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IGNORED

Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?


carcano

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Welche 76-jährige trauernde Witwe würd die denn mitmachen wollen? :blink:

Die trauernde Witwe muss keine Sachkunde mehr machen, wenn man sie zu Lebzeiten sensibilisiert! Der Tod ist absehbar - früher, oder später. Und wenn bei Lebzeiten, bei bestehendem Interesse an den Waffen, eine Sachkunde abgelegt wird und dann am besten noch eine WBK beantragt wird, ist das mit dem Erben gleich viel einfacher!

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Anders als früher sind nicht nur die Erben durch das Gesetz priviligiert, sondern auch die durch Auflagen Begünstigten. Es ist also möglich durch Testament jemanden zu bestimmen der Interesse an den Dingen hat, die man hinterlassen möchte.

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...Erben ... privilegiert...

Eigentlich sind die nicht privilegiert sondern der Gesetzgeber hat sich nur noch nicht getraut, das Grundrecht !!! auf Erbe so ganz in sozialistischer Art = Enteignung zu kassieren. Aber was bedeutet die Verfassung hier schon noch.

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Eigentlich sind die nicht privilegiert sondern der Gesetzgeber hat sich nur noch nicht getraut, das Grundrecht !!! auf Erbe so ganz in sozialistischer Art = Enteignung zu kassieren. Aber was bedeutet die Verfassung hier schon noch.

Er muss ja nicht das Grundrecht auf Eigentum angreifen. Es genügt, dass er das Recht auf Ausübung der tatsächlichen Gewalt angreift, wie er das bei Waffen, welche nicht in einer WBK des Erblassers eingetragen sind schon getan hat. Das Eigentum bleibt unberührt, der Erbe bekommt Gelegenheit zur wirtschaftlichen Verwertung, muss aber ansonsten an einen Berechtigten überlassen oder unbrauchbar machen.

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Er muss ja nicht das Grundrecht auf Eigentum angreifen. Es genügt, dass er das Recht auf Ausübung der tatsächlichen Gewalt angreift,....Das Eigentum bleibt unberührt, der Erbe bekommt Gelegenheit zur wirtschaftlichen Verwertung...

Naja... Alles korrekt. Und doch reichlich theoretisch.

Ich denke, uns beiden ist klar, dass mit dem verbleibenden Eigentumsrecht faktisch (hier und heute) nicht so sehr viel anzufangen ist.

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Faktisch kommen wohlmeindende Schützenbrüder und Jagdfreunde und schwatzen der Witwe den Nachlass für geringes Geld ab. Das Konvolut geht an einen professionellen Aufkäufer oder die Witwe will das gefährliche Zeugs nicht im Hause und entsorgt es bei der Behörde.

Es soll auch Behörden geben, die gezielt auf Entwaffnung der Erben und Nachlassnehmer hinarbeiten. Die Mittel dazu sind vielfältig.

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Es soll auch Behörden geben, die gezielt auf Entwaffnung der Erben und Nachlassnehmer hinarbeiten. Die Mittel dazu sind vielfältig.

Stimmt.

Und es liegt doch auf der Hand - nicht nur beim Verwaltungshandeln (s.o.), sondern auch bezüglich der für den Erbfall geltenden waffenrechtlichen Regelungen ist ersichtlich, dass diese "strukturell" auf das Abschmelzen des Waffenbesitzes angelegt sind. Es werden schlicht per Rechtsnorm Aufwand produziert und für den/die Erben Hürden aufgebaut, die sie zu einem gewissen Prozentsatz "Abstand nehmen" lassen sollen.

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Es ist manchmal schon beängstigend wenn man sieht wie obrigkeitsorientierte Staatsdiener eines Staates, der nachgewiesenermaßen in den letzten hundert Jahren Millionen Tote mit staatlichen Waffen produziert hat, immer wieder darauf erpicht sind ein staatliches Waffenmonopol mit waffenlosen Bürgern durchzusetzen.

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Welche 76-jährige trauernde Witwe würd die denn mitmachen wollen? :blink:

Jede, die nicht Unsummen für sinnlose Erbwaffenblockierungen ausgeben möchte und die Waffen gerne als Andenken aufbewahren möchte. Nennen könnte man das Kind z.B. "Kleine Sachkunde" oder so.

Im übrigen gibt es auch junge Erben, die aus beruflichen Gründen o.ä. keine Zeit für Schießsport oder Jagdausübung haben, sich aber nicht von den Waffen trennen möchten. Denen eine kostenpflichtige Blockierung der Erbwaffen oder Verhökerung innerhalb kurzer Fristen zuzumuten ist einfach daneben.

Dass mit Erben irgendeine Gefährdung verbunden sein soll, wurde bislang noch nie statistisch nachgewiesen. Mir persönlich sind auch kein Fälle bekannt, in denen da mal was passiert sein soll. Wie auch, wenn die Kniften nur im Tresor rumliegen...

Die Blockierpflicht ist unterm Strich nur Schikane, sonst nichts. Sie sorgt zwar in gewissem Maße - insbesondere bei den Sportschützen - für Nachwuchs, ist ansonsten aber eine Fehlgeburt. Wie die Langzeitwirkungen blockierter Waffen aussehen, wird ohnehin noch spannend werden. Haben die Erben einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Blockiersystem einrostet oder den Lauf versaut hat ?

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[...] Mir persönlich sind auch kein Fälle bekannt, in denen da mal was passiert sein soll. Wie auch, wenn die Kniften nur im Tresor rumliegen...[...]

Mir persönlich ist ein (1) Fall des Missbrauchs einer geerbten Waffe bekannt. Völlig auszuschließen ist ein Missbrauch also nicht aber wohl doch sehr sehr selten.

Irgendwelche Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften etc. mit denen Erben kriminalisiert werden, lassen wir mal weg.

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Wer die geerbte Waffe gewollt mißbräuchlich verwenden will, den hindert so ein Laufstöpsel garantiert nicht daran. Dass die Dinger mit rudimentären Kenntnissen und Mitteln entfernbar sind (teilweise mit gewissen, z.T. wohl auch ohne Laufbeschädigungen), braucht hier ja wahrhaft nicht weiter erklärt zu werden.

Es ging - da hat Sb vollkommen recht - um das Schaffen eines zusätzlichen (Kosten-)Aufwands, evtl. noch eine gewisse Wirkung als "Beruhigungspflästerchen" für hoplophobe Seelen, das ist alles.

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[...]Dass die Dinger mit rudimentären Kenntnissen und Mitteln entfernbar sind (teilweise mit gewissen, z.T. wohl auch ohne Laufbeschädigungen), braucht hier ja wahrhaft nicht weiter erklärt zu werden.[...]

Hätte ich nicht die Schwingschleifer-Sendung gesehen, wüsste ich nicht, wie man so ein Ding heraus bekommt.

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Mir persönlich ist ein (1) Fall des Missbrauchs einer geerbten Waffe bekannt.

Die aus dem Missbrauch resultierende Tat war aber sicherlich ebenfalls verboten und wenn nicht, so stellt sich noch mehr die Frage, was soll das?

Erbwaffensicherung mit Laufstöpsel ist statistisch nachweisbar reine Schikane. Ich wünsche jedem Befürworter einer solchen Schikane die Krätze.

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Hätte ich nicht die Schwingschleifer-Sendung gesehen, wüsste ich nicht, wie man so ein Ding heraus bekommt.

Du hättest nicht gewusst, wie man das in kurzer Zeit beschädigungsfrei heraus bekommt.

Es geht auch noch einfacher...und mit weniger Kosten als 29,95€ für `nen Schwingschleifer.

Nu, dann mal raus damit ! Auch gerne als PM, wenn de schiss hast.

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Oooooch, ist ganz simpel:

Es braucht nachgeprüftermaßen nur eine etwas stärkere Kugelschreiberfeder und einen Gummihammer - Werzeugkosten geschätzt 5,-€, sowie ca. 10min Zeit und ein lockeres Handgelenk, sowie natürlich die Entdeckung von Sir Isaac Newton.

Den Rest dürfen sich die Technikkoniferen hier selbst zusammendenken. Aber das Grundprinzip ist ähnlich (nicht gleich) dem Schwingschleifer.

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Einfach ne Hülse im passenden Kaliber mit Sekundenkleber auf das Sperrelement kleben. Aushärten lassen. Ziehen.

Die ganze Sache mit den verschließbaren Laufkondomen erschließt sich mir nicht so ganz. Ich verwende ein Plastiklaufkondom zum Holstertraining, aber das ist natürlich nicht verschließbar. Wer bei den Amis eine Waffe für wenig Geld verschließen will, tut das mit einem Vorhängeschloß durch den Verschluß oder Revolverrahmen, und das nicht zusätzlich zum Tresor sondern statt dem Tresor. Ist natürlich nicht optimal für die Verschlußfeder, aber billig und so zuverlässig wie das Schloß es eben ist. Wäre aber wohl nicht Schikane genug für den deutschen Michel.

Den Rest dürfen sich die Technikkoniferen hier selbst zusammendenken.

Sind das künstliche Weihnachtsbäume? :lol:

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Mal unterstellt, es gäbe für Transport/Aufbewahrung überhaupt den Bedarf zusätzlicher "Sicherungs"maßnahmen (was ich bestreite):

Auch dann wäre ein ganze Reihe einfacher Lösungen sofort verfügbar. Spontan sind zu nennen

- Kabelschloss durch die Waffe (wie gesagt)

- bei vielen Langwaffen Verschlussentnahme.

Kostenlos bis preiswert; ziemlich universell; letztlich wirksamer als die deutlich teurere und kaliberabhängige "Stöpsel"-Lösung.

Ich kann mir keinen Reim darauf machen, wie eine spezifische "Stöpsel-Vorschrift" (somit "lex Armatix") rechtssicher begründet werden soll...

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