Zum Inhalt springen
IGNORED

Zugang zur Wohnung von LWB - dürfen Nachbarn, Handwerker, Vermieter etc. Wohnungsschlüssel bekommen?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Tja BigMamma, wirst dich daran gewöhnen müssen.

In Deutschland geht man halt "shoppen", schreibt "mails" und benutzt für den Zugang zum "Internet" als "Frontend" einen "PC" (Personal Computer) mit einem installierten "Browser". Fernseher sind jetzt "Flat Screen" oder "Beamer".

Wie lange der "Kochlöffel" noch "Kochlöffel" heißt, kann ich dir leider nicht sagen.

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schönes US-Blendwerk (Browning) - Muster ohne Wert für Deutschland ?

Feuersichere Tresore (F60 / Hartmann) sollen ja Löschwasserdicht + gasdicht sein.

Aber nur, wenn es auch wirklich heiß wird und die spezielle Feuerschutzdichtung aufquillt ?

Eine zusätzliche, innere Moosgummi- / Schaumstoffdichtung gibts auch noch, aber im Normalzustand wasserdicht ?

Von einem wirklich (Hoch-) wasserdichten Schrank "a la Pelicase", sagen wir mal mit 5m Wasser, also 0,5 bar "Garantie", habe ich noch nicht gehört.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die zeigt dir dann das Bundesverwaltungsgericht auf.

In allen Nuancen, die du vorher nie geahnt hättest.

Tja, soweit wollte ich es eben gerade nicht kommen lassen, deshalb hatte ich diesen Thread gestartet, um mehr "Ahnung" zu bekommen, wo die Fallstricke sein könnten, wenn man Wohnungsschlüssel/Hausschlüssel als LWB wem auch immer und warum auch immer aushändigt.

Grüße

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal zurück zur eigentlichen Ausgangsfrage. ... Bei mir war es vor ca. 2 Monaten, als ich auf Montage war, notwendig (wegen Wasserrohrbruch) eine Notöffnung meiner Wohnung (Havariefall/Schadensabwehr/-minderung) vorzunehmen. Meine Wohnungsverwaltung telefonierte mich an und bat um Zustimmung bzw. fragte ob jemand einen Wohnungsschlüssel hätte, da ihnen bekannt ist daß ich als LWB hinsichtlich Schlüssel bzw. betreten meiner Wohnung in Abwesenheit (neuerdings gibt es ständig irgendwelche Legionellenkontrollen u.ä. diverse "Zutrittswünsche") sehr eigen bzw. "unwillig" bin.
Nun waren, typischerweise nach Mc Murphys Gesetz der größten Gemeinheit, weder Schwiegersohn, noch Ziehsohn, welche über einen Wohnungsschlüssel verfügen, erreichbar und man öffnete meine Wohnung mittels Schlüsseldienst. Mit dabei, weil ich dies wegen meiner Waffen (incl. diverser Deko-Stücke und "Antiquitäten", "Wandschmuck", Militaria usw.) ausdrücklich gefordert habe, als "Aufsichtsperson" eine MA der Wohnungsverwaltung. ... Nun ja, da ich mehr oder weniger überraschend für 10 Tage (erst hieß es lediglich 3 Tage ... aber "schnelle jähe Lageänderungen ...") mitten in der Nacht los bin ... standen sämtliche Zimmertüren offen. ... lange Rede kurzer Unsinn, angesichts diversen Wandschmucks in Form von Deko-Waffen, Säbeln usw. ... fiel der Blick der MA wahrscheinlich als erstes auf meine Deko-AK an der Wand meines Arbeitszimmers und die Dame war wohl etwas von den Socken (mein Ziehsohn, welcher später vor Ort auftauchte hat sie wohl vorsorglich ersteinmal beruhigt), da sie Waffen nur mit medienwirksam erzeugten Zerrbildern von "pöhsen Waffen", "Nazis" und "Amokläufern" assoziert.
Folge dieser Wohnungsöffnung war daß meine Wohnungsverwaltung mich bei Polizei und Ordnungsamt anzeigen wollte, da Waffen an den Wänden hängen. ... Habe ich ersteinmal den Chef der WV angerufen und ihn gefragt ob seine MA im Bereich Waffen "Fach- und Sachkundig" sind, ob sie Dekostücke denn von scharfen Waffen unterscheiden könnten ... und wenn sie schon in Zimmern in welchen sie nichts zu suchen haben "rumschnüffeln" den schönen großen verschlossenen Panzerschrank, in welchem meine schußfähigen Waffen ordnungsgemäß verwahrt sind, nicht gesehen hätten ? ... Nach kurzer Diskussion über "Denunziantentum", "vorbeugendem Gehorsam" usw. habe ich ihn darüber informiert daß ich, zwecks Kontrolle, das O-Amt selbst informiere. ... Die zuständigen Sachbearbeiter des O-Amtes Leipzig machten mir daraufhin einen Kontrolltermin und kamen dann zur "Nachschau". Ordentlich, freundlich und gemäß Vorschrift wurde die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen/Munition, Übereinstimmung meiner Waffen mit den Eintragungen in den WBKs kontrolliert, sowie lächelnd meine Wanddekoration zur Kenntnis genommen. Die Kontrolle dauerte 10-15 Minuten, alles i.O.. keine Beanstandungen ... und "Fall erledigt".

Was diese "Kurzgeschichte" allerdings auch zeigt ... ein Teil der Bürger unserer heutigen "Zivilgesellschaft" reagiert auf "Waffen" völlig hysterisch und ist in Versuchung, selbst wenn man informiert ist daß der Bürger LWB ist (die MA der WV sollte ja beaufsichtigen daß keiner der Handwerker unbeaufsichtigt durch meine Wohnung kraucht und evtl. Wertgegenstände entwendet ... womit nicht nur "Waffen" gemeint sind !), am liebsten irgendwelche "Sondereinsätze" diverser "Behörden" auszulösen.

Kurzer "Nachbrenner" ... im ländlichen Raum (bzw. in Gebieten mit "jagdlicher oder militärischer Tradition") werden Waffen wesentlich eher toleriert bzw. als "Alltags-/Gebrauchsgegenstand" betrachtet als in Großstädten. ... Da wird man selbst mit einem Taschenmesser fast unter "potentieller Meuchelmörder" einklassifiziert.

Meine Nachbarn wissen daß ich Sportschütze und Sammler bin, da gibt es weder Probleme noch "Vorurteile". ... Wär ich selbst, Schwieger- oder Ziehsohn bei der Wohnungsöffnung dabei gewesen hätte es gar kein "Problem" gegeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach kurzer Diskussion über "Denunziantentum", "vorbeugendem Gehorsam" usw. habe ich ihn darüber informiert daß ich, zwecks Kontrolle, das O-Amt selbst informiere. ... Die zuständigen Sachbearbeiter des O-Amtes Leipzig machten mir daraufhin einen Kontrolltermin und kamen dann zur "Nachschau". Ordentlich, freundlich und gemäß Vorschrift wurde die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen/Munition, Übereinstimmung meiner Waffen mit den Eintragungen in den WBKs kontrolliert, sowie lächelnd meine Wanddekoration zur Kenntnis genommen. Die Kontrolle dauerte 10-15 Minuten, alles i.O.. keine Beanstandungen ... und "Fall erledigt".

Was diese "Kurzgeschichte" allerdings auch zeigt ... ein Teil der Bürger unserer heutigen "Zivilgesellschaft" reagiert auf "Waffen" völlig hysterisch und ist in Versuchung, selbst wenn man informiert ist daß der Bürger LWB ist (die MA der WV sollte ja beaufsichtigen daß keiner der Handwerker unbeaufsichtigt durch meine Wohnung kraucht und evtl. Wertgegenstände entwendet ... womit nicht nur "Waffen" gemeint sind !), am liebsten irgendwelche "Sondereinsätze" diverser "Behörden" auszulösen.

Kurzer "Nachbrenner" ... im ländlichen Raum (bzw. in Gebieten mit "jagdlicher oder militärischer Tradition") werden Waffen wesentlich eher toleriert bzw. als "Alltags-/Gebrauchsgegenstand" betrachtet als in Großstädten. ... Da wird man selbst mit einem Taschenmesser fast unter "potentieller Meuchelmörder" einklassifiziert.

Auf solche Situationen habe ich doch immer versucht hinzuweisen!

Übrigens, lasse ich einen Handwerker in meiner Wohnung (Haus) allein, hat er niemanden einzulassen!

Bearbeitet von uwewittenburg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Geht nicht!

Geht doch!

Und zwar wenn er sich auf die vom Grundgesetz her geschützte Glaubens,Gewissens und Bekenntnisfreiheit beruft.

Ausserdem steht das Haus in dem sich die Wohnungen befinden in seinem Besitz!

Und wenn er ein erklärter Waffengegner ist (mit den Leuten ist eh schwer zu diskutieren) hast du schlechte Karten.

Da gibts nur 2 Möglichkeiten, die erste ist er weis nichts davon nach dem Motto was er nicht weis macht ihn nicht heiß.

Hier besteht aber immer die Gefahr das es nachträglich doch noch herauskommt, zB. wenn er die Wohnung besichtigen

will und er den Waffenschrank sieht, (event in anderen unverdächtigen Schrank einbauen?) oder wenn ein anderer Mieter

es erfährt und es dem Vermieter mitteilt.

Die zweite Variante es gleich beim Einzug mitteilen wenn man vorallen WBK-pflichtige Waffen besitzt (klar gehts ihm normalerweise

nichts an) aber man ist wenn er erstmal nichts dagegen hat auf der sicheren Seite, und das mal später zu widerrufen wird für ihn

kaum möglich sein.

Bei der Variante 1 ist immer die Gefahr das die Kündigung kommt wenn er doch was erfährt.

Ich würde mich auch nicht darauf verlassen das sollte das ganze justiziabel werden, man einfach mal Recht bekommt, auch Richter,

Anwälte haben oft ein zwiespältiges Verhältnis zu Waffen.

Es gibt heute Urteile die wären noch vor 15-20 Jahren so nicht gefällt wurden, wie beispielsweise der Fall mit dem Raucher der

Mann wohnte 40 Jahre in seiner Wohnung jetzt muss er raus, man hätte ihn zuvor ja auch erstmal verpflichten können Dichtungen

in die Türen (Dichtsstreifen gibts preiswert) in die Türen einzulegen so das nichts nach aussen dringt einen Luftreiniger hatte er

sich übrigens auch schon angeschafft.

Und nicht nur die Vermieter sind das Problem auch andere Mieter auch bei Eigentumswohnungen wo es immer mal Eigentümer-

versammlungen gibt (übrigens so frei kann man bei einer Eigentumswohnung nicht bestimmen, gibt schon ein Problem wenn man

mit einem Rohr oder Kabel durch den Flur will und dort Stämmarbeiten fällig werden, denn der Flur vor der Wohnung oder Treppenhaus gehört nicht einen Mieter allein, auch Hunde können die Zustimmung aller erfordern).

Und die Gegenargumente der anderen Mieter kann fast schon erahnen, wie etwa Waffen?! Hilfe meine Kinder sind in Gefahr!

Müssen wir mit einem Amoklauf rechnen? Und ähnlicher Schwachsinn, die Medien haben hier schon vor Jahren ganze Arbeit

geleistet!

Ist doch nur eine Frage der Zeit bis staatl.Waffenregister von Hinz und Kunz online eingesehen werden können, Datenschutz

ist doch Makulatur, da gibts viele Beispiele aus anderen Bereichen, übrigens will zB. ein durchaus großer Teil der Bevölkerung

einsehen wo zB. ein Straftäter wohnt (die hier oft vielgepriesene USA ist so ein Beispiel wo das hinführen kann) heute ists der

Kinderschänder, morgen der Dieb übermorgen der kleine Betrüger (Hoeneß ist mit der Bezeichnung "kleiner betrüger" allerdings nicht gemeint... :lol2: ) und morgen ist es der Hobbybastler (könnte ja Bomben bauen) oder der "Waffennarr"...!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Totaler Quatsch!

Waffenbesitz ist ja wohl sowas von dem Satz des normalen Gebrauchs der Mietwohnung gedeckt.

Viele Vermieter denken Mietwohnung ist wie Hotel, aber dem ist nicht so.

Anders könnte es bei Treibmittel ausgehen. Da ich in einem Fachwerkhaus in der Altstadt wohne. Aber da ich quasi die behördliche Genehmigung habe das keine erhöhte Gefahr ausgeht, sehe ich da auch wenig Chancen für den Vermieter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Totaler Quatsch!

Waffenbesitz ist ja wohl sowas von dem Satz des normalen Gebrauchs der Mietwohnung gedeckt.

Normaler Gebrauch? Aber nicht bei uns hierzulande!

Das wäre nur wenn Waffenbesitz grundgesetzlich bzw. verfassungsgemäß verankert wäre ist es aber nicht.

Es gibt hier kein Recht oder gar Grundrecht auf Waffenbesitz dieser ist an strenge "Bedürfnisse" geknüpft zB. Jagd oder sportschießen,Brauchtum oder gegebf.der Aufbau einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung.

Da würde wohl der Richter eher den Bau eines eigenen Hauses vorschlagen damit man ungestört seinem Hobby frönen kann.

In den 50iger 60iger und noch 70iger Jahren wurden zuweilen sogar Paare mit mehreren Kindern abgelehnt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Kanada hat die RCMP während einer Flut Häuser durchsucht und die von den Besitzern zurückgelassenen Waffen, die diese aus den Tresoren im Erdgeschoss auf den trockenen Dachboden gebracht haben, konfisziert. Wegen "unsicherer " Lagerung. http://www.sunnewsnetwork.ca/sunnews/politics/archives/2013/06/20130628-151342.html

Dann sind die wirklich Dreckschw**ne. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass gewisse heimische Behörden sowas genauso machen würden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Normaler Gebrauch? Aber nicht bei uns hierzulande!..

Rüdiger, du irrst. Man mag es subjektiv anders sehen aber der Gesetzgeber gibt dem LWB hier recht. Normaler Gebrauch der Mietsache. Du kannst dem Mieter auch verschweigen, dass du Kinder hast und dann mit Fünfen antanzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anders könnte es bei Treibmittel ausgehen. Da ich in einem Fachwerkhaus in der Altstadt wohne. Aber da ich quasi die behördliche Genehmigung habe das keine erhöhte Gefahr ausgeht, sehe ich da auch wenig Chancen für den Vermieter.

Auch da hat der Vermieter gar nichts mit zu reden. Die Mietwohnung gehört Dir, sie ist Dein grundgesetzlich geschützter Wohnraum, in dem Du alles tun und lassen darfst was die Bausubstanz und anderes Eigentum des Vermieters nicht verändert, und das keine konkrete Gefahr für irgend jemand anderen darstellt.

Waffen- und Treiblatungsmittelbesitz und -Lagerung sind in Deutschland bereits gesetzlich abschließend geregelt, deshalb hat sich der Vermieter dafür gar nicht zu interessieren.

Bei Treibladungsmitteln kann es brandschutzrechtliche Besonderheiten geben, z.B. das oben angesprochene Fachwerkhaus. Dann kann es der Vermieter andersherum aber auch nicht erlauben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rüdiger, du irrst. Man mag es subjektiv anders sehen aber der Gesetzgeber gibt dem LWB hier recht. Normaler Gebrauch der Mietsache. Du kannst dem Mieter auch verschweigen, dass du Kinder hast und dann mit Fünfen antanzen.

Wenn der Gesetzgeber hier dem LWB Recht gibt, kannst du bestimmt ein Präzedensfall und Beispiel Urteil nennen?

Frau kann auch dem Arbeitgeber verschweigen das sie schwanger ist, ob sie allerdings bei diesen einen positiven Eindruck hinterlässt wenn sie schon nach ein paar Monaten gleich mal wegen "Kinder kriegen" ausfällt ist fraglich, und dürfte später zu einer Kündigung führen allerdings dann aus einem anderen Grund...

Bearbeitet von rüdiger400
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nja der Vermieter schließt halt allgemein feuergefährliche Stoffe aufm Dachboden aus. Das muss ich akzeptieren.

Da der Dachboden definitionsgemäß keine Wohnung ist, ist es eh fraglich ob Du dort Treibladungsmittel lagern dürftest. Dachböden sind aber sowieso von der Lagerung ausgeschlossen, außer sie sind brandhemmend gebaut.

Denkt mal an das Urteil über den Kettenraucher nach!

Man kann in einer Mietwohnung eben nicht alles machen!

Bei dem Urteil ging es eben genau NICHT darum, daß er in der Wohnung geraucht hat. Ganz im Gegenteil, das wurde ihm ausdrücklich gegen den Wunsch des Vermieters gerichtlich gestattet.

Das Urteil zur Räumung bekam er, weil er sich förmlich bemühte alle anderen Bewohner in den Genuß seines kalten Rauchs kommen zu lassen, indem er die Wohnung nicht lüftete und die Aschenbecher nicht leerte, so daß der Gestank sich über das Treppenhaus verteilte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.