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IGNORED

Waffensicherung (Armatix) nun auch für Jäger politisch angedacht?


carcano

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Ist das heutzutage die Umgangsform während eines Vortrages? Diskussionen führt man anschließend. Hier wurde sie bereits im Vorfeld mit dem BMI geführt weshalb ja bereits vorab ein Präsidiumsbeschluss existierte.

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Alternativ kann man natürlich Farbbeutel auf Redner werfen. Ist bei den Grünen ja auch untereinander beliebt. Da hätte der ÖJVer doch entsprechend seiner Sozialisation handeln können (oder müssen?)

..Allerdings ist das schon ein lustiger Seitenhieb mit dem kleinen Hermann ;)

Bearbeitet von Gast
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Carcano greift mit seinem Eingangsstatement den DJV an und unterschlägt dabei

Nein. Tat er natürlich nicht. Es gibt zwar genügend Zusammenhänge, in denen der DJV angreifbar ist. Und Big Mamma wird eh' "die Jäger" angreifen, gleich was der Kontext wäre.

Hier geht es allerdings darum, dass der betreffende Minister zunächst allgemein über die Wohltat der Waffensicherung(en) sprach und darüber, dass man insoweit weiter nachdenken müsse (wieso eigentlich?! als ob es keine wichtigeren Baustellen im Waffenrecht gäbe).

Gleich danach nannte er aber ein und nur 1 konkretes Beispiel für eine denkbare Anwendung einer "Sicherung im Lauf", und dieses Beispiel waren nun einmal nur die Jäger.

Und daher war der DJV als erster und vor allem aufgerufen, sich hierzu zu äußern. Was er nach meiner Bekanntgabe dann schließlich auch getan hat. Und zwar öffentlich, wie es vonnöten ist.

Ganz richtig ist allerdings, und das übersieht Big Mamma in seiner Aversion, dass alle Waffenbesitzer und -nutzer gleichermaßen bedroht sind. Worauf ich oben schon hingeweisen habe. Man fängt mit einer Gruppe an und nimmt dann die nächste ins Visier. Deshalb ist ene verbandsübergreifende Organisation wie das FWR so wichtig.

Carcano

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Bzgl. aktivität:

Der bayerische jagdverband ( BJV ) ist an der Sache dran...

Wissend seit wann der BJV "dran" ist und welche Zurückhaltung er dabei übt, bin ich auf das Ergebnis gespannt. Man darf nicht vergessen, der BJV und Herrmann haben schon mindestens ein belastendes Thema oder deren sogar zwei.

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Ich lese da eine klare Ablehnung

Wichtiger erscheint mir aber folgende Frage:
Ist der BJV in irgendeiner Weise von gesetzgeberischer Bedeutung oder überhaupt an der Bundesgesetzgebung beteiligt?

Die Position des DJV scheint mir da anderer Natur zu sein.

Bearbeitet von Gast
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Es war ein Versuchsballon, und es gab den erforderlichen Protest. Das war gut so.

Herrmann wird daraus gelernt haben.

Der Versuchsballon kann aber auch zum ausloten des tatsächlichen und erfolgreichen Angriff genutzt werden.

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Es war ein Versuchsballon, und es gab den erforderlichen Protest. [...] Herrmann wird daraus gelernt haben.

Findest Du?

Zumindest was den BJV betrifft, finde ich den Schmusekurs unterirdisch. Vocke nimmt Herrmann quasi in Schutz und im ersten Absatz hat das Wörtchen "aktuell" sicher noch große Bedeutung.

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`n bisserl soft formuliert

Sehr soft, und inhaltlich ziemlich substanzlos.

Es ist weder belegt, dass die "Stöpseltechnik" in irgendeiner Weise erforderlich, noch, dass sie für den behaupteten Zweck tauglich ist. Im Gegenteil.

Genau das sollte ein Verband der Politik dann auch freundlich, aber bestimmt mitteilen. Einfach Klartext.

Bearbeitet von karlyman
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Ich war bis zum Ende der Rede anwesend, habe dann allerdings die Eröffnungsfeier verlassen, da es für einen Vertreter eines Ausstellers nur schwerlich zu rechtfertigen ist, den doch ziemlich belanglosen Ausführungen eines Extremsportlers zu folgen, wenn die Termine und die Besucher drängen. Die IWA ist inzwischen derart dicht mit wichtigen Treffen gespickt, dass für eine solche Unterhaltung einfach der Abend nach IWA-Schluss herhalten sollte.

Ich habe die Äußerungen von Minister Joachim Herrmann aufmerksam verfolgt, mich gewundert, warum diese alte Kamelle wieder hervorgeholt wurde. Dennoch bin ich nicht in helle Aufregung verfallen

Es ist für mich unzweideutig klar, dass mit dem Hinweis auf das Sichern von Jagdwaffen auf dem Weg zur Jagd, - so habe ich das in Erinnerung- keinesfalls der Weg zur normalen Jagdausübung in einem heimischen Revier in Deutschland gemeint ist. Die Vorstellung, man würde den Status der deutschen Jäger, die derzeit auf dem Weg von und zur Jagd oder im Zusammenhang damit ihre Jagdwaffen (einschließlich ihrer Faustfeuerwaffen) zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen dürfen, dahingehend verschlechtern, dass sie diese Waffen auf diesen Wegen nun mit einem Verschlusssystem sichern müssten, ist nicht nur völlig weit hergeholt, sondern absurd.

Für mich steht zweifelsfrei fest, dass Joachim Herrmann damit eine Transportsicherung für Jagdreisen gemeint hat, bei denen die Schusswaffen für längere Zeit im Auto oder im Hotel verbleiben. Derzeit ist es nämlich so: Wenn heute jemand eine Jagdreise unternimmt und ihm auf dem Weg die Jagdwaffe abhandenkommt, so kann es in vielen Fällen kritisch werden, wenn eine bösartige Waffenbehörde vorliegt. Diese entzieht dem Jäger die Zuverlässigkeit mit der Begründung nach § 5 WaffG (1) 2b, dass er mit seinen Waffen nicht sachgemäß umgegangen wäre und diese nicht sorgfältig verwahrt hätte. Diese Fälle liegen tatsächlich vor und haben den Vertretern der Jäger in der Vergangenheit durchaus erhebliches Kopfzerbrechen bereitet. Die ursprüngliche Idee war, dass, wenn eine Waffe durch ein Verschlusssystem gesichert wäre, eine entsprechende Anwendung des § 5 (1) 2b nicht möglich wäre. Allein darauf beziehe ich die Äußerungen von Minister Herrmann im Zusammenhang mit der Jagd.

Um diese Problematik zu entschärfen habe ich im FWR bereits darauf gedrängt, dass wir bei der Bundesregierung anregen, das Führen nicht schussfähiger wesentlicher Teile von Schusswaffen zuzulassen und erlaubnisfrei zu stellen. Derzeit ist es nämlich so, dass wesentliche Teile den ganzen Schusswaffen gleichgestellt sind. Zum Beispiel ist das Führen eines Verschlusses einer Repetierbüchse dem Führen der gesamten Repetierbüchse gleichgestellt! Das FWR hat meinen Vorschlag auch mit Nachdruck vorgetragen.

Was den bayerischen Innenminister angeht, so finde ich die vorgebrachte Kritik an ihm überzogen. Joachim Herrmann ist mit Abstand eine der zuverlässigsten Stützen der Sportschützen und Jäger in Deutschland. In der Vergangenheit konnte immer wieder festgestellt werden, dass der Freistaat Bayern, vertreten eben durch diesen Innenminister, sich für und nicht gegen die Interessen der Sportschützen und Jäger eingesetzt hat. Manchmal gegen die überwältigende Mehrheit der anderen Bundesländer. Auch sind nie Aktionen gegen das IPSC-Schießen durch die Vertreter des Freistaats Bayern erfolgt bzw. haben sich diese niemals diesen Aktionen angeschlossen. Ganz besonders wichtig ist aber die bayerische Haltung zu der derzeit hochkochenden Problematik des Fortbestehens des Bedürfnisses bei Sportschützen. Dabei geht es nicht um die Schießnachweise zum Erwerb von Schusswaffen, sondern um den Nachweis der andauernden schießsportlichen Aktivität zum Erhalt des vorhandenen Waffenbestandes. Die Haltung Bayerns und seines Innenministers ist mit Abstand die schützenfreundlichste aller deutschen Bundesländer! Und diese Schlacht gilt es zu schlagen und nicht irgendwelche dappigen Debatten um ein totes Pferd.

Hinsichtlich Stöpsel und Smart Gun kann ich folgendes sagen: Vorbemerkt sei, dass auch mir schon eine Klage wegen meiner ablehnenden Haltung angedroht wurde. Aber dies ist unwichtig. Entscheidend ist, dass das Konzept von Stöpsel und Smart Gun wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Auf dem US Markt, der wesentlich größer als der gesamte Markt der restlichen Welt ist, werden beide Dinge – Stöpsel und Smart Gun keinerlei wirtschaftlichen Erfolg haben. Da in den USA ein ganz entscheidender Verwendungszweck von Schusswaffen die Selbstverteidigung ist, gibt es, insbesondere auch für das Smart Gun, keinerlei Marktchancen. Niemand will sich der Gefahr aussetzen, dass ein an sich mechanisch sehr zuverlässiges Teil wie eine Schusswaffe vom Funktionieren eines elektronischen Bauteils abhängt. Das wird von allen Seiten in den USA vollständig abgelehnt. Ein Blockiersystem macht natürlich in einem Land, in dem mehr als 300 Mio Schusswaffen im Umlauf sind und den damit verbundenen freien Erwerb derselben, auch keinen besonderen Sinn. Aber ohne den US-amerikanischen Markt sind die verkaufbaren Stückzahlen einfach völlig uninteressant. Insbesondere auch deshalb, weil im Behördenbereich weder das eine noch das andere verkaufbar ist.

Denn für die behördliche Verwendung egal in welchem Land gilt das gleiche wie für den US Markt: Die Schusswaffen sind bei Polizei und Militär insbesondere für das kampfmäßige Schießen bzw. für die Selbstverteidigung vorgesehen. Und hier gibt es einfach weltweit niemanden, der für einen solchen Fall auf Elektronik setzt, von der wir ja genau wissen, dass sie nach dem Prinzip „what can go wrong will go wrong“ funktioniert und zwar genau zum passenden Zeitpunkt.

Der Markt für Verschlusssysteme bei Erbwaffen in Deutschland, der sicherlich ursprünglich auch in den Überlegungen der herstellenden Firmen eine Rolle gespielt hat, ist völlig vernachlässigbar. Die Masse der Erben ohne Schusswaffenaffinität und einem vorliegenden Bedürfnis nach § 8 bzw. 13 oder 14 will die ererbten Schusswaffen sowieso möglichst schnell loswerden. Für alle die ein Schusswaffenbedürfnis haben, ist das Erben ohne Probleme und ohne Einschränkung möglich. Zumindest nach der Gesetzeslage. Im Übrigen ist letzteres deshalb so, weil das FWR und sein Vorsitzender Hans-Herbert Keusgen 2008 in Abstimmung mit den Verbänden massiv darauf gedrängt haben, dass der ursprüngliche Entwurf, der nur ein erben mit Beschränkungen für alle vorsah, geändert wurde. Wer heute über einen wertvollen bzw. umfangreichen Waffenbesitz verfügt und großen Wert auf die Übertragung desselben innerhalb seiner Familie bzw. seiner Erbnehmer legt, hat doch reichlich Gelegenheit dafür zu sorgen, dass der Erbnehmer über eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügt.

Im Zusammenhang mit den Stellungnahmen der beiden Jagdverbände kann ich nur sagen, dass sich hier eine äußerst positive Entwicklung abzeichnet. Auch weil das Maß der Gängelung inzwischen übervoll ist und dort erkannt wurde, dass man sich auch auf wohlmeinende Politiker nicht immer verlassen kann. Ich war selbst dabei als 2002 das Führen auf dem Weg zur Jagd auf „zugiffsbereit“ aber nicht "schussbereit" reduziert wurde. Auch habe ich Brenneckes Argumentation seinerzeit mitbekommen, dass nach den Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Jagdwaffen nur während der unmittelbaren Jagdausübung geladen sein dürfen.

Da ich aber keiner befugter Vertreter der Jägerschaft und selbst viel zu beschäftigt und außerdem mit ganz anderen Problemen behangen war, dachte ich mir, das werden die Jäger doch wohl selbst erledigen können. Denn das mindeste wäre nach meiner Meinung gewesen, das Führen von unterladenen Waffen, also „Patronenlager leer“ aber Patronen im Magazin zuzulassen. Aber es kam ja anders, was mich danach eigentlich überraschte. Inzwischen ist man beim DJV aber neu aufgestellt und mein Eindruck als jahrzehntelanges Mitglied ist recht positiv.

Friedrich Gepperth

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Erstens: man kann Herrmann weder als schützen- noch als jagdfreundlich bezeichnen. Auch nicht als das Gegenteil, aber letzteres ist nicht der Punkt. Er würde jede Verschärfung und jedes Verbot mittragen, von dem er sich irgendeinen Vorteil erhofft. Es gab in der Vergangenheit eine einzige Partei, die zu klar zu Gunsten der legalen Waffenbesitzer positioniert hatte. Und das war nicht die CSU.
Wenn er jetzt von seinem Vorstoß abrückt (nach dem Politiker-Motto "sooo habe ich das nie gemeint") und dafür die freundliche obige Vorlage nutzt, soll es mir aber recht sein. Die alternative Forderung, für Jagdreisen (z.B. aufgegebene Jagdwaffen im Fluggepäck) eine deratige Zusatz-Sperre vorzuschreiben, wäre allerdings genau dumm. Bring' ihn also besser nicht auf Ideen.

Zweitens: die vorgeschriebene Sicherung für Erbwaffen in § 20 - dumm wie sie ist - war damals das kleinere Übel. Die drohende Alternative war eine Aufhebung des sogenannten Erbenprivilegs insgesamt. Fritz kann sich daran noch sehr gut erinnern.

Drittens: wer die finanziellen Verhältnisse von Dietl und Mauch kennt, der weiß, dass sie - leider - einen langen Atem haben.

Viertens: in der Tat hat sich unter Hartwig Fischer eine zwar graduelle, aber doch positive Re-Positionierung des DJV bzgl. Waffenrecht ergeben, deutlich besser als früher unter Borchert und Heereman. Auch das letztlich durch den Druck der Anfragen der Basis erwirkte klare Statement bzgl. weiteren "Waffensicherungen" ist erfreulich. Man musste hier den Hund zwar zum Jagen tragen, aber immerhin.

Leider wird diese Grunderkenntnis nicht von allen LJVs geteilt.

Carcano

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Er würde jede Verschärfung und jedes Verbot mittragen, von dem er sich irgendeinen Vorteil erhofft.

Das gilt für eigentlich jeden Politiker, der durch ein Amt, seinen Lebensunterhalt verdient erzielt.

Ein Politiker geht ja nicht deswegen in die Politik, um anderen Menschen selbstlos zu helfen, sondern

es stehen klare wirtschaftliche Interessen dahinter, ein Amt zu bekleiden.

Bearbeitet von Ölkanne
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Zweitens: die vorgeschriebene Sicherung für Erbwaffen in § 20 - dumm wie sie ist - war damals das kleinere Übel. Die drohende Alternative war eine Aufhebung des sogenannten Erbenprivilegs insgesamt. Fritz kann sich daran noch sehr gut erinnern.

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Carcano

Eine weitere Alternative zur Blockierung wäre (immer noch !) eine auf den Erbkonsens zugeschnittene Sachkunde, die man auch älteren Mitbürgern vermitteln könnte. Aber das ist wahrscheinlich zu einfach.

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