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IGNORED

Tritiumvisiere Strahlung über 1Gbq genehmigungspflichtig- was bedeutet das?


didgeridoo

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aber nur legal und nicht illegal

Oder gar scheißegal, gelle ? Aber deine Begründung ist schon ulkig... ich persönlich wäre je froh, wenn ich mich als rechtstreu bezeichnen dürfte... leider lassen viele der von dir so angebeteten Gesetze das oft nicht zu... weil sie mit Recht nicht das geringste zu tun haben, dennoch muss auch ich mich unter Androhung von Waffengewalt danach richten.

Bearbeitet von BigMamma
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Deine Aussage lässt hinsichtlich deiner Haltung zu europäischen und deutschen gesetzlichen Bestimmungen tief blicken!

Red keinen Stuss. Du hast meinen Seitenhieb, selbst mit einem Uglysmiley unterstrichen, nicht im Geringsten kapiert und bestätigst sogar noch meine Andeutung :D

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Soviel Rechthaberei und Penetranz ist definitiv nicht normal.

Ich würde mir wünschen so viel Energie würde in was wirklich Sinnvolles fliesen.

Es gibt da draußen Mörder und Kinderschänder und wir machen hier ein Fass auf wegen Falschparken und das noch nicht mal vor einer Feuerwehrzufahrt.

Was leben wir doch in einem kranken Land.

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Er bemüht sich jedenfalls ausserordentlich das Bild des obrigkeitshörigen Knöllchenfritzen aufrechtzuerhalten. Vermutlich geht er auch Nachts mit einem Zollstock auf die Autobahn um nachzuprüfen ob die Seitenstreifen immer den richtigen Abstand haben. Deutsche Gründlichkeit.

Spaß bei Seite. Niemand widerspricht die Tatsache, dass es Gesetze und Verordnungen gibt die es auch einzuhalten gilt. Und wer sich bewusst darüber hinweg setzt, soll nach her nicht jammern. Aber niemand hat mir vorzuschreiben ob ich jedes noch so unsinnige Gesetz auch toll zu finden habe. Gesetze und Verordnungen sind nicht von Gott gegebene in Stein gemeißelte Natur"gesetze" sondern sollten demokratisch legitimiert stets auch evaluiert werden dürfen. Dazu aber muss man sich auch damit kritisch auseinandersetzen und nicht unterwürfig alles Schlucken was der Gesetzgeber einem so vorlegt. Das unterscheidet eine autokratische Diktatur von einer lebendigen bürgerrechtsorientierten Demokratie.

Bearbeitet von Gast
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Wer ist denn "der Gesetzgeber"? In der Regel ist das doch eine Einzelperson, die mit einer "zündenden Idee" in einem Ausschuss oder seiner Fraktion eine Mehrheit findet und diese Idee zuletzt im Plenum von fachunkundigen Abgeordneten abnicken lässt. Wie war das noch gleich mit diesem unsinnigen Einhandmesserverbot?

Manfred

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.... Aber deine Begründung ist schon ulkig... ich persönlich wäre je froh, wenn ich mich als rechtstreu bezeichnen dürfte... leider lassen viele der von dir so angebeteten Gesetze das oft nicht zu...

Es ist schon witzig, was du bzw. ihr aus meinen sachlichen Beiträgen hier macht. Schade nur, dass dabei nicht mehr als Polemik rüberkommt !

Besonders interessant ist deine Aussage, dass es dir nicht gegeben sein soll, die hier in Rede stehenden Strahlenschutzvorschriften beachten zu können. Denn genau so ist deine v. g. Aussage zu bewerten.

Mit anderen Worten: "Wen es dir nicht in den Kram passt, dann ist es dir egal welches Verhalten der Gesetzgeber von dir erwartet" ?

Wirklich tolle Aussagen von dir in deiner Eigenschaft als .....

Soviel Rechthaberei und Penetranz ist definitiv nicht normal.

Ich würde mir wünschen so viel Energie würde in was wirklich Sinnvolles fliesen.

Es gibt da draußen Mörder und Kinderschänder und wir machen hier ein Fass auf wegen Falschparken und das noch nicht mal vor einer Feuerwehrzufahrt.

Was leben wir doch in einem kranken Land.

So so, du bezeichnest meine Beiträge als penetrante Rechthaberei !

Es mag dir zustehen diese, deine Meinung hier zu äußern.

Es ändert jedoch trotzdem nichts an der Sach- und Rechtslage!

Das Recht was du für dich hier zur freien Meinungsäußerung in Anspruch nimmst, billigst du mir bitte auch zu !

Und hierbei überlässt du es bitte auch mir, darüber selbst zu entscheiden, wie konkret bzw. detailliert ich meine Aussagen begründe !

Geht es hier um Mörder, Kinderschänder, Falschparker oder ums Strahlenschutz bzw. Atomrecht ?

Red keinen Stuss. Du hast meinen Seitenhieb, selbst mit einem Uglysmiley unterstrichen, nicht im Geringsten kapiert und bestätigst sogar noch meine Andeutung :D

Er bemüht sich jedenfalls ausserordentlich das Bild des obrigkeitshörigen Knöllchenfritzen aufrechtzuerhalten. Vermutlich geht er auch Nachts mit einem Zollstock auf die Autobahn um nachzuprüfen ob die Seitenstreifen immer den richtigen Abstand haben. Deutsche Gründlichkeit.

Spaß bei Seite. Niemand widerspricht die Tatsache, dass es Gesetze und Verordnungen gibt die es auch einzuhalten gilt. Und wer sich bewusst darüber hinweg setzt, soll nach her nicht jammern. Aber niemand hat mir vorzuschreiben ob ich jedes noch so unsinnige Gesetz auch toll zu finden habe. Gesetze und Verordnungen sind nicht von Gott gegebene in Stein gemeißelte Natur"gesetze" sondern sollten demokratisch legitimiert stets auch evaluiert werden dürfen. Dazu aber muss man sich auch damit kritisch auseinandersetzen und nicht unterwürfig alles Schlucken was der Gesetzgeber einem so vorlegt. Das unterscheidet eine autokratische Diktatur von einer lebendigen bürgerrechtsorientierten Demokratie.

Auch deine, diese scharf und bewusst an einer Beleidigung vorbei schrammenden Zeilen ändern nichts an der Sach- und Rechtslage !

Habe ich irgendwo geschrieben, dass du die europäischen- und deutschen Strahlenschutzvorschriften toll finden sollst ?

Demokratie lebt vom Engagement der Bürger, als auch von deinem Engagement ! Du hast es selbst in der Hand - mit demokratischen Mittel - Änderungen an der Rechtslage herbei zu führen !

Hier eine Grafik dazu: http://www.landtag.sachsen.de/assets/slt/gen/img/gewaltenteilung.png

Aber vermutlich ist dir ein entsprechender Weg zu müssig !

Wer ist denn "der Gesetzgeber"? In der Regel ist das doch eine Einzelperson, die mit einer "zündenden Idee" in einem Ausschuss oder seiner Fraktion eine Mehrheit findet und diese Idee zuletzt im Plenum von fachunkundigen Abgeordneten abnicken lässt. Wie war das noch gleich mit diesem unsinnigen Einhandmesserverbot?

Manfred

Deine Aussage zum Gesetzgeber ist doch wohl nicht ernst gemeint. Zunächst einmal geht alle Macht vom Volk aus. Demnach bestimmt das Volk, wer welche Gesetze macht ! Wenn dabei nun eine Rechtslage herauskommt, die dir nicht passt, dann hast du ganz einfach die falschen Politiker bzw. Parteien gewählt ! Auch dir steht es frei, eine für deine Angelegenheiten erforderliche politische Mehrheit zu beschaffen !

Ich glaube es besteht Einigkeit darüber, dass wir im vorliegenden Fall nicht übers Sprengstoff- und Waffenrecht sondern übers Atomrecht bzw. Strahlenschutzvorschriften sprechen!

Hier ist es - anders als beim von dir aufgezeigten Einhandmesserverbot - gelaufen. Denn die EURATOM-Richtlinie mit ihren Freigrenzen (die hier eine wesentliche Rolle spielen) haben ihren Ursprung im 1957 von der Bundesregierung, unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)

Die an diesem Vorschriftenwerk beteiligten Personen und Organisatoren kannst du - wenn es dich weiterhin interessiert - den Vorschriften selbst entnehmen. Aber ganz sicher waren es keine Einzelpersonen !

Übrigens: Die Freigrenze von 1 GBq für Tritium (H3) gilt seit mindestens 1996 !

Folgendes zu meiner Person:

Ich hatte mich erstmalig 2007/2008 mit den Gedanken beschäftigt, mir ein Trijicon ACOG in den USA zu bestellen. Wobei sich direkt die Frage nach der Aktivität der Tritiumgaslichtquelle stellte. Nachdem klar war, dass ich es mir persönlich nicht erlauben kann, ohne eine nach § 7 StrlSchV erforderliche Genehmigung mit radioaktiven Stoffen umzugehen, hatte sich für mich "zunächst" dieses Thema erledigt!

Jedoch thematisierten hier sehr penetrant User stets Tritiumgaslichtquellen in Verbindung mit Optiken bzw. Visierungen.

Warum sollte ich darüber hinwegsehen dass hier User bis heute die geltenden EURATOM-Richtlinien bzw. Strahlenschutzvorschriften in Abrede stellen und quasi dabei abwarten bis die ersten Legalwaffenbesitzer mit Verstößen gegen Atomrecht in den Medien auftauchen ?

Denn in einem derartigen Fall würde Legalwaffenbesitzern neben den bereits angedichteten Gefahren, wie z. B. Amok und Nähe zu verfassungsfeindlichen Organisationen künftig auch noch der illegale Besitz radioaktiver Stoffe unterstellt.

In einem derartigen Fall spielt es keine Rolle mehr ob die Aktivität der Tritiumquelle gefährlich oder ungefährlich ist. Eine fehlende Genehmigung reicht der anderen Seite, ein katastrophales Bild zum legalen Waffenbesitz auszumalen. Im vorliegenden Fall hat der Gesetzgeber die Entscheidung über gefährlich oder ungefährlich dem Bürger durch die Einführung der Freigrenzen abgenommen!

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... Polemik rüberkommt !

... dass es dir nicht gegeben sein soll, die hier in Rede stehenden Strahlenschutzvorschriften beachten zu können.

... Mit anderen Worten: "Wen es dir nicht in den Kram passt, dann ist es dir egal welches Verhalten der Gesetzgeber von dir erwartet" ?

... Wirklich tolle Aussagen von dir in deiner Eigenschaft als .....

1. Nun komm, jetzt machst du auf beleidigte Leberwurst, oder wie ?

2. Zu können, zu wollen oder doch zu müssen ? Können kann man vieles, wollen will man nur manches aber müssen, muss man alles, was einem derzeit per Gewaltandrohung seitens des Leviathan zugemutet wird. Diese drei Dinge sollte man niemals vermischen oder gar gleich setzen.

3. Egal kann es mir nicht sein, wenn ich nicht mit dem Gewaltmonopol und den Herren mit den besonderen Mützen in Konflikt kommen möchte, denn die haben die größeren Knarren und mehr davon. Aber deswegen muss ich dennoch nicht jeden Stuss, der so tagtäglich in Gesetze gegossen wird, als gut und als von Gott gegeben betrachten. Noch darf ich selbstständig denken und damit auch den Inhalt der Zettel nach meinen Maßstäben bewerten und diese hier in Rede stehende Regelung ist mal (grober Stuss)³.

4. ... als was ? Als von des Leviathans Seite begünstigter 3x quer geprüfter und für noch ausreichend sicher befundener privilegierter Bürger mit temporärem privatem Waffenbesitz auf Abruf ? Und weil ich das bin, darf ich jetzt nicht mehr selbstständig denken und muss alles und jede Kröte seitens des Gewaltmonopolisten und Obertanen unkritisch und unreflektiert schlucken ? Wie bist du denn drauf ?

Bearbeitet von BigMamma
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Wäre ich hier Bannerkunde und würde diese Produkte legal importieren und vertreiben würde ich gegen diesen Schwachsinn der hier zum besten gegeben wird Gerichtlich vorgehen und Schadenersatzansprüche geltend machen sowie eine Unterlassungsklage erwirken gegen den Besserwisser.

Mir ist es ein Rätzel warum dieser Bannerkunde das nicht macht.

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Vielleicht, weil es dafür keinerlei Grundlage im hier Geschriebenen gibt? :closedeyes:

Oder vielleicht, weil ziemlich viele Händler Post und evtl. sogar Besuch vom BMU bekommen haben und jetzt erst auf das Thema aufmerksam geworden sind. Vielleicht hat man da ja das eine oder andere bisher übersehen. Ansonsten wäre das hier ja eine tolle Gelegenheit, mal eine Klarstellung zu veröffentlichen und sich positiv vom Markt abzuheben und sich vorteilhaft zu positionieren, ganz ohne dass man das als Werbung werten müsste. Es wäre ja schön, wenn es für den deutschen Endverbraucher eine rechtlich saubere Lösung gäbe.

Aber um das trotzdem mal festzustellen:

Erst heulen die Leute hier seitenlang über dämliche Gesetze und Regelungen rum und dann kommt der Nächste und holt die Klagekeule raus... Suuuuuuuuper. :appl:

Bisher habe ich noch keine deutsche Bauartzulassung für ein Tritiumvisier gesehen. Der Waffenkulturartikel in der Ausgabe 15 legt nahe, dass es für die trigalight Leuchtelemente von mb-microtec eine solche gibt. Veröffentlicht ist die aber bisher nirgends. Das wäre Rechtssicherheit.

Ein Blick auf die Aktivitäten der angebotenen Einzel-Leuchtelemente auf der Webseite von mb-microtec lässt aber erkennen, dass es auch da Kombinationen geben könnte, die überhalb der Freigrenze liegen würden. Da wäre eben die Frage, ob die Bauartzulassung das umfasst und ob die sich auf die einzelnen Elemente oder auf ein tatsächliches Visier mit 3 Elementen bezieht - mir wäre nicht bekannt, dass sowas von mb-microtec hergestellt wird, die ich bisher eigentlich als OEM-Hersteller der Leuchtelemente verstanden habe, aber da kann ich mich auch irren. Dazu müsste man die Zulassung halt mal sehen...

Bearbeitet von German
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@checker:

Ganz einfach, weil unstrittig ist, dass

  1. die Freigrenze für Tritium (H3) 1 GBq beträgt und wenn die Aktivität (Summe von Kimme und Korn) darüber liegt, eine Genehmigungspflicht besteht,
  2. eine Bauartzulassung nicht vorliegt und
  3. die Freigrenzen sich bezüglich grenzüberschreitende Verbringung, Beförderung und Umgang erheblich von einander unterscheiden.

Hier hatte ich schon einmal darauf hingewiesen: http://forum.waffen-online.de/topic/436108-tritiumvisiere-strahlung-uber-1gbq-genehmigungspflichtig-was-bedeutet-das/?p=2060087

Es kann doch nicht so schwer sein, die tatsächlich Aktivität der hier in Rede stehenden Sätze aus Kimme und Korn offiziell bekannt zu geben. Laut meiner damaligen Recherche (2008) waren es 1,998 GBq! Ob es sich dabei um Visierungen von Meprolight, Trijicon oder TruGlo handelte weiß ich nicht mehr.

Bei Kimme und Korn sind es stets 3 Trigalight Inserts eingebaut. Es kommt darauf an, welche Inserts eingebaut worden sind: http://www.mbmicrotec.com/en/products/trigalight-inserts/tactical-inserts

Beim Einbau der "kleinsten Inserts" von mb-microtec könnte die Freigrenze unterschritten sein. In diesem Fall wäre nur noch die Frage der "Rechtfertigung" zu beantworten! Egal von welcher Seite man den Sachverhalt betrachtet, es ist mir nicht nachvollziehbar, warum die tatsächliche Aktivität der in Rede stehenden Trigalights nicht offiziell bekannt gegeben werden. Wobei der Hersteller diese auch im Begleitpapier bekannt geben muss bzw. gewiss bekannt gegeben hat !

Vermutlich ergibt sich schon aus der Frage des Threadstarters die Antwort dazu, ob die Freigrenze eingehalten wird !

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Vermutlich ergibt sich schon aus der Frage des Threadstarters die Antwort dazu, ob die Freigrenze eingehalten wird !

Nicht in Bezug auf alle denkbaren Visierungen, da es in der Meldung des VDB und in der Benachrichtigung des BMU auf die sie sich wiederum bezieht beispielhaft um einen Visiertyp eines Herstellers geht.

Dieser Typ wurden früher (ich weiss nicht genau, bis wann) als OEM-Produkt von Trijicon und später dann von Meprolight bezogen und vom Hersteller gebranded verkauft.

Das bedeutet aber nicht, dass es nicht unter den Freigrenzen liegende Visierungen geben kann.

Das BMU hat für seine Verlautbarung im Übrigen falsch gerechnet und spricht von 3,3 GBq, weil fälschlicherweise die Gesamt-Aktivität des Visiers mit 3 Leuchtelementen zusätzlich nochmal mal 3 genommen wurde. Die Herstellerangabe für das Visier beträgt aber "nur" 1,1GBq, was ja gar nicht so weit von der Freigrenze entfernt ist. Geringfügig (und vermutlich gar nicht mal bemerkbar) dunklere Elemente wären also "OK".

Wäre so ein Visier darunter, stellt sich mir aber immer noch die Frage, was passiert, wenn ich dann 2 oder 3 davon erwerben würde.

Aber die gleiche Frage stellt sich auch, wenn ich 2 oder 3 Uhren mit GTLS-Elementen besitze. Und das interessiert ja scheinbar keinen.

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.... Das BMU hat für seine Verlautbarung im Übrigen falsch gerechnet und spricht von 3,3 GBq, weil fälschlicherweise die Gesamt-Aktivität des Visiers mit 3 Leuchtelementen zusätzlich nochmal mal 3 genommen wurde. Die Herstellerangabe für das Visier beträgt aber "nur" 1,1 GBq, was ja gar nicht so weit von der Freigrenze entfernt ist. Geringfügig (und vermutlich gar nicht mal bemerkbar) dunklere Elemente wären also "OK".

Wäre so ein Visier darunter, stellt sich mir aber immer noch die Frage, was passiert, wenn ich dann 2 oder 3 davon erwerben würde.

Aber die gleiche Frage stellt sich auch, wenn ich 2 oder 3 Uhren mit GTLS-Elementen besitze. Und das interessiert ja scheinbar keinen.

Dies war mir nicht bekannt, danke für die Information! Folgende Fragen sind damit immer noch nicht geklärt:

  1. Bei einer Aktivitätsangabe von 1,1 GBq könnte man sich darüber streiten, ob die Freigrenze für H3 eingehalten ist oder nicht. Denn der Hersteller gibt auf seiner Homepage für die Aktivitätsangabe eine Tolleranz von +/- 20 % an ! Wobei rechtlich, wenn man nicht in die Genehmigungspflicht geraten will, die Freigrenze auf keinen Fall überschritten werden darf. Eine Aktivitätsangabe von 0,80 GBq +/- 0,20 GBq wäre OK.
  2. Viel interessanter ist die Frage, ob die Freigrenze pro Strahler (Set aus Kimme und Korn) die Grundlage dafür ist, die Genehmigungspflicht zu bejahen oder zu verneinen. Die Systematik des Strahlenschutzrechtes geht meines Erachtens stets von der ganzheitlichen Betrachtung des Umgangs (Tätigkeiten und Arbeiten) mit radioaktiven Stoffen aus. Der Begriff des Umgangs mit radioaktiven Stoffen ist auch in der StrlSchV definiert. Im vorliegenden Fall kommt § 3 Abs. 2 Nr. 34 StrlSchV in Betracht. Demnach handelt es sich bei folgenden Tätigkeiten um Umgang mit radioaktiven Stoffen: Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung. Selbst wenn man dahingehend argumentieren würde, dass nicht gleichzeitig mehre Visierungen benutzt werden können, wäre bei der Lagerung die Gesamtaktivität mehrerer Sätze nicht außer Acht zu lassen. Strahlenschutzrechtlich lässt sich dies auch einfach damit begründen, dass bei Anhäufung mehrerer Sets mit der Erhöhung der Aktivität auch die Strahlenexposition steigt. Damit ergibt sich die Genehmigungspflicht nicht nur aus der mathematischen Überschreitung der Freigrenze sondern auch aus einem höheren strahlenschtztechnischen Aufwand beim Vergleich mehrer Sets mit nur einem Set. Nur, wenn dieser Sachverhalt bei den Visierungen so zu sehen ist, dann müsste dies aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei den Uhren so bewertet werden.
  3. Weiterhin ist fraglich, ob es sich beim Umgang mit H3 in Visierungen durch Privatpersonen im Sinne des § 4 StrlSchV in Verbindung mit Anlage XVI, Teil B, Nr. 4 zur StrlSchV um nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten handelt! Zwar ist da von Restlichtverstärkung die Rede und man könnte darüber streiten, ob dies bei den in Rede stehenden Visierungen und Optiken der Fall ist, gemeint sind trotzdem Trigalights.

Meines Erachtens lässt sich die Angelegenheit für alle Beteiligten (Staat Behörde, Hersteller, Importeur und Verbraucher) nur durch ein Bauartzulassungsverfahren sauber regeln. Bei bauartzugelassenen Vorrichtungen wäre ein genehmigungsfreier Umgang mit dem x-fachen der Freigrenze möglich. Mit den Zulassungsschein könnte der Benutzerkreis für alle verbindlich festgelegt werden. Hierbei wäre eine Regelung für den Umgang durch Privatpersonen ohne weiteres machbar!

Hier der Link zum Bundesamt für Strahlenschutz "Bauartzulassungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Fragen und Antworten"

Demnach dürfte es kein Problem sein, für die Visierungen und Optiken mit H3 oberhalb der Freigrenze eine Bauartzulassung zu erhalten. Damit wäre dann auch die Frage der Rechtfertigung hinsichtlich des Umganges durch Privatpersonen endgültig geklärt.

Besonders kompliziert scheint das Verfahren nicht zu sein!

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... Demnach handelt es sich bei folgenden Tätigkeiten um Umgang mit radioaktiven Stoffen: Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung, sonstige Verwendung und Beseitigung. Selbst wenn man dahingehend argumentieren würde, dass nicht gleichzeitig mehre Visierungen benutzt werden können, wäre bei der Lagerung die Gesamtaktivität mehrerer Sätze nicht außer Acht zu lassen. Strahlenschutzrechtlich lässt sich dies auch einfach damit begründen, dass bei Anhäufung mehrerer Sets mit der Erhöhung der Aktivität auch die Strahlenexposition steigt. Damit ergibt sich die Genehmigungspflicht nicht nur aus der mathematischen Überschreitung der Freigrenze sondern auch aus einem höheren strahlenschtztechnischen Aufwand beim Vergleich mehrer Sets mit nur einem Set. ...

...

Meines Erachtens lässt sich die Angelegenheit für alle Beteiligten (Staat Behörde, Hersteller, Importeur und Verbraucher) nur durch ein Bauartzulassungsverfahren sauber regeln. Bei bauartzugelassenen Vorrichtungen wäre ein genehmigungsfreier Umgang mit dem x-fachen der Freigrenze möglich. Mit den Zulassungsschein könnte der Benutzerkreis für alle verbindlich festgelegt werden. Hierbei wäre eine Regelung für den Umgang durch Privatpersonen ohne weiteres machbar!

Hier der Link zum Bundesamt für Strahlenschutz "Bauartzulassungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Fragen und Antworten"

Demnach dürfte es kein Problem sein, für die Visierungen und Optiken mit H3 oberhalb der Freigrenze eine Bauartzulassung zu erhalten. Damit wäre dann auch die Frage der Rechtfertigung hinsichtlich des Umganges durch Privatpersonen endgültig geklärt.

In dem Link steht gleich als erstes der Hinweis, dass für Vorrichtungen die unter der Freigrenze liegen keine Bauartzulassung möglich ist. Jetzt Deine Anmerkung zum Thema "Lagern" und dann ergibt sich doch gleich wieder ein neues Problem, oder sehe ich das jetzt falsch und dies Summe ist nur "böse" wenn jedes einzelne Teil vorher "böse" war?

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In dem Link steht gleich als erstes der Hinweis, dass für Vorrichtungen die unter der Freigrenze liegen keine Bauartzulassung möglich ist. Jetzt Deine Anmerkung zum Thema "Lagern" und dann ergibt sich doch gleich wieder ein neues Problem, oder sehe ich das jetzt falsch und dies Summe ist nur "böse" wenn jedes einzelne Teil vorher "böse" war?

Kurzfassung:

Unterhalb der Freigrenze von 1 GBq bleibt es ein Problem der Rechtfertigung und oberhalb der Freigrenze ist es auf jeden Fall genehmigungspflichtig (wobei im Genehmigungsverfahren die Rechtfertigung auch geprüft würde) !

Erfolgt der Umgang mit mehreren Sets, kommt es darauf an wie die Aufsichtsbehörde den Sachverhalt bewertet!

Da radioaktive Stoffe mit einer genehmigungspflichtigen Aktivität nur an Personen abgegeben werden dürfen, die die erforderliche Genehmigung besitzen, ist mir bis heute nicht nachvollziehbar, warum es zum Sachverhalt bis heute keine offizielle, eindeutige und nachvollziehbare Erklärung des Herstellers oder zu mindestens des Inverkehrbringers mit den erforderlichen Angaben gibt (§ 69 StrlSchV - Abgabe radioaktiver Stoffe). Jedenfalls sind entsprechende Erklärungen - z. B. aufgrund welcher gesetzlicher Regelungen die entsprechende Visierung oder Optik keiner Genehmigung bedarf - auf den Internetseiten diverser Händler nicht zu finden !

Hier ein Artikel vom BfS über "radioaktive Stoffe in Uhren" !

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Nach langer Suche habe ich die Erklärung von Trijicon zur Aktivität deren Tritium-Visiereinrichtungen gefunden: https://www.trijicon.com/na_en/support/faq_general.php

Unter dem Link "is Tritium harmful?" ist der nachfolgende Text abgelegt!

Zitat: According to documentation by health physicists in statements on file at the U.S. Nuclear Regulatory Commission (NRC), it would take the simultaneous rupture of 10,000 of these small glass capsules in a small room 10 foot by 10 foot to potentially constitute a radiation health hazard. For this reason, customers need not be concerned about the potential risk of the night sight system. Furthermore, our front sight is 0.018 curies and the two rear sight dots are 0.018 curies each. A complete sighting system is 0.054 curies. This is less than many tritium watches, which have up to 0.200 curies or roughly four times as much radioactivity. In addition, the weapon is not as close to the body, and in less constant use than a watch. Zitat Ende.

Demnach hat jeder Punkt 0,018 Curie. Korn 1 x und Kimme 2 x = 3 x 0,018 Curie insgesamt ergibt dies pro Visierung eine Gesamtaktivität von 0,054 Curie bzw. 54 mCi.

54 mCi x 0,037 = 1,998 GBq

Wenn die Angaben von Trijicon richtig sind, dann ist der Umgang mit deren Visierungen in Deutschland nur aufgrund einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV legal möglich. Da die Freigrenzen ihren Ursprung in den EURATOM-Richtlinien haben ist vermutlich der Umgang damit sogar in ganz Europa genehmigungspflichtig !?

Legende
Ci = Curie
mCi = milli Curie
1 mCi= 37 MBq bzw. 0,037 GBq

Bq = Becquerel
MBq = Mega Becquerel
GBq = Giga Becquerel
H3 = Tritium (Anlage III StrlSchV)
Freigrenze = 1E+9 Bq (Anlage III StrlSchV)
1E+9 = 1 GBq (Anlage III StrlSchV)

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Auch deine, diese scharf und bewusst an einer Beleidigung vorbei schrammenden Zeilen ändern nichts an der Sach- und Rechtslage !

Ach was? ;) Wie kommst du eigentlich darauf, dass ich das in irgendeiner Form versuchen würde?

Habe ich irgendwo geschrieben, dass du die europäischen- und deutschen Strahlenschutzvorschriften toll finden sollst ?

Dann erklär mir mal bitte wie du auf tief blickende Rückschlüsse zu meiner Haltung zu europäischen Gesetzen und Verordnungen aufgrund eines sarkastischen Einzeilers kommst? Für mich ist dein Runterbeten der Strahlenschutzverordnung hier schon eine Art Running Gag. Musst ja nicht gleich wie ein getroffener Hund bellen. Ich frag mich nur was du mit dieser fast schon religiösen Mission bezweckst?

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Den von dir jetzt in Frage gestellten Hinweis hast selbst losgetreten.

Mein Engagement hatte ich hier bereits erläutert:

Dem möchte ich an dieser Stelle hinzufügen, dass alle Beteiligte seit dem Trigalights im Zusammenhang mit Visierungen und Optiken hier diskutiert werden genug Zeit und Gelegenheit hatten die Legalität bei den zuständigen Behörden klären zu lassen. Statt dessen ist - außer hier die europäischen und deutschen "einschlägigen" Strahlenschutzbestimmungen als unbedeutend darzustellen - offensichtlich von den Beteiligten nichts unternommen worden !

Dabei spielt es keine Rolle, warum nichts zur Klarstellung unternommen worden ist !

Fakt ist, dass möglicherweise eine nicht unerhebliche Anzahl von deutschen Legalwaffenbesitzern im Besitz von radioaktiven Stoffen (H3) sind, ohne eine dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen. Und genau dem wollte ich mit meinem Engagement entgegenwirken !

Zu welchen Konsequenzen der illegale Besitz radioaktiver Stoffe bei den betreffenden Legalwaffenbesitzern führen wird, wird man sehen. Mit Glück keine - es kann aber auch für A L L E ein ganz böses Erwachen geben !

Wenn wir hier über die Trijicon Visierungen sprechen und die Trijicon Angaben zur Aktivität richtig sind, dann haben die Visierungen - pro Set - eine Gesamzaktivität von 1,998 GBq. Damit beträgt die Gesamtaktivität das doppelte der Freigrenze !

Genau genommen sind wir jetzt wieder dort, wo wir 2008 bereits waren: http://forum.waffen-online.de/topic/342549-bds-100m-?p=881409

Du musst das ja nicht lesen was ich schreibe - andere User interessieren sich vielleicht dafür !

Bearbeitet von Gast
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Bei aller Ehre für deine aufklärerische Intention allerdings tendiert deine persönliche unglaubliche Energie und Wehemenz einfach schon in die Richtung, dass manch einer glaubt, du hättest höchstpersönlich diese Strahlenschutzverordnung verfasst. Jeder andere weist darauf ein, zwei mal hin und dann ist es ihm Latte ob andere es kapiert haben oder nicht und am Ende dafür auf die Finger bekommen. Ich wundere mich nur über deine unglaubliche AKtivität und schon Aggressivität zu dem Thema, dass du gleich jeden hier meinst eine tiefblickende (etwa kriminelle?) Eigenschaft attestieren zu müssen, nur wenn man über deinen Ehrgeiz einen kleinen Witz reisst. Da muss ja schon persönliches Herzblut dahinter stecken. Ich tu mich schwer damit zu glauben, dass du einfach nur ein paar Unbelehrbare vor sich selbst schützen willst ;) Aber nun gut, vielleicht ist es ja doch so und ich irre mich

Bearbeitet von Gast
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Bei aller Liebe Joe07

jetzt haben Dir die Jungs zum alten Thema ganz schön eingeschränkt :-)

Aber ich muss den Joe auch mal in Schutz nehmen, da er sich zu dieser Sache über Jahre hinweg voll in das Thema eingelesen hat.

Noch letztes Jahr wünschte ich ihm die Krätze an den Hals, weil er die gesetzlichen Dinge vorhält, obwohl er kapiert, wie unsere Haltung dazu ist.

Mittlerweile ist das ganze Thema eh durch. Die Beleuchtungsentwicklung ist eh viele Schritte weiter. Soll jeder das verwenden was er will, den alten Kram mit der Quelle habe ich längst nach Bayern vertickt.

Bin froh drum!

Allgemein aber, könnte man sich gerne zum Thema weiter streiten,

aber bitte im freundlicheren Ton.

Schließlich schreiben hier auch alte Hasen mit,

Joe und Renado wissen das :-)

Beste Grüße Männer

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Dieser Thread vermittelt mir ein Bild, das mir Sorgen macht.

Da versucht jemand, seine Rechtsansicht darzustellen und sachlich zu begründen und wird verbal von der Mehrheit der hier Aktiven verbal niedergemacht. Das sieht mir danach aus, als stünden den Gegnern dieser Rechtsansicht keine Sachargumente zur Seite.

Darüber könnte man hinweggehen, wenn nicht einige dieser sachargumentslosen Beiträge den Eindruck vermitteln würden, der Verfasser wolle sich nicht an geltendes Recht halten (z.B. weil er es scheixxe oder hirnrissig o.ä. findet). Das wäre für das Ansehen der LWB, die doch gelegentlich ihre Rechtstreue wie eine Monstranz vor sich hertragen, ein ziemlicher GAU.

Wenn man Regelungen nicht akzeptabel findet, muss man in unserem Rechtssystem versuchen, sie zu ändern. Die Grünen haben vorgemacht, wie das geht. Aber gibt es wirklich unter uns Zweifel daran, dass sie eingehalten werden müssen, solange sie gelten?

Teddy

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Dieser Thread vermittelt mir ein Bild, das mir Sorgen macht.

Mir auch. Ich sehe hier ein paar orthodoxe Etatisten, denen es nicht reicht, wenn die Glaubenssätze ihrer Religion unter Protest wegen der Strafandrohung befolgt werden, nein, es muss aus Überzeugung geschehen, dass alles, was geschrieben steht, "richtig" ist.

Da versucht jemand, seine Rechtsansicht darzustellen und sachlich zu begründen und wird verbal von der Mehrheit der hier Aktiven verbal niedergemacht. Das sieht mir danach aus, als stünden den Gegnern dieser Rechtsansicht keine Sachargumente zur Seite.

Meinst Du jetzt "Sachargumente" im Sinne von "die physikalische Realität betreffend" oder im Sinne von Text-Exegese? Ich denke nicht dass hier jemand wirklich bezweifelt, dass das Gesetz wie von Joe dargelegt den Besitz von bestimmten Mengen Tritium mit Strafe bedroht. Das ist aber kein Sachargument, sondern einfach eine Gewaltandrohung.

Darüber könnte man hinweggehen, wenn nicht einige dieser sachargumentslosen Beiträge den Eindruck vermitteln würden, der Verfasser wolle sich nicht an geltendes Recht halten (z.B. weil er es scheixxe oder hirnrissig o.ä. findet).

Man kann auch etwas scheixxe oder falsch finden und sich trotzdem dran halten. Wenn man sich allerdings nicht mal darüber beschwert, wie soll sich dann etwas ändern?

Das wäre für das Ansehen der LWB, die doch gelegentlich ihre Rechtstreue wie eine Monstranz vor sich hertragen, ein ziemlicher GAU.

Diese interne Gedanken-Selbstkontrolle durch die ganz besonders Orthodoxen unter den "LWBs" ist der GAU.

Wenn man Regelungen nicht akzeptabel findet, muss man in unserem Rechtssystem versuchen, sie zu ändern. ... Aber gibt es wirklich unter uns Zweifel daran, dass sie eingehalten werden müssen, solange sie gelten?

Ich versuche es mal mit einem Beispiel aus einer anderen Religion. In Afghanistan "darf" man als Frau nicht ohne Schleier auf die Straße. Irgendwelche alten Mullahs haben das gesagt und es steht geschrieben, und wenn sich eine Frau nicht dran hält, wird ihr mit einiger Wahrscheinlichkeit Gewalt angetan werden. Dort, wo die Androhung dieser Gewalt sehr glaubhaft ist, würde ich keiner Frau raten, gegen dieses "Verbot" zu verstoßen. Ich würde sie aber auch nicht moralisch verurteilen, wenn sie es doch tut. Vor allem würde ich sie nicht dadurch verhöhnen, dass ich ihr erzählen würde, sie solle sich brav an die Gebote der Mullahs halten, weil die sich ja sonst in ihrer Ansicht bestärkt sähen, dass Frauen sich nicht an "die Regeln" halten und dann vielleicht irgendwann nicht mal mehr mit Schleier auf die Straße "dürfen".

Bearbeitet von Senne
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Die Idee, alles was geschriebenes Gesetzesrecht ist, "richtig" oder gar "gut" finden zu müssen, ist weder mein Standpunkt, noch - soweit ich sehe - der von @Joe07, der das i.Ü. mehrfach betont hat.

Unter dem Begriff "Sachargument" hatte ich mir vorgestellt, dass jemand die Herleitung von @Joe07s Rechtsansicht in Zweifel zieht, indem er die anerkannten Auslegungsmethoden heranzieht und mittels dieser Methoden Fehler (wenn vorhanden) aufweist oder andere, abweichende Schlussfolgerungen schlüssig dartut. Deine Auffassung davon, was ein Sachargument sein soll, bestärkt mich aber in der Ansicht, dass es lediglich darum geht, eine vorhandene Regelung nicht befolgen zu wollen (die, wenn sie nicht sanktioniert wäre, dann wohl auch konsequenterweise nicht befolgt werden würde). Der Sprachgebrauch, z.B. der Begriff "Gewaltandrohung" ist da doch verräterisch.

Nichts spricht dagegen, sich gegen eine Regelung, die einem nicht passt, zu beschweren. Ich hatte glaube ich zum Ausdruck gebracht, dass dann sinnvollerweise die Möglichkeiten genutzt werden, die unser Rechtssystem bietet. Das geht vom z.B. Lamentieren in Foren über die Klage durch alle (möglichen) Instanzen im Einzelfall bis zu parlamentarischen Aktivitäten.

Zur "Gedankenselbstkontrolle": Findest du tatsächlich, dass es uns LWB nicht schaden könnte, wenn in einem Forum öffentlich dargetan wird "An Gesetze halte ich mich nur, wenn sie mir passen?"

Dein Beispiel aus Afghanistan ist ein gutes Beispiel für Schopenhauers Eristische Dialektik. Du wertest ein uns ziemlich fremdes und nach unseren europäischen Maßstäben abstoßendes Regelwerk mit hiesigen Maßstäben. Das gleiche tut übrigens mehrheitlich die hiesige Presse mit dem "amerikanischen" Waffenrecht und begegnet dem mit völligem Unverständnis.

Die Kernfrage beantwortest du leider nicht: Gibt es wirklich unter uns Zweifel daran, dass Gesetze eingehalten werden müssen, solange sie gelten?

Teddy

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Die Idee, alles was geschriebenes Gesetzesrecht ist, "richtig" oder gar "gut" finden zu müssen, ist weder mein Standpunkt, noch - soweit ich sehe - der von @Joe07, der das i.Ü. mehrfach betont hat.

Wenn das nicht dein Standpunkt ist, wieso beschwerst Du dich dann so wortreich über Leute, die bestimmte Gesetze nicht richtig finden und sich daher nur unter Protest wegen der Gewaltandrohung bei Verstößen dran halten?

Unter dem Begriff "Sachargument" hatte ich mir vorgestellt, dass jemand die Herleitung von @Joe07s Rechtsansicht in Zweifel zieht, indem er die anerkannten Auslegungsmethoden heranzieht und mittels dieser Methoden Fehler (wenn vorhanden) aufweist oder andere, abweichende Schlussfolgerungen schlüssig dartut. Deine Auffassung davon, was ein Sachargument sein soll, bestärkt mich aber in der Ansicht, dass es lediglich darum geht, eine vorhandene Regelung nicht befolgen zu wollen (die, wenn sie nicht sanktioniert wäre, dann wohl auch konsequenterweise nicht befolgt werden würde). Der Sprachgebrauch, z.B. der Begriff "Gewaltandrohung" ist da doch verräterisch.

Ist die "anerkannte Auslegung der Scharia" dann auch so ein "Sachargument" nach deiner Definition? Und was ist an dem Begriff "Gewaltandrohung" bitte "verräterisch"? Ist der dir zu wenig euphemistisch? Wenn auf unverschleiertes auf-der-Straße-rumlaufen nach dem "Gesetz" die Steinigung steht, ist das dann auch "verräterisch", wenn man dieses "Gesetz" als "Gewaltandrohung" bezeichnet?

Zur "Gedankenselbstkontrolle": Findest du tatsächlich, dass es uns LWB nicht schaden könnte, wenn in einem Forum öffentlich dargetan wird "An Gesetze halte ich mich nur, wenn sie mir passen?"

Zunächst mal geht es nicht um "wenn sie mir passen". Die dargelegten Regelungen sind offensichtlich absurd und es geht um Dinge, die niemandem schaden, daher lehne ich sie ab. Ich begründe das mit Sachargumenten, Du hältst dem Text-Exegese entgegen.

Wie stellst Du denn eigentlich fest, ob Du ein Gesetz gerne geändert haben möchtest? Ist das etwa nur bei Gesetzen so, die dir "nicht passen"? Und wenn Du nun so ein Gesetz geändert bekommen hast und dich deshalb nicht mehr dran halten musst, ist deine Handlung dann irgendwie "besser", weil nicht mehr auf dem Papier steht, dass sie nicht erlaubt ist?

Dein Beispiel aus Afghanistan ist ein gutes Beispiel für Schopenhauers Eristische Dialektik. Du wertest ein uns ziemlich fremdes und nach unseren europäischen Maßstäben abstoßendes Regelwerk mit hiesigen Maßstäben.

Das tue ich allerdings. Und weisst Du warum? Weil ich der festen Überzeugung bin, dass Menschen in Afghanistan die gleichen Rechte haben wie hier. Und ja, auch Frauen sind Menschen. Auch in Afghanistan. Obwohl das weit weg ist.

Die Kernfrage beantwortest du leider nicht: Gibt es wirklich unter uns Zweifel daran, dass Gesetze eingehalten werden müssen, solange sie gelten?

Wenn Du die Frage allgemein stellst, dann ist meine Antwort ein ganz klares Ja, und wer das anders sieht, darf sich meines tiefen Misstrauens in seine menschlichen Qualitäten sicher sein.

Bearbeitet von Senne
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