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IGNORED

Durchsuchung des Waffenschranks möglich ?


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Geschrieben

Die Formulierung, privater Waffenbesitz werde entgegen des Rechts auf Sicherheit (oder: auf Leben und körperliche Unversehrtheit) vom Staat zugelassen, suggeriert eine diesbezüglich unadäquate Abwägung. Und zwar zu Lasten des genannten Rechts auf Leben/Unversehrtheit. Das ist tendenziös und eine Unterstellung, wie sie ansonsten nur durch gewisse SportMordWaffen-Initiativen vorgenommen wird.

Du hast zwar recht, daß bei Leuten, die nicht scharf nachdenken, eine solche Suggestivwirkung entstehen kann, und man sollte in einer Diskussion mit den "anderen" für eine schönere Darstellung die Formulierung in "im Einklang mit dem Recht ...", verwenden, was objektiv betrachtet in gleicher Weise zutreffend ist. Letztlich gilt aber nichts anderes für z.B. den Erteilung von Führerscheinen ...

Geschrieben

Garantieversprechen & Gewährleistung ist beim Schwarzmarkthändler aber so ne Sache.

Garantieabwicklung bei manchen Fachgeschäften aber auch. Ede, Hassan und Igor vom Bahnhof haben vielleicht Ganovenehre?

Geschrieben

Um noch einmal auf das Eingangsthema zurückzukommen,

wenn 2 - 4 Kontrolleure mit Deiner Erlaubnis den Raum betreten und einer hinter Deinem Rücken einen Gegenstand aus dem von Dir geöffneten Tresor greift, wird es schwer sein dies als unerlaubte Durchsuchung zu bezeichnen!

Geschrieben

Zum Glück halten sich die Kontrolleure in meinem Kreis an die regeln des Abstands und der Vernunft, und fassen überhaupt nichts selbst an. Sie sagen mir was ich ihnen zeigen soll, und das führe ich ihnen dann vor.

Wenn ein Kontrolletti hinter meinem Rücken in meinem Zeug rum wühlt, dann ist ab dann alles potentiell manipuliert. Allein deshalb wird er es nicht tun.

Geschrieben

Genau in meine Waffenschränke fasst ausser mir keiner!

Der Kontrolleur liest die Waffennummer vor und ich hole die entsprechende Waffe aus dem Schrank. So läuft das.

Und alles was ausser erlaubnispflichtigen Waffen in meinen Schränken ist, ist tabu für den/ Kontroleur (e)

Geschrieben

Wenn ein Kontrolletti hinter meinem Rücken in meinem Zeug rum wühlt, dann ist ab dann alles potentiell manipuliert. Allein deshalb wird er es nicht tun.

Schön für Dich und die Kontrollettis, welche deine Behörde losschickt. Du hast meinen Beitrag #38 gelesen? Ich zweifle nicht an der Schilderung, und das war nur ein paar Landkreise weiter, selbes RP. Die schreiben dann bestimmt auf, daß sie ungefragt die Finger in der Keksdose hatten.

Geschrieben

Es ist eben alles möglich, was aber nicht heißt dass das überall so sein könnte!

Habe gestern noch mal den Beitrag auf Phönix über die Waffenkontrollen angeschaut, da war man ja auch stolz darauf wie man die unberechtigte Ehefrau ausgetrixt habe und sie den Waffenschrank öffnete, so dass der LWB dann seine Waffen los war.

Es werden einige eben der Zielstellung "weniger Waffen im Volk" nachgehen und andere eben vorbeugend und beratend, aber gewiss nicht einheitlich und da sehe ich das Problem.

Geschrieben

Es werden einige eben der Zielstellung "weniger Waffen im Volk" nachgehen

...sprich, die Betroffenen im einen oder anderen Fall gerne aufs Glatteis führen.

Sollte im Rechtsstaat bzw. unter vernünftigen Leuten nicht so sein, kommt aber sicher vor.

Daher ist das A und O: informierte LWB, die die Anforderungen kennen und wissen, wo die (legalen) Grenzen des Gegenüber liegen.

....in meine Waffenschränke fasst ausser mir keiner! Der Kontrolleur liest die Waffennummer vor und ich hole die entsprechende Waffe aus dem Schrank....Und alles was ausser erlaubnispflichtigen Waffen in meinen Schränken ist, ist tabu für den/ Kontroleur (e)

Das sehe auch ich als - von § 36 Abs. 3 WaffG abgedeckten - Normalfall. Nicht mehr.

Geschrieben

Daher ist das A und O: informierte LWB, die die Anforderungen kennen und wissen, wo die (legalen) Grenzen des Gegenüber liegen.

Das sehe auch ich als - von § 36 Abs. 3 WaffG abgedeckten - Normalfall. Nicht mehr.

Nun sind wir wieder auf dem gleichen Kurs! :victory:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Der Gesetzgeber verfolgt auch mit vielen anderen Rechtsnormen in vielen anderen Bereichen, die in irgendeiner Weise potenzielle (Betriebs-)Gefahren mit sich bringen, durch Vorgaben und Restriktionen das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Ein alter Hut. Straßenverkehrsordnung, Druckkesselbestimmungen, baustatische Vorschriften, etc....

Dennoch käme (berechtigter Weise) niemand auf die Idee, hier bezüglich der Zulassung solcher Anlagen bzw. ihres Betriebs "entgegen dem Recht auf Sicherheit" zu formulieren.

Geschrieben

Da fällt mir gerade bei Recht auf Sicherheit die hohe Quote nicht aufgeklärter Einbrüche gerade in NRW ein .Angeblich wegen zu wenig Beamten .Unterbesetzung der Dienststellen usw..... und dann so Sachen wie 4 Beamte für Waffenspindkontrollen ? Ein Schelm wer böses da bei denkt!

Aber bei Radarfallen stehen ja auch wenigstens immer 4-5 von denen rum.. wegen der Sicherheit? :lol:

Geschrieben (bearbeitet)

In unserer Zeitung stand heute, dass laut "Äxberden"-Studie 1100 von 7000 Dienstfahrzeugen abgeschaftt werden können, ohne(!) dass es zu Engpässen bei der Sicherheit der Bürger komme. Kriegen die Beamten dann Busfahrkarten?? Ich könnt ko..... Das ist doch gerade im ländlichen Bereich geradezu eine Einladung an die "Fachkräfte für Eigentumsübertragung"

Bearbeitet von LWB
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Natürlich kann der "üblichen Kontrolle" die Einsicht egal aus welchen Grund verwehrt werden wobei die Kontrolle mit ziemlicher Sicherheit eine jur. Verfügung erwirken wird. Selbst wenn nun die Kontrolle keine Beanstandungen wahrnehmen wird kann eine erneute Überprüfung der Person im Sinne des WaffG erfolgen. Grund: man erwartet eine gewisse Kooperation, eine Art "Einsicht". Wenn diese schon bei "einfachen" Kontrollen fehlt wird man sich womöglich schwer überlegen ob der WS usw. nicht entzogen wird bzw. strengere Auflagen folgen.

Geschrieben

Idf verwendet zwar die falschen Begriffe, meint aber (nach meinem Eindruck) zusammengefasst:

"Es gibt die rechtliche Möglichkeit nicht zu kooperieren. Wer aber nicht kooperiert, muss verwaltungsrechtliche Folgen für seinen Waffenbesitz befürchten".

Was im Ergebnis ja korrekt ist.

Geschrieben

Was im Ergebnis ja korrekt ist.

Keine Frage - die Urteile sollten ja jedem bekannt sein. Ich habe mich nur über die eklatanten begrifflichen Fehler gewundert.

Auch ist die Kooperationsbereitschaft keine taugliche Rechtsgrundlage, diese findet sich aber leicht im Waffengesetz.

Geschrieben

Entgegen dem Recht der Bürger auf Sicherheit wurde dir der Waffenbesitz erlaubt.

Sorry, aber das ist ganz großer Quatsch. Die Abwägung der Grundrechte ist längst erfolgt und da eben keine Gefährdung vorliegt , ist der Waffenbesitz eben erlaubt.

Es ist also nicht "entgegen" sonder "eben darum"

Da ist dir leider was in den Mixer gefallen und komplett verquirlt-kann mal passieren. Sollte man dann aber nicht noch versuchen zu rechtfertigen.

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