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IGNORED

Zugang zur Wohnung von LWB - dürfen Nachbarn, Handwerker, Vermieter etc. Wohnungsschlüssel bekommen?


Schwarzwälder

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Ist doch auch egal, trotzdem kann man in einer Mietwohnung nicht alles machen.

Als ich noch rauchte fuhr ich mit dem Autoreisezug im Schlafwagenabteil.

Aus Rücksicht rauchte ich erlaubterweise auf dem Gang, wo auch die Aschenbecher waren.

Ein strikter Nichtraucher ließ seine Tür offen und beschwerte sich.

Seine Tür wollte er natürlich nicht schließen.

Der Schaffner brachte mir grinsend einen Aschenbecher Auf mein Abteil wo ich dann rauchen durfte, natürlich zog der Qualm jetzt erst recht unter den Ritzen in sein Abteil.

In einem leeren Restaurant setzte sich ein Ehepaar genau neben unseren Tisch wo wir zu viert rauchten und sie das auch mitbekamen. Natürlich beschwerten sie sich erfolglos.

In Spindlermühle rauchte ich auf der Terrasse, natürlich befand sich an einem Tisch eine Rauchgegnerin!

Manche Leute suchen einfach die Konfrontation.

Nun rauche ich nicht mehr, trinke keinen Alkohol, aber ich habe nur noch Auto- und Radfahrer als Gegner!

Mal sehen, wenn ich nachher meine Waffen in mein Auto lade und zum Stand fahre?

Naja, meine Nachbarn sind tolerant und würden gerne mitkommen!

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Ist doch auch egal, trotzdem kann man in einer Mietwohnung nicht alles machen.

Das behaupte ich auch nicht. Die Grenzen die der Vermieter setzen darf, sind aber sehr weit. Noch nichtmal Haustiere dürfen mehr kategorisch ausgeschlossen sein.

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Moin,

ich sehe die Sache folgender Maßen: Ich bin LWB in einer Mietwohnung. Ich habe die Waffen ordnungsgemäß verschlossen gelagert. Habe zB 3 Langwaffen im A-Schrank... Einen Schlüssel immer am Bund, den zweiten (nicht schlau aber sicher im Mun.fach dieses Schrankes) verwahrt...

Da muss man sich keine Sorgen machen, ob der Zweitschlüssel "gut versteckt" wurde. Und im Falle der Fälle, darf ich oder ein Fachmann, meinen Schrank sicher öffnen(knacken) lassen. Wenn ich ein Pistolenmann wäre, mit mehr als 5 KW usw, min200kg oder dementsprechender Verankerung, müsste (sollte) man es wohl mit seinem Vermieter besprechen (Statik, Hochlastdübel einbringen). Wenn der Vermieter das dann nicht will, hat man wohl schlechte Karten.

Aber noch mal auf den "Besuch" nicht eingeladener Personen zurück zu kommen... Wenn ein Waffenschrank verschlossen ist, ist die Wohnung eine ganz normale Wohnung. Das ist wohl auch der tiefere Sinn eines Tresors. :D

Und Dekowaffen sind halt nur Deko, ok erstmal auffällig, aber rechtlich genau so gefährlich wie ein stabiler Besenstiel.

Haustiere zB sind, finde ich auch ein ganz anderes Thema... LWBs sind meisst stubenrein und machen keinen Krach, stinken nicht den Hausflur voll.

Ich bin auch Raucher, aber der Opi hat halt selber Schuld wenn er seine Wohnung ausschlißlich über den Hausflur gelüftet hat.

Wenn im Mietvertrag natürlich eine legale Waffenaufbewahrung ausgeschlossen wurde, tja... aber sowas ist wohl auch nicht legal.

Ist meine Meinung dazu...

Gut Schuß auch der deutschen Elf heute Abend. :yess::drinks:

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Denkt mal an das Urteil über den Kettenraucher nach!

Man kann in einer Mietwohnung eben nicht alles machen!

Doch, kann man!

Vor allem dann, wenn die Behörde es genehmigt hat.

Dann hat der Vermieter nix zu melden.

Da zieht Dein angeführes Beispiel des Herrn Adolfs nicht, weil

1.Rauchen nicht durch eine Behörde genehmigt wird und

2.Die Sache wohl zum BGH geht

Das Gericht hatte sich überhaupt nicht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Rauchen in der Wohnung die anderen Mieter überhaupt belästigt.

Denn die erste Anwältin hatte versäumt, das vor Gericht zu bestreiten.

Somit galt es als bewiesen ohne daß das Gericht das untersucht oder bewertet hätte.

Deshalb auch die (ungewöhnliche) Zulassung der Revision durch den BGH.

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"Wegen des Drohpotentials."? in der eigenen Wohnung???

Deko "Waffen" müssen mit Sicherheit nicht in einen Tresor. Dafür sind es ja nur Deko Waffen. Wenn nun unter 18jährige im Haushalt sein sollten, ja, dann müssten auch zB Luftgewehre mit F im Fünfeck gesichert werden. Keine Frage. Aber es bleibt dabei Dekos sind nicht pflichtig. Wer damit Unfug treibt und zB auf Polizisten ziehlt... Das dürfte eine Grauzone sein. Genau so wie zB Airsoft/Paintball.... Die Polizei sollte auch ein unter 18 Jähriger für VOLL nehmen. Da ist ganz schnell Schluss mit Lustig. Und wenn das ein zB 15 J alter Junge nicht warhaben will, wird er es spühren müssen.

Finde ich zwar auch heftig und krass, aber die Teens von heute, machen eh nur dass was sie wollen.

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Das ist allerdings *kein* Anglizismus.

Dafür ist "Pistole" dem Tschechischen entlehnt. Hier könnte man den alten Begriff "Fäustling" einsetzen. Dann näherten wir uns langsam dem waffentechnischen Äquivalent des Viertopfknalltreiblings. ;)

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Soweit ich weiß müssen Dekowaffen überhaupt nicht gesichert werden. Ob Kinder im Haushalt sind...

Doch doch, allerdings muss es nicht der Tresor sein. Dein abgeschloßener Kleiderschrank oder an der Wand per Schloß gesichert reicht auch. Zur Not ins Schlafzimmer und abschliessen.

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Kenne zig Fälle wo der Deko-Waffenbesitzer vom Gericht die Auflage erhielt die Waffen entsprechend der aktuellen gültigen

Rechtslage nachträglich umbauen zu lassen, bevor er sie wieder ausgehändigt bekommt!

Die meisten haben sich lieber von diesen Waffen getrennt.

Du brauchst mir wirklich nichts zu erzählen!

Mir graute vor jeder Rückkehr in meine Dienststelle nach jedem Urlaub! Es ist unvorstellbar, was so alles angeschleppt

wurde!

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... entsprechend der aktuellen gültigen Rechtslage nachträglich umbauen zu lassen...

Das oder die WaffG's sind in dieser Hinsicht klar. Wenn es eine Auflage des Gerichts gab, dann nur deswegen, weil die Dekowaffen anscheinend nicht den Regeln entsprachen.

WaffG

4.1

unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den

Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl.

I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden

sind;

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Deko-Waffen sind schon ein Problem, gerade die "kastrierten" ehemals echten Waffen. Hier haben sich die Vorschriften über

die Art und Weise der Unbrauchbarmachung laufend geändert.

Manche lassen sich leicht wieder zurück bauen und da fängt das Problem schon an.

Das könnte event.für einige sogenannte "Alt-Deko" gelten, die neuen wie sie etwa CDS-Ehrenreich und andere Händler im

Angebot haben bestimmt nicht, zumindest nicht mit den, wie heist es so schön im gesetzes Text "allgemein gebräuchlichen Werkzeugen"

Für einen absoluten Laien meiner Meinung nach nicht hinzubekommen, für "versierte" Bastler mit Grundkenntnissen Waffen,Maschinen-Werkzeugbau,auch für die nicht ohne weiteres.

Es müsste ein neuer Lauf eingebracht werden, mit einem von vorn bis hinten "geschlitzten" Lauf ließe sich kein Projektil

in Rotation versetzen, es müsste das verschweißte Patronenlager geöffnet werden, der Hahn der mit Schweißpunkten

"festgesetzt" ist müsste gelöst und ausgetauscht werden,der Abzug ebendfalls, bei Revolvern ist es ähnlich die ausgefräste

und zugegossenen/verschweißte Trommel ist nicht mehr zu benutzen.

Es gibt dann für den Umbauer beim "Test" 2 Möglichkeiten entweder Variante Nr:1 und glück für Ihn es passiert gar nichts,

Variante Nr:2 es kommt zu einer Waffensprengung und seine Hand ist ab.

Letztlich wird sich selbst für einen, der mit einer Waffe eine strafbare Handlung vorhat, nach Abwägung aller Möglichkeiten

sich kein "Zurückbau" einer Deko lohnen, für die meist 200 EUR die eine Deko kostet+Material+Werkzeug für den Umbau mit

ungewissen Ausgang wo er nicht mal weis ob das Ding auch funktioniert, bekommt er garantiert für sagen wir mal 250-400 EUR

auf dem Schwarzmarkt eine funktionierende Pistole Makarov,Norinco,Brünner,Tokarev,Walther TPH,PP,PPK usw.

Die Munition müsste ja ausserdem für eine "umgebaute" eh vom Schwarzmarkt beschafft werden, die gibt es nicht frei.

Und das Selbstladen geht wohl eher auch aus wie schon der Umbau einer Deko Waffe nämlich wies Hornberger Schießen

da kein Laie weiß wieviel Pulver er abfüllen muss, und als Treibmittel statt NC wohl eher Schwarzpulver in Betracht kommen

würde.

Und das wird auch der Gesetzgeber beabsichtigt haben in dem er schrieb "mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen" weil

es sich dann ebend nicht lohnt eine Deko umzubauen-weil der Aufwand in keinem Verrhältnis mehr steht, allerdings wird natürlich

dadurch (wie immer bei verboten oder verknappung) die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt größer.

Bearbeitet von rüdiger400
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Das könnte event.für einige sogenannte "Alt-Deko" gelten, ..............

Genau das meinte ich, die sind doch seit Jahren in Alt-Besitz und hängen neben Schlagring, Springmesser und SRS ohne PTB an der Wand. War ja früher legal und den Alt-Deko-Sammler kümmert das WaffG nicht weiter.

Da wird dann eben alles eingesammelt. Die Fachdienststellen können nicht immer vor Ort erscheinen und aussortieren.

Der normale PVB kennt kaum die Unterschiede, da wird auch schon mal eine Walther P 99 als Spielzeugwaffe erkannt (weil eben so leicht), zum Glück aber einkassiert und auf meinen Tisch.

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