Zum Inhalt springen
IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


didgeridoo

Empfohlene Beiträge

Die Entscheidung, ob es sich um sinnfreies Recht handelt hast du deutsche und europäische Politiker abgegeben. Damit hast du tatsächlich Pech gehabt, denn du hast offensichtlich nicht die richtigen Volksvertreter gewählt. Hättest die wählen sollen die für Tritium höhere Freigrenzen festlegen bzw. festgelegt hätten.

Recht wird weder durch Politik erzeugt noch vernichtet noch geändert. Politik kümmert sich um Gesetze. Aber du erkennst richtig, daß man mit der Wahlteilnahme einen Blankoscheck ausstellt. Daher ist es so wichtig, nicht mehr wählen zu gehen und kein Unrecht gegen andere mit Waffengewalt durchsetzen zu wollen. Wähler sind Rechtsbrecher.

Zurück zum Kernthema:

Wichtig ist in solchen Fällen den Denunzianten, sofern es ihn gibt, klar und öffentlich kenntlich zu machen. Ebenso wichtig ist, rechtstreue Menschen nicht auf Grund von Gesetzesverstößen zu verurteilen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Zurück zum Kernthema:

Wichtig ist in solchen Fällen den Denunzianten, sofern es ihn gibt, klar und öffentlich kenntlich zu machen. Ebenso wichtig ist, rechtstreue Menschen nicht auf Grund von Gesetzesverstößen zu verurteilen.

Wobei ich hier eine Denunziation nicht erkennen kann, denn zurzeit lässt sich aus dem mir ersichtlichen Sachverhalt eine derartige Interpretation nicht begründen: http://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

alle bis auf einen sind hier pro Night Sights hab ich so im Gefühl.

Dann hast du ein falsches Gefühl!

Offensichtlich bin ich gemeint. Ich bin "pro" Trigalight aber "kontra" illegale Verwendung!

Und warum das so ist habe ich hier schon oft genug erklärt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@didgeridoo

Natürlich gibt es diese in D zu kaufen. Ich würde sagen legal (viele andere auch, auch der Importeur). Einige werden aber wieder sagen illegal.

Nur komisch das dieses Zeug von den USA über den Deutschen Zoll kommt und noch MwSt. darauf endrichtet wird.

Jetzt kassiert der Deutsche Staat (Zoll) sogar noch Steuern auf verbotenen Night Sights.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Schöne an der Mathematik ist das 2+2 immer 4 sind egal wo.

Die Problematik ist das der deutsche Staat Gesetze macht die er selber nicht versteht, seine Vertreter es nicht verstehen und die Bevölkerung es auch nicht versteht.

Jeder liest die Gesetzte anders und meint er hätte recht.

Dieses Problem ist nicht lösbar und wird es auch nie sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wieder heizt man anderen ein, weil sie nichts von der nutzlosen Verfolgung opferloser Verbrechen halten. Mal im Ernst, hilft das jemand, wenn man sich an solchem Rotz sinnlos hochzieht und sich um ungelegte Eier kümmert, die in anderen Ländern keinen hinter dem Ofen hervor locken ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wieder heizt man anderen ein, weil sie nichts von der nutzlosen Verfolgung opferloser Verbrechen halten. Mal im Ernst, hilft das jemand, wenn man sich an solchem Rotz sinnlos hochzieht und sich um ungelegte Eier kümmert, die in anderen Ländern keinen hinter dem Ofen hervor locken ?

Der Wahnsinn hat offensichtlich Methode.

Als Ausserirdischer, äh Ausserdeutscher fällt einem das wohl viel mehr auf, als wenn man ständig von euren unlogischen und schikanösen Gesetzen gequält wird.

Ihr tut mir oft wirklich sehr leid, ich habe einige gute Freunde in DE und die erzählen von absolut unsinnigen §§.

Bearbeitet von Varminter
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@didgeridoo

Natürlich gibt es diese in D zu kaufen. Ich würde sagen legal (viele andere auch, auch der Importeur). Einige werden aber wieder sagen illegal.

Nur komisch das dieses Zeug von den USA über den Deutschen Zoll kommt und noch MwSt. darauf endrichtet wird.

Jetzt kassiert der Deutsche Staat (Zoll) sogar noch Steuern auf verbotenen Night Sights.

Es kommt nicht darauf was du sagen würdest sondern was der deutsche Gesetzgeber dir mit der Umsetzung der EURATOM-Richtlinie in nationales Recht an Genehmigungsvorbehalten beschert hat!

Natürlich wird beim Zoll nicht alles entdeckt, aber die wenn es entdeckt worden ist, dann ist der Ärger vor programmiert.

Das Schöne an der Mathematik ist das 2+2 immer 4 sind egal wo.

Die Problematik ist das der deutsche Staat Gesetze macht die er selber nicht versteht, seine Vertreter es nicht verstehen und die Bevölkerung es auch nicht versteht.

Jeder liest die Gesetzte anders und meint er hätte recht.

Dieses Problem ist nicht lösbar und wird es auch nie sein.

Die Problematik ist nicht der Staat. Selbstverständlich weiß er was er ins Gesetzbuch geschrieben hat.

Das Problem sind die Leute, die Grenzen ausloten und nachdem es daneben gegangen ist, bei anderen die Verantwortung suchen!

Die Fa. Oberland Arms hat doch schon vor Jahren gezeigt, wie man mit problematischen Themen wie diese umgeht. Als klar war, das in Deutschland bzw. Europa für das Trijicon ACOG - anders als in den USA - wegen der Aktivität von 3,7 GBq eine Umgangsgenehmigung erforderlich ist, ist das Teil eben ohne Tritium eingekauft worden.

Die Oberländer sind eben so clever, vor dem Import und Vertrieb mal bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

Für andere Händler scheint es wohl besonders reizend gewesen zu sein, etwas anzubieten, was nicht jeder hat. Dumm nur, wenn es einem dann doch um die Ohren fliegt. Und selbstverständlich soll dann wieder der Staat verantwortlich sein.

Ich hätte gerne einmal ein offizielles Zertifikat des Herstellers mit den nach der StrlSchV erforderlichen Angaben zur strahlenden Vorrichtung gesehen! Dem Zertifikat müsste ein Bezug auf nachstehende Rechtsquellen zu entnehmen sein:

Nicht gerechtfertigte Tätigkeiten

Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Verfahren der Bauartzulassung

Voraussetzungen für die Bauartzulassung von Vorrichtungen

Zulassungsschein

Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung

Kennzeichnung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@

Die Problematik ist nicht der Staat. Selbstverständlich weiß er was er ins Gesetzbuch geschrieben hat.

Das Problem sind die Leute, die Grenzen ausloten und nachdem es daneben gegangen ist, bei anderen die Verantwortung suchen!

Ja komisch ich hab bis jetzt noch keinen getroffen der behauptet das 2+2 nicht 4 sind.

Bis jetzt ist doch noch gar nichts daneben gegangen.

Geh doch mal auf die Firma ein die Produkte legal importiert/an jeden verkauft/steuern zahlt.

Dann wird das bestimmt vor Gericht geklärt und wir können uns alle auf ein rechtskräftiges Urteil berufen.

Jetzt bin ich aber mal gespannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wieder heizt man anderen ein, weil sie nichts von der nutzlosen Verfolgung opferloser Verbrechen halten.

Nur für den Fall, dass Du Dich selbst damit meinen solltest:

Du hast hier mit den Floskeln "ist doch eh bedenkenlos" und "Alles Panikmache." um Dich geworfen, was IMHO nötig macht, den unbedarften Leser darauf hinzuweisen, dass das rechtlich scheinbar leider eben nicht der Fall ist.

Das ist vollkommen unabhängig davon, ob die Regeln jetzt sinnvoll sind oder nicht. Solange sie existieren und tatsächlich rechtskräftig so ausgelegt werden können, wie es die Behörde derzeit zu tun scheint, muss man sich dran halten oder mit eventuellen Konsequenzen leben.

Wobei ich hier eine Denunziation nicht erkennen kann, denn zurzeit lässt sich aus dem mir ersichtlichen Sachverhalt eine derartige Interpretation nicht begründen.

Es ging hier darum, dass sich ein gewisser Hersteller nicht durch Grauimporte von Produkten der Tochter aus den USA die (in D ziemlich dick aufgetragene) Butter vom Brot nehmen lassen wollte. Dabei wurde dann die bei einigen Modellen standardmäßig verbaute Tritiumvisierung als Aufhänger für's Anschwärzen genommen. Typisches Revierverhalten und Folge der gewünschten Marktsegmentierung zum maximalen Melken des Käufers. Danke Deutschland... :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Problematik ist nicht der Staat. Selbstverständlich weiß er was er ins Gesetzbuch geschrieben hat.

Er macht ein Gesetz. Das Gesetz bzw. die entsprechende Verordnung ist direkt offensichtlich in diesem Fall sinnlos. Trotzdem wird dies unter Androhung von Waffengewalt ganz im Sinne der Begründung zum Waffengesetz vom Sommer 2001 durchgesetzt. Und der, der dies macht, soll nicht das Problem sein? Das ist lächerlich. Er ist das einzige Problem in dieser Sache.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Typisches Revierverhalten und Folge der gewünschten Marktsegmentierung zum maximalen Melken des Käufers.

Mafia-Stil.

Man schickt der Konkurrenz die kostümierten Schläger auf den Hals.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Dies ist mir so nicht nachvollziehbar. Denn hinsichtlich strahlenschutzrechtlicher Genehmigungen ist hier u. a. zu differenzieren zwischen:

  1. grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe nach § 19 StrlSchV , § 20 StrlSchV und § 21 StrlSchV ,
  2. Beförderung radioaktiver Stoffe nach § 16 StrlSchV und § 17 StrlSchV und
  3. Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 StrlSchV und § 8 StrlSchV

Da es sich bei strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen um nicht übertragbare personenbezogene Entscheidungen handelt kann es sich bei den im Artikel genannten Genehmigungen nur um Feststellungen zu den Punkten 1. oder 2. handeln. Insbesondere auch deshalb, weil die dort gelten "freien" Aktivitäten ein vielfaches der Freigrenze von 1 GBq betragen.

Liegt die Gesamtaktivität von Visierung (Kimme und Korn) über 1 GBq, dann ist auf jeden Fall eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Schade, dass im Artikel keine Angaben zur Aktivität gemacht werden.

...

Ich gehe davon aus, dass du einer falschen Interpretation zum Opfer fällst.

Es handelt sich bei Visierungen, Uhren, etc. um Konsumgüter. Diese bedürfen der Bauartzulassung. Es wäre zu prüfen, ob diese vorliegt. Der Erteilung dürfte aber nichts entgegenstehen:

§ 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung (1) Die Genehmigung nach § 106 für den Zusatz radioaktiver Stoffe bei der Herstellung von Konsumgütern ist zu erteilen, wenn 1.
die Aktivität der zugesetzten radioaktiven Stoffe nach dem Stand der Technik so gering wie möglich ist und a)
wenn in dem Konsumgut die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschritten wird und, falls die spezifische Aktivität der zugesetzten künstlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 oder die spezifische Aktivität der zugesetzten natürlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut 0,5 Becquerel je Gramm überschreitet, gewährleistet ist, dass in einem Rücknahmekonzept dargelegt ist, dass das Konsumgut nach Gebrauch kostenlos dem Antragsteller oder einer von ihm benannten Stelle zurückgegeben werden kann oder
b)
nachgewiesen wird, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann,
2.
das Material, das die radioaktiven Stoffe enthält, berührungssicher abgedeckt ist oder der radioaktive Stoff fest in das Konsumgut eingebettet ist und die Ortsdosisleistung im Abstand von 0,1 Metern von der berührbaren Oberfläche des Konsumgutes 1 Mikrosievert durch Stunde unter normalen Nutzungsbedingungen nicht überschreitet,
3.
gewährleistet ist, dass dem Konsumgut eine Information beigefügt wird, die a)
den radioaktiven Zusatz erläutert,
b)
den bestimmungsgemäßen Gebrauch beschreibt und
c)
im Fall der Nummer 1 Buchstabe a Halbsatz 2 auf die Rückführungspflicht nach § 110 Satz 2 und die zur Rücknahme verpflichtete Stelle hinweist,
falls die spezifische Aktivität der zugesetzten künstlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 oder die spezifische Aktivität der zugesetzten natürlichen radioaktiven Stoffe in dem Konsumgut 0,5 Becquerel je Gramm überschreitet,
4.
es sich bei dem Zusatz um sonstige radioaktive Stoffe nach § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes handelt,
5.
beim Zusetzen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 erfüllt sind und
6.
§ 4 Abs. 3 dem Zusetzen nicht entgegensteht.

Für Genehmigungsverfahren nach Satz 1 gilt für das Radionuklid H-3 abweichend von Anlage III Tabelle 1 Spalte 5 der Wert der spezifischen Aktivität von 100 Becquerel pro Gramm.

Das sollte doch alles gegeben sein. Die Sonderregelung für das H3 ist ja sicher nicht von ungefähr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gehe davon aus, dass du einer falschen Interpretation zum Opfer fällst.

Es handelt sich bei Visierungen, Uhren, etc. um Konsumgüter. Diese bedürfen der Bauartzulassung. Es wäre zu prüfen, ob diese vorliegt. Der Erteilung dürfte aber nichts entgegenstehen: ...

Das sollte doch alles gegeben sein. Die Sonderregelung für das H3 ist ja sicher nicht von ungefähr.

Nee, ich kenne die Vorschriften.

Es gibt dazu, ob es sich bei Visierungen um Konsumgüter handelt oder nicht, konträre Auffassungen!

Ich würde sie den Konsumgütern zuordnen, andere tuen es nicht. Dies liegt evtl. in Vorbehalten gegenüber Waffen begründet. Egal für welche Version man sich entscheidet, in jedem Fall wäre sowohl ein Bauartzulassungsverfahren (§ 25 StrlSchV) als auch ein Genehmigungsverfahren zum Zusatz von radioaktiven Stoffen in Konsumgütern (§ 107 StrlSchV) eine aufwendige und teure Angelegenheit!

Es wäre aber die Gelegenheit, mit radioaktiven Stoffen mit einer Aktivität von bis zu 10-fachen der Freigrenze ohne Umgangsgenehmigung (§ 7 StrlSchV) umgehen zu können.

Bein Betrag bezog sich auf die angeblich der mb-microtec AG erteilten Genehmigung. Wenn es die gibt, dann müssen entsprechende Beipackzettel vorhanden sein!

Noch einmal, ich habe nichts gegen entsprechende Visierungen oder Optiken. Wenn, dann aber nur legal und nicht illegal!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Wahnsinn hat offensichtlich Methode.

Als Ausserirdischer, äh Ausserdeutscher fällt einem das wohl viel mehr auf, als wenn man ständig von euren unlogischen und schikanösen Gesetzen gequält wird.

Ihr tut mir oft wirklich sehr leid, ich habe einige gute Freunde in DE und die erzählen von absolut unsinnigen §§.

Ich warte jetzt eigentlich nur noch auf den Idioten, der Dir erklärt, daß Du als nicht Betroffener gefälligst die Klappe zu halten und Dich um die Angelegenheiten in Deinem Land zu kümmern hast...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Joe07

Es gibt immer einen der es anderes sieht, und zu Glück ist dieser nicht Endscheidungsbefugt. Manch ein Endscheidungsbefugter sieht das ja wohl anders, sonst gäbe es ja keine Importgenehmigung und auch keine Steuern dafür (die es ja nachweißlich gibt)

Es will mir doch keiner Glaubhaft machen das der zuständige Zoll dauerhaft seiner Pflicht der Kontrolle nicht nachkommt und es Korrupte Beamte gibt die eine Importgenehmigung ausstellen.

Das du nichts gegen die endsprechenden Visierungen hast ist nur schwer zu glauben, es wäre wünschenswert du würdest dich für wirklich wichtige Themen auch so engagieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Joe07

Es gibt immer einen der es anderes sieht, und zu Glück ist dieser nicht Endscheidungsbefugt. Manch ein Endscheidungsbefugter sieht das ja wohl anders, sonst gäbe es ja keine Importgenehmigung und auch keine Steuern dafür (die es ja nachweißlich gibt)

Es will mir doch keiner Glaubhaft machen das der zuständige Zoll dauerhaft seiner Pflicht der Kontrolle nicht nachkommt und es Korrupte Beamte gibt die eine Importgenehmigung ausstellen.

Du hast noch nicht so viel mit deuschen Behörden zu tun gehabt, oder? :D

Nein, die Steuern und eine Importgenehmigung (Was für eine Genehmigung auf welcher Grundlage eigentlich? Waffenrechtlich oder nach StrlSchV?) sagen erstmal rein gar nichts über eine eventuelle atomrechtliche Erlaubnis oder Genehmigung aus.

Immer dran denken, der Zoll ist die Behörde, die in Fernsehdokus mehrschüssige Vorderlader durchwinkt, weil "man damit ja keinen erschiessen könnte, weil die Kugel nur ein paar Meter fliegt"...

Da kommt es eher drauf an, wer den Vorgang grade bearbeitet und welche Sachkunde der an den Start bringt.

Ist der Zoll überhaupt nach StrlSchV befugt, "Importgenehmigungen" auszustellen? Oder müsste der das nicht der zuständigen Stelle weiterleiten, wenn er das überhaupt weiss? Oder hat der nur "Nach-Visierungen" gelesen, sieht eine Genehmigung für Waffenteile und denkt sich nix weiter dabei? Fragen über Fragen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.