaße keine Hilfsmittel wenn es denn mal sein muss.

Bis jetzt hat in Bedrohungssituationen -die eine Auseinandersetzung erzwingen- übrigens noch immer die Formel : "such den Anführer und geh bestimmt auf ihn zu und hau ihm volle Latte auf die Kauleiste" dazu geführt das der Rest der Checker ganz plötzlich was wichtigeres zu tun hatte. Ohne Sprechen, ohne Zögern. Das funktioniert ganz gut.

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Grundsätzlich ist Notwehr gegen Verletzungen der Ehre möglich.

In der Praxis gestaltet sich das aber als schwierig, denn der Angriff (also in diesem Fall die Beleidigung) muss gegenwärtig sein. Eine einfache Beleidigung ist meistens schnell abgeschlossen, und mit dem Abschluss des Angriffs endet die Notwehrfähigkeit. Wer jemanden, der ihn Armleuchter, wirr, oder was auch immer nennt, eins auf die Mütze gibt, der dürfte also in der Regel Körperverletztung begehen.

Dann muss die Verteidigungshandlung angemessen sein, also wenn ich es vorher nicht mit Worten versuche und nicht mindestens vor einem Schlag warne, habe ich ebenfalls schlechte Karten.

Natürlich ist es jedem frei gestellt, seine Ehre über seine Zuverlässigkeit zu stellen...

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... es vorher nicht mit Worten versuche und nicht mindestens vor einem Schlag warne, habe ich ebenfalls schlechte Karten.

Natürlich ist es jedem frei gestellt, seine Ehre über seine Zuverlässigkeit zu stellen...

Nenne mir doch mal bitte den Passus im Notwehrparagraph der mich verpflichtet irgendwelche Warnungen auszusprechen...

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Nenne mir doch mal bitte den Passus im Notwehrparagraph der mich verpflichtet irgendwelche Warnungen auszusprechen...

Aber gerne:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wenn der Beleidigende im Anschluss glaubhauft versichert, dass er den Angriff auch auf eine Drohung hin eingestellt hätte, dann war der Schlag folglich nicht erforderlich und stellt die Körperverletzung dar.

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Aber gerne:

Wenn der Beleidigende im Anschluss glaubhauft versichert, dass er den Angriff auch auf eine Drohung hin eingestellt hätte

Oh, der wird im Nachhinein sicherlich alles mögliche (und unmögliche) "versichern", was er getan hätte...

Bearbeitet von karlyman
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Die Thematik der Beleidigung ist vielleicht ein wenig offtopic, aber man sollte dabei (neben dem Aspekt, dass der Angriff andauern muss) auch berücksichtigen, dass bei Notwehr die Handlung vom Verteidigungswillen ausgeht. Das heißt, die Schlag mit der Faust muss lediglich der Abwehr des Angriffes dienen und darf nicht auf Rache oder Selbstjustiz basieren. Eine Äußerung wie "Der hat mich beleidigt und meine Ehre verletzt, da hab ich ihm eine gelangt" ist daher durchaus grenzwertig zu sehen.

Über den Schlag über den ich innerhalb von 1-2 Sekunden entscheide, kann ein Staatsanwalt Wochen oder Monate brüten und dann im Einzelfall zu dem Ergebnis kommen: Das war keine Notwehr..

Das ist dann der Moment, in dem der Bumerang zurückkommt..

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Bei rund 800-1000 Euro preis für so einen Taster+ der restriktiven Registrierung durch den Hersteller auch ohne gesetzliche Vorschrift damals ist das ja auch nicht verwunderlich. Bewaffneter Straßenraub heißt zu 99% schreckschusswaffe oder Messer

Tja, da die Dinger sicher nicht billiger geworden sind, dürften sich die Missbrauchsfälle auch jetzt in Grenzen halten, wenn sowas wieder erlaubt würde :-)

Das damalige Verbot beruhte, wie so Vieles in unserem Land, nicht auf Fakten oder gar hohen Missbrauchszahlen, sondern einfach auf dem "was wäre wenn".

Da reicht es oft schon, wenn verantwortliche Politiker sich wilde Geschichten ausdenken, was ihrer Meinung nach alles passieren könnte.

Siehe die Sache mit den Einhandmessern.

Und zu dem Satz eines Users vor ein paar Beiträgen, daß "er jemandem einfach auf die Kauleiste haut".

Genau deshalb gibts ja nicht tödliche Verteidigungswaffen.

Sie sollen aufhalten, aber nicht ernsthaft verletzen.

Was ist jetzt besser:

Man wehrt sich mit den Fäusten und muss dem Angreifer den Kiefer, den Arm, die Rippen, etc. brechen um ihn aufzuhalten.

Oder man bentzt z.B. einen Taser und hält ihn auf ohne ihn zu verletzen.

Natürlich könnte er an den Folgen des Elektroschocks sterben, aber das kann er auch an einem Lungenkollaps wegen der gebrochenen Rippen oder einer Kehlkopfquetschung weil sich ein Schlaumeier "nur mit den Fäusten gewehrt hat".

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Die richtig halbseidenen Gew.T nicht da stimme ich zu aber für die wo knapp darunter ranchieren zb Jugend-Gänsta oder die wo welche sein wollen aus irgend nen Hirnfurz heraus weil sie sich ggf die falsche Musik aufs iphone gezogen haben ist es glaub ich ganz gut das es sowas nicht an jeder Ecke zu kaufen gibt. Wer solch verbotene Gegenstände umbedingt will wird sie wohl auch ranschaffen können allerdings nicht so leicht und auch nicht ohne Gefahr ggf entdeckt zu werden. Diese Hürde allein ist doch schon mal ne gute Prävention.

ranschaffen ? :ninja:

Man kann in jedem Baumarkt alles kaufen um Schlagringe, Nunchaku's oder Wurfsterne herzustellen.

Gut das die Funktionsweise von Bohrmaschinen und Handfeilen so gut gehütete Geheimnisse sind. Nen Schlagring zu feilen dauert bestimmt glatte 30 Minuten. Man kann Leute bestrafen die so etwas dabei haben, aber durch das Verbot wird niemand auch nur in geringster Weise davon abgehalten so etwas zu besitzen, da es kinderleicht herzustellen ist.

Bearbeitet von Tearchen
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Hallo Prassekoenig

Du nennst mich wirr und kennst dich in Notwehr nicht aus! Bevor du solche großen Worte schreibst, solltest du dich erkundigen!

Hmmm, also gut, ich kenn mich nicht aus. Aber nimm Dir den Beitrag von reschef #85 und mein c tut weh #91 zu Herzen.

Glaubst du im Ernst, da das deutsche Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit kennt, darfst du jeden ungestraft Tasern der deine Ehre beleidigt? Also bitte!

Weil ich dich wirklich nicht kenne, kann ich auch nicht sagen wie schnell deine Ehre beleidigt ist: reicht da schon ein "du Tr**tel"? Oder müssen es schon härtere Sachen sein wie etwa Wörter die den fiktiven Beruf deiner Mutter bezeichen?

Ab wann wäre es denn eine richtig notwehrwürdige Ehrverletzung?

Die Frage ist doch auch, ob deine Ehre verletzt wurde, oder dein Ego!

Ich kann dir mal eines versichern: wenn du die erste tätliche Handlung in einem Streit begehst, bezahlst du dafür. Ob im Recht oder nicht.

Glaub mir, alles schon in jeder Facette erlebt.

Oh, der wird im Nachhinein sicherlich alles mögliche (und unmögliche) "versichern", was er getan hätte...

...und meistens sind es mehrere Leute die sich dann zufälligerweise dort getroffen haben und alle das Gleiche beobachtet haben.

Weil deine Dickhäutigkeit nichts an der Tatsache ändert dass eine Beleidigung, sprich Ehrverletzung, notwehrfähig ist.

Wie schon oben geschrieben, muß der Angriff aber gerade andauern- bei einem Wort das man in 0,5 Sekunden ausspricht wird es schwer werden den genauen Zeitpunkt zu erwischen. Alles weitere entscheidet der Staatsanwalt.

Kein Scherz: ein Bekannter von mir hat schon des öftern beobachtet, wie genau so ein Streit begonnen wird. Einer macht das Opfer verbal an und läßt somit den anderen die Keilerei beginnen. Der Kumpane filmt mit seinem Handy mit und hat den Beweis in der Tasche falls das ganze vor Gericht geht.

Über die Gründe kann man rätseln- ob nun Schmerzensgeldabzocke oder geil auf Schlägerei- keine Ahnung.

Bearbeitet von prassekoenig
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... da es kinderleicht herzustellen ist.

.... viele scheitern ja schon

am Luft in Reifen pusten oder Ölstand Check am Auto ...

Das dieses Zeug verboten ist und man es nicht kaufen kann ist schon ok ... und das viele handwerklich nicht begabt sind ist auch ok.

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Hmmm, also gut, ich kenn mich nicht aus. Aber nimm Dir den Beitrag von reschef #85 und mein c tut weh #91 zu Herzen.

Glaubst du im Ernst, da das deutsche Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit kennt, darfst du jeden ungestraft Tasern der deine Ehre beleidigt? Also bitte!

Hallo prassekoenig

du interpretierst in meinen Beitrag etwas hinein, das nie gesagt wurde.

Ich sagte: Beleidigungen sind Notwehrfähig.

Du nanntest mich darauf wirr. Alle Erklärungsversuche von dir sind an den Haaren herbeigezogen. Es wurde von mir nichts anderes gesagt.

Steven

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@ Carsten:

Hast du denn keinen kleinen Waffenschein? Damit könntest du dich doch in der Gosse gegen die bösen Junkies oder Migranten wehren. Ich behaupte mal, dass dir eine aus nächster Nähe abgefeuerte Knallwaffe viel Respekt beschert.

Wenn der Einsatz von Schußwaffen fast automatisch zu Katastrophe führt, warum hat dann jeder schief besohlte Polizist eine fucking Knarre an der Hüfte hängen, auch wenn er damit völlig untrainiert ist?

Verleiht eine Uniform magische Kräfte? Du scheinst davon ja restlos überzeugt zu sein.

Und das Spielzeug, das man auf kleinen Waffenschein gekommt kannst Du Dir ehrlich gesagt rektal einführen.

So, jetzt beantworte mir mal eine Frage:

Glaubst Du wirklich, dass ein Junkie auf Aggro-Horrotrip sich von ein bisschen CS-Gas abschrecken lässt? Der merkt das noch nicht mal!!

Ja, ich hatte schon die Freude mit anhören zu dürfen, wie ein Junkie in einen Zug-Klo 5 Minuten auf die Einrichtung eingedroschen hat. Hast Du schon mal ein Zug-Klo von innen gesehen? Weisst Du aus was die Einrichtung besteht? V.a. rostfreier STAHL, Du weisst schon, das Zeug das deutlich härter als Haut, Muskel und Knochen ist.

Hast Du überhaupt eine Vorstellung, wie jemand drauf sein muss der fünf Minuten auf Stahl eindrischt? Und so jemanden willst Du mit CS-Gas aufhalten?

Sorry, an Deinen Wirkmittel-Effekt-Dimensionierung musst Du noch arbeiten...

Carsten

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Wenn der Einsatz von Schußwaffen fast automatisch zu Katastrophe führt, warum hat dann jeder schief besohlte Polizist eine fucking Knarre an der Hüfte hängen, auch wenn er damit völlig untrainiert ist?

Verleiht eine Uniform magische Kräfte? Du scheinst davon ja restlos überzeugt zu sein.

Kann schon sein, dass der Polizist untrainiert ist, aber wahrscheinlich noch viel trainierter als so mancher Mensch der sich "Schütze" nennt.

Edith: Wolltest du nicht Schusswaffen für eben solche Leute legalisieren (das Führen natürlich) die sich aufgrund ihrer "Untrainiertheit" nicht selbst wehren können? Oder ziehst du eine strickte Linie zwischen Fitness an der Schusswaffe und körperlicher Fitness?

Und das Spielzeug, das man auf kleinen Waffenschein gekommt kannst Du Dir ehrlich gesagt rektal einführen.

Was du in deiner Freizeit mit verschiedensten Dingen des täglichen Leben machst, sollte allein deine Sache bleiben und nicht hier auf WO veröffentlicht werden.

Glaubst Du wirklich, dass ein Junkie auf Aggro-Horrotrip sich von ein bisschen CS-Gas abschrecken lässt? Der merkt das noch nicht mal!!

Du hast recht, für diesen Fall, der mindestens sechs bis sieben mal pro Tag vorkommt, und das alleine in München Grünwald, wird CS Gas nicht ausreichen.

Und gut dass du solche Beispiele anführst, denn was wäre denn wenn ein Löwe aus dem Zoo entkommt und hunderte Menschen nur so zum Spaß beißt? Der lacht wohl über CS Gas und Handfeuerwaffen!

Ja, ich hatte schon die Freude mit anhören zu dürfen, wie ein Junkie in einen Zug-Klo 5 Minuten auf die Einrichtung eingedroschen hat. Hast Du schon mal ein Zug-Klo von innen gesehen? Weisst Du aus was die Einrichtung besteht? V.a. rostfreier STAHL, Du weisst schon, das Zeug das deutlich härter als Haut, Muskel und Knochen ist.

Hast Du überhaupt eine Vorstellung, wie jemand drauf sein muss der fünf Minuten auf Stahl eindrischt? Und so jemanden willst Du mit CS-Gas aufhalten?

Das tut mir leid, dass du dieses Erlebnis hattest. Ehrlich! Dadurch wurde wohl deine Weltanschauung grundlegend geändert.

Natürlich hättest du, hättest du damals eine Schusswaffe legal führen dürfen, das Mobiliar der deutschen Bahn gerettet.

Keine Panik, ich habe dein Beispiel für die Fähigkeiten eines Junkies schon verstanden. Aaaber: solche Dinge kommen ausschließlich dann vor, wenn du in der Nähe bist. 95% der Bürger werden soetwas niemals erleben.

Ausserdem kannst du die Palette aus "was wäre wenn" fast ins unendliche erweitern siehe oberes Beispiel mit dem Löwen.

Meiner Meinung nach reicht ein Taser, Taschenmesser, CS Gas oder einfach nur Selbstbewußtsein aus, um 90% der Bedrohungen zu entgegnen.

Klar kann es vorkommen, dass es mal abstrakt wird, aber 100% Schutz vor allen erdenklichen Dingen kannst du nicht erwarten. Sonst müßtest du ständig mit Motorradhelm, kugelsicherer Weste und Sicherheitsschuhen durch die Gegend laufen.

Sorry, an Deinen Wirkmittel-Effekt-Dimensionierung musst Du noch arbeiten...

Einfach das Feuer auf einen Drogensüchtigen zu eröffnen, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss!

Carsten, ich hab ja schon geschrieben, dass ich Taser für ein sehr geeignetes Mittel zur SV halte. Fast alles was diese Geräte anrichten, kann man rückgängig machen.

In wie weit der Gesetzgeber da mitmacht, hab ich aber nicht in der Hand. Da kannst du noch viele Extrembeispiele aus der Bronx bringen. Auch die größte Waffe die es gibt ist nicht die absolute Garantie für deine körperliche Unversehrtheit.

Bearbeitet von prassekoenig
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Kann schon sein, dass der Polizist untrainiert ist, aber wahrscheinlich noch viel trainierter als so mancher Mensch der sich "Schütze" nennt.

Was du in deiner Freizeit mit verschiedensten Dingen des täglichen Leben machst, sollte allein deine Sache bleiben und nicht hier auf WO veröffentlicht werden.

Du hast recht, für diesen Fall, der mindestens sechs bis sieben mal pro Tag vorkommt, und das alleine in München Grünwald, wird CS Gas nicht ausreichen.

Und gut dass du solche Beispiele anführst, denn was wäre denn wenn ein Löwe aus dem Zoo entkommt und hunderte Menschen nur so zum Spaß beißt? Der lacht wohl über CS Gas und Handfeuerwaffen!

Das tut mir leid, dass du dieses Erlebnis hattest. Ehrlich! Dadurch wurde wohl deine Weltanschauung grundlegend geändert.

Natürlich hättest du, hättest du damals eine Schusswaffe legal führen dürfen, das Mobiliar der deutschen Bahn gerettet.

Keine Panik, ich habe dein Beispiel für die Fähigkeiten eines Junkies schon verstanden. Aaaber: solche Dinge kommen ausschließlich dann vor, wenn du in der Nähe bist. 95% der Bürger werden soetwas niemals erleben.

Ausserdem kannst du die Palette aus "was wäre wenn" fast ins unendliche erweitern siehe oberes Beispiel mit dem Löwen.

Meiner Meinung nach reicht ein Taser, Taschenmesser, CS Gas oder einfach nur Selbstbewußtsein aus, um 90% der Bedrohungen zu entgegnen.

Klar kann es vorkommen, dass es mal abstrakt wird, aber 100% Schutz vor allen erdenklichen Dingen kannst du nicht erwarten. Sonst müßtest du ständig mit Motorradhelm, kugelsicherer Weste und Sicherheitsschuhen durch die Gegend laufen.

Einfach das Feuer auf einen Drogensüchtigen zu eröffnen, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss!

Carsten, ich hab ja schon geschrieben, dass ich Taser für ein sehr geeignetes Mittel zur SV halte. Fast alles was diese Geräte anrichten, kann man rückgängig machen.

In wie weit der Gesetzgeber da mitmacht, hab ich aber nicht in der Hand. Da kannst du noch viele Extrembeispiele aus der Bronx bringen. Auch die größte Waffe die es gibt ist nicht die absolute Garantie für deine körperliche Unversehrtheit.

Danke für Dein Statement, welchem ich zu 100% zustimmen kann und mir ganz nebenbei das Gefühl gibt, dass es mit Deiner Person hier im Forum noch Nutzer gibt, die sich die Zeit nehmen, "Weltanschauungen" wie die von C1911 mit dem gebührenden Respekt und der dazugehörigen Weisheit kritisch und sachlich zu kommentieren.

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