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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


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Geschrieben

Und auch das Sv ist eine SI-Einheit.

*facepalm*

Ist es nicht, war es nie und wird es nie sein.

SI-Einheiten, vollständige und abschließende Auflistung:

- Länge l [m]

- Masse m [kg]

- Zeit t

- Stromstärke I [A]

- Temperatur T [K]

- Stoffmenge n [mol]

- Lichtstärke lv [cd]

Geschrieben (bearbeitet)

Was bedeutet das für den User, der z.B. auf seiner Glock 19 ein original Glock oder eine Meprolight Tritiumvisier verbaut hat? Also beim Altbestand. Woher weiss ich, wie hoch die Strahlung ist?

Das bedeutet nichts weiter. Ich empfehle dazu das Lesen der Stellungnahme des (quasi wohl monopolistsichen) Herstellers der von den uns interessierenden Anbietern verwendeten Lichtquellen (Quelle: "Licht ins Dunkel von Henning Hoffmann" Waffenkultur Ausgabe März-April 2014).

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben

Also, wer sich dann trotzdem so etwas für den Handel damit in den Laden legt, dem ist eben nicht zu helfen!

Ähnlich wie Du auch schon vor Jahren Abhandlungen darüber geschrieben hast, habe ich ebenfalls mind. 2x meine Erfahrungen bezüglich ImportVERSUCH bzw. diesbezügliche Voranfrage beim Bundesamt für Strahlenschutz hier auf WO zum Besten gegeben.

DAMALS (vor vielleicht 5-10 Jahren) war der Besitz von Zieleinrichtungen problemlos, nicht jedoch das Inverkehrbringen, jetzt alles mal etwas verkürzt formuliert. (Unter Inverkehrbringen fällt ja u.a. Import und Verkauf.)

Damals hatte ich die schriftliche Aussage des BfS, daß ich für das Inverkehrbringen, also auch einen Selbstimport bzw. für den hierfür nötigen Papierkram, einen Strahlenschutzverantwortlichen (oder Strahlenschutzbeauftragten?) benötige. Sonst plusminus problemlos möglich ...

Jetzt bin ich sogar Strahlenschutzverantwortlicher - leider jedoch "nur" nach Röntgenverordnung und nicht nach der Strahlenschutzverordnung (Letzteres wäre nötig).

Na ja, und damals schon habe ich 1 und 1 zusammengezählt (und auch hier geschrieben), daß unter diesen Voraussetzungen eigentlich jeder Händler, der tritiumhaltige Visierungen lagert und/oder verkauft, de jure einen Strahlenschutzbeauftragenten haben müßte.

Was aber ebenfalls in der diesbezüglichen Diskussion hier im Forum herauskam:

Im umliegenden europäischen Ausland macht man das deutsche Geschisse nicht, da bekommt man die Full-Power-Tritiumvisierungen "an jeder Ecke".

Ob dem im Jahr 2014 allerdings immer noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn man sich gesetzeskonform verhalten will, dann scheint nach den Änderungen im Jahre 2011 jedoch auch der früher problemlose Besitz nicht mehr möglich.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Das wären, wenn ich den Taschenrechner richtig bedienen kann, dann um die 12mS/a.

Dafür müsste man sich dann aber auch 24/7 auf das Ding drauf setzen, um etwas davon zu haben, denn Tritium ist ein beta-Strahler... dessen Reichweite ein paar cm nicht übersteigt. Also, wie gesagt, Panikmache.

Geschrieben (bearbeitet)

... sondern die Aktivität!

Die aber völlig Hupe ist, wenn sie auf den Organismus keine Auswirkungen zeigt. Lege ich die Bixn mit dem Ding in den Schrank, dann kann die da drin rum aktivitäten bis sie schwarz wird, die Auswirkung auf den Organismus ist = NULL. Von daher ist dieses Festhängen an dem Bequerel völliger Leim. Du wirst keinen Radiologen oder sonst einen anderen berufsmäßig Strahlen-exponierten MA finden, dessen Dosimeter etwas anderes anzeigt, als die Äquivalentdosis. Warum wohl ? Weil die begriffen haben, dass es völlig hupe ist, wie aktiv das Material ist, wenn ich mich dem nicht entsprechend (lang) aussetze, ist es für mich immer noch gefahrlos.

Fazit: Das was auf dem Zettel da steht und an dem ihr euch hier hochzieht, ist kurz um: ROTZ. Aber es kommt ja vom Staat und da geht dem Etatisten das Herz auf und er wird zum Untertanen und befolgt auch den größten Blödsinn, so lange es von seinem Obertanen auf einen Zettel geschrieben wurde.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

...

Fazit: Das was auf dem Zettel da steht und an dem ihr euch hier hochzieht, ist kurz um: ROTZ. Aber es kommt ja vom Staat und da geht dem Etatisten das Herz auf und er wird zum Untertanen und befolgt auch den größten Blödsinn, so lange es von seinem Obertanen auf einen Zettel geschrieben wurde.

Reg' Dich net auf!

Es gibt auch etliche Staaten, die in ihren Armeen Tritiumvisiere wieder abgeschafft haben (nachdem sie logischerweise erstmal für teuer Geld angeschafft worden sind), WEIL man ganz urplötzlich spitzgekriegt hat, daß da ja radioaktives , PÖHHHHHSES Material drinnen ist.

Die sind also ebenfalls net intelligenter. ;-)))

Grüße

Iggy

Geschrieben

Einige Meter in der freien Luft. Das mit den wenigen cm war die Alphastrahlung.

DIE Diskussion ist praktisch eh für'n Ar$(h, da die emitierten Partikel (Elektronen) wohl kaum die Glaswand der Tritiumphiole verlassen ...

Aber was soll's, die Diskussion über Sinn und Unsinn rechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich Strahlenschutz, Radioaktivität etc. ist wohl nicht viel anders als die im Bereich Waffenrecht.

(Also viel Unsinn.)

Grüße

Iggy

Geschrieben (bearbeitet)

Dein Lebensmotto, ja.

Meins ? Meine Ignorierliste war immer leer und ist es immer noch... du warst doch letztens so erpischt darauf mich unbedingt auf deine zu setzen... Was ist denn nun damit ?

Einige Meter in der freien Luft ...

Eben nicht... noch dazu in der freien Luft... nur ist das T nicht am Siemens-Lufthaken aufgehängt, sondern idR irgendwo eingegossen. Damit sind der Bewegungsfreiheit des e- schon arge Grenzen gesetzt.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

*facepalm*

Ist es nicht, war es nie und wird es nie sein.

SI-Einheiten, vollständige und abschließende Auflistung:

- Länge l [m]

- Masse m [kg]

- Zeit t

- Stromstärke I [A]

- Temperatur T [K]

- Stoffmenge n [mol]

- Lichtstärke lv [cd]

So richtig befasst hast du dich wohl noch nicht mit den SI-Einheiten?

Es soll tatsächlich eben den Grundeinheiten auch die abgeleiteten SI-Einheiten geben. Z.B. m2·s−2

Und wie nennt man diese Einheit? Richtig: Sievert.

Geschrieben

Alle brauchbare Einheiten müssen auf SI-Einheiten zurückführbar sein. Die Liste enthält lediglich solche mit einem eigenen Namen. Aber alles was nicht auf SI-Einheiten zurückführbar ist, ist selbst eine SI-Einheit.

Geschrieben (bearbeitet)

*facepalm*

Ist es nicht, war es nie und wird es nie sein.

SI-Einheiten, vollständige und abschließende Auflistung:

Öhm, das Bequerel [bq] ist meines Wissens nach die SI-Einheit für die Aktivität.

Ich finds nicht....

Soviele Produkte von sovielen Herstellern sind da ja jetzt auch nicht beispielhaft aufgeführt, oder?

Also, wie gesagt, Panikmache.

Ich weiss ja von Deinen anderen Beiträgen hier im Forum, dass Du gerne mal nur diskutierst um des Diskutieren willens.

Aber der Unterschied zwischen Panikmache bezüglich einer vermeintlichen gesundheitsgefährdenden Strahlung, um die es hier gar nicht geht und einem eventuellen, ggf. strafbewehrten Verstoß gegen eine Verordnung mit Gesetzesrang sollte eigentlich evident sein. Oder nicht?

Der Rest Deiner Auslassungen ist also nur populistisches Geschwalle und Deine Meinung sei Dir gerne belassen. Du kannst da auch gerne machen was Du willst und Deine Meinung im Fall der Fälle auch genauso eloquent vor den zuständigen Stellen vertreten.

Aber der Rest der User hier will evtl. darüber informiert sein, was die aktuelle Gesetzeslage und Handhabungspraxis ist - jetzt aufgrund des aktuellen Falls vielleicht auch mit mehr "offizieller Substanz" als die Erläuterungen von Joe damals an den Mann gebracht haben.

Ich zweifle ja selber, ob die Auslegung geltenden Rechts seitens des BMU (Stichwort Rechtfertigung) wirklich korrekt und im Streitfall haltbar sind und vermute da eine deutliche politische Agenda dahinter, aber das ändert nunmal nix am Status Quo.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Öhm, das Bequerel [bq] ist meines Wissens nach die SI-Einheit für die Aktivität.

Die Einheit des Becquerel ist [ 1 x 1/s]. Suchdienst auf die SI-Einheit des Zeit, die Sekunde.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, aber das ändert ja nix am Umstand, dass das Bequerel eine kohärente abgeleitete SI-Einheit mit eigenem Namen und Einheitenzeichen, umgangssprachlich also "eine SI-Einheit" ist.

Aber wir brauchen uns nicht kabbeln, wichtig ist, dass das Gesetz (sorry, die Verordnung) die Aktivität reguliert und nicht die Äquivalentdosis. Darum ging's ja eigentlich.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Aber es ist sowieso egal wie bzw. wer es angestoßen hat!

Das ist es ganz und gar nicht.

Wir haben ein sinnfreies Gesetz/Verordnung. Menschen entscheiden sich ggf. wegen dieser Sinnlosigkeit auf die Einhaltung des Gesetzes/der Verordnung zu verzichten. Damit gehen sie ein Risiko der Sanktionierung durch den Gewaltmonopolisten ein. Soweit, so schlecht.

Jetzt kommt aber der Punkt, wie und durch wen eben dieser Gewaltmonopolist von einem Verstoß gegen ein Gesetz/eine Verordnung erfährt. Und wenn es jemanden gibt, der in so eine Situation absichtlich Leute anschmiert, dann würde ich das gerne wissen wollen, um zukünftig den Umgang mit dem Denunzianten zu vermeiden. Wenn es keinen Denunzianten gab, dann haben die Leute halt einfach so Pech gehabt.

Geschrieben

Fakt ist, dass die Teile ohne strahlenschutzrechtlicher Genehmigung nicht verwendet werden dürfen.

Fakt ist, dass wenn gewisse Leute mit bestimmten Mützen davon erfahren, dass die Teile ohne einen bestimmten Zettel verwendet werden, diese Leute gegen den Verwender gewalttätig werden.

Von dieser Faktenlage ausgehend kann man sich dann eine Meinung bilden.

Geschrieben

Das bedeutet nichts weiter. Ich empfehle dazu das Lesen der Stellungnahme des (quasi wohl monopolistsichen) Herstellers der von den uns interessierenden Anbietern verwendeten Lichtquellen (Quelle: "Licht ins Dunkel von Henning Hoffmann" Waffenkultur Ausgabe März-April 2014).

Die Aussagen im Artikel von Henning Hoffmann sind in sich nicht schlüssig. Denn dort wird von einer Genehmigung berichtet mit dessen die mb-microtec AG in Deutschland Triga lights einführen und verkaufen kann. Dadurch sollen Tritiumgaslichtquellen für jedermann frei erwerbbar sein.

Dies ist mir so nicht nachvollziehbar. Denn hinsichtlich strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen ist hier u. a. zu differenzieren zwischen:

  1. grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe nach § 19 StrlSchV , § 20 StrlSchV und § 21 StrlSchV ,
  2. Beförderung radioaktiver Stoffe nach § 16 StrlSchV und § 17 StrlSchV und
  3. Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV und § 8 StrlSchV

Da es sich bei strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen um nicht übertragbare personenbezogene Entscheidungen handelt kann es sich bei den im Artikel genannten Genehmigungen nur um Feststellungen zu den Punkten 1. oder 2. handeln. Insbesondere auch deshalb, weil die dort gelten "freien" Aktivitäten ein vielfaches der Freigrenze von 1 GBq betragen.

Liegt die Gesamtaktivität von Visierung (Kimme und Korn) über 1 GBq, dann ist auf jeden Fall eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Schade, dass im Artikel keine Angaben zur Aktivität gemacht werden.

.... Im umliegenden europäischen Ausland macht man das deutsche Geschisse nicht, da bekommt man die Full-Power-Tritiumvisierungen "an jeder Ecke".

Ob dem im Jahr 2014 allerdings immer noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn man sich gesetzeskonform verhalten will, dann scheint nach den Änderungen im Jahre 2011 jedoch auch der früher problemlose Besitz nicht mehr möglich. ...

Kann eigentlich nicht sein. Bei der StrlSchV handelt es sich um die in nationales Recht umgesetzte EURATOM-Richtlinie!

Es gibt kein Recht im Unrecht!

Das ist es ganz und gar nicht.

Wir haben ein sinnfreies Gesetz/Verordnung. Menschen entscheiden sich ggf. wegen dieser Sinnlosigkeit auf die Einhaltung des Gesetzes/der Verordnung zu verzichten. Damit gehen sie ein Risiko der Sanktionierung durch den Gewaltmonopolisten ein. Soweit, so schlecht.

Jetzt kommt aber der Punkt, wie und durch wen eben dieser Gewaltmonopolist von einem Verstoß gegen ein Gesetz/eine Verordnung erfährt. Und wenn es jemanden gibt, der in so eine Situation absichtlich Leute anschmiert, dann würde ich das gerne wissen wollen, um zukünftig den Umgang mit dem Denunzianten zu vermeiden. Wenn es keinen Denunzianten gab, dann haben die Leute halt einfach so Pech gehabt.

Die Entscheidung, ob es sich um sinnfreies Recht handelt hast du deutsche und europäische Politiker abgegeben. Damit hast du tatsächlich Pech gehabt, denn du hast offensichtlich nicht die richtigen Volksvertreter gewählt. Hättest die wählen sollen die für Tritium höhere Freigrenzen festlegen bzw. festgelegt hätten.

Fakt ist, dass wenn gewisse Leute mit bestimmten Mützen davon erfahren, dass die Teile ohne einen bestimmten Zettel verwendet werden, diese Leute gegen den Verwender gewalttätig werden.

Von dieser Faktenlage ausgehend kann man sich dann eine Meinung bilden.

Klar, aber man darf aber auch jeden Waffenbesitzer genügend Verstand unterstellen um sich selbst die Frage zu stellen, ob "strahlendes" Zubehör evtl. eine zusätzliche Genehmigung voraussetzt!

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