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IGNORED

Urteil: 2-Schuss-Begrenzung für Jäger rechtswidrig


2nd_Amendment

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Geschrieben

In der Tat waere es besser gewesen die Rechtsgültigigkeit abzuwarten, ich kann aber die Freude verstehen.

Ich habe selten ein Urteil gesehen das so sachlich und auch fachlich begründet wurde, anscheinend hat sich

da mal jemand mit der Thematik wirklich beschäftigt.

Bin gespannt ob die Revision eingelegt wird, der Beklagten Partei bzw. der betreffenden Behörde traue ich es durchaus

zu.

Geschrieben

Das ist schon klar.

Aber ich kann verstehen, wenn coltdragoon über die Veröffentlichung hier und die teils unglücklichen Kommentare nicht erfreut ist.

Sowas würde auch ich erst mnach Rechtskraft hier veröffentlichen.

Geschrieben

Die Entscheidung, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, wird wohl kaum auf SB Ebene getfällt

Was aendert das an einer evtl. Revision??????

Geschrieben

Die Entscheidung, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, wird wohl kaum auf SB Ebene getfällt

Genausowenig wie die Entscheidung die 2-Schuss-Begrenzung überhaupt erst in die WBK einzutragen auf SB Ebene gefällt worden sein durfte.

Geschrieben

Nach wie vor seh ich keinen Unterschied darin ob die Entscheidung zur Revision von einem SB oder

sonst wem erfolgt.

Wären die "Rechtsberater" der Behörden so erfahren kaeme es garnicht erst zu mancherlei Streitigkeiten die vor

Gericht enden.

In von mir geführten Verfahren vor dem VG gegen meine zustaendige Behörde wurde diese stets durch die entsprechendenSBs vertreten und nicht durch

Rechtsvertreter mit überdurchschnittlicher "Fachexpertise".

Geschrieben

Der die Vertretung im Termin macht, muß nicht notwendig den Schriftsatz ausgearbeitet haben

Zumindest hat man sich das noch einmal angesehen. Und vor dem VG braucht die Behörde auch keinen Volljuristen. Die Vertretung kostet Zeit, der Nutzen ist gering. Die Zeit des SB ist günstiger als die des Volljuristen aus dem Rechtsamt (oder woanders ausgeliehen).

Geschrieben

Hat keinen Sinn dieses weiter zu diskutieren.

Warten wir einfach ob Revision eingelegt wird, wer auch immer dies entscheidet und wer auch immer die Behörde dann vertritt.

Geschrieben

Wären die "Rechtsberater" der Behörden so erfahren kaeme es gar nicht erst zu mancherlei Streitigkeiten die vor
Gericht enden.

Naja, würde ich so nicht sagen, zu mindestens hat die Berliner Behörde es geschafft den § 42a WaffG einzuführen!
Und den gibt es ja immer noch.

Schon komisch, Gesetzestexte werden von Juristen ausgearbeitet und geprüft und man sucht sich dann einen anderen Juristen um dagegen vorzugehen! :rolleyes:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Nachdem sich die Situation in den beiden Rechtsstreiten geändert hat, geht es hier wieder weiter.

Beide (eigentlich positive) Urteile wurden nicht rechtskräftig. Gegen eines der eigentlich gleichartigen Urteile wurde Berufung eingelegt. Zur Zeit liegt nur die Berufungseingabe der Waffenbehörde zur Fristwahrung vor. Die Begründung (hier kann über Fristverlängerungen noch etwas Zeit geschunden werden) steht noch aus. Man geht nicht davon aus, das die Behörde einen Rückzieher machen wird. Es wird irgendwann zu einem Verfahren bei BVG in Leipzig kommen. Ob sich das BVG den Entscheidungen der OVG anschließen wird, kann man nur hoffen.

Die 2-Schuß-Problematik bei den Jägern ist also weiterhin offen. Einer der Beteiligten wird sich hier sicher auch noch mal zu Wort melden.

Manfred

Geschrieben

Das ist etwas kompliziert und wäre besser von einem Anwalt zu erklären.

Ich habe folgende Informationen: Beide anstehende Verfahren wurden gemeinsam in der OVG-Verhandlung (da der gleiche Streitgegenstand vorlag) entschieden. Der eingelegte Widerspruch wirkt sich auf beide Urteile aus - auch wenn nur gegen eines der Urteile tatsächlich Revision eingelegt worden ist. Wie gesagt, ein Anwalt könnte das besser erklären.

Manfred

Geschrieben

So oder so ergibt eine höchstrichterliche Entscheidung immer ein Stück Sicherheit.

Hoffentlich positiv für uns. Andersrum halten sich dann hoffentlich sowenige SB wie möglich daran.

Geschrieben

....Die Zeit des SB ist günstiger als die des Volljuristen aus dem Rechtsamt (oder woanders ausgeliehen).

Wen's drauf ankommt, wird man das Feld nicht nur einem SB als Verwaltungsbeamten überlassen. Der/die vorsitzende Richter/in wird signalisieren, dass die Behörde einen Juristen in die Verhandlung schickt.

Geschrieben

. Anders rum halten sich dann hoffentlich sowenige SB wie möglich daran.

Hier schein mehr der Wunsch der Vater des Gedanken zu sein.

Fällt das BVG ein Urteil zu Gunsten der Behörde, gilt dieses Urteil bundesweit. Spätestens 10 Minuten nach der Verkündung werden die Faxleitungen in den Ämtern glühen. Möchte wir zwar nicht - wird aber so kommen. So weit sollte man der Realität schon ins Auge sehen.

Manfred

Geschrieben

Merke:

Bei der herrschenden politischen "Wetterlage" bezüglich des legalen Waffenbesitzes werden

- Gelegenheiten (auch juristische) zu mehr Restriktion tendenziell gerne und schnell genutzt

- Auslegungen/Entscheidungen zu weniger Beschränkungen eher zögerlich (oder nicht) angenommen.

Geschrieben

Und da Leipzig diese Tendenzen ganz besonders hat, auch meine Bemerkung zum BVerwG in Beitrag#68. Die schöne Stadt habe ich damit jedenfalls nicht gemeint.

Geschrieben

...

Fällt das BVG ein Urteil zu Gunsten der Behörde, gilt dieses Urteil bundesweit. Spätestens 10 Minuten nach der Verkündung werden die Faxleitungen in den Ämtern glühen. Möchte wir zwar nicht - wird aber so kommen. So weit sollte man der Realität schon ins Auge sehen.

Hast Du aber eine hohe Meinung vom Vernetzungsgrad der deutschen Innenministerien. Der Amtsschimmel galoppiert eher schwerfällig. Beispiel: Die "Sammlerbefähigung" zukünftiger Waffensammler - vor 10 Jahren erstmals in der Rechtsprechung genannt, aber in den 550 unteren Waffenbehörden kaum praktiziert.

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