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IGNORED

WBK Frage wegen dauer


supmen

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Lässt sich hier etwas beschleunigen indem man beispielsweise das Polizeiliche Führungszeugniss "früher" beantragt?

Klar lässt sich das ganze beschleunigen. Nehmen wir mal an, Du bekommst nach 12 Monaten Deine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Dann kannst Du schon 2-3 Monate vorher die WBK beantragen und machst einen Vermerk "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Dann laufen die ganzen Abfragen schon mal. Nach der entsprechenden Bearbeitungszeit bekommst Du eine Aufforderung, die Bedürfnisbescheinigung vorzulegen. Mit dieser kannst Du dann hingehen und bekommst sofort Deine WBK.

Habe ich immer so gemacht....

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Klar lässt sich das ganze beschleunigen. Nehmen wir mal an, Du bekommst nach 12 Monaten Deine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Dann kannst Du schon 2-3 Monate vorher die WBK beantragen und machst einen Vermerk "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Dann laufen die ganzen Abfragen schon mal. Nach der entsprechenden Bearbeitungszeit bekommst Du eine Aufforderung, die Bedürfnisbescheinigung vorzulegen. Mit dieser kannst Du dann hingehen und bekommst sofort Deine WBK.

Habe ich immer so gemacht....

Ist eine gute Variante, leider machen das nicht alle Behörden mit...

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Ist eine gute Variante, leider machen das nicht alle Behörden mit...

Evtl. aber andersrum, mit einem guten Landesverband bekommt man das Bedürfnis 1-2 Monate eher. Hatte kurz vor meiner Erteilung angerufen und gefragt ob das ginge, das Bedürfnis ein bisl eher zu bekommen da die Überprüfung beim Amt so lange dauert, ich ja auch mehr als 18 mal bereits schießen war in der Zeit. - Hat auch geklappt. Zumindest mit einer der beiden Seiten sollte man reden können denke ich.

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Evtl. aber andersrum, mit einem guten Landesverband bekommt man das Bedürfnis 1-2 Monate eher. Hatte kurz vor meiner Erteilung angerufen und gefragt ob das ginge, das Bedürfnis ein bisl eher zu bekommen da die Überprüfung beim Amt so lange dauert, ich ja auch mehr als 18 mal bereits schießen war in der Zeit.

Na dann hoffen wir mal, dass das BVA hier nicht mitliest. :rolleyes:

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Na dann hoffen wir mal, dass das BVA hier nicht mitliest. :rolleyes:

Sind alles nur Menschen, Bürokratie und Gesetze gibt es mehr als genug in D :rtfm: Hatte damals einfach angerufen und nachgefragt ob es möglich sei, wer fragt bekommt Antworten. Muss aber auch sagen, glaube es war knapp nach 11 Monaten als ich angefragt hatte, also nicht Monatelang vorher. :victory:

Bearbeitet von punisher1985
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Na das ist aber harter Tobak eek7.gif

Nochmal, es war ein Vorschlag bzw. eine Idee von mir evtl. die Wartezeit zu verkürzen.

Ob dieser Zeitraum umsetzbar oder zugelassen ist weiß ich nicht, § 14 WaffG kenne ich auch... Wie gesagt, ich hatte nach knapp 11 Monaten ANGEFRAGT beim Landesverband! Dazu muss man auch noch die Zeit der Zustellung etc. rechnen.

Ohne zurückrudern zu wollen, kann es auch sein dass das Bedürfnis wirklich nach 12 Monaten da war.

Darauf habe ich ehrlich gesagt nicht geachtet, da mein Amt bzw. meine SB eine der freundlichen Sorte ist wie bereits bei anderen beschrieben und die Überprüfung auch vorher eingeleitet hatte mit dem Vermerk "Bedürfnis wird nachgereicht". Meine Güte :rolleyes: Dass bei WO jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird und wir hier nur gesetztestreue Bürger haben, die auch nie schneller als 100 auf der Landstraße fahren...dann entschuldige ich mich für meinen vorschnellen Post bzw. den angesprochenen Zeitraum :drinks:

Bearbeitet von punisher1985
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Ich habe auch bei meinem Verband einige Wochen vor den regulären 12 Monaten den Antrag abgegeben aber die Bescheinigung erst exakt an dem Tag zugestellt bekommen als die erforderlichen 12 Monate auch erreicht waren :)

Aber davor sollte es nicht möglich sein die Bescheinigung zu bekommen, da die Behörden ja davon ausgehen müssen, dass der Verband die 12 Monate berücksichtigt. Sonst kann es für den Verband hässlich werden

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Dann war mein "Schnellschusspost" vorhin wohl eher unglücklich ausgedrückt :peinlich: Wie gesagt ich hatte auch nicht aufs Datum geschaut oder vorm Briefkasten gesessen und wollte dazu keine falschen Informationen in den Raum werfen. Auf jeden Fall kann man aber eher beim Landesverband beantragen so dass man pünktlich nach 12 Monaten das Bedürfnis im Kasten hat. Lief die Überprüfung vorher auch, kann man seinen Schein also pünktlich abholen :smile:

Sorry für die Verwirrung

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  • 2 Jahre später...

Moin,

muss hier mal diesen alten Thread wieder ausbaggern.

Ich habe am 22. Februar 2017 meine Jägerprüfung bestanden.

 

Es "kribbelte" natürlich und ich wollte so schnell wie möglich den grünen Lappen in den Händen halten.

Also Freitags den 25. Februar noch zur Unteren Jagdbehörde und das Teil beantragt. Für 3 Jahre.

 

Die SBine meinte "wollen sie nicht noch bis zum 31. März mit dem Antrag warten? Weil das sind ja nur noch 2 Monate... dann ist das erste Jagdjahr schon rum... da verschenken sie ja quasi 10 Monate..."

Habe da im moment garnicht drüber nachgedacht und meinte "nee, bitte sofort ausstellen"

 

Tja, nun habe ich den 3-Jahres-Jagdschein, der eigentlich nur knapp 2 Jahre läuft und dann verlängert werden muss.

 

Ein Freund von mir meinte "was soll der Quatsch denn? Wen ich meinen Jagdschein z.B. jetzt im März 2017 verlängere, dann läuft der bis März 2020..."

 

Was ist denn nun richtig? Hängt das vielleicht mit der Erstbeantragung des Jagdscheines zusammen?

 

Im Umkehrschluss hätte ich ja dann im Februar 2019 auch schon meine Pachtfähigkeit erreicht weil ich ja dann 3 Jagdjahre um habe...

Oder???

Bearbeitet von subjella
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Sie hätte Dir den Schein auch auf den 01.04. ausstellen und erst dann in die Hand drücken können. Aber Sie kann Dir keinen Jagdschein ausstellen, der länger als die drei Jahre läuft.

 

Bei einer vorzeitig vorgenommenen Verlängerung (sehr ratsam) ist das was anderes. Da hast Du bis 31.03. ja den alten Stempel, und der neue Stempel gilt dann ab 01.04..

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http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf

 

§15 abs. 2 ivm 11 abs.4: Der Jagdschein gilt für die Dauer von höchstens drei Jagdjahren (hier:   1.4 - 31.3.)

Es gilt die im Dokument eingetragene Gültigkeitsdauer, nicht das Austelldatum des Scheins. Welches "Anfangsdatum" hast Du im Schein eintragen lassen? 2017 oder noch 2016? Dann hast Du zwar ein Jahr verschenkt, darfst aber schon jetzt auf die Pirsch gehen und nicht erst in 2 Wochen...

Bearbeitet von El Segundo
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Der Jagdschein wird doch auch nur für den Zeitraum ausgestellt für den deine Versicherung gilt, daher müsste doch schon vorher festgestanden haben welche Jagdjahre das sind. Die Pachtfähigkeit bezieht sich immer auf volle Jahre.

Zitat

Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.

 

 

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vor 28 Minuten schrieb schmitz75:

Der Jagdschein wird doch auch nur für den Zeitraum ausgestellt für den deine Versicherung gilt, daher müsste doch schon vorher festgestanden haben welche Jagdjahre das sind. Die Pachtfähigkeit bezieht sich immer auf volle Jahre.

Zitat

Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.

 

 

Außer du kommst aus Sachsen, da bist du mit Ausstellung deines Jahresjagdscheines sofort pachtfähig.

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die Versicherung nimmt das so, wie man sich Online anmeldet... für volle 3 Jahre... also vom 27.02.2017 - 27.02.2020

vor einer Stunde schrieb El Segundo:

Welches "Anfangsdatum" hast Du im Schein eintragen lassen? 2017 oder noch 2016? Dann hast Du zwar ein Jahr verschenkt, darfst aber schon jetzt auf die Pirsch gehen und nicht erst in 2 Wochen...

Ja, deswegen habe ich das ja gemacht... Datum der Erstbewilligung... 25.02.2017....

 

vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Bei einer vorzeitig vorgenommenen Verlängerung (sehr ratsam) ist das was anderes. Da hast Du bis 31.03. ja den alten Stempel, und der neue Stempel gilt dann ab 01.04..

Naja, kann ich ja nächstes Jahr zum 1. April machen, dann bin ich wieder "glatt"... ich ärgere mich nur ein wenig wegen dem Geld.... gut 200€ inkl. der "Jagdabgabe" , also gut 1/3 für (fast) nix...

Bearbeitet von subjella
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