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IGNORED

Bearbeitungsdauer Erwerbseintrag Mettmann


Reinhard Kelterbaum

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klingel, klingel, klingel

Ich: "Guten Tag, ich möchte mich nach dem Stand einer Bearbeitung erkundigen. Ich habe vor einiger Zeit eine Erwerbsanzeige mit der WBK bei Ihnen eingereicht, aber bislang noch nichts bekommen."

SB: "Vor einiger Zeit, wann war das denn?"

Ich: "Am 12. September" (Heute: 08. Oktober)

SB: "Wir haben hier Bearbeitungszeiten von 2-3 Monaten. Die Sachen werden nach Posteingang in der Reihenfolge bearbeitet."

Ich: "Auch das Abstempeln eine Erwerbs auf Voreintrag? Wie soll ich denn in der Zwischenzeit mit der Waffe z.B. zum Training fahren?"

SB: "Indem Sie bei einer Kontrolle darauf verweisen, dass die Original-WBK bei uns liegt, wir bestätigen das auf Anfrage."

########################

Info: die Abteilung der Kreispolizeibehörde hat acht Mitarbeiter.

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Krass, bei uns dauert das ungefähr solange, wie man braucht die Bearbeitungsgebühr eine Etage tiefer zu bezahlen...also länger als 15Min ist man nie auf dem Amt, egal ob Voreintrag, JS,...

Info: 2-3 Mitarbeiter (können mehr sein, man sieht aber nur 2-3 Personen)

Bearbeitet von sniper-k98
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Ja sowas ist in der Tat ärgerlich, weil der Gesetzgeber die Fälle des § 10 Absatz 1a im § 38 Ziffer 2 Satz 2 nicht berücksichtigt hat. Die Behörde sollte in diesen Fällen, wo ja keine Überprüfung mehr stattfinden muss, den Stempel unverzüglich anbringen und die WBK wieder aushändigen.

Immerhin begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Absatz 1 Ziffer 20, wer die vorgeschriebenen Dokumente nicht mitführt und daran ändert auch die freundliche "Bestätigung" der Behörde nichts. Mit der gegebenen "Auskunft" könnte aber eine Beteiligung (§ 14 Ordnungswidrigkeitengesetz) an der Ordnungswidrigkeit gegeben sein, denn der TE wird vom Behördenmitarbeiter geradezu aufgefordert die OWi zu begehen und dem Mitarbeiter ist dies bekannt und es wird von ihm durch weiteres Vorenthalten der Urkunde gefördert. Der TE wird auch in seinen Rechten verletzt, denn durch das nichtaushändigen der Urkunde kann er seine Rechte im Umgang mit der legal erworbenen und besessenen Waffe nicht ausüben.

Was sagt die Fachaufsichtsbehörde?

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SB: "Wir haben hier Bearbeitungszeiten von 2-3 Monaten. Die Sachen werden nach Posteingang in der Reihenfolge bearbeitet."

Hallo

ja, mit der Behörde hatte ich auch schon einige Male zu tun. Das dauert tatsächlich so lange. Alle Waffen aus einem Nachlass an Berechtigte übelassen. Das Austragen aus der WBK hat 3 Monate gedauert. Das einzig positive: Mit der Dame konnte man reden un sie nahm Anregungen gerne entgegen.

Steven

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Hm, Zustände wie in Russland.

Denen sollte man mal einheizen, das geht ja GAR NICHT!

Hier geht man zum Amt und ist nach 10min wieder raus, bezahlen incl.

Es gibt genau ZWEI Sachbearbeiter, einen für die Jagdbehörde, einen fürs Waffen/Sprengstoffrecht. Ist einer nicht da, vertritt der andere.

Bei Problemen oder wenn man die 14 Tage aus wichtigen Gründen nicht einhalten kann, genügt ein Anruf und alles ist OK.

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Nach 3 Monaten kannste ne Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen wegen Untätigkeit im Amt.

Glaub mir, das hilft :-)

Die Dienstaufsichtsbeschwerde hat nichts mit 3 Monaten zu tun. Die 3 Monatsfrist kommt aus §75 VwGO, der Untätigkeitsklage.

Eine Beschwerde kann helfen, muss nicht und wird es in den wenigsten Fällen. Wenn der SB keine Dienstpflicht verletzt hat (zB bei Überlastung, Krankheit etc.) dann bleibt sie wohl fruchtlos.

Bearbeitet von dkp3011
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Scheint wohl üblich zu sein im Bergischen......

Direkt neben an gehts auch nicht schneller, wobei man der Fairness halber auch einen

defintiven Personalmangel anerkennen muss.

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SB: "Indem Sie bei einer Kontrolle darauf verweisen, dass die Original-WBK bei uns liegt, wir bestätigen das auf Anfrage."

24/7? Und die Kontrollierenden glauben das dann einfach so? Das ist doch mal ein Service!

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24/7? Und die Kontrollierenden glauben das dann einfach so? Das ist doch mal ein Service!

Wenn ich, was sehr selten ist, meine WBK auf dem Amt lassen muss, bekommt ich immer eine beglaubigte Kopie mit mit dem Hinweis wo das original aus welchem Grund gerade ist.

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Scheint wohl üblich zu sein im Bergischen......

Direkt neben an gehts auch nicht schneller, wobei man der Fairness halber auch einen

defintiven Personalmangel anerkennen muss.

chapmen:

wo nebenan. Nord, Ost, Süd oder West?

Mettmann…. Mettmann….. hmmmmm

Ist das nicht die KPB die:

- waffenrechtliche Unterlagen nach dem Haufenprinzip bearbeitet, sortiert und ablegt / archviert?

- Den LWB immer so lustige Briefe schreibt und Auskünfte über Dinge fordert die sie als Erlaubnisbehörde eigentlich wissen müsste und vorliegen haben sollte?

(Sorry, grün war aus)

Gruß

Frank

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Wenn ich, was sehr selten ist, meine WBK auf dem Amt lassen muss, bekommt ich immer eine beglaubigte Kopie mit mit dem Hinweis wo das original aus welchem Grund gerade ist.

Es gibt eben Behörden die das Wort Dienstleistung auch verstanden haben. Leider aber sehr wenige.....

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Ist ja unglaublich: gestern beim Amt angerufen, heute schon ein Brief im Briefkasten! Darin befand sich:

... ein freundliches Schreiben, in dem um Verständnis für die Verzögerung durch das NWR gebeten wird.

Jetzt kann man ja mal überlegen, wie lange das Erstellen so eines Briefes dauert im Vergleich zu der Aktion, einen bereits in Art und Kaliber genehmigten Erwerb einzutragen und die vorausgefüllte WBK abzustempeln. Mein Kopf kommt kaum noch aus dem Schütteln heraus!

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