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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


didgeridoo

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do gehst auf den link und kannst mal guggn was du alles mit dem tritium anstellen kannst..

http://www.niebergall.de/jo173/index.php/weitere-produkte/66-radiolumineszenz-fuer-milit-anwendung

Dein Wissen in aller Ehrn, aber jetzt hör auf so en Schmarrn zu verzapfn, dass die Dinger als Kimme&Korn bloß fürd Behörden legitim sind!

Danke, die Seite kannte ich noch nicht!

Besonders interessant ist auch diese Seite: http://www.niebergall.de/jo173/index.php/weitere-produkte/72-neu-c

Schön, dass diese Firma die Freigrenze von 1 GBq als akzeptabel betrachtet!

Solange die 1 GBq noch gültig sind muss man dann schauen, was in Kimme und Korn eingebaut ist: http://www.niebergall.de/jo173/index.php/weitere-produkte/42-zielsysteme-lumineszent

Womit der Händler nicht aus der Genehmigungspflicht (§ 7 StrlSchV) ist. Denn mit 1 GBq kommt der nicht weit!

Und die Rechtfertigung bezüglich der Verwendung von Visierungen und Optiken durch Privatpersonen ist damit auch noch nicht geklärt!

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Kann einer eine valide Auskunft geben, ob der Besitz (auf der Glock) in irgend einer Weise problematisch ist?

Eine valide Auskunft ist möglich, wenn du mal nachschaust, was da draufsteht und dies weitergibst!

Oder, wenn sie so original geliefert worden ist - Glock um schriftliche Stellungnahme bitten!

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Darfst du haben.

Gesamt unter 1 GBq Strahlenbelastung.

Hab beim Glock Service Center nachgefragt.

Da einzige problematische sind nur die/der Oberlehrer die alles besser wissen wollen.

Trijicon sind auch unter diesem Wert, zumindest die die legal hier importiert werden.

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.... Da einzige problematische sind nur die/der Oberlehrer die alles besser wissen wollen.

Trijicon sind auch unter diesem Wert, zumindest die die legal hier importiert werden.

Sei doch so anständig und ehrlich und schreib was du meinst! Denn die Rechtfertigung ist auch dann nicht vom Tisch, wenn die Gesamtaktivität < als 1 GBq ist!

Anlage XVI, Teil B, Nr. 4: http://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2001/anlage_xvi_180.html

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Darfst du haben.

Gesamt unter 1 GBq Strahlenbelastung.

Hab beim Glock Service Center nachgefragt.

Und wie weist Du das der kontrollierenden Behörde nach?

Hast Du vom Glock Service Center auch irgend einen schriftlichen Nachweis bekommen?

Trijicon sind auch unter diesem Wert, zumindest die die legal hier importiert werden.

Und wie weist Du das der kontrollierenden Behörde nach?

Und wie unterscheidest Du die "legal importierten" von den illegal importierten, die das BMU scheinbar identifiziert und jetzt bei einem ersten Händler aus dem Verkehr gezogen hat?

Die sind von einem der beiden OEM-Hersteller, der auch die meisten anderen Leuchtelemente herstellt, incl. der von Glock.

.... Da einzige problematische sind nur die/der Oberlehrer die alles besser wissen wollen.
Das einzig problematische hier im Thread sind die, die die geltende Rechtslage nicht verstehen oder akzeptieren wollen. Insbesondere die, die auf abstruseste Weise zwischen "Recht" und Gesetz differenzieren. Dann lieber auf "die Oberlehrer" schimpfen, ohne selbst auch nur im Ansatz irgend ein überprüfbares Sachargument für die eigene Meinung bzw. die eigenen Behauptungen zu bringen... :sleep:
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Und wie weist Du das der kontrollierenden Behörde nach?

Gar nicht hier in Deutschland muss keiner seine Unschuld beweisen.

Mir muss schon die Schuld nachgewiesen werden das die Night Sights über dem Grenzwert liegen.

Natürlich habe ich es schriftlich von Trijicon und Glock.

Da mir es eh keiner glaubt fragt doch selber an.

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Und die Rechtfertigung bezüglich der Verwendung von Visierungen und Optiken durch Privatpersonen ist damit auch noch nicht geklärt!

Langsam, lieber joe wirst mir doch noch sympathisch.

In dem o.g. Punkt sehe ich die Dinger mit Leuchtpunktzielvisieren gleichgestellt. Oder was spricht dagegeben? Is doch wuarscht ob die Energiequelle Lithium, NiCd, Tritium oder sonstwas ist - technisch machts alles die Visierung helle! Völlig wurscht was die StrSchVO oder wie sie auch heißen mag spricht.

Habe die Ehre

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.... In dem o.g. Punkt sehe ich die Dinger mit Leuchtpunktzielvisieren gleichgestellt. Oder was spricht dagegeben? Is doch wuarscht ob die Energiequelle Lithium, NiCd, Tritium oder sonstwas ist - technisch machts alles die Visierung helle! Völlig wurscht was die StrSchVO oder wie sie auch heißen mag spricht. ....

Der Link verweist auf die Liste "nicht gerechtfertigter Tätigkeiten"!

Bei in der Liste nicht gerechtfertigter Tätigkeiten spielt es keine Rolle ob die Freigrenze von 1 GBq eingehalten ist oder nicht. Tätigkeiten (Umgang) mit derartigen Vorrichtungen sind grundsätzlich nicht zulässig - im vorliegenden Fall ausschließlich der Bundeswehr und den Polizeibehörden zugebilligt!

Im Prinzip ist die Situation vergleichbar mit Laserzielgeräten - diese dürfen auch nur Bundeswehr und Polizei einsetzen!

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Gar nicht hier in Deutschland muss keiner seine Unschuld beweisen.

Mir muss schon die Schuld nachgewiesen werden das die Night Sights über dem Grenzwert liegen.

Falsch.

Die StrlSchV stellt den Umgang mit natürlichen und künstlichen radioaktiven Stoffen grundsätzlich unter die durch sie festgelegten Regelungen.

Wenn Du geltend machst, dass Du Dich unterhalb irgendwelcher Freigrenzen oder innerhalb irgendwelcher Ausnahmen bewegst, dann musst Du den Nachweis bringen, dass das so ist.*

Da die Aktivität ausserhalb des Glaselements messtechnisch schwer nachweisbar ist, geht die Behörde hier auch nach den Herstellerangaben und der Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung aus. Nach einiger vergangener Zeit wissenschaftlich natürlich Humbug, aber derzeitige Vorgehensweise.

Es ist ja sehr gut, wenn Du von den Herstellern entsprechende Nachweise hast. Ich vermute aber mal, dass die Bitte, diese hier (anonymisiert) zu veröffentlichen nicht erfolgreich sein wird? Sonst hätte man sich ja die ganze Diskussion hier sparen können, wenn es solche Zertifikate/Nachweise gäbe.

Mir sind gegenteiligen Herstellerinformationen bekannt, wonach zumindest die am weitesten verbreiteten Kurzwaffentritiumvisierungen fast alle überhalb des Grenzwertes liegen (siehe vorliegendes Beispiel SigLites, die wurden mal OEM von Trijicon hergestellt und sind mittlerweile wohl von Meprolight und liegen - so wie die anderen Meprolights - bei ca. 1.1 GBq...). Die trigalights-Visierungen von mb-microtec sollen drunter liegen, ein offizielles Dokument habe ich da aber auch noch nicht gesehen, die Herstellerwebseite gibt verschiedene Elemente an, die zusammen je nach Kombination über oder unter dem (Frei-)Grenzwert liegen können.

Und wenn die Glock-Tritiumvisiere in Deutschland unproblematisch sind, wundert es mich, dass es hier auch keinerlei offiziellen Zertifikate zum Nachweis gibt - für Uhren aber schon.

* Natürlich nur in dem Fall, in dem Du in irgend eine Art Kontrolle kommen solltest, in der dies zum Thema wird. Wie sowas passieren soll, fällt mir auch nicht leicht vorzustellen, aber man weiss ja nie.

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... Gar nicht hier in Deutschland muss keiner seine Unschuld beweisen.

Mir muss schon die Schuld nachgewiesen werden das die Night Sights über dem Grenzwert liegen. ....

Du übersiehst hierbei, dass es sich bei Straf-/Owi-Recht und Verwaltungsverfahrensrecht um zwei grundverschiedene Dinge handelt!

Kommst du bei einer Überprüfung deinen Mitwirkungspflichten nach § 19 Abs. 2 Atomgesetz - AtG nicht nach, dann wird die Behörde die Untersuchung durch einen Sachverständigen bzw. durch ein Labor auf deine Kosten veranlassen!

Da sich die politische Mehrheit für die Änderung des WaffG schneller realisieren lässt als für eine Änderung der Anlage XVI zum AtG gehe ich davon aus, dass in absehbarer Zeit tritiumhaltige Visierungen und Optiken im WaffG als verbotene Gegenstände eingefügt werden!

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Der Link verweist auf die Liste "nicht gerechtfertigter Tätigkeiten"!

Bei in der Liste nicht gerechtfertigter Tätigkeiten spielt es keine Rolle ob die Freigrenze von 1 GBq eingehalten ist oder nicht. Tätigkeiten (Umgang) mit derartigen Vorrichtungen sind grundsätzlich nicht zulässig - im vorliegenden Fall ausschließlich der Bundeswehr und den Polizeibehörden zugebilligt!

Im Prinzip ist die Situation vergleichbar mit Laserzielgeräten - diese dürfen auch nur Bundeswehr und Polizei einsetzen!

Ich denk wir drehn uns im Kreis..

-> nicht gerechtfertigte Tätigkeit = "Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen zur Restlichtverstärkung..." -> Darfst du nur als Hoheit

-> Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen als Visierung = nicht geregelt ?! -> Freigrenze 1GBq und alles ist gut

-> Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen als Uhrendeko = nicht geregelt ?! -> Freigrenze 1GBq und alles ist gut

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Da sich die politische Mehrheit für die Änderung des WaffG schneller realisieren lässt als für eine Änderung der Anlage XVI zum AtG gehe ich davon aus, dass in absehbarer Zeit tritiumhaltige Visierungen und Optiken im WaffG als verbotene Gegenstände eingefügt werden!

Das glaube/hoffe ich eigentlich nicht, zumal sich damit das BMI ein rechtliches Ei in's Nest legen würde, da sie selber Tritiumvisiere auf den freien Markt verkauft haben... :closedeyes:

Ich gehe aber davon aus, dass man jetzt die Anbieter von solchen Visierungen in Deutschland besuchen wird, soweit mir bekannt ist, ist das grade im Gange.

Ob und wie die sich dann dagegen rechtlich wehren, evtl. Herstellerzertifikate nachweisen (gemäß checker gibt's die ja in irgend einer Form), die diese Visierungen nachweislich unter der Freigrenze verorten oder man halt auf bauartzugelassene Ausführungen (um)setzt oder - falls es sowas dann doch noch nicht geben sollte - sich endlich ein Hersteller und Händler "erbarmt", eine rechtssichere Lösung für den anscheinend ja doch bestehenden Bedarf zu schaffen - das werden wir dann ja sehen.

Ein Subsummieren von Tritiumvisierungen unter die "nicht gerechtfertigten Tätigkeiten" sehe ich rechtlich nicht haltbar, da an keiner Stelle eine "Restlichtverstärkung" stattfindet, das lässt sich auch kaum herbeidiskutieren.

Einem eventuellen Verbot im WaffG stehen IMHO auch einige Sachargumente entgegen, da z.B. im Sicherheitsbereich bei bewaffneten Sicherheitsdienstleistungen aber auch bei der Jagd eine zuverlässige Möglichkeit zum sicheren Visieren auch unter ungünstigeren Lichtverhältnissen gegeben sein muss. Nachleuchtende Visiere sind da in der Praxis eher Murks und alles andere als Zuverlässig, vor allem wenn in einem richtigen Holster geführt.

Aber hierzu wären eben strahlenschutzrechtlich zugelassene Visierungen Grundvoraussetzung, bei den Uhren geht's ja schliesslich auch, incl. des ganzen dazugehörenden dokumentierenden Papierkrams.

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.... In dem o.g. Punkt sehe ich die Dinger mit Leuchtpunktzielvisieren gleichgestellt. Oder was spricht dagegeben? Is doch wuarscht ob die Energiequelle Lithium, NiCd, Tritium oder sonstwas ist - technisch machts alles die Visierung helle! Völlig wurscht was die StrSchVO oder wie sie auch heißen mag spricht. ...

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn schon denn schon so:

Truglo Glasfiber vs Truglo Tritium

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Ich denk wir drehn uns im Kreis..

-> nicht gerechtfertigte Tätigkeit = "Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen zur Restlichtverstärkung..." -> Darfst du nur als Hoheit

-> Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen als Visierung = nicht geregelt ?! -> Freigrenze 1GBq und alles ist gut

Ein bisschen, ja. ^_^

Aber Joe hat durchaus Recht damit, dass man bereits versucht hat, Tritiumvisiere unter den nicht gerechtfertigten Tätigkeiten zu subsummieren, z.B. bei Importversuchen.

Bei den Visierungen gibt es eben das Problem, dass praktisch alle Hersteller eben über der Freigrenze von 1GBq liegen.

Bisher war in den gesamten 11 Seiten dieser Diskussion niemand in der Lage, ein Herstellerzertifikat einer Visierung mit einer unter der Freigrenze liegenden Aktivität zu präsentieren, oder alternativ eine Bauartzulassung einer Visierung, die dann auch über dieser Freigrenze liegen dürfte.

Die Waffenkultur schreibt, dass es soetwas von mb-microtec gäbe. Ich habe keinen Grund, das nicht zu glauben, persönlich gesehen habe ich das aber noch nicht. Im Gegenzug gibt es aber den hier zur Diskussion Anlass gebenden Vorgang des BMU (mit falscher Gesamtaktivitätsangabe) sowie Herstellerangaben von Meprolight, die eben zeigen, dass die Freigrenze von zumindest einigen Modellen/Herstellern überschritten wird.

Und anstatt wir jetzt konstruktiv darüber diskutieren und nachforschen, was in Deutschland evtl. legal erwerbbar und nutzbar ist oder was zu tun wäre, um soetwas hinzubekommen, werden seitenlange Sinnlosdiskussionen über die "Rechtmäßigkeit" von geltenden staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Regelungen geführt, "weil das ja alles Panikmache" ist.

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Die Frage ist, was ist dem Händler passiert ?

Ich würde sagen nix, weil es keine Handhabe gibt. Er wurde maximal gebeten die Night Sights nicht mehr zu verkaufen, da die Rechtslage nicht eindeutig ist.

Der ist diesmal noch um höhere Kosten im fünfstelligen Bereich drumrumgekommen, ist seine Ware ersatzlos los, hatte zusätzlichen Aufwand und Kosten und das BMU nimmt diesen Fall jetzt zum Anlass, den Rest der Branche abzuklappern, den Verkauf betroffener Visierungen zu unterbinden, die existierenden Warenbestände zu vernichten oder anderweitig zu entsorgen, denn aus deren Sicht ist die Rechtslage - "erstaunlicherweise" ganz im Gegenteil zur Sicht der Diskutanten hier - vollkommen eindeutig. Daher auch die Veröffentlichung des VDB, die den Anlass zu diesem Thread geliefert hat.

Wir werden dann ja sehen, was zu gegebener Zeit noch als Angebot bei deutschen Händlern übrig ist - denn dafür müssten dann ja auch entsprechende Zertifikate und Nachweise vorliegen.

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Ich denk wir drehn uns im Kreis..

-> nicht gerechtfertigte Tätigkeit = "Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen zur Restlichtverstärkung..." -> Darfst du nur als Hoheit

-> Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen als Visierung = nicht geregelt ?! -> Freigrenze 1GBq und alles ist gut

-> Verwendung von Tritium-Gaslichtquellen als Uhrendeko = nicht geregelt ?! -> Freigrenze 1GBq und alles ist gut

Selbstverständlich könnte man so argumentieren - wir wissen, dass der Wortlaut im Teil B Nr. E der Anlage XVI zur StrlSchV - höfflich ausgedrückt - völlig am eigentlichen Ziel vorbei geht und sowohl Visierungen als auch Optiken gemeint sind. Ich bin noch nicht dazu gekommen, die amtliche Begründung einzusehen! Evtl. nächste Woche.

Das glaube/hoffe ich eigentlich nicht, zumal sich damit das BMI ein rechtliches Ei in's Nest legen würde, da sie selber Tritiumvisiere auf den freien Markt verkauft haben... :closedeyes:

Ich gehe aber davon aus, dass man jetzt die Anbieter von solchen Visierungen in Deutschland besuchen wird, soweit mir bekannt ist, ist das grade im Gange.

Ob und wie die sich dann dagegen rechtlich wehren, evtl. Herstellerzertifikate nachweisen (gemäß checker gibt's die ja in irgend einer Form), die diese Visierungen nachweislich unter der Freigrenze verorten oder man halt auf bauartzugelassene Ausführungen (um)setzt oder - falls es sowas dann doch noch nicht geben sollte - sich endlich ein Hersteller und Händler "erbarmt", eine rechtssichere Lösung für den anscheinend ja doch bestehenden Bedarf zu schaffen - das werden wir dann ja sehen.

Ein Subsummieren von Tritiumvisierungen unter die "nicht gerechtfertigten Tätigkeiten" sehe ich rechtlich nicht haltbar, da an keiner Stelle eine "Restlichtverstärkung" stattfindet, das lässt sich auch kaum herbeidiskutieren.

Einem eventuellen Verbot im WaffG stehen IMHO auch einige Sachargumente entgegen, da z.B. im Sicherheitsbereich bei bewaffneten Sicherheitsdienstleistungen aber auch bei der Jagd eine zuverlässige Möglichkeit zum sicheren Visieren auch unter ungünstigeren Lichtverhältnissen gegeben sein muss. Nachleuchtende Visiere sind da in der Praxis eher Murks und alles andere als Zuverlässig, vor allem wenn in einem richtigen Holster geführt.

Aber hierzu wären eben strahlenschutzrechtlich zugelassene Visierungen Grundvoraussetzung, bei den Uhren geht's ja schliesslich auch, incl. des ganzen dazugehörenden dokumentierenden Papierkrams.

Das mit dem Bauartzulassungsverfahren hatte ich hier doch schon einmal andiskutiert. Der Vorschlag ist bisher nur verhöhnt worden. Ich verstehe nicht, warum da keiner dran will. Es würde zwar zusätzliche Kosten produzieren. Aber der Antragsteller hätte hier viel Gestaltungsspielraum. Zum Beispiel könnte er im Rahmen der Erläuterungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung festlegen wer als Benutzer in Betracht kommt. Wenn man es geschickt anstellt, würde man eine Bauartzulassung bis zum 10-fachen der Freigrenze bekommen. Damit wären sogar der Umgang mit Optiken wie das Trijicon ACOG möglich. Andernfalls könnte man auch darüber nachdenken bereits im Bauartzulassungsverfahren die genehmigungsfreie Anzahl der Vorrichtungen pro Inhaber festzulegen!

Ich gehe davon aus, dass die Voraussetzungen vollständig erfüllbar sind. Es muss sich nur jemand ernsthaft damit beschäftigen!

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Und mit dem Zettel ist das Dingens dann plötzlich nicht mehr so krass gefährlich ? Ist der Zettel Blei imprägniert und muss man sich den dann ständig vorn Kopp halten oder wie genau schützt der denn dann den Bürger, der vorher vollkommen verstrahlt worden wäre, plötzlich vor dem grässlichen Strahlentod ? Da bin ich jetzt aber mal gespannt.

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Du hast es schlicht und einfach noch nicht begriffen, dass es hier nicht um "gefährlich" oder "ungefährlich" geht, auch nicht um "krass" oder "nicht mehr so krass", sondern um die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Regelungen, auch wenn die Dir nicht schmecken, gefallen oder Du deren Rechtmäßigkeit so vollmundig in Frage stellst.

Irgendwo müssen nunmal Grenzwerte gesetzt werden. In diesem Fall liegen die bei 1GBq. Innerorts im Straßenverkehr halt bei 50km/h. Das hätten ja auch 55 sein können, oder vielleicht auch nur 45. Oder doch 70 für die, die der Meinung sind, dass das ja gar nicht so gefährlich ist? Dran halten tun sich nicht alle und gelegentlich müssen die dann halt dafür zahlen, oder ggf. eine Weile laufen. Und wer diesbezüglich ganz impertinent ist, läuft dauerhaft oder fährt irgendwann einfach ohne Erlaubnis weiter. Wie weit willst Du Dein Verhalten eigentlich noch weiterspinnen? Wenn's Dir hier mit den ganzen Regelungen und Gesetzen, die gar nicht Deinem Rechtsempfinden entsprechen, zuviel ist, bleiben Dir ja ein paar Optonen.

Es gibt eben die zwei legalen Möglichkeiten, sich von den von Dir als "Unrecht" empfundenen Regelungen "zu befreien": Entweder den Nachweis erbringen, dass die Freigrenze eingehalten ist oder eben eine Bauartzulassung erwirken, bei der der Gesetzgeber bzw. die von ihm beauftragte Stelle prüft, ob sie einer Grenzwertüberschreitung zustimmen kann und will.

Als alter Rebell und Freiheitsliebender, als den Du Dich hier darstellst, kannst Du von mir aus natürlich gerne gegen geltende Gesetze verstoßen, weil Du die ja nur als Panikmache siehst und das Regulierte ja gar nicht gefährlich ist... Das ist Dein persönliches Ding.

Aber reiss' doch mit Deiner "Argumentation" nicht bitte noch andere mit rein, vielleicht ist ja irgendwer im ungünstigsten Fall so leichtgläubig.

Es ist ja nicht so, dass ich den behördlichen Umgang mit diesem Fall nicht auch für kompletten Unsinn halte, der Meinung bin, dass diese Visierungen in der Praxis mehr oder minder gefahrenfrei sind und es mich wundert, dass hier noch niemand einen Markt gesehen hat, den er rechtlich sauber bedient.

Aber dabei muss ich mich trotzdem noch an die geltenden Regelungen halten und kann die nicht einfach wegdiskutieren und -ignorieren.

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Ich hatte am Anfang schon mal gefragt wieso aktuell immer noch legal Tritium Visiere nach Deutschland importiert werden mit Genehmigung und entrichteter Steuer wenn das verboten sein soll.

Diese werden auch nach wie vor aktuell an jeden verkauft.

Wieso geht von euch Besserwisser niemand darauf ein (Ihr wisst doch welcher Bannerkunde und Importeur gemeint ist).

Es kann mir doch keiner Erzählen das der die Dinger illegal einführt und im Internet verkauft und seinen guten Ruf riskiert.

Ich und auch bestimmt die Mehrzahl hier konnten schon früher die Leute in der Schule nicht leiden, die die anderen Mitschüler belehrt und angeschwärzt hatten weil sie anstelle mit einem Softball einen normalen Lederball zum spielen benutzt haben. WEIL ES IST JA VERBOTEN.

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