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Geschrieben (bearbeitet)

wenn Du jetzt noch ALLES lesen und verstehen würdest, dann wüsstest Du auch, unter welchen Bedingungen (oder auch Voraussetzungen bzw. in welchem Fall!) er zu überprüfen und zu vermerken hat!

Bearbeitet von alzi
  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Alter Thread, aber doch passend:

 

Wo kann denn ein Jäger den Schein für die Schießstandaufsicht machen, so dass er sich zukünftig selbst beaufsichtigen kann? Gesucht wird ein Seminar im Rheinland, also etwa Köln/Bonn/Düsseldorf.

Geschrieben (bearbeitet)

WaffVwV:

Bei jagdlichen Vereinigungen gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.

 

Der Nachweis sieht folgendermaßen aus:

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf

Seite 63

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Raiden:

WaffVwV:

Bei jagdlichen Vereinigungen gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.

 

Der Nachweis sieht folgendermaßen aus:

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf

Seite 63

Danke für die Info und die PDF, es geht hier aber darum, losgelöst von Verbandszugehörigkeiten auf einem beliebigen Schießstand die Möglichkeit zum Übungsschießen zu haben, ohne eine Person als Standaufsicht mitbezahlen zu müssen. Daher die Suche nach einem regionalen Seminar, wo der Schein gemacht werden kann.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb LTB:

Alter Thread, aber doch passend:

 

Wo kann denn ein Jäger den Schein für die Schießstandaufsicht machen, so dass er sich zukünftig selbst beaufsichtigen kann? Gesucht wird ein Seminar im Rheinland, also etwa Köln/Bonn/Düsseldorf.

 

??

Ohne Quelle nennen zu können kenne ich den Grundsatz "wer beaufsichtigt, schießt nicht". Nach gesundem Menschenverstand mehr als sinnvoll...

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb icegregor:

 

??

Ohne Quelle nennen zu können kenne ich den Grundsatz "wer beaufsichtigt, schießt nicht". Nach gesundem Menschenverstand mehr als sinnvoll...

Wenn ich alleine mit entsprechender Ausbildung auf dem Stand bin und schieße, soll ich nach deiner Logik noch eine Aufsicht benötigen? 

Muss ich die vorher noch bei der zuständigen Behörde anzeigen? ^^

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb icegregor:

 

??

Ohne Quelle nennen zu können kenne ich den Grundsatz "wer beaufsichtigt, schießt nicht". Nach gesundem Menschenverstand mehr als sinnvoll...

 

Die Quelle für den eigentlich nur implizit im Waffenrecht formulierten "Grundsatz" ist die Gleiche, die die explizit formulierte Ausnahme enthält:

 

§11 AWaffV, Ausnahme

siehe Absatz 3.

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb LTB:

Alter Thread, aber doch passend:

 

Wo kann denn ein Jäger den Schein für die Schießstandaufsicht machen, so dass er sich zukünftig selbst beaufsichtigen kann? Gesucht wird ein Seminar im Rheinland, also etwa Köln/Bonn/Düsseldorf.

Frag mal bei der Geschäftsstelle Deines Landesjagdverbandes nach. In Bayern hat bei uns Dieter Stiefel nen Kurs abgehalten und die Bescheinigungen im Anschluss ausgeteilt. 

 

IMI

Geschrieben

hola amigos,

WaffG: jemand der die Voraussetzung zur Aufsicht hat (Alter, Sachkunde, WBK) darf sich selbst beaufsichtigen, wenn sicher gestellt ist dass er alleine auf dem Stand ist.

So sinngemäß aus dem Gedächtnis. Natürlich kann der Standbetreiber anderes bestimmen.

saludos de pancho lobo

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb pancho lobo:

hola amigos,

WaffG: jemand der die Voraussetzung zur Aufsicht hat (Alter, Sachkunde, WBK) darf sich selbst beaufsichtigen, wenn sicher gestellt ist dass er alleine auf dem Stand ist.

So sinngemäß aus dem Gedächtnis. Natürlich kann der Standbetreiber anderes bestimmen.

saludos de pancho lobo

 

Ja, so ist es richtig. Der Standbetreiber muß das bestätigen und aushängen!

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb icegregor:

(wenn ich sagen würde ey Jungs lasst mich mal alleine schießen)

 

Genau so funktioniert es ja auch nicht.

 

Was bedeutet "allein"?

 

Dein obiges wäre ein Selbstgespräch. Denn außer Dir wäre niemand da. Sobald zwei Personen anwesend sind, muß einer Aufsicht führen. Nur wenn Du allein bist darfst Du Dich selbst beaufsichtigen.

  • 7 Monate später...
Geschrieben

Und noch ein Lehrgang und noch einer ...

 

Alles ganz nett und auch nachvollziehbar.

 

Für den DSB: Ich wüßte in meinem LV keinen speziellen Lehrgang zur Schießstandaufsicht.

 

 

Für den BDS: Nachdem ich das Papier gelesen hatte, kam mir Stefan Raab wie ein kompletter Langweiler vor. Da muß Monty Python mitgeschrieben haben.

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sal-Peter:

.... 

 

Eigentlich nichts Neues.

 

Es wurde doch nur die bisher im Großen und Ganzen gelebte Praxis und immer vom Gesetzgeber unterstellte durch die Vereine vermittelten Kenntnisse aufs Papier gebracht!

 

Sicher werden sich hier wieder einige finden, welche sagen, "haben wir noch nie gemacht"! 

 

Aber Fehler werden nicht dadurch besser dass sie fortgesetzt werden.

 

Geschrieben

Einfach mal das Gesetz lesen. Da steht nichts von Lehrgang.

Der BDS sichert sich bei seinen Wettkämpfen eigentlich nur ab

 

 

DVC

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb wede:

Einfach mal das Gesetz lesen. Da steht nichts von Lehrgang. ....

 

Geht's noch?

 

Weshalb sichern sich die Verbände denn wohl ab?

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb wede:

Einfach mal das Gesetz lesen. Da steht nichts von Lehrgang.

Der BDS sichert sich bei seinen Wettkämpfen eigentlich nur ab

 

 

DVC

Paragraph 10 AWaffV:

 

(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes."

 

Keine Qualifizierungsrichtlinien->kein anerkannter Schießsportverband->keine genehmigte Sportordnung->kein Schießsport

 

 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
Am 24.12.2017 um 14:45 schrieb Raiden:

kein anerkannter Schießsportverband->keine genehmigte Sportordnung

Am Rande: Für eine genehmigte Sportordnung braucht man keinen Verband, auch keinen anerkannten.

 

Zum Thema selbst: Dass hier mal wieder von oben mittels Bürokratie unser Hobby madig gemacht werden, soll ist ja offensichtlich. <_<

 

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