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IGNORED

WBK abgelehnt! Willkür?


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Geschrieben

In der Regel wird nach 10 Jahren das erste Mal geprüft ob gelöscht wird.

absoluter Blödsinn. Die Prüffristen sind deutlich geringer. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach Verurteilungen oder Nichtverurteilungen und sind deutlich geringer als die Speicherfristen beim BZR. Mann, ich habe 15 Jahre in dem Bereich gearbeitet.

Geschrieben (bearbeitet)

absoluter Blödsinn. Die Prüffristen sind deutlich geringer. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach Verurteilungen oder Nichtverurteilungen und sind deutlich geringer als die Speicherfristen beim BZR. Mann, ich habe 15 Jahre in dem Bereich gearbeitet.

Die nach § 22 festzulegenden Prüfungstermine dürfen für Daten nach Satz 1 bei Erwachsenen zehn Jahre und bei Jugendlichen fünf Jahre nicht überschreiten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat, jedoch nicht vor Entlassung der betroffenen Person aus einer Justizvollzugsanstalt oder Beendigung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung. Ist der Verdacht der Straftat gegen die Person entfallen, sind ihre in diesem Zusammenhang in Dateien suchfähig gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen sowie die zu ihrer Person suchfähig angelegten Akten zu vernichten.

PolG NRW Par. 24 (2)

Was sagst du jetzt?

Bearbeitet von Andreas181
Geschrieben (bearbeitet)

Und damit es klarer wird, hier noch der erste Satz.

(2) "Dabei kann die Polizei auch die im Rahmen der Verfolgung von Straftaten gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr (§ 1 Abs. 1) speichern, verändern und nutzen. Eine suchfähige Speicherung dieser Daten in Dateien und Akten ist nur über Personen zulässig, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist."

Ein eingeleitetes Verfahren reicht zur Speicherung.

Wenn es der Gefahrenabwehr dient, bleibt es auch gespeichert.

Gelöscht wird nur wenn du nachgewiesen unschuldig bist ( steht in einem anderen Par. den such ich dir aber jetzt nicht auch noch raus ;) )

Bearbeitet von Andreas181
Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich wäre die Frage dann: wozu bekommt man als "Privatperson" überhaupt etwas zu sehen aus dem BZRG. ..

Weil, Der_Joker etwas sehen möchte um sich zu vergewissern das er eine WBK beantragen kann.

Nur ist er jetzt hier noch mehr verunsichert nach dem er das Gemetzel um das Recht der Rechthaberei nach der Wahrheit des BZRG hier in WO mit gemacht hat [emoji4]

Da hilft nichts ausser eine WBK zu beantragen und warten warten warten auf den Bescheid.

Vielleicht ist das auch die eigentliche Strafe sich mit den Behörden auseinandersetzen zu müssen.

Bei WO mit widersprüchlichen Aussagen malträtiert zu werden.

Wartezeiten von 8 Monaten usw usw [emoji4]

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Na dann auf auf brommer28 und Der_Joker hurtig eine WBK beantragt und mit dem S&W 500 los gelegt. :drinks:

Noch gibt es keinen Grund zum anstoßen. Und wenn der Sb mir nicht bis Ende nächster Woche endlich den Ablehnungsbescheid schickt, auf den mein Anwalt wartet, werd ich wirklich allmählich darüber nachdenken wenigstens erstmal die ganze Geschichte seinem Vorgesetzen zu verklickern und die Untätigskeitsklage denn im nachhinein doch noch zu stellen. Scheinbar will er es ja so.

Nunja ich will keinem Menschen was schlechtes, auch hab ich viel Geduld.

Aber nachdem man ja überall im Netz liest" jo bei mir in BW 4 Wochen, in Berlin 6 Wochen, in Rpl haben se nach 5 Wochen ne U Klage gestellt und eine Woche später war alles da. usw" kriegt man Kopfschmerzen.

Und ich hab nich 6 Morde vertuschen wollen das man an mein bisschen Murks fast 9 Monate dran rum wundert. Sei denn die Stasi gibt irgenwelche

Akten von mir erst im Jahre 2059 frei.

Jeder fängt mal an, das Waffg ist nicht einfach und die WaffverV erst recht nicht, trotzdem sehe und höre ich beim Sb, er stottert wenn man etwas sachlich wird, er quatscht nur Dünnes wenn er gestresst wird, und quakt widersprüchliches Zeug um Zeit zu gewinnen

Macht doch keinen Sinn, er muss doch aber, ob positiv oder negativ, irgendwann mal die Mutterbrust verlassen und alleine trinken bzw. entscheiden.

Ich würde da gerne mal Mäuschen spielen wollen.

Täte mich echt interessieren.

Und ist mir auch völlig Wurscht ob er hier mit liest oder nicht. Anzeigen wegen Verleumdung kann er mich nicht, denn es ist nichts gelogen was ich hier schreibe.

Er soll einfach nur ausse Puschen kommen, in seinem eigenen Interesse.

Einen Anwalt hab ich scharf gemacht auf eigene Bezahlung, der andere läuft parallel über Rechtschutz.

Bin gespannt was bei raus kommt!!

Nur ohne Bescheid wird wohl keiner was verdienen :unknw:

.

Geschrieben

Kommt es im Zeitraum der polizeilichen Speicherung zu einer erneuten Strafanzeige verlängert sich die polizeiliche Speicherfrist!

Habe selbst schon gegen diese Praxis erfolgreich geklagt!

Hat aber auch gedauert und es kam zu einem Kopromißurteil, eben Einzelfallentscheidung!

Geschrieben

Was sagst du jetzt?

das du in einem rot/grünen Überwachungsstaat lebst. In anderen BL sieht es anders aus. Insofern stimmt deine pauschale Aussage "geprüft wird erst nach 10 Jahren" nicht.

Geschrieben

So schwer ist das doch nicht zu verstehen:

[...] Die Fristen nach inpol richten sich nach PolG, hier im Bsp Nrw. Dort beträgt die Frist bis zum ERSTEN Prüfungstermin 10 JAHRE.

Der einzige, der hier pauschale Aussagen gemacht hat, bist du.

Geschrieben

brommer28 ist raus aus der Nummer, und das Der Joker wegen der Altlast keine WBK bekommt, glaube ich nicht. Aber der scheint sich nicht zu trauen eine zu beantragen.

Er traut sich, Antrag läut bzw sammel gerade die notwendigen Unterlagen zusammen, um diese abzugeben.

Geschrieben

Nur ist er jetzt hier noch mehr verunsichert nach dem er das Gemetzel um das Recht der Rechthaberei nach der Wahrheit des BZRG hier in WO mit gemacht hat [emoji4]

Ich bin nicht verunsichert.Mir ist völlig bewusst, daß man hier keine verbindliche Auskunft erhalten wird.

Von wem auch?

Scheinbar wissen selbst Sachbearbeiter nicht wirklich, wer eine uneingeschränkte Auskunft aus dem BZRG bekommt……

Ich empfinde das auch nicht als "Gemetzel", sondern als Diskussion.

Dafür gibt es Foren und das Thema "Datenschutz" finde ich in Zeiten von NSA & CO als überaus interessant.

Auch unabhängig vom Thema WBK.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

:bump:

Die Registerauszüge waren nach knapp 6 Monate auch endlich da und da sagte er mir alles ok und las mir aus meinem Zentralregister vor wo er eine Trunkenheitsfahrt 2003 sowie Diebstahl im Jahr 2000 erwähnte sowie ein eingestelltes Verfahren wegen Tankbetruges von 2014 (Eingestellt deswegen weil ich verwechselt wurde und eine andere Person als Täter ermittelt wurde). Alles nicht so schön, aber lange her und auch er habe Gesetze an die er sich halten müsse, aber ich müsste das Bedürfnis nochmal neu ausfüllen und abstempeln lassen da der Sachbearbeiter vom Dachverband SVBB mit anderer Kullifarbe hinter meinen Disziplinnummern „gem. DSB“ schrieb. Er könne mir aber die gelbe Wbk schon mal zuschicken, was ich nicht verstand, da die Langwaffe mit auf dem Bedürfnis stand ! :confused: Also gut, ich wieder das Bedürfnis neu ausgefüllt, alles nach Berlin gaber auch gern wieder haben weil den hatte ich nur gemacht um mich überprüfen zu lassen und entweder bin ich nun zuverlässig oder nicht!? Ich bin keiner der mit einer SSW rum rennen muss.

Also ehrlich, ich bin jetzt gar nicht mal so wahnsinnig sauer über die Ablehnung, auch wenn es mich ärgert weil ne Menge Zeit und Geld dahinter steckt, sondern vielmehr über die Vorgehensweise der Behörde!

Es ist einfach mal unterste Schublade wie dort mit einem umgegangen wird und wie das Gesetz gestreckt und gebeugt wird so wie scheinbar jeder Sachbearbeiter gerade Lust und Laune hat.

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Gruß Norbert

Tja wenn man(n) nicht Edathy,Kohl,Ackermann,Guttenberg oder Ecclestone heist ist das wohl so eine Sache mit den Vorstrafen von

denen sich Otto Normalbürger nicht freikaufen kann im ach so hochgelobten Rechtsstaate.

Ich wundere mich nur warum die Sachen von 2000 und 2003 da noch drinstehen es gibt eindeutige Verjährungsfristen sofern

da die nächsten Jahre nicht noch einiges hinzugekommen ist.

Bearbeitet von rüdiger400
Geschrieben

Ich wundere mich nur warum die Sachen von 2000 und 2003 da noch drinstehen es gibt eindeutige Verjährungsfristen sofern

da die nächsten Jahre nicht noch einiges hinzugekommen ist.

Zu dem Zeitpunkt, wo er den "kleinen Waffenschein" beantragt hat, waren seine Einträge grade mal tilgungsreif. Bei der Abfrage durch die Waffenbehörde waren sie noch sichtbar und ggf. zu verwerten. Er hat den Schein bekommen und der BZR-Ausdruck mit den tilgungsreifen Einträgen ist in seiner Akte gelandet.

Hätte er den kleinen Waffenschein ein Jahr später beantragt, wären die Einträge aus dem BZR entfernt gewesen und es gäbe an dieser Stelle keine Hinweise auf die alten Verurteilungen.

Die Sache mit dem Tankbetrug aus 2014 sollte eh nur im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister u. evtl. bei der Polizei stehen, ein aktueller BZR-Auszug wäre zum heutigen Zeitpunkt wohl eher ohne Eintragungen.

Hätte er den kleinen Waffenschein gar nicht bzw. ein Jahr später beantragt und wäre die Sache aus 2014 nicht, hätte er wohl die WBK.

Geschrieben

Ich bin ebenfalls gespannt und sehr zuversichtlich, dass die zwei Erfolg haben werden :s75:

Coltragoon faselt überwiegend nur Quark. Einfach nicht beachten...das Privatpersonen keine Unbeschränkte Auskunft bekommen können etc. ist einfach dermaßen dämlich, dass es sich schon von selbst entlarvt.

Es handelt sich hierbei wohl um den Streber aus der ersten Reihe der jetzt angebläht ist, weil ihr trotz ehemaligem Fehlverhalten Anspruch auf das selbe habt wie er.

Geschrieben

[...]

Hätte er den kleinen Waffenschein gar nicht bzw. ein Jahr später beantragt und wäre die Sache aus 2014 nicht, hätte er wohl die WBK.

So ist das. Deshalb habe ich in den Threads zu waffenrechtlichen Versuchsballons schon mehrfach dazu geraten sich genau zu überlegen was man tut. Das könnte ich aber auch einer Parkuhr erzählen oder in der Toillette hinter den Spiegel schreiben - sinnlos.

Geschrieben

Eine direktes Auskunftsersuchen bei allen fraglichen Behörden bringt mehr Erkenntnis und ist auch noch billiger.

Ja richtig, aber solange es Fragen dieser Art gibt, werden auch immer wieder die tollsten Antworten bezüglich geheimer Register, die Behörde sieht immer alles, das BZR vergisst nie usw. usw. geben.

Geschrieben

....sinnlos.

Tja solche wie cobb sind unbelehrbar und deswegen diskutiert man mit ihnen nie aus. Die Ignorierliste ist das beste für ihn und da brauche ich mir seinen Quatsch nicht anzutun.
Geschrieben

Vom einem guten Freund und Schützenkollegen wurde mir berichtet: Nach einem Autounfall , Er hat eine Radfahrerin angefahren, wurde ihm eine

Geschwindigkeitsübertrettung vorgehalten die über 10 Jahre zurück lag.

Geschrieben

Ja und? Dann wird es nicht ganz so harmlos gewesen sein, wie der Kollege vorgibt. Angeblich soll es sogar Fälle geben, wo die Behörde einem vorhält, dass man früher im Freibad immer ins Wasser gepinkelt hat.

Geschrieben (bearbeitet)

...Geschwindigkeitsübertrettung vorgehalten die über 10 Jahre zurück lag.

Von seiner Frau? Sicher kann man ihm die "vorhalten". Nur was es bringt (bzw. bringen soll) ist eine andere Frage. Moralapostel gibt es überall.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben (bearbeitet)

Tja solche wie cobb sind unbelehrbar und deswegen diskutiert man mit ihnen nie aus. Die Ignorierliste ist das beste für ihn und da brauche ich mir seinen Quatsch nicht anzutun.

Und du schuldest uns noch immer die Begründungen für folgende Aussagen:

Wenn du jetzt wieder straffällig wirst und vor Gericht stehst ist trotzdem ersichtlich das du mit Datum von xyz wegen xyz zu 1 Jahr auf Bewährung verurteilt worden bist.

Das braucht der Richter ja auch ob du Ersttäter oder Wiederholungstäter bist um das Strafmaß zu finden. Wichtig ist ja auch ob du dann einschlägig oder auf einem anderen Gebiet straffällig geworden bist.

Erst mit dem Tod hat man bewiesen das man den Rest des Lebens auf der guten Seite gelebt hat, auch wenn man zwischendurch einen Fehler gemacht hat, dann ist man resozialisiert. Mit einem Mord ist man immer auf der falschen Seite.

Räuber haben in Deutschland kein Recht auf eine WBK.

Genauso sieht es aus und alles andere wäre nicht richtig.
So sieht es aus, nichts ist vergessen, wenn du wiederholt vorm Kadi stehst und das auch nach 10 Jahren.

Dieses ganze sinnlose Gerede blieb nach wie vor ohne jeglicher Begründung. In deiner Traumwelt mag das so laufen, aber mit der Realität hat dies nichts zu tun.

Und du machst weiter, weil du unbelehrbar bist und keine Ahnung von nichts, aber eine Antwort auf alles hast.

Die unbeschränkte Auskunft (für Behörden und mit Erziehungsregister) für ein Strafverfahren (und Einstellung bei Polizei/Justiz) bekommt er nicht zu sehen, sondern nur die Behörde zur Strafverfolgung (Gericht, JVA bzw. die Polizei/JVA zur Personalgewinnung)

Das ist mal wieder falsch.

Wo steht das, dass eine Person keine unbeschränkte Auskunft über sich einholen kann?

Wo steht, dass es eine unbeschränkte Auskunft speziell für Behörden gibt? Es gibt nur die Unbeschränkte Auskunft.

Und diese kann jeder entsprechend § 42 BZRG über ein Amtsgericht seiner Wahl einsehen - kostenlos.

Deswegen ist das Papier eben auch besonders in Farbe und Hintergrunddruck damit es in der Akte auffällt und nicht in falsche Hände gerät.

Jedes Ermittlungsverfahren (Anzeige) und das Ergebnis steht drin, also auch die Anzeige wegen Tankbetrug und deren Einstellung wg. xyz.

Wenn man also 10 mal eine Anzeige wegen Diebstahl bekommt und immer folgenlos davon kommt, macht das schon die Mühe das Verhalten des angezeigten genauer zu untersuchen.

Die unbeschränkten Auskünfte die ich gesehen habe, und es gibt wie bereits gesagt nur die eine Unbeschränkte Auskunft, sind alle auf normalem Papier gedruckt.

Ich glaube du verwechselst es mit einem Führungszeugnis, welches Grün/Weiß mit Wasserzeichen bedruckt ist - aber leider nichts mit einer Unbeschränkten Auskunft zu tun hat.

Das hier ist ein Forum in dem sich Hinz und Kunz anmelden können und da erwartest du doch nicht etwa rechtsverbindliche Zusagen ?

Also spätestens nachdem du hier angefangen hast dein Unwissen für Wissen zu vermarkten, würde ich auch sagen: Besser keinen Wert auf die Antworten hier legen.

Du hast wenigstens eine Schreckschusswaffe oder eine total kaputte Waffe aka Deko ?

Ich bin verwundert das du das hier erwähnst wo wir doch ein Waffenforum sind.

waffen-online.de (WO) ist ein von der Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V. (FvLW e.V.) betriebenes Projekt mit dem Ziel, am legalen Waffenbesitz interessierten Personen eine Plattform zum Gedankenaustausch in einem informellen Rahmen zur Verfügung zu stellen. Diskussionen zu Sportdisziplinen, Sportverbänden, waffentechnischen Themen oder verwandten Sachgebieten wie Waffenentwicklung oder allgemeine Technikgeschichte sind ebenso willkommen wie solche zur deutschen Innenpolitik, Gesetzgebung und Rechtsvorschriften zum Waffenbesitz.

Du scheinst ja nicht einmal eine Ahnung darüber zu haben, wo du dich befindest.

Wenn ich sowas lese, dann stelle ich fest, das der Versuch Der_Joker das Recht auf die Nutzung des Forums abzusprechen, nur weil er noch keine eigenen Waffen besitzt, unverschämt, arrogant und asozial ist.

Ohne Vertreter des Forums zu sein kann ich wohl behaupten, dass (mitunter) jeder am legalen Waffenbesitz interessierte hier willkommen ist - und gerade das scheinen ja die Ziele von boomer und Der_Joker zu sein, womit sie einer explizit in den Nutzungsbedingungen erwähnten Zielgruppe angehören.

Ich vermute das hier viele gar keine Waffe haben und sich einfach aufblasen um mit zu reden.

Das ist der Preis dafür das hier viele Vermutungen und Mutmaßungen kreisen.

Ich vermute, dass du damit sagen willst, dass also nur derjenige, der Waffen besitzt, sich entsprechend mit den Gesetzen auskennen kann.

Dann haben ja vermutlich 90% aller Richter keine Ahnung, worüber sie da urteilen.

Zu der Intoleranz: Die darf ich haben, denn ich habe noch nicht geklaut, bin nicht besoffen gefahren oder wurde des Tankbetrugs bezichtigt.

Du darfst hier aber nicht die Gesetze verdrehen und einfach falsche Angaben zur Gesetzeslage machen. Und das hat auch nichts mit Meinungsäußerung zu tun...siehe die Zitate oben.

Du suggerierst eine Rechtslage zum Nachteil anderer die faktisch nicht existiert. Ich denke gerade so ein Saubermann wie du sollte wissen, dass man so etwas nicht macht.

Jetzt kommt das Beste:

Ich verhalte mich gesetzeskonform. Ich parke nur dort wo ich es darf und fahre max 10 km/h schneller als man nach den Geschwindigkeitsbegrenzungen darf.

Das haut dem Fass ja echt den Boden raus.

In einem Satz sagst du, du verhältst dich gesetzeskonform und im anderen Satz negierst du dies wieder.

Heißt: Du räumst dir selbst Ausnahmen bei der Einhaltung von Gesetzen ein und dann erdreistest du dich, anderen Standpauken zu Gesetzestreue etc. zu halten.

Nööööö und die unbeschränkte bekommt man privat nicht zu sehen ausser für Strafverfahren, den Vollzug und Bewerbungen Polizei/Vollzug/BKA/BND etc.

Also wenn das jetzt ernst gemeint ist...dann ist auch das falsch. In Zukunft sage ich besser nur, wenn etwas von dem was du sagst richtig ist, dann habe ich deutlich weniger zu tun.

Jedenfalls: § 42 BZRG.

, weil du einschlägig verurteilt bist.

Erklärst du mal bitte, was wäre, wenn er nicht einschlägig, sondern nur verurteilt worden wäre?

Weißt du überhaupt, was dieses Wort (welches du zum mind. zweiten mal verwendest) im juristischen Sinne bedeutet und wo es verwendet wird, oder hat man das bei Barbara Salesch auf RTL nicht erklärt?

Vielleicht ist das auch die eigentliche Strafe sich mit den Behörden auseinandersetzen zu müssen.

Die eigentliche Strafe ist, dass sie hier deinen Müll lesen müssen.

Bearbeitet von Cobb
Geschrieben

Die beiden bekommen keine WBK und warum ?

Mit Recht und jetzt kommst auch du wieder auf die Liste, damit ich von dir neben cobb und Co keine geistigen Ergüsse von der besonderen Kappe mehr lesen muss. Harharhar

Gast
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