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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


didgeridoo

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... es hier nicht um "gefährlich" oder "ungefährlich" geht, auch nicht um "krass" oder "nicht mehr so krass", sondern um die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Regelungen...

Na wenn das mal keine sachlich fundierte und argumentierte Aussage ist, es ist so und es ist natürlich auch richtig so, weil es so von Gott in Form eines Zettels gegeben ist. Also ist es eigentlich heiße Luft und eine willkürliche Ansage des Gewaltmonopolisten ohne Sinn und Verstand die dann von anderen mit noch weniger Sinn und Verstand mit Händen und Füßen und bis aufs Blut gegen jeden Zweifler verteidigt werden muss, weil sie vom Herrn, dem Gott gleichen Obertanen in die Welt gesetzt wurde ? Habe ich deine "Argumente" so ansatzweise richtig zusammen gefasst ?

PS: Ich habe aber immer noch nicht verstanden, wie mich der Zettel dann plötzlich vor dem Strahlentod durch das Dingens rettet, dem ich ohne den Zettel für das Dingens umgehend und unausweichlich anheim gefallen wäre.

Bearbeitet von BigMamma
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Habe ich deine "Argumente" so ansatzweise richtig zusammen gefasst ?

Nein, hast Du nicht. Aber das ist ja auch egal.

Ich hatte am Anfang schon mal gefragt wieso aktuell immer noch legal Tritium Visiere nach Deutschland importiert werden mit Genehmigung und entrichteter Steuer wenn das verboten sein soll.

Diese werden auch nach wie vor aktuell an jeden verkauft.

Wieso geht von euch Besserwisser niemand darauf ein (Ihr wisst doch welcher Bannerkunde und Importeur gemeint ist).

Es kann mir doch keiner Erzählen das der die Dinger illegal einführt und im Internet verkauft und seinen guten Ruf riskiert.

Und wir haben Dir schon am Anfang erklärt, dass eine entrichtete Einfuhrsteuer und eine "Genehmigung" (was denn jetzt genau für eine, das hast Du noch immer nicht gesagt? Eine waffenrechtliche Einfuhrerlaubnis? Eine Erlaubnis nach StrlSchV? Wenn letzeres, dann müsste es ja kein Problem sein, diese zu veröffentlichen. Wo ist sowas zu finden? Welcher der Anbieter, die diese Visiere in Deutschland aktuell an jeden verkaufen liefert denn entsprechende Nachweise mit oder veröffentlicht diese der Transparenz halber sogar auf seiner Webseite?) die nicht auf der StrlSchV basiert kein abschliessender Nachweis einer Legalität der Einfuhr nach dieser Verordnung ist. Das ist vielleicht ein Nachweis, dass steuerrechtlich und einfuhrrechtlich alles in Ordnung ist, aber mehr erstmal nicht.

Darauf hast Du "Besserwisser" aber nicht mehr reagiert, soweit ich mich erinnere, oder?

Und vielleicht meint er ja sogar mit gutem Gewissen, alles korrekt zu machen. Falls das tatsächlich der Fall ist, sollten ja Nachweise über die Gesamtaktivität zu bekommen sein. Deine angeblich vorhandenen Herstellernachweise, dass bestimmte Visierungen bestimmter Hersteller unterhalb der Freigrenze liegen willst Du ja scheinbar nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, was natürlich schade ist.

Falls es nicht der Fall ist, dass die vertriebene Ware den Anforderungen entspricht, werden wir dann sehen, was nach dem Besuch des BMU noch angeboten wird. Behördliche Mühlen mahlen bekanntlich langsam, das kann also vermutlich noch eine Weile dauern.

Der hier Anlass gebende Händler hat auch einen guten Ruf und war der Ansicht dass seine Einfuhr legal war und hat Steuern entrichtet und alle notwendigen waffenrechtlichen Einfuhrgenehmigungen besessen.

Aber natürlich kann jeder hier tun und lassen was er will, besonders wenn er feinfühlig zwischen Recht und Gesetz differenzieren kann.

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Ich und auch bestimmt die Mehrzahl hier konnten schon früher die Leute in der Schule nicht leiden, die die anderen Mitschüler belehrt und angeschwärzt hatten weil sie anstelle mit einem Softball einen normalen Lederball zum spielen benutzt haben. WEIL ES IST JA VERBOTEN.

Hier geht es aber unter anderem um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, das nehme ich zumindest bei der Mehrzahl der hiesigen Nutzer an und nicht um Kinderspiele - auch wenn sich das beim einen oder anderen hier äusserst kindisch liest.

Während manche Leute in der Schule halt einfach Idioten sind und das in ihrem Verhalten anderen gegenüber ausdrücken, hat das im richtigen Leben im dümmsten Fall auch richtige Konsequenzen, wenn man etwas verbotenes macht.

Aber das scheint dem einen oder anderen hier ja erstaunlicherweise egal zu sein, weil er offensichtlich ein grundsätzliches Problem mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates hat und als Argumentation ausser Polemik kaum etwas Fundiertes kommt. Jeder wie er mag.

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Ich hatte am Anfang schon mal gefragt wieso aktuell immer noch legal Tritium Visiere nach Deutschland importiert werden mit Genehmigung und entrichteter Steuer wenn das verboten sein soll.

Diese werden auch nach wie vor aktuell an jeden verkauft.

Wieso geht von euch Besserwisser niemand darauf ein (Ihr wisst doch welcher Bannerkunde und Importeur gemeint ist).

Es kann mir doch keiner Erzählen das der die Dinger illegal einführt und im Internet verkauft und seinen guten Ruf riskiert.

Ich und auch bestimmt die Mehrzahl hier konnten schon früher die Leute in der Schule nicht leiden, die die anderen Mitschüler belehrt und angeschwärzt hatten weil sie anstelle mit einem Softball einen normalen Lederball zum spielen benutzt haben. WEIL ES IST JA VERBOTEN.

Schau mal hier:

  1. http://forum.waffen-online.de/topic/436108-tritiumvisiere-strahlung-uber-1gbq-genehmigungspflichtig-was-bedeutet-das/?p=2060087 und hier
  2. http://forum.waffen-online.de/topic/436108-tritiumvisiere-strahlung-uber-1gbq-genehmigungspflichtig-was-bedeutet-das/?p=2060160

Damit waren deine Fragen bereits ausführlich beantwortet. Warum schreist du hier rum. Wenn du nicht in der Lage bist, den hier unter v. g. Punkten genannten Rechtsquellen zu folgen und den hiesigen Texten keinen Glauben schenken willst, dann frag die zuständigen Behörden. Nur dort wirst zu eine verbindliche Auskunft bekommen. Zuständig sind:

  1. Für die Abgaben der Zoll: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html
  2. Für die grenzüberschreitende Verbringung das BAFA: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Radioaktive-Stoffe/radioaktive-stoffe.html?nn=100606 und dieser Link http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/aufgaben/
  3. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen: http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/677886/publicationFile/

Egal an welcher Stelle du dich wenden wirst, du wirst an keiner eine pauschale Freigabe der hier in Rede stehenden Teile bekommen. Ohne Zertifikate läuft da gar nichts.

Wie kommst du darauf, belehrt und angeschwärzt worden zu sein. Hier wurden lediglich die berechtigten Fragen von Usern beantwortet, die das Forum dazu bemüht hatten, eine dritte unabhängige Meinung zu bekommen.

Ist es nicht das normalste, wenn man selbst nicht genau Bescheid weiß, jemanden zu fragen der es besser weiß?

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@German

Frag den Händler doch einfach selber was er für eine Genehmigung hat (kennst Ihn ja)(Fragen werden bestimmt beantwortet). ....

Warum fragen, der kann doch - wie es bei den BKA-Feststellungsbescheiden üblich diese auf seiner Homepage veröffentlichen!

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@Joe07

Wie kommst du darauf, belehrt und angeschwärzt worden zu sein. Hier wurden lediglich die berechtigten Fragen von Usern beantwortet, die das Forum dazu bemüht hatten, eine dritte unabhängige Meinung zu bekommen.

Wieso ICH ???????

Es steht doch wohl außer Frage das der Betreffende Händler angeschwärzt wurde aus niedrigen Beweggründen von einem anderen Händler/Hersteller der mit S anfängt.

Und jetzt kommen die ganzen Moralapostel aus Ihren Löchern.

Wenn hier die Scharia Gesetz wäre wäret ihr die ersten die die Steine werfen würden mit der Begründung das Ihr euch an die Gesetzte haltet.

Was wäre eigentlich zwischen 1940 und 1945 passiert wenn sich alle an die Gesetzte gehalten hätten?

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@ Joe07

Warum fragen, der kann doch - wie es bei den BKA-Feststellungsbescheiden üblich diese auf seiner Homepage veröffentlichen!

Sei doch nicht so Feige und Frag Ihn selber. Du musst keine Angst haben der wird dir bestimmt höfflich eine Antwort geben.

Das ist kein Verbrecher .

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.... Und jetzt kommen die ganzen Moralapostel aus Ihren Löchern. ....

.... Sei doch nicht so Feige und Frag Ihn selber. Du musst keine Angst haben der wird dir bestimmt höfflich eine Antwort geben.

Das ist kein Verbrecher .

Was soll das, bereits hier: http://forum.waffen-online.de/topic/342549-bds-100m-trijicon-acog/?p=882223 ist das Thema Tritium ausführlich erörtert worden! Das war 2008 und liegt damit ca. 5 Jahre zurück. Ich kenne den Vorgang nicht und habe erst durch die hier eingestellte Frage zur Freigrenze davon gehört.

Glaube aber nicht, dass der Händler sich nicht ansatzweise die Frage gestellt hat, ob dem Handel damit strahlenschutzrechtliche Bedenken entgegen stehen. Auch für den Fall, dass sein Lieferant ihm unrichtige Angaben gemacht haben sollte stand ihm der Weg zur Behörde offen! Wer sich dann trotzdem auf den Handel damit einlässt, ohne vorher für klare Verhältnisse zu sorgen muss dann sehen wie er aus dieser Nummer wieder sauber rauskommt.

Übrigens:

Wenn tatsächlich der Hinweis von einen anderen Händler gekommen sein sollte, dann würde ich dies nicht als "Anschwärzung" bewerten sondern als Zivilcourage bezeichnen. Schließlich steht hier - für den Fall dass der Handel tatsächlich nicht zulässig ist - auch eine Wettbewerbsverzerrung im Raum. Auch ist die Angelegenheit der Branche einschließlich der Legalwaffenbesitzer einen erheblichen Imageschaden zuzufügen.

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Schließlich steht hier auch eine Wettbewerbsverzerrung im Raum.

Steht sie auch. Aber meiner Ansicht nach eher von Seiten eines Herstellers, der seine (Über)Preispolitik nicht durch "Grauimporte" bedroht sehen will. Insofern würde ich das Anschwärzen weniger als Zivilcourage zwecks Einhaltung von Gesetzen einstufen als vielmehr ein ganz hinterfotziges Verhalten um die Konkurrenz zu schädigen. Im Kern gings dem Anschwärzer hier überhaupt nicht um die Tritiumvisiere. Aber das ist meine persönliche Einschätzung zum Thema, mit der ich auch falsch liegen kann...

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Warum fragen, der kann doch - wie es bei den BKA-Feststellungsbescheiden üblich diese auf seiner Homepage veröffentlichen!

Wenn die Gebühren für jedwede Bescheide nicht derart beutelschneiderisches Niveau hätten, könnte sich der eine oder andere Genehmigungsinhaber solch eine Großzügigkeit fürs Volk leisten.

Es steht doch wohl außer Frage das der Betreffende Händler angeschwärzt wurde aus niedrigen Beweggründen von einem anderen Händler/Hersteller der mit S anfängt.

Wer fängt denn alles mit S an? Doch sicherlich nicht die: http://www.sigsauer.com/StoreProductList/sights-145.aspx

Aber daß ein Importeur von *** den anderen Importeur von *** verpfiffen haben soll, nur weil der Neue die Glühwürmchen drin gelassen haben soll, scheint in der Branche schon Tradition zu haben. Mit solchen Freunden braucht man wenigstens keine Feinde mehr, auch praktisch.

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In der Schule war das immer so dass der der Angeschwärzt hat weil wir gegen das Gesetz verstoßen haben und mit einem richtigen Fußball anstelle eines Soft Ball gespielt haben konnte dieser in der Regel nur noch mit sich alleine Spielen.

Wobei ich und andere immer noch der Meinung sind das gegen kein Gesetze verstoßen wurde und die Night Sights legal vertrieben werden.

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Wobei ich und andere immer noch der Meinung sind das gegen kein Gesetze verstoßen wurde und die Night Sights legal vertrieben werden.

Und deswegen informiert das BMU den VDB über den Vorfall und der wiederum informiert alle seine Mitglieder.

Was muss das alles für eine dumme, besserwisserische, rechte Moralapostel-Islamistenbande (hab' ich noch was vergessen?) sein...

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Wenn die Gebühren für jedwede Bescheide nicht derart beutelschneiderisches Niveau hätten, könnte sich der eine oder andere Genehmigungsinhaber solch eine Großzügigkeit fürs Volk leisten.

Wie man an dieser Diskussion sieht, wäre eine tatsächlich und nachweisbar vorliegende Genehmigung i.S.d. StrlSchV ein unschlagbares Verkaufsargument, dass den Umsatz ja merklich steigern sollte, wenn man dadurch wirklich rechtssicher nachweisen kann, dass mit den Visierungen alles ok ist. Dann würden sich die Kosten für diese Genehmigung auch fix amortisieren.

Bis auf irgendwelche Behauptungen, dass irgendwer solche Nachweise ja hätte, habe ich da bisher noch nichts handfestes gesehen. Das lässt einen schon ein bisschen zweifeln, dass das dann auch tatsächlich so ist.

Bisher wird ipse facto davon ausgegangen, dass wenn es verkauft wird, es schon legal sein wird, weil anders käme es ja nicht in's Land. Im vorliegenden Fall war's (trotz gezahlter Steuer und trotz vorliegenden waffenrechtlichen Erlaubnissen für die Einfuhr) ja scheinbar doch anders, was ja gemäß jetzt bereits mehrfach dargelegter Logik eigentlich gar nicht sein kann...

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Bis auf irgendwelche Behauptungen, dass irgendwer solche Nachweise ja hätte, habe ich da bisher noch nichts handfestes gesehen. Das lässt einen schon ein bisschen zweifeln, dass das dann auch tatsächlich so ist.

Und die Erde ist eine Scheibe.

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...

...

Trotz ganzheitlicher Betrachtung eurer Äußerungen ist mir immer noch nicht verständlich was ihr eigentlich zu Ausdruck bringen wollt!

Ist es nicht so, dass ihr vom Staat zum Beispiel, anlässlich eines waffenrechtlichen Erlaubnisverfahrens erwartet, dass er euch als mündige und gesetzestreue Bürger behandelt?

Diesbezüglich passen eure Äußerungen hier nicht mit euren Erwartungen zusammen!

Ist es nicht so, dass man sich - wenn man sich in neues Terrain begibt - zunächst sachkundig macht?

Im vorliegenden Fall durch Erkundigung bei der zuständigen Behörde?

Es war schon immer so, dass sich eigene Versäumnisse nicht dadurch rechtfertigen lassen, die Bürger die sich sachkundig mit ihren Rechten und Pflichten auseinandersetzen und Lösungen aufzeigen als Besserwisser und Denunzianten zu betiteln!

Wo bleibt euer Engagement hier eine für alle Beteiligte gute Lösung herbeizuführen?

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Selbstverständlich könnte man so argumentieren - wir wissen, dass der Wortlaut im Teil B Nr. E der Anlage XVI zur StrlSchV - höfflich ausgedrückt - völlig am eigentlichen Ziel vorbei geht und sowohl Visierungen als auch Optiken gemeint sind. Ich bin noch nicht dazu gekommen, die amtliche Begründung einzusehen! Evtl. nächste Woche.

Grüazi Joe07,

hattest du inzwischen Zeit gefunden nach den Gründen zu forschen?

( vgl http://forum.waffen-online.de/topic/436108-tritiumvisiere-strahlung-uber-1gbq-genehmigungspflichtig-was-bedeutet-das/?p=2065995 )

Habe die Ehre

fox

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dieser thread ist symptomstisch fuer viele andere bei waffen-online. das forum entwickelt sich immer mehr zu einem portal fuer besserwisser, selbstdarsteller, denunzianten, hobbyjuristen, neider und erbsenzaehler. schade, das war mal anders. das musste jetzt mal raus.

"dieser thread ist symptomstisch fuer viele andere bei waffen-online. das forum entwickelt sich immer mehr zu einem portal fuer besserwisser, selbstdarsteller, hobbyrevoluzzer, rechtsaussengerichtete, maulhelden, neider und dummschwätzer. schade, das war mal anders. das musste jetzt mal raus."

Super Diskussionsstil. Einfach Klasse. :good:

Ist halt die Frage, in was für einem Portal man sich wohlfühlt...

Leider haben die, die hier die grösste Klappe haben immer noch nicht verstanden, worum es eigentlich geht. Was in einer Sachdiskussion die Begriffe Neid, Erbsenzählen, Toleranz, Spießer und Denunziant zu tun haben, erschliesst sich mir nicht ganz. Aber vielleicht führt ja auch nur eine Seite eine Sachdiskussion und die andere palavert halt nur gerne. Sorry, spielt vorzüglich mit dem Stilmittel des Sarkasmus, meine ich natürlich...

Aber eigentlich ist das auch egal, sind ja alle groß und können machen, was sie wollen. Im Zweifelsfall muss man dann halt auch mit den Konsequenzen leben, denn der böse, böse Staat setzt die ja im dümmsten Fall auch unter Androhung von Gewalt durch, worüber man dann wieder vortrefflich rumheulen kann... :traurig_16:

Jetzt warten wir einfach mal ab, ob das BMU seine Ankündigung wahr macht und was das für Folgen für den deutschen Markt haben wird.

Das wird einiges an Zeit in Anspruch nehmen, besonders schnell sind die Herrschaften scheinbar nicht.

Bearbeitet von German
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Grüazi Joe07,

hattest du inzwischen Zeit gefunden nach den Gründen zu forschen?

( vgl http://forum.waffen-online.de/topic/436108-tritiumvisiere-strahlung-uber-1gbq-genehmigungspflichtig-was-bedeutet-das/?p=2065995 )

Habe die Ehre

fox

Nee, ich habe es nicht vergessen! Andere dienstliche Angelegenheiten haben Vorrang!

Aber du kannst ja dich auch darum bemühen!

Hier kannst du nach der amtlichen Begründung zu den letzten Änderungen der StrlSchV suchen: https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/drsa/244908

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