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IGNORED

SB lehnte Eintrag ab Kutscherflinte


wwalther

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Geschrieben

Hallo,

ein Freund von mir hatte vorgestern bei seiner Nachbarin, dessen Mann vor 2 Wochen verstorben ist, eine Kutscherflinte 12/76 und eine Remigton 700 Tactical Long Range in .308 für sehr wenig Geld erworben.

Gestern wollte er beide auf die gelbe WBK eintragen lassen. Da ich bis gestern zu Besuch bei ihm war, begleitete ich ihn.

SB lehnte dies aber ab!! Ist wohl eine Vertretung.

Begründung Wortlaut: Wo wollen sie denn die Flinte schiessen? Hier in der Nähe kann man sowas garnicht ausüben.. Was ist das überhaupt für eine Disziplin? Ne, das trage ich ihnen so nicht ein.

Zur Remigton:

SB: Das ist doch ein Halbautomat...

Freund: nein, ist ein Repetierer

SB: Da muss ich erstmal in der Datenbank schauen.......

Nach 3 min.. SB: Das ist ja ein Scharfschützengewehr. Was haben sie denn damit vor??? Eine 300m Bahn ist doch hier weit und breit nicht. Und ihr Verband bietet das garnicht an... Das muss ich jetzt nicht verstehen oder??

Freund: Muss in meinem Verband nicht zugelassen sein. Reicht aus, wenn ein anderer Verband solch eine Disziplin anbietet.

(SB telefonierte dann...) Nach 2min SB: Gut, den Repetierer trage ich ihnen ein. Auch wenn mir das nicht gefällt. Die Flinte aber nicht!

Da er keinen Bock mehr auf diesen SB hatte, schwieg er erstmal...

Von meinem Schwager aus gibt es in 50km Entfernung die Möglichkeit die Flinte zu schiessen und in etwa 140km den Repetierer auf 100-300m

Kann ein SB aufgrund der Schiessmöglichkeit einen Antrag ablehnen?

Geschrieben

Nöh.

Im Zweifel einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid fordern und in Widerspruch gehen.

Oder einfach nächste Woche, wenn der andere Kollege wieder da ist, kommentarlos hingehen und eintragen lassen.

In welchem Bundesland bzw. welcher Großregion ist das eigentlich?

Geschrieben

Genau so wie von Alfred beschrieben.

Wenn er den Antrag ablehnen will, muß er das begründen. Allein die Anforderung eines Ablehnungsbescheids zwingt ihn, nochmal darüber nachzudenken. Erstaunlich oft reicht das schon aus, und ganz plötzlich gibt es "neue Regelungen von oben", die das doch zulassen (kein SB würde zugeben daß er selbst einfach das Gesetz nicht kannte).

Geschrieben

Was heißt den "Scharfschützengewehr"?? So kann man jeden ablehnen, der eine Optik auf dem Gewehr drauf hat! Den SB geht das gar nichts an, wo man das Gewehr schießen kann. So lange es dafür eine Disziplin gibt, hat er das Gewehr einzutragen! Gott, bin ich froh, dass mein SB nicht so ein Holzkopf ist..

Geschrieben

...

Kann ein SB aufgrund der Schiessmöglichkeit einen Antrag ablehnen?

Nein, kann er nicht

Dein Freund hat Anspruch auf Eintragung, da es in anerkannten Schießsportverbänden eine sportliche Disziplinen dafür gibt.

Dein Freund sollte sich zunächst mit dem eigentlichen SB telephonisch in Verbindung setzen und nochmals sein Anliegen vortragen.

Erstmal eine einvernehmliche Lösung suchen, dann kann man immer noch mit der Keule draufhauen.

Hauptsache, er hat innerhalb der 14 Tage angemeldet bzw., wollte den Erwerb anmelden.

Wenn die Behörde sich bockig stellt, ist das nicht ihm anzulasten.

Geschrieben

Ich würde lieber nochmal per Einschreiben die Daten durchgeben und um Termin zur Eintragung in die WBK bitten, da am XX.XX.XXXX offenbar durch technische Probleme dieselbige nicht möglich war.

So kann man nachweisen, dass die Meldung fristgerecht erfolgte und sich aktiv um die Eintragung bemüht wurde.

Geschrieben

Was heißt den "Scharfschützengewehr"?? So kann man jeden ablehnen, der eine Optik auf dem Gewehr drauf hat! Den SB geht das gar nichts an, wo man das Gewehr schießen kann. So lange es dafür eine Disziplin gibt, hat er das Gewehr einzutragen! Gott, bin ich froh, dass mein SB nicht so ein Holzkopf ist..

Ein K98 und ein Schwedenmauser sind definitiv Kriegswaffen!!

So etwas trage ich Ihnen nicht ein!!

Geschrieben

...

So kann man nachweisen, dass die Meldung fristgerecht erfolgte und sich aktiv um die Eintragung bemüht wurde.

Das ist ja bereits durch den ersten Stempel in der WBK nachgewiesen.

Geschrieben

Manchmal wundert man sich nur noch - ob dem SB das Gesetz gefällt oder nicht - er muss sich wohl daran halten!

Solang der Lauf 30cm hat und die Flinte insgesamt 60cm - wo ist derPunkt?

Eine Disziplin im BDS ist:

4405 Fallscheiben Schießen Doppelflinte mit Ejektor
bzw.
4406 Fallscheiben Schießen Doppelflinte ohne Ejektor
Gruß
... und nicht unterkriegen lassen!
Geschrieben

Das ist ja bereits durch den ersten Stempel in der WBK nachgewiesen.

Der Stempel war doch für die Scharfschützenmaschinengewehrpistolgranatschleuder.

Auf dem Papier war er für die Flinte nicht da.

Geschrieben

Für jede Waffe gibt man ein ausgefülltes und unetrschriebenes Papier ab, auf dem zudem datum und Unterschrift stehen, nicht wahr?

Ja - und wählt eine Zustellungsart, die einem bestätigt, dass innerhalb der gesetzlichen Frist dieses Papier dem Empfänger rechtswirksam zugestellt wurde.

Geschrieben

Hallo,

ein Freund von mir hatte vorgestern bei seiner Nachbarin, dessen Mann vor 2 Wochen verstorben ist, eine Kutscherflinte 12/76 und eine Remigton 700 Tactical Long Range in .308 für sehr wenig Geld erworben.

Bei all dem Zirkus mit dem SB treibt mich doch die Sorge, dass die arme Witwe doch hoffentlich nicht über den Tisch gezogen wurde. :rolleyes:

Geschrieben

Muss man als Kutscher nicht einen "Kutscherführerbefähigungsschein" vorlegen?

Und dann den "Kutscherflintenwaffentragschein" beantragen?

(Späßle, darf gelöscht werden, wenn's einem Mod nicht passt) :)

Gruß Habakuk

Geschrieben

Also Leute, ich habe eine Uberti 1873 (und Null Verwarnungspunkte) aber weder ein Pferd noch sind Indianer oder gar Wölfe in der Nähe :D .

Du meinst, Du hast keine mehr in Deiner Nähe, seit Du die Uberti gekauft hast?

Klaas

Geschrieben

Nur mal so eine Frage am Rande bezüglich Kutscherflinte:

Wenn man eine alte Querflinte zur Kutscherflinte kürzen lässt und der Büxer die dann zum Beschußamt schickt diese mit den Stempeln wieder zurück kommt und im Grunde fertig ist...muss man dann nochmal eine Änderung auf der Behörde anmelden? Ich konnte in diese Richtung außer die Pflicht das kürzen durch einen Büxer erledigen zu lassen und beschießen durch das Beaschussamt nix im Waffg. finden...Mir wurde jedoch gegenteiliges von einem Vereinsmitglied gesagt...

Wobei das doch eigentlich Stuss ist...in der WBK ist ja auch nicht die länge der Flinte eingetragen..wohl aber das Modell

Geschrieben

Wenn es vor den Kürzen eine zulässige Querflinte war, und danach immer noch eine zulässige Querflinte ist, ändert sich aus Sicht der Behörde nichts.

Wenn sie so kurz gemacht wird dass daraus eine Kurzwaffe wird, wäre das etwas anderes. Aber solange das nicht der Fall ist...

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