Zum Inhalt springen

checker

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    486
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Profil Einträge

  • Lieblingswaffe
    AR 15 und Glock

Letzte Besucher des Profils

863 Profilaufrufe

Leistungen von checker

Mitglied +250

Mitglied +250 (5/12)

75

Reputation in der Community

  1. KLAR. Wieso steht sonst auch bei einer Vielzahl von Night Sights mit Tritium lagernd auf der Homepage ? Auch andere Bannerkunden hier in Waffen-Online bekommen Tritium haltige Visiere nach D (auch als Generalimporteur). Es gibt immer Leute die versuchen einfach fast alles zu leugnen, es gibt sogar welche die versuchen unsere Geschichte zu leugnen aber die gibt es hier ja nicht.
  2. Ich werde verrückt, jetzt gibt es sogar von der D Generalvertretung des World's Largest Supplier of Firearms alle Tritium Visiere von fast allen großen Herstellern. Weihnachten war doch erst
  3. In A z.b: ist Licht/Laser nur auf Kurzwaffen legal. Bei uns in D ist die Laserstärke nur bei Laserpointer für die Hand begrenzt. Bei Waffen Licht/Laser Kombi ist die Stärke egal. In welchen Ländern diese Begrenzt ist weiß bestimmt kingshot. Ich weiß nicht was sich Glock eigentlich bei ihren Lampen/Laser gedacht hat im Bezug auf die Lichtstärke.
  4. Verdammt. Jetzt hast du und kingshot schon wieder Recht. Hab gerade beim Kollegen nochmal richtig nachgeschaut. Schön das so viele kompetente Leute hier sind.
  5. Die Fragen von mir wurden soweit alle geklärt durch German. Danke Wer evtl. meine Warensendung öffnet Zoll, Dhl ..... ist mir eigentlich egal. Mit der Serienummer die evtl. auf einer Lampen/Laser Kombi fehlt sehe ich anders wie Kingshot. (Ich habe noch an keinen Lampen/Lasern in D mit einer Nummer gesehen).
  6. @ German Danke. Also muss ich die BAFA anschreiben ob ich den Lampen/Laser einführen darf ohne oder mit Genehmigung der BAFA? Brauchen die genaue Angaben von Verkäufer, Modell, Marke, Rechnung u.s.w..... @Schilfhan Es sind Berufliche Tätigkeiten.
  7. Kingshot ist immer eine gute Option. Auf Pol Tec bin ich noch gar nicht gekommen. Danke Die Ausnahmegenehmigung umfasst auch den Import. Den Verweis bezüglich Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auf das BAFA hab ich auch gefunden, verstehe ich aber nicht ganz was die BAFA damit zu tun hat ? @Schlifhalm: Ich würde dir ja sagen wie ich die bekommen habe, aber es ist für dich leider nicht anwendbar.
  8. Weil die kaum einer hat oder haben darf sowie den passenden Remote Tailcap Switch (falls doch sind es meistens nur die ältern Modelle und nicht die neuen mit 500 Lumen). Und ein ganz wenig der günstigere Preis in den USA
  9. Ich bin im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Licht/Laser Modulle. Kann ich mir z.b über ebay.com von einem Händler oder einer Privatperson z.B eine Surefire X400 bestellen (es gibt ja einige die Weltweit versenden sowohl Händler als auch Private) ? Ich gehe mal davon aus das die Produkte von Surefire wie X400 unter die ITAR Richtlinien fallen, diese aber einfach so versendet werden. Der Deutsche Zoll sollte ja kein Problem darstellen mit einer Ausnahmegenehmigung für den legalen Besitz. Dann noch brav Steuern und so weiter bezahlen. Oder sieht hier jemand ein Problem? (BAFA oder mit ITAR..........) Thanks
  10. checker

    ETSS - Export USA

    Ich habe gerade selber ETSS angefragt. Hat keine 5 min gedauert bis eine nette Rückantwort (sogar) auf Deutsch kam. Doch leider lässt Glock USA selber keine Exporte von Gen.4 in FDE zu.
  11. Einfach nur alles quatsch. Ich wette um jeden Betrag das die Großhändler und Generalimpoteure der Night Sight diese in einem Jahr immer noch nicht von ihrer Homepage genommen haben und diese weiter an jeden verkaufen. Ganz einfach weil die es dürfen. Und die die das entscheiden sehen das nun mal anders wie manche hier. Gott sei dank
  12. @Godix gibt es da noch drüber was zu lesen, nur zur Info. Danke
  13. Danke für die Fachkundigen Antworten. @Godix Also hat Herr Orth ohne Meisterprüfung eine gewerbliche Herstellungslizenz bekommen, ohne IHK u HWK geschiss?
  14. Ich hab mir eben nochmal die Verwaltungsvorschriften sowie §21 und §26 des Waffengesetzes durchgelesen. Das die Mindestvorraussetzung Büchsenmachermeister ist für die gewerbliche Waffenherstellung ist steht da aber explizit nicht. Und was da nicht steht kann ja auch nicht verlangt werden. Oder??
  15. Danke für die Fachkundigen Informationen. Na dann brauch ja jeder Waffenhändler einen Büchsenmacher, und kann nichts gewerblich an höchstbeanspruchten Teilen machen so wie ich das jetzt verstanden habe und eine Herstellungslizenz bekommt er nicht solange er kein Büchsenmachermeister ist. Na da hat der normale Legale Waffenbesitzer ja mal einen Vorteil gegenüber einem Händler.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.