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6 Monate für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung


BBF

Empfohlene Beiträge

Was meint ihr dazu, wenn eine SB die Aussage macht, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Kurs zum Laden und Wiederladen von Patronen sechs Monate dauert? Bundesland Rheinland-Pfalz

Ist doch schon etwas dreist?

BBF

Bearbeitet von BBF
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Eine Möglich gegen sechs Monate vorzugehen gibt es nicht, oder?

Nach 3 Monaten Untätigkeitsbeschwerde und klagen? Petitionsausschuß des Landtages da die Verzögerung mit Ansage geschieht? Allgemeiner VerwaltungsRS für die Klage? DWJ, Visier, Wild und Hund usw. mal versuchen drauf anzusetzen?

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Naja, ne Woche halte ich für übertrieben. Also mit 6 - 9 Wochen sollte man schon rechnen.

Untätigkeitsbeschwerde? Gegen wen? Den SB von der Kreisverwaltung? Den SB vom LKA der zuarbeitet, den SB von der Polizeibehörde, den SB von ...

Leute.... lasst mal die Kirche im Dorf... Wahrscheinlich hat die gute Frau gesagt, dass es bis zu 6 Monate dauern kann, bis Sie alle Rückmeldungen hat.

Sie selbst lässt es sicher nicht 6 Monate auf dem Schreitisch liegen, weil es um einen Sprengstoffschein geht, und sie dich ärgern will...

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Wieso ist eine Woche übertrieben. Das waren zwei Realitätsberichte hier und keine Forderung.

Verstehe sowieso nicht wozu die UBS gut sein soll.

Braucht man die als Pilot auch? Immerhin hat man es nicht geschafft das WTC zu sprengen...

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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..., wenn eine SB die Aussage macht, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Kurs zum Laden und Wiederladen von Patronen sechs Monate dauert?

... dann die gute Dame vielleicht nur etwas durcheinander gebracht, denn für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG bedarf es einer (min.) 6-monatigen Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung und entsprechender Aktivität.

Bei den vielen gesetzlichen Regelungen kann man schon mal etwas verwechseln.

CM :rolleyes:

Bearbeitet von cartridgemaster
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Naja, ne Woche halte ich für übertrieben. Also mit 6 - 9 Wochen sollte man schon rechnen.

Untätigkeitsbeschwerde? Gegen wen? Den SB von der Kreisverwaltung? Den SB vom LKA der zuarbeitet, den SB von der Polizeibehörde, den SB von ...

Leute.... lasst mal die Kirche im Dorf... Wahrscheinlich hat die gute Frau gesagt, dass es bis zu 6 Monate dauern kann, bis Sie alle Rückmeldungen hat.

Sie selbst lässt es sicher nicht 6 Monate auf dem Schreitisch liegen, weil es um einen Sprengstoffschein geht, und sie dich ärgern will...

Die Beschwerde bzw. noch besser Untätigkeitsklage wie oben beschrieben (deren Kosten übrigens die Behörde zu tragen hat) richtet sich gegen die Waffenbehörde.

Warum die nicht in der Lage sind, innerhalb von drei Monaten zu entscheiden ist deren Sache. Ob sie auf Antworten von anderen warten ist doch ebenfalls egal; gegebenenfalls müssen sie dort selber Druck machen.

Wenn sie der Meinung sind, alles richtig gemacht zu haben, können sie das dann dem Verwaltungsgericht erklären, dass dann auch entscheidet ob die Gründe in Ordnung sind.

Das hat nichts mit "Kirche im Dorf" lassen zu tun, wenn wirklich die Rede von sechs Monate ist. Es gibt Fristen, an die sich die Behörde halten muss, sonst hat sie noch mehr Arbeit und Stress.

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Ich kann mich gar nicht erinnern, dass man damals bei uns so etwas wollte (ich habe den Schein mal Mitte der 90er mal gemacht, aber dann dank logistischer Probleme und Umsetzung der Lagerei das ganze doch abblasen müssen). Ist das neu seit irgendwann ?

Doch die unbedenklichkeitsbescheinigung brauchte man auch in den 90ern schon, ich hab die erlaubnis seit 87 und wurde erst nach abgabe der unbedenklichkeitsbescheinigung zum kurs zugelassen.

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Was meint ihr dazu, wenn eine SB die Aussage macht, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Kurs zum Laden und Wiederladen von Patronen sechs Monate dauert? Bundesland Rheinland-Pfalz

Ist doch schon etwas dreist?

BBF

Das ist nicht dreist sondern eine "Fach"-Ausichtsbeschwerde bei ihrem Vorgesetzten bzw. der vorgesetzten Aufsichtsbehörde wert!

Obacht, genau so die Beschwerde bezeichnen!

Denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde rügt das persönliche Verhalten eines/einer Beschäftigten und die Fachaufsicht die Art und Weise der Vorgangsbearbeitung!

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2005&bes_id=3934&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det291929

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Also, der Antrag ist bereits seit sechs Wochen dort und es ist nicht meiner, sondern der Antrag eines Kollegen. So wie es aussieht soll derzeit die Bearbeitung bei einer anderen Behörde (LKA?) extrem lange dauern.

BBF

Bearbeitet von BBF
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Nach 3 Monaten Untätigkeitsbeschwerde und klagen? [...]

Nach zwei Monaten schreibt die Behörde, dass der Antrag länger dauert, weil die auskunftgebenden Stellen (z.B. Verfassungsschutz) so langsam arbeiten. Ende der Beschwerdemöglichkeit aber kein Ende des Verfahrens.

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Vielleicht hilft ja eine kleine Kette von Argumenten um das anzuschieben?

in etwa (und natürlich nicht ganz ernst gemeint):

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich leider meine Waffen auf selbst hergestellte Munition habe umbauen/tunen lassen und ich aber nun seit Wochen und voraussichtlich für weitere Monate auf die simple Bearbeitung meiner UBS bei Ihnen warten muss, ruhen meine schießsportlichen Aktivitäten natürlich komplett.

Bitte geben Sie mir eine schriftliche Bestätigung das ich während/für dieser Zeit die ich nun auf Sie warten muss zu keinerlei Bedürfnisnachweis gezwungen werden kann. Ebenso wäre eine Erstattung der Vereins und Verbandskosten für diesen Zeitraum angemessen, da ich am Schießsport auf WK Ebene ja ebenfalls nicht mehr teilnehmen kann.

MfG

:sla:

Bearbeitet von TelliPirelli
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