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IGNORED

Wiederladen nur für mich selber?


Hutator

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Geschrieben

Hallo habe heute meine wiederladekarte abgeholt und darauf folgenden Passes gefunden:

post-26508-1429604544,3841_thumb.jpg

Jetzt wollte ich wissen ob es in Bayern jetzt nicht mehr erlaubt ist, für andere berechtigte Personen Patronen zu laden nicht gewerblich versteht sich?

Huti

Geschrieben

Punkt II.3. ist eigentlich eindeutig. Also nein. Bei mir fehlt dieser Zusatz.

Geschrieben

Gibt ein Urteil des VG Hannover was die Beschränkung für ungültig erklärt hat.

Daran muss sich aber kein Richter/SB halten.

Also klären oder klagen.

Geschrieben

(Muß zu meiner Entschuldigung sagen, daß ich selbst kein Wiederlader bin)

der letzte Satz von Punkt 3. hört sich aber irgendwie unkritisch an:

Daß man keine Muni für .......-Wafen laden darf, sofern mit denen nicht geschossen werden darf (aus welchen Gründen auch immer: fehlender Beschuß, vieleicht auch Vergammelungsgrad, oder so), klingt für mich erstmal logisch.

Ist aber nur eine unmaßgebliche Meinung oder besser, mein erster Eindruck.

Geschrieben

Was schreiben die Bayern den in den Schein wenn einer gar keine eigenen Waffen hat????????

"Diese Erlaubnis ist so lange ungültig bis eigene Waffen erworben wurden"

Die spinnen, die Bayern.................

Geschrieben

Ist das rechtens mir diesen Aspekt zu streichen?

solange Du Dich nicht wehrst, auf jeden Fall schon!

Auflagen/Einschränkungen sind zulässig. für DIESE würde ich gerne die Begründung sehen! Da Sammlerwaffen explizit auch ausgenommen werden, halte ich die Auflage für anfechtbar......

AUSSERDEM dürfen Auflagen/Einschränkungen nur unter ganz bestimmten Bedingungen erfolgen und DAZU ist DIESE (meiner Meinung nach) nicht geeignet!!!

Geschrieben

In Bayern hat man diese Einschränkungen immer drin stehen, ist eine Anordnung "von oben".

In Bayern interssiert es auch keinen was ein Gericht irgendwo anders entschieden hat.

Geschrieben

studier die Thematik mal etwas intensiver unter Zuhilfenahme der Suchfunktion!

das wird hier regelmäßig durchexerziert.......evtl. findet sich ein "Wink mit dem Zaunpfahl" in Richtung Behörde, der Dir den Anwalt spart ( sofern den Behördenmitarbeitern das Denkvermögen nicht abhanden gekommen ist!)

Geschrieben

Was schreiben die Bayern den in den Schein wenn einer gar keine eigenen Waffen hat????????[...]

Wofür benötigt jemand ohne EWB für Munition eine Erlaubnis nach § 27 SprengG?

Tut er nicht un deshalb bekommt er mangels Bedürfnis auch keine.

Geschrieben

weil es auch Waffen für Patronenmunition gibt, die NICHT WBK-pflichtig sind?

Stichwort: Perkussionshinterlader

...oder war das jetzt ein rhetorische Frage?

Geschrieben

Wofür benötigt jemand ohne EWB für Munition eine Erlaubnis nach § 27 SprengG?

Tut er nicht un deshalb bekommt er mangels Bedürfnis auch keine.

Weil er z. Bsp. geizig ist und sich für seine Waffen den Mun.erwerb spart, da er eh Wiederlader ist?

Oder weil er mit Vereinswaffen schießt, und sich dafür die Mun. lädt?

Die §27-Erlaubnis gilt ja als Besitzerlaubnis für die selbst geladene Munition, also braucht er den Mun.erwerb dafür auch nicht.

Gruß

Sigges

Geschrieben

Interessanter Weise gab es da aber vom bayer. Landtag mehrere Vorstöße auf derartige Einschränkungen zu verzichten.

Verwunderlich dass da noch niemand darauf hingewiesen hat.

Sepp

Geschrieben

Patronenmunition die in den gültigen Masstafeln steht?

Das heisst als Inhaber einer §27 Erlaubniss und Wohnsitz in Bayern darf ich

ausgelaufene Munition die nicht mehr dort enthalten ist nicht wiederladen?

Gibt einiges an Jagdwaffenpatronen aus der guten alten Zeit die schon seit

Jahrzehnten nicht mehr in den Tafeln stehen.

Und ich dachte in Bayern sei man noch bodenständig.....

Geschrieben
chapmen schrieb am 21 Apr 2015 - 12:17:

Patronenmunition die in den gültigen Masstafeln steht?

Das heisst als Inhaber einer §27 Erlaubniss und Wohnsitz in Bayern darf ich

ausgelaufene Munition die nicht mehr dort enthalten ist nicht wiederladen?

Gibt einiges an Jagdwaffenpatronen aus der guten alten Zeit die schon seit

Jahrzehnten nicht mehr in den Tafeln stehen......

Das ist das eine, aber das Problem ist größer, denn im Handel sind neue Waffen in Kalibern, die ich so nicht in den Maßtafeln finde.

Z.B. baut Pedersoli eine Sharps in .45-110Sharps, die von Frankonia auch in Deutschland verkauft wird.

Geschrieben

Das ist das eine, aber das Problem ist größer, denn im Handel sind neue Waffen in Kalibern, die ich so nicht in den Maßtafeln finde.

Z.B. baut Pedersoli eine Sharps in .45-110Sharps, die von Frankonia auch in Deutschland verkauft wird.

Es gibt hunderte Wildcatkaliber, für die durchaus beschossene Waffen existieren, bei strikter Auslegung der Maßtafeln könnte man diese nicht wiederladen und vor allem, es könnten nie neue Kaliber erprobt werden.

Geschrieben

Wofür benötigt jemand ohne EWB für Munition eine Erlaubnis nach § 27 SprengG?

Tut er nicht un deshalb bekommt er mangels Bedürfnis auch keine.

Für den 27er reichen imho 6 Monate im Verein, für die WBK sind es 12. Kenne einige Leute die den 27er schon hatten bevor sie eigene Waffen hatten. Die laden dann Munition für die die Vereinswaffen mit denen sie schiessen. Hab selber einen durch das 1. Jahr ohne Waffen gebracht, der hat für meinen Revolver mit dem er meistens schoss die Patronen selber gemacht. Zwar mit mir zusammen, aber den Schein hatte er.

Geschrieben

Für den 27er reichen imho 6 Monate im Verein, [...][

Der 27er kann auch für Schwarzpulver zum Vorderladerschießen sein. Munition kann man auch am Stand erwerben.

Ist aber egal. Die Handhabung beim 27er ist total unterschiedlich. Von keine Erteilung über Auflagen und zu geringe Bezugsmengen bis zu auflagenfreien Erlaubnissen die sofort erteilt werden und bei denen die Bezugsmengen unkompliziert geändert bzw. ergänzt werden.

Wer keine Erlaubnis bekommt oder eine bekam die ihm so nicht gefällt, der kann die Sache angreifen, bevor sie bestandkräftig wird. Wer das nicht will darf in Foren jammern, wird dort aber keine Hilfe und höchstens Mitleid bekommen.

Geschrieben

In Bayern hat man diese Einschränkungen immer drin stehen, ist eine Anordnung "von oben".

In Bayern interssiert es auch keinen was ein Gericht irgendwo anders entschieden hat.

Hallo,

na zum Glück bin ich in Franken, da steht das nämlich nicht drin.

gruß voyager

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