Zum Inhalt springen

checker

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    486
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von checker

  1. KLAR. Wieso steht sonst auch bei einer Vielzahl von Night Sights mit Tritium lagernd auf der Homepage ? Auch andere Bannerkunden hier in Waffen-Online bekommen Tritium haltige Visiere nach D (auch als Generalimporteur). Es gibt immer Leute die versuchen einfach fast alles zu leugnen, es gibt sogar welche die versuchen unsere Geschichte zu leugnen aber die gibt es hier ja nicht.
  2. Ich werde verrückt, jetzt gibt es sogar von der D Generalvertretung des World's Largest Supplier of Firearms alle Tritium Visiere von fast allen großen Herstellern. Weihnachten war doch erst
  3. In A z.b: ist Licht/Laser nur auf Kurzwaffen legal. Bei uns in D ist die Laserstärke nur bei Laserpointer für die Hand begrenzt. Bei Waffen Licht/Laser Kombi ist die Stärke egal. In welchen Ländern diese Begrenzt ist weiß bestimmt kingshot. Ich weiß nicht was sich Glock eigentlich bei ihren Lampen/Laser gedacht hat im Bezug auf die Lichtstärke.
  4. Verdammt. Jetzt hast du und kingshot schon wieder Recht. Hab gerade beim Kollegen nochmal richtig nachgeschaut. Schön das so viele kompetente Leute hier sind.
  5. Die Fragen von mir wurden soweit alle geklärt durch German. Danke Wer evtl. meine Warensendung öffnet Zoll, Dhl ..... ist mir eigentlich egal. Mit der Serienummer die evtl. auf einer Lampen/Laser Kombi fehlt sehe ich anders wie Kingshot. (Ich habe noch an keinen Lampen/Lasern in D mit einer Nummer gesehen).
  6. @ German Danke. Also muss ich die BAFA anschreiben ob ich den Lampen/Laser einführen darf ohne oder mit Genehmigung der BAFA? Brauchen die genaue Angaben von Verkäufer, Modell, Marke, Rechnung u.s.w..... @Schilfhan Es sind Berufliche Tätigkeiten.
  7. Kingshot ist immer eine gute Option. Auf Pol Tec bin ich noch gar nicht gekommen. Danke Die Ausnahmegenehmigung umfasst auch den Import. Den Verweis bezüglich Ein- und Ausfuhrgenehmigungen auf das BAFA hab ich auch gefunden, verstehe ich aber nicht ganz was die BAFA damit zu tun hat ? @Schlifhalm: Ich würde dir ja sagen wie ich die bekommen habe, aber es ist für dich leider nicht anwendbar.
  8. Weil die kaum einer hat oder haben darf sowie den passenden Remote Tailcap Switch (falls doch sind es meistens nur die ältern Modelle und nicht die neuen mit 500 Lumen). Und ein ganz wenig der günstigere Preis in den USA
  9. Ich bin im Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Licht/Laser Modulle. Kann ich mir z.b über ebay.com von einem Händler oder einer Privatperson z.B eine Surefire X400 bestellen (es gibt ja einige die Weltweit versenden sowohl Händler als auch Private) ? Ich gehe mal davon aus das die Produkte von Surefire wie X400 unter die ITAR Richtlinien fallen, diese aber einfach so versendet werden. Der Deutsche Zoll sollte ja kein Problem darstellen mit einer Ausnahmegenehmigung für den legalen Besitz. Dann noch brav Steuern und so weiter bezahlen. Oder sieht hier jemand ein Problem? (BAFA oder mit ITAR..........) Thanks
  10. checker

    ETSS - Export USA

    Ich habe gerade selber ETSS angefragt. Hat keine 5 min gedauert bis eine nette Rückantwort (sogar) auf Deutsch kam. Doch leider lässt Glock USA selber keine Exporte von Gen.4 in FDE zu.
  11. Einfach nur alles quatsch. Ich wette um jeden Betrag das die Großhändler und Generalimpoteure der Night Sight diese in einem Jahr immer noch nicht von ihrer Homepage genommen haben und diese weiter an jeden verkaufen. Ganz einfach weil die es dürfen. Und die die das entscheiden sehen das nun mal anders wie manche hier. Gott sei dank
  12. @Godix gibt es da noch drüber was zu lesen, nur zur Info. Danke
  13. Danke für die Fachkundigen Antworten. @Godix Also hat Herr Orth ohne Meisterprüfung eine gewerbliche Herstellungslizenz bekommen, ohne IHK u HWK geschiss?
  14. Ich hab mir eben nochmal die Verwaltungsvorschriften sowie §21 und §26 des Waffengesetzes durchgelesen. Das die Mindestvorraussetzung Büchsenmachermeister ist für die gewerbliche Waffenherstellung ist steht da aber explizit nicht. Und was da nicht steht kann ja auch nicht verlangt werden. Oder??
  15. Danke für die Fachkundigen Informationen. Na dann brauch ja jeder Waffenhändler einen Büchsenmacher, und kann nichts gewerblich an höchstbeanspruchten Teilen machen so wie ich das jetzt verstanden habe und eine Herstellungslizenz bekommt er nicht solange er kein Büchsenmachermeister ist. Na da hat der normale Legale Waffenbesitzer ja mal einen Vorteil gegenüber einem Händler.
  16. Ok lese ich mal durch. Ich habe schon öfters gehört das es z.B für Händler gar kein Problem sein soll eine solche Lizenz zu beantragen gerade für die Hülsenbrücke anzubohren für eine Zielfernrohrmontage. Ist das richtig, oder wurde da übertrieben?
  17. Besteht die Möglichkeit eine Private Waffenherstellungslizenz (für bestimmte Arbeiten im klar abgegrenzten Bereich) bei der zuständigen Behörde zu beantragen??????? Ich bin gelernter Werkzeugmacher und besitze so die nötigen Fertigkeiten und Maschinen um Fachgerechte Arbeiten auszuführen. Es soll an meiner Glock am Schlitten eine Ausfräsung zur Befestigung eines Docter Sights ausgefräst werden und an meinem K98 an der Hülsenbrücke Löcher für eine Befestigung eines Zielfernrohres angebracht werden. Im Anschluss erfolgt natürlich ein Neubeschuss durch das Beschußamt. Natürlich könnte ich die Arbeiten bei einem Büchsenmacher beauftragen, dieses möchte ich aber nicht weil ich Spaß dran hätte es selber zu machen. Bei der zuständigen Behörde wurde schon mal angeklingelt, aber da meinte man es geht nur für Gewerbliche und auch nur wenn man als Büchsenmacher in die Handwerksrolle eingetragen ist. Ich habe aber schon des Öfteren gehört das sich auch Waffenhändler eine gewerbsmäßige Waffenherstellungslizenz beantragt und auch bekommen haben diese dann begrenzt war auf kleine Bohr und Fräsarbeiten. Für die Bearbeitung Wesentlicher Waffenteile ist nun mal eine Herstellungslizenz erforderlich, es muss doch möglich sein diese auf bestimmte Bereiche zu begrenzen und diese als gelernter Werkzeugmacher zu bekommen auch ohne Büchsenmacher der in die Handwerksrolle eingetragen ist (also Büchsenmachermeister) zu sein. Dann wäre es ja auch als normaler Büchsenmacher (ohne Meister) theoretisch dann auch nicht möglich.
  18. @didgeridoo Da hast du leider recht. Wir D****n machen uns gegenseitig fertig und haben keine Toleranz. Der größte Feind der legalen Waffenbesitzer ist der legale Waffenbesitzer.
  19. Ich würde so gerne German und Joe07 eine S&W M&P von VATC schenken. Wird diese auch durch Verbrecher vertrieben hier in D ? Ich denke nein. Also nach Aussagen macher sind 80 % der Waffenhändler eine Verbrecher Bande.
  20. In der Schule war das immer so dass der der Angeschwärzt hat weil wir gegen das Gesetz verstoßen haben und mit einem richtigen Fußball anstelle eines Soft Ball gespielt haben konnte dieser in der Regel nur noch mit sich alleine Spielen. Wobei ich und andere immer noch der Meinung sind das gegen kein Gesetze verstoßen wurde und die Night Sights legal vertrieben werden.
  21. @ Joe07 Warum fragen, der kann doch - wie es bei den BKA-Feststellungsbescheiden üblich diese auf seiner Homepage veröffentlichen! Sei doch nicht so Feige und Frag Ihn selber. Du musst keine Angst haben der wird dir bestimmt höfflich eine Antwort geben. Das ist kein Verbrecher .
  22. @Joe07 Wie kommst du darauf, belehrt und angeschwärzt worden zu sein. Hier wurden lediglich die berechtigten Fragen von Usern beantwortet, die das Forum dazu bemüht hatten, eine dritte unabhängige Meinung zu bekommen. Wieso ICH ??????? Es steht doch wohl außer Frage das der Betreffende Händler angeschwärzt wurde aus niedrigen Beweggründen von einem anderen Händler/Hersteller der mit S anfängt. Und jetzt kommen die ganzen Moralapostel aus Ihren Löchern. Wenn hier die Scharia Gesetz wäre wäret ihr die ersten die die Steine werfen würden mit der Begründung das Ihr euch an die Gesetzte haltet. Was wäre eigentlich zwischen 1940 und 1945 passiert wenn sich alle an die Gesetzte gehalten hätten?
  23. @German Frag den Händler doch einfach selber was er für eine Genehmigung hat (kennst Ihn ja)(Fragen werden bestimmt beantwortet). Du und deine Bande würden eh wieder alles in Frage stellen. Okay Bande nehm ich zurück meinte Gleichgesinnte
  24. Ich hatte am Anfang schon mal gefragt wieso aktuell immer noch legal Tritium Visiere nach Deutschland importiert werden mit Genehmigung und entrichteter Steuer wenn das verboten sein soll. Diese werden auch nach wie vor aktuell an jeden verkauft. Wieso geht von euch Besserwisser niemand darauf ein (Ihr wisst doch welcher Bannerkunde und Importeur gemeint ist). Es kann mir doch keiner Erzählen das der die Dinger illegal einführt und im Internet verkauft und seinen guten Ruf riskiert. Ich und auch bestimmt die Mehrzahl hier konnten schon früher die Leute in der Schule nicht leiden, die die anderen Mitschüler belehrt und angeschwärzt hatten weil sie anstelle mit einem Softball einen normalen Lederball zum spielen benutzt haben. WEIL ES IST JA VERBOTEN.
  25. Die Frage ist, was ist dem Händler passiert ? Ich würde sagen nix, weil es keine Handhabe gibt. Er wurde maximal gebeten die Night Sights nicht mehr zu verkaufen, da die Rechtslage nicht eindeutig ist.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.