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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


didgeridoo

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...

Die Kernfrage beantwortest du leider nicht: Gibt es wirklich unter uns Zweifel daran, dass Gesetze eingehalten werden müssen, solange sie gelten?

Teddy

Zweifel an der unbedingten Pflicht Einhaltung von Gesetzen bzw. daraus resultierend deren Nichteinhaltung auf breiter Front hätten sowohl den Holocaust als auch die Toten an der innerdeutschen Grenze verhindert.

Insofern sollte man sein eigenes Handel durchaus auch daran orientieren ob es sinnvoll und moralisch gerechtfertigt ist.

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Die Idee, alles was geschriebenes Gesetzesrecht ist, "richtig" oder gar "gut" finden zu müssen, ist weder mein Standpunkt, noch - soweit ich sehe - der von @Joe07, der das i.Ü. mehrfach betont hat.

Unter dem Begriff "Sachargument" hatte ich mir vorgestellt, dass jemand die Herleitung von @Joe07s Rechtsansicht in Zweifel zieht, indem er die anerkannten Auslegungsmethoden heranzieht und mittels dieser Methoden Fehler (wenn vorhanden) aufweist oder andere, abweichende Schlussfolgerungen schlüssig dartut. Deine Auffassung davon, was ein Sachargument sein soll, bestärkt mich aber in der Ansicht, dass es lediglich darum geht, eine vorhandene Regelung nicht befolgen zu wollen (die, wenn sie nicht sanktioniert wäre, dann wohl auch konsequenterweise nicht befolgt werden würde). Der Sprachgebrauch, z.B. der Begriff "Gewaltandrohung" ist da doch verräterisch. ....

Lass es!

Denn die, die hier mit sachfremden Argumenten die User, die sich an die europäischen Strahlenschutzbestimmungen gebunden fühlen, als Duckmäuser und Obrigkeitshörig bezeichnen wissen gar nicht worüber sie sich hier äußern.

Vermutlich haben sie noch nicht einmal die Zweckbestimmung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung gelesen oder verstanden!

Denn "physikalische Realität" ist, dass Vorrichtungen mit Tritium nicht absolut dicht sind und Tritium, weil es gasförmig ist, immer (wenn auch in geringen Mengen) durchs Gehäuse diffundiert und dadurch in die Atmosphäre gelangt! Außerdem kann Tritium bei Beschädigung des Gehäuses spontan freigesetzt werden. Die hier in Rede stehende Freigrenze ist aufgrund der latenten Gefahr, dass Tritium durch nicht vorhersehbare Ereignisse freigesetzt und die die Atemwege geraten kann so europaweit festgesetzt worden.

Aber auch dies werden die beratungsresistenten User nicht akzeptieren.

Vielleicht hilft diese Informationsschrift der Schweizer Unfallversicherungsanstalt Arbeitsmedizin "Der Strahlenunfall" einmal über darüber nachzudenken ob es sich bei den Strahlenschutzbestimmungen um Gewaltandrohung handelt oder es vielleicht doch darum geht, Menschen, Tiere und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlen zu schützen!

Die v. g. Informationsschrift enthält u. a. einen Bericht über einen Unfall beim Abfüllen von Tritiumgas!

Dass hiesige Haltung einiger Lagalwaffenbesitzer zu Strahlenschutzbestimmungen nicht mit der bei anderen Gelegenheiten dargestellten außerordentlichen Gesetzestreue in Einklang zu bringen ist, ist bisher auch nur dir ein Dorn im Auge!

Abschließend zum Duckmäuser:

Ich glaube nicht, dass hier jemand von den selbsternannten Strahlenschutzexperten so couragiert seine Rechte bei Behörden vertritt wie er sich hier selbst darstellt! Eben nur "viel Rauch um nichts"!

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Denn "physikalische Realität" ist, dass Vorrichtungen mit Tritium nicht absolut dicht sind und Tritium, weil es gasförmig ist, immer (wenn auch in geringen Mengen) durchs Gehäuse diffundiert und dadurch in die Atmosphäre gelangt! Außerdem kann Tritium bei Beschädigung des Gehäuses spontan freigesetzt werden. Die hier in Rede stehende Freigrenze ist aufgrund der latenten Gefahr, dass Tritium durch nicht vorhersehbare Ereignisse freigesetzt und die die Atemwege geraten kann so europaweit festgesetzt worden.

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Oh Gott, wir müssen alle sterben...

Das Teufelszeug entsteht sogar in der Natur und wir können nichts dagegen tun! Ganze 3,5kg sollen davon ständig unterwegs sein. Wenn man jetzt noch das Radon, den C14 im CO2 sowie das Ozon (ok, das ist nicht radioaktiv, aber auch zellschädigend) dazunimmt - am Besten hört man sofort auf zu atmen, das uns umgebende Gasgemsich ist lebensgefährlich.

Da wäre es auch mal Zeit für schärfere Grenzwerte.

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Vermutlich haben sie noch nicht einmal die Zweckbestimmung des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung gelesen oder verstanden!

Ich muss auch nicht erst den Koran lesen, um die Scharia abzulehnen.

Dass Du uns die Tatsache, dass deine Religion dir den Einbau des dritten Tritiumröhrchens in die Visierung oder auch nur die gemeinsame Aufbewahrung von zwei Visierungen, die zusammen den Grenzwert überschreiten, als "Sachargument" verkaufen willst, ist doch wohl ein Witz. Wenn durch einen Flugzeugabsturz oder Meteoriteneinschlag mein Haus so komplett zerstört wird, so dass alle Röhrchen in den Visierungen gleichzeitig kaputtgehen, habe ich ein ganz anderes Problem als die Spuren von H3 in der Atemluft. Das ganze erinnert mich jedenfalls eher an Sachen wie Vorschriften für koscheres Essen oder ähnliches Zeugs aus der Bibel als an das, was ich als "Sachargumente" bezeichne.

Du sollst nicht drei Tritiumröhrchen in deiner Visierung verbauen, wenn deren Gesamtaktivität 1,00 GBq überschreitet, noch mehrere Visierungen in deinem Hause lagern, wenn deren Gesamtaktivität 1,00 GBq überschreitet, denn das ist dem HERRN ein Greuel und er wird deine Nachkommen verfluchen bis ins siebte Glied und austilgen aus dem Stamme BRD. :rofl:

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...

Wenn Du die Frage allgemein stellst, dann ist meine Antwort ein ganz klares Ja, und wer das anders sieht, darf sich meines tiefen Misstrauens in seine menschlichen Qualitäten sicher sein.

Du - und die, die dir zustimmen: Ihr seid euch schon darüber im Klaren, dass ihr damit vollständig den gesellschaftlichen Konsens aufkündigt, der unser Gemeinwesen zusammenhält?

Dazu sage ich: ich möchte als LWB nicht mit denen in Zusammenhang gebracht werden, die selbst nach Lust und Laune entscheiden, ob sie sich an geltendes Recht halten wollen.

Teddy

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Ich muss auch nicht erst den Koran lesen, um die Scharia abzulehnen. ....

Nee, aber die Zweckbestimmungen zum Strahlenschutzrecht sollten es schon sein, wenn man sachkundig mitdiskutieren will! Es sei denn man begnügt sich mit Polemik!

Aber du bestätigst ja selbst, dass du die hier in Rede stehenden Strahlenschutzbestimmungen - ohne sie gelesen und damit nicht verstanden zu haben - ablehnst. Eine wirklich sehr interessante Art der Rechtsfindung!

Hier ein paar Links mit ergänzenden Sachargumenten zur Zweckbestimmung der Strahlenschutzverordnung einschließlich der Freigrenzen:

  1. Amtliche Begründung zur Novellierung der Strahlenschutzverordnung
  2. Positionen der Strahlenschutzkommission zu Grundsatzfragen bei der Anpassung der Strahlenschutzverordnung an die neuen EURATOM-Grundnormen

Die v. g. Dokumente enthalten auch Sachargumente zu den Freigrenzen. Aber wer Strahlenschzubestimmungen ablehnt ohne den Zweck gelesen bzw. verstanden zu haben ist sowieso keinen Sachargumenten zugänglich!

Bearbeitet von Gast
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Da wäre es auch mal Zeit für...

... die Umsiedlung des halben Erzgebirges und der Oberpfalz. Dort entsteht zT soviel Radon durch die NATÜRLICHEN Uranlagerstätten frei gesetzt, das in einigen Ecken des Erzgebirges Keller und Häuser gesperrt werden müssten, weil die zulässige Jahresdosis (ja, das was lt. den Profis hier so unwichtig ist) dort gefühlt binnen ein paar Monaten erreicht werden kann. Und jetzt ? Siedeln wir das Erzgebirge um ? Die Oberpfalz strahlt übrigens mit dem Erzgebirge um die Wette weil sie mehrheitlich aus Granit besteht und das nun mal 238Uran enthält, so wie jede Granitarbeitsplatte für die Küche.

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Und schon wieder wirft man hier einiges durcheinander... so stimmt deine Aussage wenigstens, denn ans Recht zu halten, denke ich, hat Senne nicht das geringste Problem...

Geltendes Recht und geltendes Gesetz sind für dich zwei verschiedene Sachen? Ich habe in grauer Vorzeit mal gelernt, dass geltendes Gesetz geltendes Recht ist und bleibt, solange bis es vom BVerfG aufgehoben wird oder durch Befristung außer Kraft tritt.

Teddy

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Nein, das hat Du falsch verstanden.

BigMamma und Senne erfinden sich ein völlig schwammiges System, das zu erklären sie selbst nicht in der Lage sind, und erheben es zur absoluten Allgemeingültigkeit. Sie kreieren damit ein eigenes Gesetzessystem, bei dem aber die Gesetze auf keinen Fall aufgeschrieben sein dürfen, da sich aber ohnehin jeder daran hält ist das auch hat nicht nötig. Andererseits muss man sich aber auch gar nicht daran halten, weil man für Fehltritte nicht belangt werden kann, außer man stimmt dem vorher zu.

Und das nennen sie "Recht". Und das ist was ganz anderes als "Gesetz ". Zumindest ist das die Quintessenz dessen was sie erklärt haben. In verständlichen Worten: Das uneingeschränkte Recht des Stärkeren.

Bearbeitet von Fyodor
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Geltendes Recht und geltendes Gesetz sind für dich zwei verschiedene Sachen?

Aber sicher doch, wer das anders sieht, ist ein blauäugiger Realitätsverweigerer... um Recht und Unrecht unterscheiden zu können, brauche ich zB auch kein GG-Gericht, das schaffe ich auch noch ganz gut allein. Nur leider kollidiert das Recht eben oft genug mit dem Gesetz, dem zu folgen wir dennoch gezwungen werden, dafür sorgt schon der Gewaltmonopolist, mit mehr Waffen und dem Personal und Willen, diese auch jederzeit gegen jeden, der nicht seinem Willen folgt, einzusetzen. Nur ob das die Basis für ein friedvolles Zusammenleben sein kann ?

Wie war das Bsp. gleich: "Hr. Blockwart ich weiß noch was, bei Meyers sitzen noch Juden im Keller.", denn von 33 bis 45 war es verboten per GESETZ Juden im Keller zu verstecken und man ist doch ein artiger Bürger und hält sich ans GESETZ. Die Frage ob das Recht war, sollte sich jeder für sich selbst beantworten. Wer hier zum Ergebnis "Ja" kommt, der sollte sich vlt. besser um eine Einwanderung nach Nord-Korea bemühen.

Bearbeitet von BigMamma
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Vorab ein Link zu einem Artikel der nur indirekt zum Thema passt, aber für jeden LWB ein paar nette Argumente enthält.

Und wer weis schon, dass Fisch viel gefährlicher als Rindfleisch ist: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/pruem/aktuell/Heute-in-der-Pruemer-Zeitung-An-verschluckten-Fischgraeten-sterben-mehr-Menschen-als-an-Rinderwahn;art8111,3447348

Dazu sage ich: ich möchte als LWB nicht mit denen in Zusammenhang gebracht werden, die selbst nach Lust und Laune entscheiden, ob sie sich an geltendes Recht halten wollen.

Der Unterschied zwischen "nach Lust und Laune entscheiden" und "nachdenken ob ein Gesetz/Verordnung/Anweisung gegen z.B. die menschlichen Grundrechte verstösst und danach zu entscheiden dieses Gesetz nicht einzuhalten" ist Dir aber hoffentlich schon bewusst?

Ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung (Ich gehe mal davon aus, dass für Dich geltende Verordnungen auch "Recht" sind) kann durchaus gegen unser aktuelles Grundgesetzt verstoßen und dann hast Du, ich bleibe jetzt mal bei Deiner Wortwahl, das "Recht" gegen diese Verordnung oder dieses Gesetz zu verstoßen bzw. dich daran zu halten. Natürlich immer mit dem Risiko, dass sich danach herausstellt (bzw. höchstrichterlich festgestellt wird), dass die Verordnung doch mit dem Grundgesetz im Einklang steht.

Wie war das Bsp. gleich: "Hr. Blockwart ich weiß noch was, bei Meyers sitzen noch Juden im Keller.", denn von 33 bis 45 war es verboten per GESETZ Juden im Keller zu verstecken und man ist doch ein artiger Bürger und hält sich ans GESETZ. Die Frage ob das Recht war, sollte sich jeder für sich selbst beantworten. Wer hier zum Ergebnis "Ja" kommt, der sollte sich vlt. besser um eine Einwanderung nach Nord-Korea bemühen.

Das Beispiel ist meiner Meinung nach etwas falsch, da ich nicht glaube, dass es ein Gesetz gab, dass Dich verpflichtet hat einen Nachbarn zu denunzieren, der Juden im Keller versteckt hat. Bin mir da aber nicht sicher, da gerade damals praktisch alles "gesetzlich legitimiert" wurde um nach außen den Anschein zu erwecken "das ist alles legal was wir machen". Es gab sogar ein Gesetz, das geregelt hat, wie der Staat das Eigentum von jüdischen Kindern verwerten durfte nachdem deren Eltern ins KZ geschafft wurden.

Aber genau aus diesem Grund würde ich ein "Gesetz zum Strahlenschutz", das, egal ob sinnvoll oder nicht (kann ich nicht beurteilen), zumindest die Aufgabe hat Menschen zu schützen, nicht mit Gesetzen aus dem dritten Reich vergleichen. Auch sehe ich hier kein "Recht" darauf sich einfach nicht an diese Gesetze zu halten.

... die Umsiedlung des halben Erzgebirges und der Oberpfalz. Dort entsteht zT soviel Radon durch die NATÜRLICHEN Uranlagerstätten frei gesetzt, das in einigen Ecken des Erzgebirges Keller und Häuser gesperrt werden müssten, weil die zulässige Jahresdosis (ja, das was lt. den Profis hier so unwichtig ist) dort gefühlt binnen ein paar Monaten erreicht werden kann. Und jetzt ? Siedeln wir das Erzgebirge um ? Die Oberpfalz strahlt übrigens mit dem Erzgebirge um die Wette weil sie mehrheitlich aus Granit besteht und das nun mal 238Uran enthält, so wie jede Granitarbeitsplatte für die Küche.

Jetzt wären wir wieder beim Artikel unter http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/pruem/aktuell/Heute-in-der-Pruemer-Zeitung-An-verschluckten-Fischgraeten-sterben-mehr-Menschen-als-an-Rinderwahn;art8111,3447348 und der Himbeere. Bist Du wirklich der Meinung, nur weil in Himbeeren sehr viele Schadstoffe enthalten sind, sollten auch in allen künstlich hergestellten Lebensmitteln eine solch hohe Konzentration von Schadstoffen erlaubt werden? ich hoffe mal nicht bzw. ich hoffe, dass Du dich nicht mit dieser Meinung soweit durchsetzen kannst, dass die diversen Lebensmittel-Verordnungen bzw. -Gesetze geändert werden. Ansonsten müsste ich nämlich auch mit den dann sicherlich höheren Schadstoffen (aufgrund von "besser haltbar", "billigere Herstellung", etc.) leben.

PS: Nur damit mich alle richtig verstehen: Ich bin gegen das Verbot von Himbeeren und auch gegen eine Zwangsumsiedlung aus natürlich radioaktiv belasteten Gebieten. ;-)

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Denn "physikalische Realität" ist, dass Vorrichtungen mit Tritium nicht absolut dicht sind und Tritium, weil es gasförmig ist, immer (wenn auch in geringen Mengen) durchs Gehäuse diffundiert und dadurch in die Atmosphäre gelangt! Außerdem kann Tritium bei Beschädigung des Gehäuses spontan freigesetzt werden. Die hier in Rede stehende Freigrenze ist aufgrund der latenten Gefahr, dass Tritium durch nicht vorhersehbare Ereignisse freigesetzt und die die Atemwege geraten kann so europaweit festgesetzt worden.

Und in den USA sind diese Leuchtelemente dann immer dicht oder können US-Amerikaner einfach Strahlung besser ab? Oder wenn ein Leuchtelement in Konsumgüter verbaut wird, dann ist das Tritium weniger gefährlich?

Bearbeitet von Gast
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Dazu sage ich: ich möchte als LWB nicht mit denen in Zusammenhang gebracht werden, die selbst nach Lust und Laune entscheiden, ob sie sich an geltendes Recht halten wollen.

Du meinst mal wieder Gesetz, wenn du von Recht sprichst.

Und ja, Menschen wie Senne und ich wollen auch sehr ungern mit Leuten eines Filbingschern Schlages in Zusammenhang gebracht werden.

Von Lust und Laune hat übrigens niemand etwas geschrieben.

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Es sind eklatant verschiedene Sachen.

Ja, besonders von der Gueltigkeit her. Rein praktisch kann ein Recht nicht gueltig oder ungueltig sein - es ist immer existent, egal ob es von jemand Anderem anerkannt wird oder nicht.

Ein Gesetz kann gueltig oder ungueltig sein, das ist vom jeweilig herrschenden System abhaengig und kann in manchen Systemen sogar vom Gericht als ungueltig erklaert werden, obwohl es irgendwo im Gesetzesbuch steht (siehe jury nullification). Wenn nun ein Gesetz einem Recht widerspricht, dann kann ja nur eins von Beiden gueltig sein, oder?

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Geltendes Recht und geltendes Gesetz sind für dich zwei verschiedene Sachen? ....

Es sind eklatant verschiedene Sachen.

Dann lies dich mal hier ein: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht

Und in den USA sind diese Leuchtelemente dann immer dicht oder können US-Amerikaner einfach Strahlung besser ab? Oder wenn ein Leuchtelement in Konsumgüter verbaut wird, dann ist das Tritium weniger gefährlich?

Wo bitte soll ich dies behauptet haben und was hat das mit europäisches bzw. deutsches Strahlenschutzrecht zu tuen ?

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Dann lies dich mal hier ein: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht

*hüstel*

Wo bitte soll ich dies behauptet haben und was hat das mit europäisches bzw. deutsches Strahlenschuttrecht zu tuen ?

Wer hat behauptet, daß du das behauptet hast? Niemand.

Wenn allerdings solche Leuchtelemente in den USA problemlos besitz- und nutzbar sind, hier aber eine so eklatante Gesundheitsgefährdung darstellen, daß man den Umgang etc. sehr streng reglementieren muß, so kann das doch nur daran liegen, daß in den USA eine andere Physik am Werke ist und z.B. US-Amerikaner Strahlung sehr viel besser abkönnen als Europäer. Wenn jedoch die Physik überall gleich ist und US-Amerikaner trotzdem keine Probleme mit diesen Leuchtelementen haben, kann es nur den Schluß geben, daß die europäische Regelung Bullshit ist.

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.... Wenn allerdings solche Leuchtelemente in den USA problemlos besitz- und nutzbar sind, hier aber eine so eklatante Gesundheitsgefährdung darstellen, daß man den Umgang etc. sehr streng reglementieren muß, so kann das doch nur daran liegen, daß in den USA eine andere Physik am Werke ist und z.B. US-Amerikaner Strahlung sehr viel besser abkönnen als Europäer. Wenn jedoch die Physik überall gleich ist und US-Amerikaner trotzdem keine Probleme mit diesen Leuchtelementen haben, kann es nur den Schluß geben, daß die europäische Regelung Bullshit ist.

Vielleicht liegt es nur daran, dass den Amerikanern schlichtweg die Gesundheit ihrer Bürger weniger wertvoll ist als den Europäern!

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.... Wenn allerdings solche Leuchtelemente in den USA problemlos besitz- und nutzbar sind, hier aber eine so eklatante Gesundheitsgefährdung darstellen, daß man den Umgang etc. sehr streng reglementieren muß, so kann das doch nur daran liegen, daß in den USA eine andere Physik am Werke ist und z.B. US-Amerikaner Strahlung sehr viel besser abkönnen als Europäer. Wenn jedoch die Physik überall gleich ist und US-Amerikaner trotzdem keine Probleme mit diesen Leuchtelementen haben, kann es nur den Schluß geben, daß die europäische Regelung Bullshit ist.

Vielleicht liegt es nur daran, dass den Amerikanern schlichtweg die Gesundheit ihrer Bürger weniger wertvoll ist als den Europäern!

Schwer vorstellbar bei deren Produkthaftungsgesetzen und deren Entschädigungssummen...

Dann beantragt dort http://ec.europa.eu/energy/nuclear/euratom/euratom_en.htm die Anhebung der Freigrenze für H3 (Tritium) !

Lässt sich ja ganz einfach damit begründen, dass die Amerikaner "eurer Meinung nach" keine gesundheitlichen Probleme mit einer höheren Freigrenze für H3 haben !

Es könnte allerdings sein, dass ihr eure Mutmaßung wissenschaftlich belegen müsst !

Übrigens: Ihr solltet dann evtl. auch die in den USA geltende Freigrenze nachweislich benennen können !

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Ja, besonders von der Gueltigkeit her. Rein praktisch kann ein Recht nicht gueltig oder ungueltig sein - es ist immer existent, egal ob es von jemand Anderem anerkannt wird oder nicht.

Ein Gesetz kann gueltig oder ungueltig sein, das ist vom jeweilig herrschenden System abhaengig und kann in manchen Systemen sogar vom Gericht als ungueltig erklaert werden, obwohl es irgendwo im Gesetzesbuch steht (siehe jury nullification). Wenn nun ein Gesetz einem Recht widerspricht, dann kann ja nur eins von Beiden gueltig sein, oder?

Postulierst du damit ein wie auch immer geartetes übergesetzliches (quasi "göttlich gegebenes") Naturrecht, dem sich das durch Menschen gesetzte Recht unterzuordnen hat? Ich empfehle zur Einführung ins Thema dazu: Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde

Ich sprach in der von @gebuesch1 zitierten Passage von geltendem Gesetz und geltendem Recht. Und wie du einige Posts vorher lesen kannst, hatte ich ausdrücklich die (Verfassungs)gerichtliche Aufhebung von Gesetzen als Endigungsgrund für deren Geltung (und damit deren Existenz als "Recht") genannt.

Wir können hier die abendländische Rechtsphilosophie der letzen 2500 Jahre ausbreiten und meinetwegen in extenso diskutieren. Aber das tue ich mir nach fast 40 Jahren nicht nochmal an, wenn den Diskussionspartnern allem Anschein nach bereits das Grundlagenwissen fehlt.

Teddy

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Es könnte allerdings sein, dass ihr eure Mutmaßung wissenschaftlich belegen müsst!

Sollte nicht, der etwas verbietet bzw. neudeutsch reguliert, wenn er schon ein Recht dazu hat, wenigstens dem Anschein nach selbst für eine wissenschaftliche Begründung sorgen? Wo kann ich die denn zu der Aktivitätsobergrenze für den freien Umgang nachlesen? Und spätestens an dem Punkt sind wir dann auch wieder bei der Frage, warum es hier eine Aktivitätsobergrenze aber keine Äquivalenzdosisobergrenze gibt.

Postulierst du damit ein wie auch immer geartetes übergesetzliches (quasi "göttlich gegebenes")Naturrecht, dem sich das durch Menschen gesetzte Recht unterzuordnen hat?

Dies tut er.

Deiner Ansicht nach gab es im Fall Filbinger kein Fehlverhalten dieser Person, oder?

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